..resse gefallen!
So meine Lieben,
weil ich ne Menge Geld für Anwalt und Gericht ausgegeben habe, möchte ich Euch an meiner (teuren) Erfahrung teil haben lassen. Im Gegenzug dürft Ihr mir natürlich gerne die Seele streicheln.
Ich verkürze auf das Wesentliche:
Also im Jahr 2001 ging bei mir ein Auftrag ein. Fertigung von Ware für eine Discothek.
Ganz schnell musste es gehen, weil so spät geplant etc. Und Geld wolle man durch den Selbsteinbau auch noch sparen.
Ich lieferte und als versucht wurde mir zu erzählen, dass ich die Ware von mir auch eingebaut werden solle weigerte ich mich, weil dies im Angebot und Auftrag nicht als Leistung gestanden hatte. Da stand eben nur "Anlieferung" und nicht auch noch Monatage.
Was soll ich noch viel sagen. Meine Rechnung wurde nicht bezahlt.
Also Mahnverfahren eingeleitet.
Es wurde Widerspruch eingelegt. Die Ware sei Mangelhaft. (Obwohl schon seit 2 Monaten in Betrieb) Man ging vor Gericht. (Bis Gestern !!!!!)
Als Zeuge einer Vereinbarung sagt die Ehefrau des Auftragsgebers aus. Obwohl ich die vorher noch nie zu Gesicht bekommen habe. "Ja sie habe mit mir den Einbau vereinbart."
Der Richter sagte „Kenn ich mich nicht mit aus, ob da ein Mangel vorliegt“
Also Gutachter her…und da haste Du gar keine Chance. Entweder Du machst mit, oder hast eh schon verloren.
Der Gutachter sagt, es gibt gar keine Vorschriften, wie die Ware zu sein hat. Er persönlich denkt es sei ok.
Und jetzt der Hammer: Der Richter ist der Meinung. Dass das ja eigentlich wurscht ist, das Gutachten. Denn die Ware gilt einfach als nicht abgenommen, weil man ja nicht beweisen kann, ob ein Einbau vereinbart war oder nicht.
AGB? Da steht was von der unwirksamkeit von Nebenabreden, bei mir. Chancenlos. AGB intressieren nicht. (Warum ist mir noch immer nicht klar)
Klage auf Zahlung wird abgewiesen.
Hallo? Also 2. Instanz, weil der Spruch sich auf einen Werksvertrag bezieht. Ich bin der Meinung und einige Juristen auch, es geht um Handelsrecht. Da bedarf es keiner Abnahme.
2. Instanz Ergebnis. Abweisung wird bestätigt. Es sei ja Einbau verabredet gewesen.
Jetzt meine Fehler. Das Problem ist wohl ich hätte ausdrücklich im Kaufvertrag den Einbau auschließen müssen. Ich hätte Vorkasse nehmen sollen. Oder es lassen sollen.
Diese Erkenntnis hat mich nun Material im Wert von 500 Euro, Arbeitszeit im Wert von 400 Euro, Anwalt Gutachter und Gericht im Wert von 2500 Euro gekostet.
Macht 3400 Euro ohne Zinsen.
Da hätte man wirklich besseres mit machen können.
Jetzt die Problematik für die Selbstbauer hier.
Veranschaulichung:
Ein Disse bestellt Boxen bei Euch, die Ihr bauen sollt. Oder schon gebaut habt.
Ihr macht nen Kaufvertrag. Wenn Ihr nicht ausdrücklich den Einbau oder die Installation ausschließt, dann befindet Ihr Euch nicht mehr im Handelsrecht, sondern im Werksvertragsrecht. Das bedeutet, die Ware muss abgenommen werden. Habt Ihr keine schriftliche Abnahmebestätigung, reicht die Tatsache, dass die Disse Ihren Betrieb mit den Boxen macht nicht als Abnahme aus.