Warnung vor Empire Electronic

  • manitou@jackass-clan.de schrieb:


    Hallo,
    als erstes §355 BGB


    Jedem Verbraucher steht im Sinne des Fernabnahmegesetzes ( §355 BGB ),
    bei allen Verkäufen die ausschließlich durch die Verwendung von
    Fernkommunikationsmitteln wie z.B. E-Mail, Internet und Telefon
    zustande gekommen sind, ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist
    beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim
    Empfänger bzw. bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung
    beim Empfänger.


    Richtig. Sie können frühestens wiederrufen nachdem Sie die Ware in Empfang genommen haben.
    Sind Ihre Inkassogebühren, Gerichtskosten und evt. Gerichtsvollzieherkosten + Schufa eintrag....
    Also warten Sie das ab wenn Sie meinen....

    Der Widerruf des Vertrages bedarf keiner Begründung und kann schriftlich
    oder durch die Rücksendung der unversehrten Ware erfolgen, zur
    Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    als 2. Geld gibt es nicht die Mahnungen können Sie sich sparen.


    3. Drohen lass ich mir beim 1. Kontakt schonmal garnicht


    Dann beauftragen Sie jetzt schonmal Ihr Inkasso unternehmen, damit ich
    endlich den Anwalt einschalten kann.


    MFG
    xxx


    P.S: Wird ein weiterer Eintag im PA Forum wohl reinkommen.

    EMPiRE Electronic <empire_electronic@gmx.de> schrieb am 05.02.2004,
    10:03:01:
    > Es steht drin wenn nichts anderes vereinbart ist und im Shop liefern wir
    > nur per Vorkasse.
    > So steht es drin, so wurde es angzeigt, so wurde es von ihnen bestätigt
    > und so muss es laufen.
    > Wir schicken nicht an irgendwelche unbestätigte Adressen und haben dann
    > bei Verweigerung mehr Frachtkosten als wir bei unseren Preisen noch
    > verdienen können. Wenn Sie glauben wir sind seit 8 Jahren im Geschäft
    > weil wir Vorkasse kassieren aber keine Ware ausliefern hätten Sie nicht
    > kaufen brauchen. Wenn Sie gekauft haben ist das ein rechtsverbindlciher
    > Kaufvertrag durch den uns bereits weitere Kosten wie Provisionen,
    > Abwicklungsgebühren, Arbeitszeit (diese Mail) etc entstanden sind. Daher
    > bestehen wir auf Abnahme zu angegebenen Konditionen. Sollten Sie nicht
    > zahlen wird das ganze nach 2 Mahnungen autom. an unser vertraglich
    > angeschlossenes Inkassounternehmen gehen wodurch ihnen nur weitere
    > Kostne und ein Schufa Eintrag entstehen.
    > Hier nochmal der Abwicklungslink
    > http://www.afterbuy.de/fb.asp?an=1&ui=A5459F31-EC8F-47C9-82E3-F3D2CE30C2DE&nomail=1
    >
    > Sie brauchen an dieser Stelle nicht zu diskutieren. Dafür haben wir
    > keine Zeit. Zahlen Sie oder tragen Sie die Konsequenzen
    >

    > Manitou schrieb:
    >
    > > Hallo,
    > >
    > > ich habe bei Ihnen2 x 2x 15 Band Equalizer + BLUE LEDs + HP-Filter
    > > bestellt, lt. AGB´s Liefern Sie per Nachnahme allerdings habe ich das
    > > nicht ausgewählt bitte korrigieren Sie dies, falls dies nicht möglich
    > > ist, storniere ich hiermit meine Bestellung bei Ihnen, da mir
    > > Vorkassenzahlung bei Ihrem Ebay Bewertungsprofil sowie den Warnungen
    > > im http://www.pa-forum.dezu gefärlichbzw eindeutig sind. Wäre schön
    > > wenn es klappt. Bitte um Rückinfo.
    > >
    > > Mit freundlichen Grüßen
    > > xxxx

    > >
    Was soll ich davon halten ???
    Ich lasse die Sache eskalieren soviel steht fest.
    Ein Anwalt ist berreits eingeschaltet, das kommt halt davon wenn man Cent Fuchser ist. Ich order nur noch bei läden meines Vertrauens.


    Fazit: Finger Weg von Empire Electronic (meine Persönliche Erfahrung


    Lars Gey
    Bahnstr. 121
    47877 Willich


    <edit>
    Übersichtshalber
    Blau ist meiner einer
    Empire Elctonic

    4 Mal editiert, zuletzt von Manitou ()

  • Moin,
    Empire hatten wir schonmal.. guckst du? http://www.paforum.de/paforum/viewtopic.php?t=7936


    Nachtrag:
    F.Hegering
    Drosteiweg 2
    25421 Pinneberg

    <img src="http://www.gamers-forums.com/smilies/contrib/icw/006.gif">ES IST ZU LAUT.... SCHNAUZE! Laut ist es erst, wenn die Fenster aus dem Rahmen springen! <img src="http://www.gamers-forums.com/smilies/contrib/icw/007.gif">

    Einmal editiert, zuletzt von Woppsen ()

  • japp ich weiss, aber ich denke das wenn die Anzahlt der Warnungen hoch ist, das dies ggf. Leute noch nachdenklicher macht.


    Gut ich hätte es auch in den Thread schreiben können, ich sehs ja ein.


    Lars Gey
    Bahnstr. 121


    47877 Willich

  • http://www.paforum.de/paforum/viewtopic.php?t=7936&highlight=empire+electronic


    Empire Electronic hat Mist gebaut? Glaub ich nicht! Die sind Top-Seriös, haben Top-Service und sind immer freundlich, zuvorkommend und in höchstem Maße kulant!


    Im Thread oben kannst du dir ein Bild davon machen, wie toll die anderen Forums-User Empire Electronic finden!



    ...So, und jetzt mal zur rechtlichen Seite:


    Du hast schon mal den §355 BGB gefunden.


    Nach §§ 312d I,II i.V.m. 312b I hast du tatsächlich ein Widerrufsrecht nach §355 I bzw. ein Rückgaberecht nach §356.


    Die Rechtsfolgen deines Widerrufs ergeben sich aus §357. Nach §346 entstehen für dich als Verbraucher daraus keine weiteren Nachteile. D.h. Mahnung, Schufa, etc. braucht dich nicht zu interessieren.


    Ganz anders wäre es, wenn du jetzt an Empire Electronic als Privatperson gekommen wärst. Dann müssest du jetzt Schadensersatz aus §280 I leisten.



    So, ich hoffe übersichtsmässig richtig subsumiert zu haben. Wer Fehler findet, darf mir rechts behelfen... :D



    EDIT: Das kommt davon, wenn man so lange schreibt und nebenbei Fernseh schaut... man ist zu spät dran! :o

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München


  • Wenn Du das schriftlich hast: "lt. AGB liefern Sie per Nachnahme"
    bist komplett ausem Schneider
    Das Schriftstück muss allerdings vom Datum und Uhrzeit mit Deiner Bestellung übereinstimmen.


    Gruß Reini

  • Zitat

    Ganz anders wäre es, wenn du jetzt an Empire Electronic als Privatperson gekommen wärst. Dann müssest du jetzt Schadensersatz aus §280 I leisten.


    Ich habe kein Gewerbe angemeldet somit bin ich doch eine Privatperson oder ?

  • Richtig.


    Aber jeder Verbraucher hat das Rücktrittsrecht.
    Ob nun Gewerbe oder Privat.


    Also bei diesem freundlichen Schriftverkehr würd ich die Firma aus der Liferantenliste rauskicken. Servicewüste Deutschland... So behandelt man doch keine Kunden :evil:


    Alex Krohmer
    LASE Veranstaltungstechnik
    Panoramaweg 4
    72660 Beuren

    Vielleicht hätte man jemanden Fragen sollen der sich damit auskennt...

  • @ foohhnfreak:


    Das ist so nicht ganz richtig...


    § 13 BGB:
    "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."


    Im Bereich B2B (Business to Business) fallen die Schutzmechanismen, die mit der Schuldrechtsreform 2002 aus dem VerbraucherschutzG übernommen wurden, weg.


    Sinn des VerbrSchG war es, den Konsumenten in seiner schwachen Stellung gegenüber den Firmen zu unterstützen. Im Bereich B2B hat der Gesetzgeber keine Notwendigkeit gesehen, die "gleichberechtigten" Parteien zu reglementieren.


    Auch gelten die Verbraucherschutzregelungen nicht im Bereich C2C (Consumer to Consumer), da hier auch von einer gleichstarken Position ausgegangen wird.


    De Facto: Wenn du im Namen deiner Firma bestellst, wirst du nicht mehr durch die Verbraucherschutzregelungen geschützt!!!


    @ Manitou: Es kommt darauf an, ob du im privaten Rahmen bestellt hast, oder bei der Bestellung deinen Firmennamen angegeben hast. Ein weiterer Standpunkt ist, wenn das Gerät NICHT in deiner Company zum Einsatz kommt (= Privatgebrauch => Consumer)

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Richtig Oliver, das ist Fakt.


    Naja, ich hasse Pararaphen, wozu leistet man sich nen Anwalt :wink:


    Aber dann ist doch alles in Butter; er hat doch gemeint er sei Privatperson. Also muss er auch keinen Schadenersatz zahlen, oder verdreh ich da jetzt was?


    Hatte noch nie so einen Fall, daher meine Unwissenheit.


    Sorry ADMIN dass das zu ner Dusskusion ausartet... :roll:



    Alex Krohmer
    LASE VT
    Panoramaweg 4
    72660 (Bad-) Beuren

    Vielleicht hätte man jemanden Fragen sollen der sich damit auskennt...

  • Zitat

    @ Manitou: Es kommt darauf an, ob du im privaten Rahmen bestellt hast, oder bei der Bestellung deinen Firmennamen angegeben hast. Ein weiterer Standpunkt ist, wenn das Gerät NICHT in deiner Company zum Einsatz kommt (= Privatgebrauch => Consumer)


    Ich habe als Privatperson bestellt und habe auch keine Gewerbe, es ist quasi für den Party Keller.


    Aber was ist mit dieser Aussage von Empire Electronic:


    Zitat

    Richtig. Sie können frühestens wiederrufen nachdem Sie die Ware in Empfang genommen haben.


    Heisst das ich muss nun erst überweisen um irgendwann eventl. meine Ware zubekommen um Sie dann zurückschicken zu müssen damit ich vom Vertrag zurücktreten kann ???
    Ich sehe es einfach nicht ein bei so einem Menschen bzw. Unternehmen Vorkasse zu leisten, wobei ich das nicht grundsätzlich so sehe, beispielsweise habe ich bei Rockshop und West Music andere Sachen bestellt und diese auch per Vorkasse gezahlt wobei die Beträge um mehr als das 4x höher lagen. Bei Thomann bestelle ich per Nachnahme und das gab es auch nie Probleme. ich weiss ja auch nicht in wieweit das wichtig ist aber ich habe meine Bestellung 15 Minuten später ja per Mail storniert.


    Am Monatg werde ich mir professionellen Juristischen Rat holen.


    Sry Admin für diese Diskussion, aber ich denke das es für viele andere auch Interessant ist ggf. zu Wissen wie dies ausgeht.


    Lars Gey
    Bahnstr. 121
    47877 Willich

  • Das ist die Kaufabwicklung von Empiere:


    Kaufabwicklungshinweise


    Beachten Sie bitte die nachfolgenden Anweisungen genau.
    Wir garantieren Ihnen die schnellstmögliche Abwicklung wenn Sie sich genau an die Anweisungen halten.


    1. Achten Sie vor jeder Transaktion auf eine korrekt hinterlegte und gültige Email Adresse in Ihren Ebay Daten.


    2. Wenn Sie sich für einen Artikel entschieden haben geben Sie Ihr Höchstgebot ein bzw. die gewünschte Menge und klicken auf den Sofort-Kauf Button. Wichtiger Hinweise für Powerauktionen: Führen Sie den Vorgang nur einmal aus und warten Sie auf die Bestätigungsmail von Ebay. Diese kann in Ausnahmefällen auch erst einige Stunden später kommen. Wiederholen Sie den Vorgang nicht oder klicken Sie doppelt da Sie damit einen erneuten verbindlichen Kauf tätigen würden.


    3. Wenn Sie erfolgreich geboten bzw gekauft haben bekommen Sie spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der Mail von Ebay eine Bestätigungsmail von uns.


    4. Warten Sie in jedem Fall auf unsere Bestätigungsmail mit allen weiteren Informationen. Senden Sie keine Anfragen vorab da diese die Abwicklung verzögern würden! Alle nötigen Informationen sind in unserer Mail enthalten und mögliche Fragen klären sich meist von selbst.


    5. Im Normalfall bezahlen Sie die Ware per Vorkasse und wir verschicken am Tag des Zahlungseingangs. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag (Mo-Sa) per Post. Beachten Sie dass Banken teils 2-3 Arbeitstage für den Geldtransfer benötigen.


    6. Achten Sie bei Überweisungen auf den angegebenen Verwendungszweck. Überweisen Sie weder höhere noch niedrigere Beträge als angegeben.


    7. Bei Zahlung per Nachnahme wird die Ware noch am selben Tage versandfertig gemacht.


    Der komplette Kauf kann innerhalb von 24h abgewickelt werden wenn Sie unsere Hinweise genau beachten.


    Mann beachte Punkt 5 und Punkt 7.
    Hier räumt Empiere dem Käufer beides ein!!!!!!!!??????
    In den AGB's von Empiere steht unter Zahlungbedingungen im 1. Satz "per Nachname"!!!!!?????????
    Wieso sagt Empiere dann in der e-mail, dass nur per Vorrauskasse geliefert wird?????????


    Also nun ist meine Frage: WAS WILL DER GUTE MANN VOM EMPIERE??
    Er kann entweder etwas verkaufen oder per Rechtsanwalt und Gericht eine vor den Bug bekommen


    Ausserdem kann ich auch noch nach Wochen, wenn ich auf eine Lieferung warte und die nicht kommt eine Storno setzen.


    Ich hoffe Dein Rechtsanwalt sieht dass genau so.


    Gruß Reini


    Reinhard Vochezer
    Domänenstr. 12
    88069 Tettnang

  • Zitat von &quot;Manitou&quot;

    Sry Admin für diese Diskussion, aber ich denke das es für viele andere auch Interessant ist ggf. zu Wissen wie dies ausgeht.


    Kein Problem, auch im Warnungen-Brett sind wir ein Diskussions-Forum.


    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22 / 1806
    10319 Berlin

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Wenn du als Privatperson storniert hast, ist deine Stornierung gültig und du musst nicht erst auf die Ware warten, um sie zurückzuschicken.


    Die Drohungen von Empire kannst du getrost vergessen, die können dir höchstens mal nen Schuh aufblasen!


    Beweisproblem sollte sich hier auch durch konkludentes Handeln erübrigen. Da du keine Vorkasse geleistet hast, darf wohl davon ausgegangen werden, dass du von dem Geschäft zurücktreten wolltest.
    Im Zweifelsfalle liegt aber die Beweislast des Rücktritts bei dir, da du ein für dich günstiges Recht (den Rücktritt) beanspruchst! Also wäre was schriftliches (Fax mit Sendebericht) immer hilfreich.


    Dann hast du null Rechtsfolgen zu befürchten!


    Ansonsten: Empire auf die Blacklist setzen und nie wieder was bestellen. Ich frage mich langsam, warum da die Hersteller nicht einschreiten, wenn jemand mit Ihren Waren derart Schindluder betreibt.

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Zitat von &quot;Wolfpack&quot;

    Ich frage mich langsam, warum da die Hersteller nicht einschreiten, wenn jemand mit Ihren Waren derart Schindluder betreibt.

    Gestern Hausmesse beim Deutschen Vertrieb von American Audion: Es ging darum, das keiner ihrer Kunden unzufrieden sein soll. NIE!
    Auch wenn bei Empire Electronic gekauft wurde.


    Dem Chef von Empiere hat man allerdings verboten je wieder bei ihnen anzurufen :D



    Einmal editiert, zuletzt von Mnyut ()

  • die Neusten News in Sachen
    Gey / Empire Electronic


    Ich habe ihm heute nochmal geschrieben (schriftl.) dieser Brief geht über meine Connections zum Düsseldorfer Gericht, von diesem mit Stempel vom Gericht an Ihm, der bekannte ist Gerichtsvolzieher und sagt das es keine Probleme geben wird (dieser hat den Fall einem Richter vorgelegt der sich mit der Fernabsatzwirtschaft beruflich beschäftigt).


    Mal schauen was darauf nun kommt.
    Ich jedenfalls habe meine Equalizer woanders (einen Laden meines Vertrauens) per Vorkasse bestellt.


    Lars Gey
    Bahnstr 121
    47877 Willich

  • Aktueller Stand:



    Empire Electronic


    Sehr geehrte/r Herr Lars Gey,


    sie haben trotz mehrmaliger Aufforderung Ihre Schuld bei uns nicht beglichen !
    Am 04.02.2004 21:25:07 haben Sie bei uns folgenden Artikel gekauft:


    Artikelnummer: 1
    2 x 2x 15 Band Equalizer + BLUE LEDs + HP-Filter


    Sie können die Artikeldetails unter der folgenden Adresse einsehen:
    http://www.afterbuy.de/afterbuy/shop/default.asp?produktid=31617&shopid=5112


    Nach § 145 ff. BGB und einer entsprechenden Grundsatzenscheidung vom 07.11.2001 BGH ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.


    Da Sie offensichtlich nicht gewillt sind diesen Vertrag, durch den uns schon entsprechende Kosten entstanden sind, zu erfüllen, werden wir unsere Forderung binnen 3 Werktagen automatisch an ein uns vertraglich angeschlossenes Inkasso Unternehmen und die SCHUFA weiterleiten.


    Die dadurch enstehenden Kosten nebst Zinsen und Auslagen haben laut BGB Sie zu tragen.


    Weiterhin werden wir bei Ebay ein entspr. Feedback abgeben und Ihre Accountsperrung wegen AGB Verstoß beantragen.


    Falls Sie noch an einer raschen gütigen Einigung interessiert sein sollten, würden wir uns sehr freuen.


    Hier nochmals der Kaufabwicklungslink dazu:
    https://www.afterbuy.de/fb.asp…8F-47C9-82E3-F3D2CE30C2DE


    Hochachtungsvoll


    EMPiRE Electronic
    Debitorenbuchhaltung



    Meine Person


    Sehr geehrte Damen und Herren,



    Sie sollten mittlerweile einen schriftliche Stornierung, abgesegnet vom Düsseldorfer Landesgericht haben.


    Dazu kommt das ich keinen Ebay Artikel bei Ihnen ersteigert habe, somit ist Ebay aussen vor.


    Wenn der Gerichtsvollzieher kommt können sich ja die beiden Gerichtsvollzieher ja gerne zusammen setzen.


    Von mir gibt es keinen Cent.



    Mit freundlichen Grüßen


    Gey



    Lars Gey
    Bahnstr. 121


    47877 Willich

  • Du solltest gegen einen eventuellen Mahnbescheid, spätestens aber gegen den Vollstreckungsbescheid unbedingt Einspruch einlegen.
    Dann muss Empire Dich vor einem ordentlichen Gericht verklagen und die Sache wird endlich mal eindeutig geklärt. Ich habe den Sachverhalt jetzt nicht geprüft, aber in Anbetracht des Bagatellbetrages würde sich das Kostenrisiko für Dich vermutlich sogar lohnen.


    Viele Grüße,
    Volker
    (Adressdetails auf HP, falls für diesen Beitrag, der niemanden anzeigt oder belastet wichtig).