Abnahme Ground Support?

  • Hallo,


    mich beschäftigt die Frage, wann für einen GS oder eine andere Bühnenkonstruktion eine Abnahme notwendig wird. Und in welchem Fall durch wen (TÜV, Bauamt, Ordnungsamt).


    Leider konnte mich die Suche nicht recht befriedigen und auch so Sachen wie VStättVo sind da bis jetzt nicht so hilfreich. Außer mir fehlt der Interprettationsgeist. :wink:


    Ich hoffe Ihr könnt mir da etwas klarheit verschaffen. :)

  • Nun, ein baubuch brauchst du (zumindest in NRW) ab einer Firsthöhe von 5 m oder einer fläche größer 50m^2.
    Du kannst jederzeit vom Tüv eine einzelabnahme bekommen, das allerdings ist auf dauer recht teuer. das Baubuch allerdings lässt meist der hersteller anfertigen.


    So, und jetzt die Profis..

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Das mit dem baubuch ist klar. Ich glaub mit den 5m das ist bei uns auch der Fall.
    Aber wann interessiert jemanden das Baubuch, außer wenn etwas passiert ist. In welchem Fall muss man da selbst aktiv werden, und jemanden mit dem Baubuch zum Lächeln bringen.

  • Das Baubuch will der freundliche Herr vom Ordnungsamt sehen, der in der Regel so gegen 9 Uhr morgens (bei Aufbau am Vortag...) auf der menschenleeren Baustelle aufschlägt, etwas später auch den noch schwer verkaterten Veranstalter gefunden hat und dann 25€ Gebühr dafür einstreicht, daß er das Baubuch aufmacht, reinschaut ob es auch zu dem aufgebauten GS paßt und dann wieder abzieht. Wenn der Herr besonders gewissenhaft ist oder sich sogar durch Fachkenntnis auszeichnet, schaut er noch nach ob evtl. nicht-C1/D8+ -Motoren oder Handkettenzüge totgehängt sind, der Ballast ausreicht, das Trussing geerdet ist und die ganze Konstruktion einen halbwegs vorschriftsgemäßen Eindruck macht (Aufbau, Lasten, Safetys). Die meisten wollen aber wirklich nur das Buch sehen :roll:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Die melden sich beim Veranstalter wenn sie die Genehmigung einer VA nur unter der Bedingung einer Abnahme vor Ort erteilen wollen. Weil die "Abnahmewut" der O-Ämter je nach Art der VA (Open Air ist fast immer abnahmepflichtig...), Bundesland und Region unterschiedlich ausfällt, sollte ein Baubuch, wenn es erforderlich ist grundsätzlich immer auf der Baustelle dabei sein.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Hallo
    für was braucht man das baubuch.
    Nur für die einzelnen tower, oder für den ganze gs ?
    wenn man einfach 4 towerkauft und die dann mit traversen verbindet hat man dafür ja noch lang kein baubuch, oder ?

  • Für einen Aufbau in einer Halle brauch man kein Baubuch, da ein Groundsupport dann nicht unter die Vorschriften für fliegende Bauten fällt ...oder so ähnlich war die Begründung, das Ergebnis stimmt jedenfalls.


    Quelle: Michael Lück in einem Seminar zu Traversenbauten (ein paar Jahre her, vielleicht hat sih was geändert).

  • sorry für meine frage in diesem thread:
    braucht man auch ein baubuch,wenn ich nur folgendes besorge:


    einen traversen tower und daran kommt ein plasma screen dran


    oder wie sieh es damit aus

    -none-

  • Zitat

    Nun, ein baubuch brauchst du (zumindest in NRW) ab einer Firsthöhe von 5 m oder einer fläche größer 50m^2.


    Da du den Plasma sicher nicht auf 5m hängst und die Fläche auch nicht >50m² ist brauchst du kein Baubuch.


    War im übrigen bereits in der 1. Antwort auf die Ursprungsfrage.