Abschreckendes Beispiel… Mahnverfahren und richtig auf die F

  • ..resse gefallen!


    So meine Lieben,


    weil ich ne Menge Geld für Anwalt und Gericht ausgegeben habe, möchte ich Euch an meiner (teuren) Erfahrung teil haben lassen. Im Gegenzug dürft Ihr mir natürlich gerne die Seele streicheln.


    Ich verkürze auf das Wesentliche:


    Also im Jahr 2001 ging bei mir ein Auftrag ein. Fertigung von Ware für eine Discothek.
    Ganz schnell musste es gehen, weil so spät geplant etc. Und Geld wolle man durch den Selbsteinbau auch noch sparen.


    Ich lieferte und als versucht wurde mir zu erzählen, dass ich die Ware von mir auch eingebaut werden solle weigerte ich mich, weil dies im Angebot und Auftrag nicht als Leistung gestanden hatte. Da stand eben nur "Anlieferung" und nicht auch noch Monatage.


    Was soll ich noch viel sagen. Meine Rechnung wurde nicht bezahlt.
    Also Mahnverfahren eingeleitet.
    Es wurde Widerspruch eingelegt. Die Ware sei Mangelhaft. (Obwohl schon seit 2 Monaten in Betrieb) Man ging vor Gericht. (Bis Gestern !!!!!)
    Als Zeuge einer Vereinbarung sagt die Ehefrau des Auftragsgebers aus. Obwohl ich die vorher noch nie zu Gesicht bekommen habe. "Ja sie habe mit mir den Einbau vereinbart."
    Der Richter sagte „Kenn ich mich nicht mit aus, ob da ein Mangel vorliegt“
    Also Gutachter her…und da haste Du gar keine Chance. Entweder Du machst mit, oder hast eh schon verloren.
    Der Gutachter sagt, es gibt gar keine Vorschriften, wie die Ware zu sein hat. Er persönlich denkt es sei ok.


    Und jetzt der Hammer: Der Richter ist der Meinung. Dass das ja eigentlich wurscht ist, das Gutachten. Denn die Ware gilt einfach als nicht abgenommen, weil man ja nicht beweisen kann, ob ein Einbau vereinbart war oder nicht.
    AGB? Da steht was von der unwirksamkeit von Nebenabreden, bei mir. Chancenlos. AGB intressieren nicht. (Warum ist mir noch immer nicht klar)
    Klage auf Zahlung wird abgewiesen.
    Hallo? Also 2. Instanz, weil der Spruch sich auf einen Werksvertrag bezieht. Ich bin der Meinung und einige Juristen auch, es geht um Handelsrecht. Da bedarf es keiner Abnahme.
    2. Instanz Ergebnis. Abweisung wird bestätigt. Es sei ja Einbau verabredet gewesen.


    Jetzt meine Fehler. Das Problem ist wohl ich hätte ausdrücklich im Kaufvertrag den Einbau auschließen müssen. Ich hätte Vorkasse nehmen sollen. Oder es lassen sollen.
    Diese Erkenntnis hat mich nun Material im Wert von 500 Euro, Arbeitszeit im Wert von 400 Euro, Anwalt Gutachter und Gericht im Wert von 2500 Euro gekostet.
    Macht 3400 Euro ohne Zinsen.


    Da hätte man wirklich besseres mit machen können.


    Jetzt die Problematik für die Selbstbauer hier.
    Veranschaulichung:

    Ein Disse bestellt Boxen bei Euch, die Ihr bauen sollt. Oder schon gebaut habt.
    Ihr macht nen Kaufvertrag. Wenn Ihr nicht ausdrücklich den Einbau oder die Installation ausschließt, dann befindet Ihr Euch nicht mehr im Handelsrecht, sondern im Werksvertragsrecht. Das bedeutet, die Ware muss abgenommen werden. Habt Ihr keine schriftliche Abnahmebestätigung, reicht die Tatsache, dass die Disse Ihren Betrieb mit den Boxen macht nicht als Abnahme aus.

  • Zitat von "DJ-JAJA"

    AGB? Da steht was von der unwirksamkeit von Nebenabreden, bei mir. Chancenlos. AGB intressieren nicht. (Warum ist mir noch immer nicht klar)


    Individualvereinbarungen gehen vor AGBs. Und nicht wenige Juristen vertreten die Auffassung, durch eine mündliche Nebenabrede wird konkludent auch die Schriftformerfordernis aus den AGBs aufgehoben.






    Und: Das Stück "Wer hat denn mehr Zeugen" wird vor deutschen Gerichten nun allzu oft gegeben, und hin Mühlen der Justiz mahlen - ob gründlich oder nicht - auf jeden Fall langsam. Von daher wäre es wohl sinnvoller gewesen, da Samstag frühen abend aufzutauchen und die nichtabgenommene Leistung zurückzunehmen (es sei denn, die Leistung wird dann schriftlich abgenommen). Und für solche Aktionen nimmt man ein paar Zeugen mit.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Du hast ja sooo RECHT!


    Hinterher ist man immer schlauer.


    Ich denke aber im Zuge der ICH-AGisierung (Wortkreation) werden solche Probleme vermehrt auf Leute hinzukommen, die davon wenig, bis keine Ahnung haben.


    Daher hab ich mir gedacht ich nehm meinen Fall mal zum Anlass, damit die Forenmitglieder eben wissen, wo der Hase langlaufen kann :?

  • Krasses Pferd... würde ich Rechtsbeugung durch den Richter nennen... hast du zufällig Geldbündel wandern sehen? :wink:


    Also für mich wäre das ganz klar ein Werklieferungsvertrag, auf den halt das Kaufrecht nach §651 BGB Anwendung findet. Vor allem wenn man von der Zahl der Boxen ausgeht und der nicht wiederkehrenden Geschäftsbeziehung, würde ich nicht von Handelsrecht ausgehen.


    Normalerweise heißt es: Was nicht schriftlich festgehalten ist, zählt nicht. Vor allem wenn Aussagen von nahen Verwandten und Arbeitnehmern darauf pochen. Die Montageverpflichtung deinerseits bestand offenbar nicht, warum hat also der Richter die Verpflichtung fingiert? Es konnte keiner klar beweisen, dass die Montageverpflichtung bestand. Und allein aus dem Lohn lässt sich doch schon herleiten, dass eine Montage da nicht mehr drin ist. Warum wird da auf die Aussage der !Ehefrau! abgestellt?


    Dass der Richter da nicht durchgegriffen hat, bzw. welche Intention er dabei vertreten hat, ist irgendwie unverständlich. Faktisch hast du aber nach wie vor einen Anspruch auf Herausgabe der Boxen aus dem Deliktsrecht. Schließlich kannst du die Einrede des unerfüllten Vertrags erheben und eine ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen. Er hat deine Boxen und du hast kein Geld.


    Geh doch nochmal zum Anwalt deines Vertrauens, sprich das mit ihm ab und dann wartest du auf deinen großen Tag: Eine Stunde vor den nahenden Wochenend-Veranstaltungen rufst du den Dissen-Besitzer an, dass du gleich vorbeikommen wirst (Anwalt, das Gerichtsurteil und notfalls die Grüne Minna im Gepäck) und dir dein Eigentum abholen wirst... ausser er leistet auf den Vertrag. Die Frage ist nun, ob er für 900,- Euro riskiert, dass die Disse ein Wochenende stillsteht oder er noch zuleihen muss. Zusätzlich sollte es kein gutes Bild machen, wenn die Anlage vor den Augen des annahenden Publikums abtransportiert wird.


    Auf die Anwaltskosten wirst du wahrscheinlich nicht mehr kommen... ausser du prozessierst weiter und findest einen Richter mit offenen Augen!


    So, jetzt der Balsam für die Seele:
    Du bist nicht der Einzige, dem so eine Freude wiederfährt. Täglich wird bei unseren Gerichten unser zugesichertes Recht ignoriert, gedehnt und falsch angewendet. Die Schuldrechtsreform und deren Änderungen im Kaufrecht 2002 haben die meisten Richter noch gar nicht mitbekommen. Da müssen dann die persönlichen Referenten vorher tätig werden...
    Das ist deutsche Justiz in Reinform!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Tja, dass zeigt die Mittelmäßigkeit der Behörden und Justiz, die sich leider in Deutschland durchsetzt.


    Die Disse hat inzwischen längst den Besitzer gewechselt. Wäre ja auch ein Wunder, wenn ne disse sich über drei Jahre hält. :)
    Das Material steht wasweiß ichwo.


    Mir ist es inzwischen wurscht. Habe mcih anfänglich drüber geärgert. Aber das hilft ja auch nicht.


    Habe zwar grad per Mail gesagt bekommen, dass es wohl erfolgreicher gewesen wäre, statt 2000 schlagmichtot für anwalt und behörden, nen ukrainischen Eintreiber zu bezahlen, aber so weit geh ich dann doch nicht :D


    Ich hatte schon ab dem ersten Verhandlungstag das Gefühl dem Richter war es einfach nur lästig. Und wegen ein paar Euro zu dumm.


    Tja, wenn man beamtet ist, bekommt halt halt sein Geld sicher.
    Mich ärgert es vielmehr, dass ich so doof war!

  • Ad eins:
    Vor Gericht bekommst Du ein Urteil.
    Kein Recht...


    Ad zwo:
    Kennst Du den Unterschied zwischen Rechtsanwälten und Termiten?
    Es gibt keinen.
    Sind sie fort, ist das Haus weg...


    Streitwert 500,- €, das heisst für den RA viel Arbeit, wenig Geld...


    Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall selber erlebt, das der Richter sogar Faxe mit Sendeprotokollen für seine Meinungsfindung ausser Betracht liess..
    Ehegatten sind immer eine heikle Sache, weil die im Grunde das Blaue vom Himmel herunterlügen können, ohne das Du sie ernstlich belangen kannst.


    Nutzt Dir hier natürlich nix.


    Aber: Man sieht sich immer zweimal. :wink:
    In dem obigen Fall habe ich ein Jahr später dem säumigen Lieferanten via Handwerkskammer eins übergebraten, weil ich herausgefunden hatte, das er seinen Werkstattbetrieb nur als "Hersteller von Holzspielwaren" bei der IHK angemeldet hatte... :mrgreen:
    Nu is der Laden dicht...
    Hätter man besser geliefert... :mrgreen: :mrgreen:

  • Das Problem war wohl scheinbar auch, dass dein Anwalt nicht fit im Werksvertragsrecht war (da gibts übrigens sehr wenige).
    Hier würde nach den Aussagen des Richters die VOB zu tragen kommen.
    Aus der VOB geht unter Abnahme hervor, dass eine Leistung u.a. am 6 Werktag als abgenommen gilt, wenn die Leistung oder ein Teil dieser vom Auftraggeber in Benuzung genommen wurde.


    Dieser Hinweis hift Dir wohl jetzt nichts mehr, es sei denn du willst noch einmal Revision einlegen, aber vielleicht ist der Tip ja für jemand anderem hilfreich.

  • Ist es nicht so das die VOB ausdrücklich vereinbart sein muss, das diese zum tragen kommt?

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Zitat von "Mechwerkandi"

    Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall selber erlebt, das der Richter sogar Faxe mit Sendeprotokollen für seine Meinungsfindung ausser Betracht liess..


    Was heisst hier "sogar"?


    Woher soll der Richter denn wissen, dass beim anderen Endgerät nicht gerade die Tintenpatrone eingetrocknet ist (ist mir bei meinem eigenen Fax recht häufig passiert...) ?


    Zumindest vor einigen Jahren hat noch die höchstrichterliche Entscheidung Bestand gehabt, dass ein Fax (auch mit Sendeprotokoll) nicht die Kriterien für zugangspflichtige Willenserklärungen erfüllt. Also: Einschreiben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ähh... soweit ich weiss liegt das empfangsrisiko beim empfänger was faxe angeht... sicherlich wird man sich jetzt in wirklich wichtigen sachen nicht drauf verlassen wollen, aber meines wissens hat ein beweisbar erfolgreich gesendetes fax durchaus beweiskraft... ob der empfänger dann in der lage war das auszudrucken/zu lesen/zu verstehen ist nicht sache des senders... mag mich da aber auch irren, kam bisher zum glück noch nie drauf an

  • Meiner Erfahrung nach ist bei Gaststätten, Discos und dergleichen grundsätzlich allerhöchtse (!) Vorsicht hinsichtlich der Bezahlung angebracht, weil Firmen dieser Branche bis auf sehr wenige Ausnahmen offenbar regelmäßig am Rand des Konkurses stehen. Empfehlenswert ist bar bei Lieferung. Allein diese Zahlungsform wird viele Betreiber vom Auftrag zurückschrecken lassen, was aber lediglich bedeutet, dass man sich viel Ärger erspart hat.


    Habe noch nie so viele Mahnungen, stornierte Rechnungen etc. erlebt wie mit der Gastrobranche. Und zwar ist die fast überall säumig: Beim Verpächter, beim der Versicherung, bei Löhnen etc. etc.


    Ich begebe mich da nicht mehr aufs Eis - entweder Kohle cash oder keine Ware/DL. Langzeitmieten nur bei Vorkasse für 1 Monat, und damit sollte man das Mat. schon bez. haben.

  • ...und dann wundert man sich noch über die steigende Anzahl von Festinstallationen Marke Gruselkabinett in vielen Discos. Wer schon seine Zahlungsverpflichtungen generell nicht ernst nimmt scheint wohl auch in anderen Bereichen zu glauben "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert". Vorschlag: Eine Werbekampagne von VPLT und Hotel- und Gaststättenverband: "Saufen für Sicherheit" - denn erst wenn die Umsätze in der Branche steigen ist auch dafür wieder Geld da...



    Sorry für Ironie & OT, mußte einfach grad sein :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."