Finanzamt Rückgabe Novemberhilfe 2020

  • Hallo,


    Bitte entschuldigt, falls ich das falsche "Brett" gewählt habe. Leider habe ich nix passenderes gefunden. Dies soll auch keine rechtliche Beratung werden. Und bitte entschuldigt, wenn es hier schon irgendwo einen riesigen Beitrag darüber gibt.


    Kurz und knapp: Wie wahrscheinlich viele andere Techniker auch, muss ich nun eine der Hilfen zurückzahlen. Damals musste diese Hilfe in der Steuererklärung angegeben werden und galt mMn als Einnahme. Kann ich diese Rückzahlung nun 2024 als Betriebsausgabe angeben? (Natürlich mit Zahlungsnachweis etc.)

    Als was habt ihr das angegeben? Habt ihr da Erfahrungen? Herzlichen Dank schonmal!

  • Es gibt das Brett Cash & co


    Da ist das m.M.n. richtig aufgehoben. zum Sachverhalt kann ich leider nix sagen, da ich die Hilfen nicht in Anspruch genommen habe.


    Edit: test hat Recht, ein Steuerberater sollte die Quelle der Information sein.

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Meine Erfahrung: Ruf beim Finanzamt an, die sind (zumindest hier) recht nett und helfen auch weiter.
    Aus dem Bauch heraus: Natürlich ist es eine Ausgabe, weil es ja vorher eine Einnahme war.

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  • Natürlich ist es eine Ausgabe, weil es ja vorher eine Einnahme war.

    this.

    K̵a̵u̵s̵t̵ Kontierst du deine EÜR selber dem FA vor -> FA anfragen.
    Ansonsten macht das dein Steuerdruide im Halbschlaf.
    Sollte das nicht schon längst alles durch sein? Hier in BRB ging das zügig.

    Die Krise ist ein ungemein produktiver Prozess, man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen...

  • In NRW haben Leute geklagt. Da ging es um eindeutig nicht rückzahlbare Hilfen. Die Landesregierung hat nachträglich die Bedingungen geändert - das ist nichtig.


    Ebenfalls aus Bayern erste Urteile: https://www.steinbock-partner.…hlung-corona-soforthilfe/


    Da hilft eigentlich immer Lexware zu Kontierungen. Das ist dann quasi eine Endabrechnung. Du hast ja auch eine Prognose abgegeben zu möglichen Umsatzverlusten. Vielleicht gibt es auch eine Ratenzahlung.


    Coronahilfen richtig buchen | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
    Wo die Probleme sind: Richtiges Konto für Eingang der Coronahilfe finden steuerpflichtige Einnahme Verbuchung rückzahlbarer Darlehen 1 So…
    www.haufe.de

  • Man muss bei den ganzen Hilfen mal unterscheiden, manche hatte eine soziale Komponente (also dass man einen Teil zum Leben verwenden durfte) und manche nicht.


    Wenn es wirklich um die November/Dezemberhilfe (also diese Umsatzanhängige Geschichte) geht, dann sollte das eine sein, die abhängig war von den Umsätzen des Vorjahres. die musst du eigentlich nur zurückzahlen, wenn die falsche Angaben gemacht hast oder zum Beispiel das angeschaffte Video Equipment vorzeitig veräußert hast usw….

    Da der Antrag aber nur über den Steuerberater ging, der auch noch die Endabrechnung machen muss, verstehe ich nicht ganz, weshalb du plötzlich das Jahr selber buchst… das solltest du evtl. lassen.


    Um deine Frage zu beantworten: wenn der Zuschuss eine Einnahme war und zurück gezahlt werden muss, ist er jetzt eine Ausgabe.


    Aber wie gesagt: du solltest die Corona-Jahre vom StB deines Vertrauens zu Ende buchen lassen …