Kunde zahlt nicht. Rechtslage ohne AGB?! Bitte Hilfe...

  • Hi!


    i.d.R. lese ich hier nur immer still und heimlich mit, nun muss ich aber selbst mal eine Frage stellen. Ich weiß, dass dieses Thema schon einmal behandelt wurde, jedoch bin ich daraus nicht wirklich schlau geworten!



    Da ich keine Lust mehr auf "Schwarzarbeit" hatte und auch gescheite Rechnungen schreiben wollte, habe ich Gewerbe angemeldet.
    Nun habe ich jedoch bei einem der darauf folgenden Jobs ein kleines Problem.


    Kurzform: Mündlich Auftrag bekommen - nichts schriftliches --> Material an Selbstabholer raus --> Noch nicht alles Material zurück und keine einzige (von 3) bezahlte Rechnung. Problem: Zum Zeitpunkt der Abwicklung hatte noch keine AGBs auf den Papieren gehabt, auch nicht dem Kunden ausgehändigt.


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    Und nun die Komplettfassung für Alle die Zeit haben:


    Auftrag bekommen (mündlich) von einem "Mobildisco-Betreiber" / DJ oder sonst auch immer was, welchen ich auf einer VA kennen gelernt hatte, wo der Veranstalter mich als "Ausstatter" gemietet hatte und den betroffenen Kunden als DJ. Dieser hat jedoch keine eigene Anlage und mietet immer nur bei anderen Firmen. Da sein alter Vermieter wohl irgendwie zu unzuverlässig sei, wolle er es mal mit mir probieren...
    Freundlichkeit stimmte, Geld stimmte, nur mit meinem Fortschritt in Sachen Rechnungswesen/Bürokram war es noch nicht ganz schlüssig. Sprich weder AGBs noch sonst irgendwas fertig.
    Also wie schon gesagt mündlich Auftrag bekommen zu einer Reihe von Veranstaltungen, wo er auftreten sollte. Diese wollte ich alle mit einem Schlag alá "Dauermiete" abhandeln, also auch nur eine Rechnung.
    Bei Abholung des Materials habe ich eine Art Auftragsbestätigung von ihm unterschrieben bekommen, in der drinsteht was wann zu welchem Preis gemietet wurde. Fehler 1.: Weder Datum der Rücklieferung noch des Rechnungsziels (per Überweisung). Hat dann ca. 2Monate gedauert, bis ich nach Rechnungserhalt mein Material wieder im Lager hatte. Von Zahlung keine Spur - Wärend dieser 2 Monate waren noch 2 weiter VAs wo er der gemietete System eingesetzt hat. Ergo insgesamt 3 Rechnungen. Die beiden Letzten ohne konkreten Auftrag (halt nur mündlich), diesmal aber schon mit konkreten Zahlungsziel. Wieder null Reaktion: Zig mal auf AB gesprochen angeblich sei nie was angekommen. Einmal hab ich ihn erwischt, da habe da anonym angerufen. Seit dem gehen immer nur seine Kinder oder seine Frau dran, die sagen er sei nich da würden es (...) ihm aber ausrichten.
    Es ist mittlerweile noch immer nicht alles Material zurück (hatte zwischendruch auch noch mal das ein oder andere so vorbeigebracht - so auf "Kulanz" (Deko-Licht, längere Schukos, Spare-Doppel-CD... (der Eigendliche sollte wohl was weg haben)


    Nun ist meine Frage:
    Hab ich irgend eine Chance an meine Kohle zu kommen? Das Problem ist ja, dass ich keine AGBs hab und nur einen lumpigen Mietvertrag für die erste VA. Nur nehmen wir mal an ein Elektrobetrieb, der einen Auftrag per Telefon bekommt - auch keine AGBs auf der Rechnung - der muss doch auch eine Grundlage haben.
    ....Hab schon Mahnungen rausgeschickt.



    Bitte um Hilfe! Es ist keine RiesenMordsSumme (~600€), trotzdem möchte ich alles Versuchen an mein Geld zu kommen (ist mein einziges Einkommen -> Azubi/Schüler)


    MfG und schönen Abend noch
    David

  • mal ein heißer tip: vergiss das geld und buche es unter lehrgeld. du wirst ohne lieferschein vor keinem richter dieser welt durchkommen. also wird das auch nichts mit dem mahnbescheid. wenn mahnbescheid, dann hoffen das der typ keinen einspruch einlegt. wenn du dann den titel hast kann das russen inkasso oder der gerichtsvollzieher tun.
    die agb's nützen dir aber auch gar nichts. wenn sie auf der rückseite stehen komme ich vor gericht damit durch das ich sage nicht gesehen. er muß schon auf der rückseite die kenntnisnahme bestätigen.
    es hilft also nur ihm auf die finger zu klopfen und ansonsten pech


    wollen wir das beste hoffen

  • Hi!


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass schon eine einfache Mahnung (Nachfristsetzung, Mahnspesen und -zinsen) die meisten Probleme bereinigt. Dann eine 2. Mahnung per Einschreiben. Wieder mir Nachfrist und zusätzlichen Spesen. Hinweis auf Einschaltung des Rechtsweges!


    Ob ich allerdings wegen 600 € wirklich die Rechtsanwaltskosten vorschiessen würde... vielleicht noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschliessen :D

  • Das Thema nichtbezahlen von Rechnungen hatten wir schon des öfteren
    ( Dryhire )
    Drei Schritte und wir hatten immer unser Geld:
    1. Rechnung mit kompletter Auflistung aller Komponenten und Zeiten.
    2. Mahnung mit kompletter Auflistung aller Komponenten und Zeiten.
    Wenn der Mieter auf Rechnungen oder sogar auf Mahnungen nicht reagiert, ist das mit einem Einverständnis gleichzusetzen.
    3. Anwalt
    Der Anwalt schickt erst einen Brief zur Stellungsnahme an den Schuldner
    den du vorstrecken musst ( ca. 60€ )
    Bei all unseren Säumigen Mietern hat das geholfen. Sie haben das Geld
    plus Anwaltsgebühren schnell überwiesen.


    Gehe einfach zu einem Anwalt deines vertrauens und frage unverbindlich nach deinen Rechten. ( Wenn der Anwalt einen Auftrag "wittert" ist die Beratung kostenlos).
    MFG Guido Hausmann

    Ton macht nur mit Licht Spass

  • Ich fürchte auch, daß du den größten Teil als Lehrgeld abschreiben kannst...
    Trotzdem hilft es meisstens auf Zahlung zu bestehen und Mahnungen mit Mahnaufschlag zu schreiben (ggf. auch per Einschreiben!!)
    AGBs sind in den meissten Fällen zwar hilfreich für den Verkäufer/Verleiher, wichtiger wäre hier aber ein Lieferschein (mit Unterschrift des Kunden !!!!!) gewesen. Dann ist es auch nachrangig, ob du einen schriftlichen Auftrag bekommen hast.
    Ein kostenloser Besuch bei einem Anwalt lohnt sich zwar immer (is schliesslich in jedem Fall kostenlos und nicht immer umsonst... :wink: ) aber ich würde mir sehr genau überlegen, ob ich die 600,-€ vergesse und nicht mehr mit dem Typen zusammenarbeite oder ob ich Geld investiere (bislang war's ja nur Arbeit, Zeit und ggf. Materialverschleiß).

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Zitat von "David"

    (ist mein einziges Einkommen -> Azubi/Schüler)


    1.) Zunächst mal die Frage: Wie alt / geschäftsfähig bist Du überhaupt?


    2.) AGBs sind nicht besonders wichtig, vieles, was da steht, würde einer rechtlichen Prüfung ohnehin nicht standhalten, ohne AGBs gelten halt die gesetzlichen Regelungen.


    3.) Die Herausgabe von Material sollte man mit Lieferschein, notfalls per Zeugen beweisen können, alles andere ist gaaaaanz schlecht.


    4.) DJs haben meist auch nicht so viel Rechtskenntnis, von daher: gerichtlicher Mahnbescheid dürfte die Sache in der Mehrzahl der Fälle bereinigen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hi,


    vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten!


    1. @ admin: bin 18 und somit voll geschäftsfähig!


    zu 3. Also zeugen könnte ich haben, aber nur innerfamiliär - evt einen nachbarn der das ganze gesehen hat.


    nun ist mir das ganze aber immernoch nicht ganz klar, habe auch noch übersehen, dass auf diesem schein noch der vermerk MIETVERTRAG steht (weil halt alles mal eben schnell provisorisch gemacht...)


    das mit dem Lieferschein verstehe ich! Hab ich leider nicht so wirklich, nur wie gesagt diesen mietvertrag für die Reihe von VAs. Auf diesem steht jedoch der Abholtermin, indentisch mit dem Datum des vertrages (also am selben tag gedruck), auf dem halt die Geräte, die Daten der VAs, und dass die Anlage funkttionsfähig dem mieter ausgehändigt wird (hätte hier "wurde" evt. meine lage wesentlich verbessert?) ...



    Komm ich damit weiter?


    Heute ging auf jedenfall die 2. Mahnung mit Aufschlag per einschreiben raus...


    Beste Grüße und danke nochmal der Antworten (auch im vorraus)

  • Hi David!
    Erstmal mein Beileid, ist mächtig behindert sowas :evil:


    Mal was zum Aufmuntern (auch wenn es dir wohl eher nicht helfen wird):


    Es gab früher mal einen Service, bei dem man einen schwarzen Mann in Anzug bestellen konnte.
    Der Typ ist dem Schuldner dann auf Schritt und Tritt gefolgt, egal wohin er gegangen ist. Getan hat er nichts, nur er ist ihm wirklich bis auf die Flughafentoilette gefolgt :)


    Viel Erfolg!!

  • Beim durchlesen sind mir folgende 2 Sachen aufgefallen:


    1) AGB`s sind nicht so wichtig...
    ... Tja, die gehören aber zur Firma und müssen existieren. Die AGB`s sollen im Geschäftsraum aushängen, also gerne auch im Hausflur, Garage oder Kinderzimmer. Das spielt vor Gericht keine Rolle.


    ---> Aber ein Vertag ist erst wasserdicht, wenn der Kunde in deinem Mietvertag "Es gelten in vollem Umfang die AGB`s des XYZ" mitunterschreibt.
    Such mal Aufträge raus, die du als Kunde mit irgendeinem Händler abgeschlossen hast. Daraus kann man einiges lernen.


    ----> Rechtsschutzversicherung. Eine tolle Sache, aber wer eine abgeschlossen hat, die Vertragsrechts-Streitigkeiten abdeckt, bitte her mit der Adresse ! Die will ich auch haben.


    Grundsätzlich bist du mit einem Mietvertrag und Rechnung schon gut abgesichert. Es kommt zB auch vor, dass Kunden mit Material abhauen, ohne einen Lieferschein zu unterschreiben.
    Ein neues Gesetz könnte dich aus der Misere herausholen, dass du evtl. nicht die Floskel mit den "AGB`S" auf deinem Mietvertrag stehen hast:


    Früher konnte der Mieter dich festnageln, dass du ja keine Zahlungsziele angibst, daher kann er sich Zeit lassen.


    Heute ist ein Schuldner faktisch in Verzug, wenn er nach 30 Tagen nicht zahlt, solange kein anderes Zahlungsziel festgeschrieben ist.


    Trotzdem ist es teuer, dein Recht einzuklagen. Bei einem Auftragswert von 600.- hat sich der Preis verdoppelt, wenn Juristen 3-6Std. an deinem Fall arbeiten :)

  • Mit AGBs ist das sowieso eine Sache für sich. Zumindest in Österreich kann sich ein Gewerbetreibender der mit Privatpersonen Geschäfte abschließt so gut wie nie auf die AGBs berufen. Deshalb hab ich bei meinen Rechnungen alles wirklich Relevante auf jeder Ausfertigung (Vertrag, Lieferschein, Rechnung) extra angeführt. Sicher ist sicher 8)

  • Was auch so eine nette Geimeinheit ist, ist eine Anzeige wegen Betrugs zu machen, kann gut sein daß die niedergeschlagen wird, aber etwas bleibt immer in der Akte.... evtl. kommt man damit sogar durch und im Normalfalle kostet es kein Geld. Wirkt meißtens wunder wenn der entsprechende eine polizeiliche Vorladung zum Verhör bekommt.

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • ich weiß gar nicht wo ihr so ein glück gehabt habt:
    wenn ich schuldner wäre würde ich auf eure mahnung nicht reagieren, weil nicht bekommen.
    es hat was nicht gefunzt, deswegen einspruch gegen mahnbescheid
    auf dem lieferschein stand keine summe=>
    weil guter kumpel umsonst!!
    ansonsten hintenanstellen bei den vollstreckungen.
    das kann ich gerne noch weiter führen
    um so eine nase scheint es sich hier zu handeln. vor dem anwalt wäre es sinnig rauszubekommen ob der überhaupt das geld hat!!

  • ....oder wie es osteuropaischer Geldeintreiber sagen würde :" Nach dem 2 Finger hat der Geld..." *grins*

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
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    Tel:07531/3622380

  • stimmt hat er. nur der schuldige in dem fall ist der, welcher das geld so eintreiben läßt. da gibts was ganz schnell wegen anstiftung und so.
    auf so jemanden würde ich halt auch warten. ansonsten wäre mir terroranrufe und so egal. diese klientel habe ich zu genüge gehabt. alles probiert und doch kein geld bekommen.
    solche sachen lege ich deshalb ad akta und streiche die leute aus meinem gedächtnis.

  • Kaution ist immer gut. :idea:
    Falls etwas nicht/zuspät/kaputt/verdreckt zurückkommt.
    Aber was willste denn an Kaution nehmen, wenn garnix zurückkommt ??? :roll: :roll:
    Und die Kaution gibt's wohl auch zurück, wenn das Material zurückkommt und nicht erst bei Rechnungserstellung...
    (Ja, ich weiß daß man meistens bei Rückgabe Kaution und Mietpreis gegenrechnet. Aber eben nur meisstens...)

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • In 15 Jahren Verleihgeschäft habe ich noch nie Kaution genommen.
    Was willste denn bei einem dicken Beamer ( > 20000€) nehmen um sicher zu sein ? Wir hatten einige faule Kunden und bis aus 3-4 Ausnahmen haben auch alle bezahlt, die meisten nach dem ersten Anwaltschreiben. Einige Titel sind geblieben, aber das ist Geschäftsrisiko.

    rettet den ROCKPALAST