Hallo,
mich beschäftigt die Frage, wann für einen GS oder eine andere Bühnenkonstruktion eine Abnahme notwendig wird. Und in welchem Fall durch wen (TÜV, Bauamt, Ordnungsamt).
Leider konnte mich die Suche nicht recht befriedigen und auch so Sachen wie VStättVo sind da bis jetzt nicht so hilfreich. Außer mir fehlt der Interprettationsgeist. :wink:
Ich hoffe Ihr könnt mir da etwas klarheit verschaffen.