Wie ist die Rechtslage?

  • Hallo,


    ich plane, diesen Sommer ein Strandfest zu beschallen. Da ich nicht gross Zeit für weitere Jobs habe, bleibt das wahrscheinlich auch meine einzige VA in diesem Jahr.


    Nun mal einige Fragen zur Rechtslage:


    Muss ich, wenn ich nur diese eine VA mache (es dreht sich hier um schlappe 250 Euro), zwingend ein Gewerbe anmelden? Welche Möglichkeiten gibt es, um nicht in den Bereich der Schwarzarbeit zu kommen?


    Muss ich die "Gage" dann an das Finanzamt melden? Das wäre dann mein einziges Einkommen in diesem Jahr, da ich normalerweise Student bin. Ausserdem fällt die Summe sowieso unter die "Freibetragsgenze". Müsste ich dann wegen der einen VA anfangen, eine Steuererklärung zu machen?


    Gibt es rechtlich gesehen noch andere Möglichkeiten, sich den Betrag legal zahlen zu lassen, ohne ein Gewerbe zu betreiben?


    Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

  • Ich glaube man kann auch die eine VA zum Bruttolohn addieren, weiß es aber nicht 100%ig.
    Sicherheitshalber würde ich mal beim FA Nachfragen, die beißen nicht.

    rettet den ROCKPALAST

  • Hallo!


    Man kann ohne weiteres mehrere Gigs pro Jahr ohne Gewerbe machen.


    Man schreibt dann einfach alle einnahmen mit ihn die Lohnsteuerabrechnung sowie alle ausgaben die man dafür hatte.


    Man darf allerdings keine MwSt. ausweisen. Und am Besten lässt man das ganze dann am ende des Jahres von einem steuerverbrater machen. Die wissen wenigstens wie es richtig geht.

  • Wieso darf er keine MwSt. ausweisen? Ich trete jedes Jahr bei einer VA selbst als Rechnungssteller in Erscheinung. Einen Gewerbeschein habe ich dafür nicht. Abgerechnet wird mit der Einkommenssteuererklärung und die MwSt. wird an das Finanzamt abgeführt. Die dafür erforderliche Umsatzsteuererklärung dauert 1min. Formularausfüllen. Ich mach dass so seit drei Jahren. Bisher ohne Probleme.

  • also - lt. Aussage (m)eines Finanzwirtes darf man als Privatmann für eine einmalige, sich nicht wiederholende Tätigkeit eine Rechnung ausstellen


    Sollte *diese* Tätigkeit widerholt ausgeübt werden gilt es als Gewerbe.


    Bei Kleingewerbetreibenden kann auf den Ausweis von MwSt. bis zu einer gewissen Grenze (ca. 7000 EUR/p.a. ?) verzichtet werden. Sofern USt (auch versehentlich) auf einer Rechung ausgewiesen wird ist diese auch zwingend abzuführen!


    Der Erlös aus einer VA dürfte in der Steuererklärung unter "selbstständige Arbeit" verbucht werden.


    Nähere Infos erteilt bestimmt jeder Steuerberater :)

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  • Hallo,


    ich glaube das hier nicht nur das Problem Steuer besteht sondern auch noch einige andere wichtige Fragen geklät werden sollten. Was ist zum Beispiel wenn ein Gast bei der Party durch Deine Technik verletzt wird?
    Dann kommt die Frage Betriebshaftpflicht, TÜV und und und..... Du solltest Dir im klaren sein das Du dann privatrechtlich, sprich mit Deinem Vermögen haftest! Leider wird das häufig vergessen und so die Preise am Markt kaputtgemacht??!!

  • Na dann mach doch mal nen Vorschlag, wie ich von 200 Euro Gage (und das ist leider schon die obere "Schmerzgrenze" des Veranstalters) noch ne Versicherung bezahlen soll? Spritkosten, Verbrauchsmaterial usw. muss ich ja auch davon bestreiten, da bleibt nicht viel unterm Strich.


    (wieso kann ich eigentlich kein Euro-Zeichen schreiben??)

  • Du musst keine Versicherung bezahlen, es sollte Dir nur klar sein wo und welches Risiko Dich erwarten kann. Vielleicht solltest Du Dich auch fragen wo denn bei der Party die Gelder hängen bleiben (denn Eurer Gastronom geht mit Sicherheit nicht mit 200,- € aus der Veranstaltung oder?!). Eine interssante Frage die ich noch habe: wie refinanzierts Du eigentlich bei einer Mucke pro Jahr Deine PA? Vielleicht kann man da noch was lernen?

  • Die Gastronomen vor Ort arbeiten nur in die eigene Tasche. Meine Kohle bekomm ich direkt vom Veranstalter (örtliche Gemeinde).


    Und meine PA verbuche ich mal unter "Hobbybastelei vergangener Jahre, welche für einen Gig pro Jahr locker ausreicht". Da braucht nichts refinanziert zu werden.


    Ausserdem werd ich mir die schlappen 200 Euro wohl noch mit nem Kumpel teilen (müssen), da er einiges zur Technik beisteuert und auch mal den DJ mimt.


    Wenn es nicht jedes Jahr soviel Spass machen würde, dann hätte ich ja auch keine Ambitionen, es immer wieder zu machen. Die lächerliche Gage ist längst kein Argument mehr. Aber wenn ich/wir es nicht machen, dann würde der Partyabend ganz wegfallen.

  • Wenn das so ist solltet Ihr Euch mit der Gemeinde und den Beteiligten an einen Tisch setzen und das ganze Ding auskippen und eine für alle vernüftige Regelung treffen. Der Gastronom hat mit Sicherheit kein Interesse das die VA ausfällt oder? Also sollte die Gemeinde Ihn beauftragen oder eine beschränkte Ausschreibung machen und dann könnt Ihr Euch beim Veranstalter bewerben und dann ist mit Sicherheit auch mehr als nur 200,- € drin. Ansonsten Finger weg von solchen Veranstaltungen, denn die dargestellte Situation ist auch von der Gemeinde dann nicht solide. Was sagen Eure umliegenden prof. VA Firmen zu einem solchen unverantwortlichem Handeln der Gemeinde (Vernichtung von Steuern)?


    Nochmal zur Ausgangssituation, wenn die Gemeinde Gelder zahlt sollte steuerlich schon alles super sauber sein!!! und Ihr müsst auch den Empfang quittieren.

  • Bisher wurde der Empfang immer nach dem Motto "... Euro am ... erhalten + Autogramm" quittiert. Da gabs, seit 1998, wo wir das erse Mal sowas gemacht haben, noch nie Probleme. Die Idee mit "alle an einen Tisch" ist vielleicht garnicht verkehrt, obwohl ich bezweifle, dass das viel bringen wird. Ich will den "Job" ja auch nicht "verlieren" (wenn man das so nennen will)


    Da die VA jedoch in einem kleinen Nest mitten in der Mecklenburgischen Seeplatte stattfindet ist kein größerer Verleiher oder PA' ler in der Nähe. Demzufolge bekommt auch keiner was mit.

  • es sind defintiv keine "selbständigen" Einkünfte. Wenn überhaupt gewerblich.
    Ich würde es aber unter sonstige Einkünfte packen oder als forlose Anlage zur Erklärung beifügen und die Einordnung deinem persönlichen Sachbearbeiter überlassen.
    Wenn Du es einfach bei den gewerblichen Einkünften Einträgst, dürften auch keine Stuern anfallen. Ich bin zwar jetzt ein paar Jahre aus dem ganzen raus, aber es gab mal eine Regelung, nach der gewerbliche Einkünft unter 800 DM (!) nicht angerechnet wurden. Ich habe aber leider kein aktuelles EStG zur HAnd um nachzusehen.


    Auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen, sonst müßte Ihr sie auch zahlen.


    ICh würde auf jeden Fall vertraglich regeln, wer die GEMA für die Nummer zahlt, wenn Ihr den DJ macht.


    Viele Grüße,
    Volker

  • Na dann machen wir doch mal Nägel mit Köpfen, kann mir mal vielleicht jemand ein Vertragsgerüst mit den wichtigsten Klauseln zukommen lassen?