Transporter so günstig wie möglich versichern

  • Moin Jungs,


    wir wollen uns demnächst einen Kleintransporter (Sprinter/Ducato/T4 langer Radstand Klasse) zulegen sind uns aber nicht sicher, wie wir das am besten versichern... Gibts da vielleicht spezielle Versicherungen für geringe Laufleistungen (ca 1500 km/Jahr) Muss auch nicht unbedingt ein Diesel sein... Wer hat da nen paar Tipps auf Lager? Oberste Prämisse ist, das das Ganze so kostengünstig wie irgend möglich ist!

  • einfach mal einen online versicherungsvergleich machen.


    jedes auto ist bei einem anderen anbieter am günstigsten.

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    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Hi,


    also ich habe meinen Transporter auf 2810 kg aufgelastet, dann konnte ich den als Kombinationsfahrzeug anmelden . Ist steuerlich besser, da das Fahrzeug dann nur 1/3 von der normalen Steuer kostet. LKW Zulassung ist nicht so gut, da das dann evtl. in der Höchstgeschwindigkeit begrenzt wird.


    Versicherungen ... online vergleichen UND persönlich nachfragen .. man kann evtl. noch was rausschinden ...


    Grüße


    Face

    Bunt ist das Dasein - und Granatenstark ... Volle Kanne Hoschie

  • Zitat von "Face"

    also ich habe meinen Transporter auf 2810 kg aufgelastet, dann konnte ich den als Kombinationsfahrzeug anmelden . Ist steuerlich besser, da das Fahrzeug dann nur 1/3 von der normalen Steuer kostet.



    was bedeutet das/welche voraussetzungen muß das
    auto dafür erfüllen ?

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
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    dj

  • Transporter können aufgelastet werden. Beispiel T4: Das zulässige Gesamtgewicht wird durch Austausch diverser Teile (Stoßdämpfer etc.) von ca. 2700 kg auf über 2800 kg aufgelastet. Folge: Aus deinem PKW wird ein LKW oder Kombinationafahrzeug. Das bedeutet für Dich: Die Kosten der Umrüstung (rund 800 Euro) hast Du durch Steuerersparnis in 2 Jahren wieder drin. Danach wird dann gespart.
    Beim Neukauf über 2800 kg ist der Aufpreis zur Normallast deutlich geringer!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • @ ALMB: Bist du dir da sicher?


    Ich hab meinen Transporter (Renault Trafic TXX 2.5D) ABLASTEN lassen auf 995 kg Nutzlast (< 1 Tonne) und damit auf ein zul. Gesamtgewicht von 2695 kg.


    Folgen:


    Zulassung als "LKW GESCHL.KASTEN" => 160,- EUR Steuern im Jahr


    Versicherung als "sonstiges Nutzfahrzeug unter einer Tonne Nutzlast" bei der VHV als Gewerbefahrzeug für unbegrenzte Nutzung (km + Personenkreis) im Werksnahverkehr für 1095,- EUR im Jahr. (Bei 100%)


    Dafür ist man ab SF3 (3 Jahre) bei 40% => 440,- EUR



    Einbußen dafür:


    Nutzlast:
    Hmmm, wäre es verwegen, wenn ich sage, dass man in unserem Gewerbe meistens nur halbleere Holzkisten transportiert? :D


    Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW's (siehe Beitrag von FACE):
    Das würde mich bei einer Begrenzung auf 130 km/h extrem schwer treffen, da mein Renault eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 124 km/h hat.



    Mal ganz OT zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung: Wer meint, dass er mit einem vollgeladenen Sprinter 180 fährt, hat für mich sowieso einen an der Knülle! Das die ganze Konstruktion und vor allem die Bremsen nicht auf eine solche Geschwindigkeit ausgelegt sind, ist überall bekannt.

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Wenn Du einen geschlossenen Kastenwagen ohne Sitze im Laderaum hast, steht einer LKW-Zulassung sowieso nichts im Wege. Die Auflastung lohnt sich AFAIK nur bei als PKW zugelassenen Bussen und Transportern.

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • @ AMLB: Stimmt, das macht natürlich Sinn!


    @ LARS: Also, gleich einen geschlossenen Transporter kaufen! Ist auch praktischer zum drinnen übernachten, da kann nicht jeder reingucken. Vor allem kann nicht jeder sofort sehen, was du an Equipment geladen hast und ob es sich lohnt, das Teil aufzubrechen.


    Aber mach nicht den Fehler wie ich und kauf dir einen Franzosen! Da bist du ewig am Bremsen-Reparieren-Lassen!!!

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    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
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  • Zitat von &quot;Volker&quot;

    nur mal so am Rande:


    es gibt sogar Beamtentarife für LKWs.


    Nicht nur, für LKWs und auch nicht nur für Beamte, sonder für alle die beim Staat oder zumindest (wie meine Mutter) auf dem Rathaus arbeiten.
    Sogar bessere Vertragsbedingungen gibt (gab) es von der Telekom bei Handy-Tarifen :o

  • So, wir stehen nun kurz vor dem Kauf..endlich. Es wird ein Mercedes Benz MB208D (2,8 Tonner) geschlossener Kasten.


    kann man grundsätzlich sagen ob es günstiger ist den Transporter gewerblich oder privat zu versichern? (nur Haftpflicht) Da mein Vater Beamter ist, würde sich evtl. ja anbieten den Wagen über ihn zu versichern...er fährt auf SF= 20% oder so....kost ja dann quasi nix mehr :D

  • Der satz " zum Transport eigener Güter zur eigenen Verwendung" hilft auch die Versicherungskosten zu senken.


    Sebi

    Ich möchte mal die Zwei treffen, welche als erste schwarze Traversen und silberne Lautsprechen vermietet haben.

  • @ LARS: Das mit dem Beamtentarif lässt sich auch von den Eltern auf die Kinder übertragen. Frag mich aber nicht genau wie. Meine Mom ist Finanzbeamtin und als ich die Frage der Versicherungsfrau beantwortet habe, ob meine Eltern Beamte sind, hat sie mir ohne weitere Umschweife den Beamtentarif gegeben.


    Mit der SF-Klasse könnten das evtl. mehr als 20% werden. PKWs und LKWs/"sonstige Fahrzeuge" haben da oft unterschiedliche Klasseneinteilungen. Beispielsweise ist bei mir das Beste was ich für meinen Transporter bekommen kann SF3 mit 40%... danach gehts einfach nicht mehr weiter runter. Wenn ich allerdings jetzt nach 5 Jahren unfallfreiem Fahren auf einen PKW umsteigen würde, würde ich sofort SF5 bekommen.


    Mit Beamtentarif und einem Nutzfahrzeug kann ich dir preislich die VHV empfehlen. Bisher haben diese "wir sind billiger als alle anderen"-Internetversicherungsvergleicher immer 500-1000 Euro drüber gelegen.

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Zitat von &quot;AMLB&quot;

    Wenn Du einen geschlossenen Kastenwagen ohne Sitze im Laderaum hast, steht einer LKW-Zulassung sowieso nichts im Wege ...


    vorsicht:
    ich hatte mal einen toyota pickup (hilux) als LKW zugelassen.
    der hatte eine richtige ladefläche mit 1to zuladung, eine hängerkupplung bis 2to und einen reinen heckantrieb mit starrachse und blattfedern.


    warum ich das erzähle?
    weil mir der freundliche herr von der zulassungsstelle karlsruhe nach einem jahr geschrieben hat, das mein fahrzeug ja unter 3,5 to sei und zudem ein geländewagen! (hihi - mit heckantrieb!!!)
    und somit wäre es ja ein PKW und ich muss ab jetzt die volle dieselsteuer bezahlen.. das waren damals satte 1000DM im jahr MEHR!


    ich habe das fahrzeug dann verkauft, weil es einfach zu teuer wurde.


    also - vorsicht vor den beamten! die sehen das möglicherweise nicht so locker wie du :wink:


    sorry für off topic.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Zitat von &quot;wora&quot;


    weil mir der freundliche herr von der zulassungsstelle karlsruhe nach einem jahr geschrieben hat, das mein fahrzeug ja unter 3,5 to sei und zudem ein geländewagen! (hihi - mit heckantrieb!!!)
    und somit wäre es ja ein PKW und ich muss ab jetzt die volle dieselsteuer bezahlen.. das waren damals satte 1000DM im jahr MEHR!


    Das ist leider (oder zum Glück...) Entscheidungssache der jeweiligen Zulassungs- resp. Prüfstelle.


    Grundsätzlich ist alles als LKW zuzulassen (>> Gattungstausch), wenn die Ladefläche festeingebaut und grösser als der Fahrgastraum ist.
    Ich habe schon alte W124 mit ausgebauten Rücksitzen und verblechten Seitenscheiben als LKW zugelassen.

  • Hi!


    Sobald das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800kg hat wird es nach Gewicht besteuert, vollkommen unabhängig von der Zulassung. Wer sowas dann noch als LKW anmeldet ist selber Schuld, darf er dann Sonntags nämlich keinen Anhänger mehr ziehen. Gleiches Fahrzeug las PKW zugelassen darf das dagegen.

  • Servus,
    habs bei meinem T4 auch so gemacht.
    Die Auflastung mittels einbau anderer Federn hinten wird vom TÜV begutachtet und dann vom Landratsamt eingetragen. Irgendwann bekommt man einen Brief vom Finanzamt, aufgrund dessen man einen Erklärungsbogen ausfüllen muß, auf dem man bestätigt, daß es sich um ein "Kombinationskraftfahrzeug" handelt. Kriterien: Seitliche Schiebetür, Heckklappe oder 2 Hecktüren und über 2,8 t zGG, fertig. Macht beim T4 173 Euro Steuer im Jahr, und wie oben schon erwähnt, es ist kein LKW, d.h. man darf auch Sonntags mit Anhänger rumfahren und man unterliegt keiner Geschwindigkeitsbegrenzung!


    Ein Satz Federn kostet ca 200 Euro plus Tüv Gebühr und Einbau, das rechnet sich unter Umständen schon in einem Jahr. Nachteil: Man darf nicht mehr alle Räder fahren, denn diese müssen der neuen Achlast entsprechen.


    Alle Klarheiten beseitigt?
    Gruß
    vom Andi

    Was ich nicht mag: Kinderdiscobuben.....
    4 Stunden Flamenco am Stück!
    Was ich mag: meine neue schnucklige GAE :)

    ... Diese Liste wird ständig aktualisiert!!!!!

  • Hi!


    Das mit dem Kombinationsfahrzeug ist bei der 2,8t Regelung vollkommen unerheblich. Egal als was das Fahrzeug zugelassen ist und was man damit macht, es muss nach Gewicht besteuert werden. Und wenn das zuständige Finanzamt das nicht macht, dann kann man denen einen netten Brief schreiben, dann müssen die das machen.


    Kann PKW, Camper, oder sonstwas sein, hauptsache über 2,8 t zGG.