Schimmel Media GmBH

  • Heute ist ein Brief, mit händisch korrigierter Anschrift, bei mir eingetroffen von Rechtsanwalt Aschenbrenner & Kollegen (Postfach 104322, 20030 Hamburg, info@aschenbrenner-collegen.de) mit dem Inhalt, daß die Firma SchimmelMedia GmbH (kenne Firma nicht, lt. google müsste es diese sein: http://www.schimmel-media.de/ )
    eine Forderung von 111,26 Euro plus Inkassokosten 43,13, Anwaltsgebühr 10,23 und Auslagenpauschale 1,53Eur = 166,15 Euro geltend macht.


    Bei diesem Rechtsanwalt angerufen und erfahren, dass die Firma unter 09313598123 erreichbar ist.


    Dort wurde mir mitgeteilt, dass über internet ein Abo bestellt worden wäre, (ich zum zeitpunkt aber gar nicht da war) und wenn man sich nicht weiter meldet, würde man einen 1 Jahres Vertrag bei denen zu oben stehenden kosten abschliessen.


    Eine Rechnung / Mahnung hat mich nie erreicht, nur ab und an ein Blättchen das Chinaware (von der Häkeldecke bis zum Staubsauger) Werbeanzeigen beinhaltet. Das Werbemagazin, welches ich als "PaperSpam" dem Altpapier zuführte, ist aber auch schon länger nicht mehr bei mir eingetroffen.


    Ferner teilte mir die Dame am Telefon mit, dass es im zeitungsmarkt üblich sei, wenn man sich nicht meldet (sie meinte damit evtl. auf nicht versendete Briefe) automatisch ein Abo bestellt würde. Auch ein Kompromiss angebot wenigstens ein Teilabo für nur 3...6 Monate abzuschliessen, dieses an die richtige Adresse zu senden für die Restlaufzeit, um die Sache aus dem Weg zu räumen, lehnte sie ab. Da ich mit den "informationen" im Werbeblättchen überhaupt nichts anfangen kann benötige ich das Abo ja eigentlich gar nicht.
    wie es zur "internetbestellung" kam entzieht sich meiner kenntniss, es gibt zwar in meinem Spamordner,der glücklicherweise nich nicht geleert worden ist, ab und an sporadische Newsletter mit Top angeboten von ...., aber kein hinweis auf Rechnung, Sie haben bestellt usw.
    (Muss aber zugeben dass das an einen längt gekündigten, aber noch offenen email /webspace account ging)


    Da der "der Karren wohl ziemlich tief im Dreck steckt", wird mir wohl nichts anderes übrigbleiben, als die Forderung zu zahlen, sind zwar nur peanuts, aber die wirft man eigentlich zum Fenster raus


    Falls jemand weiss obs da einen rechtl. Ausweg gibt, bin ich für jede Info (PN oder hier) dankbar.


    Ansonsten kann ich nur raten, wenn mails von schimmel media eintreffen, bei schimmelmedia mit Telefon anruf genau zu prüfen, ob man nicht zufällig gerade ein abo bestellt hat, insbesondere sollten bei Eintreffen der Zeitung Centralmarkt, oder wie die heisst (kommt von Schimmelmedia beinhaltet werbeanzeigen von China Importeuren), sofort alle Alarmglocken leuten hören, und sofort handeln und nicht nur die Zeitung entsorgen.


    Adresse
    Stefan Jenn, Edlingerstr. 20-1, 81543 München

    erst wenn der letzte Kunde den "ich war mal eine Dose" SMD Haufen im Biegeblechgehäuse zum Utopiepreis nicht mehr möchte, die Bank unter Zahlpause andere Vorstellungen hat, ja dann werdet ihr merken daß Amtlich eher Marktgerecht bedeutet :)

  • Zitat von "TBF"

    Da der "der Karren wohl ziemlich tief im Dreck steckt", wird mir wohl nichts anderes übrigbleiben, als die Forderung zu zahlen


    * ????????!!!!!!!!!! TuuuuuutTuuuuutTuuuuut! *


    Närrisch geworden oder hab ich den Sarkasmus überlesen???!!! Du wirst das doch nicht wirklich zahlen?! Wenn ja, sag mir Bescheid, dann schick ich dir 10 Tonnen bombalesischen Bromberbomerlunder und lass dich dafür auch abdrücken... irgendwann wirst du ja sicher mal bei mir bestellt haben! Böse gesagt muss ich da grad an die Simpsons denken:


    1. Die dichten dir einen Vertrag an und sind in der Beweislast (sie fordern Bezahlung aus §433 II BGB). Das du bei Ihnen bestellt hast, sollen die dir hieb- und stichfest beweisen.


    2. Ein Schweigen ist im Privatrecht NIEMALS eine Zustimmung! Siehe Thema unaufgeforderte Leistung! Das gilt maximal zwischen Kaufleuten, jetzt wäre interessant ob die Schimmel-Ware (hey, geiles Wortspiel!) dein gewerbliches Umfeld überhaupt tangiert.


    3. riecht das Ganze stark nach organisiertem Betrug. Die Staatsanwaltschaft in unserem schönen München intressiert sich immer für solche Sachen. Deiner Beschreibung nach findet da ordentlich Wettbewerbsverzerrung statt.


    BEZAHL NIX, LASS ES DRAUF ANKOMMEN!
    Ich wette, die verschwinden genauso schnell wieder, wie sie gekommen sind!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Also, hier mal ganz gratis ein Formulierungsvorschlag:



    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22 / 1806
    10319 Berlin

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ein Vertrag ist wohl nicht zustande gekommen.


    Du hast wohl auch keine Bestellung schriftlich erteilt.


    Eine solche Vereinbarung gilt nur bei bestehender Geschäftsbeziehung.


    Bist Du nicht über ein Widerrufsrecht informiert worden, gilt auch eine längere Rücktrittsfrist.


    Kai Richter
    Stage Services
    Reinholdstr. 15
    33649 Bielefeld

  • Schon mal vielen Dank für die hilfreichen Hinweise, ich muß zugeben, daß ich "in Rechtsverdreherfragen" äusserst wenig bewandert bin. Ich hätte glatt, um meine Nerven zu schonen, das ganze halt notgedrungen überwiesen, da sich die Formulierung drastisch anhört: ".....um zusätzliche Kosten in Höhe von ...(zusammengerechnet 72,73 Euro) ... zu verhindern fordern wir Sie auf unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 26.4. zu zahlen.
    mit Fotokopierter / Laserdruckerunterschrift, Dieter Mittag Rechtsanwalt in freier Mitarbeit.


    wie ist das mit Widerruf? der gilt ja nur für Privatleute, da ich aber ein Gewerbe habe, gilt das wohl eher nicht ?


    Ich werde mal das "Musterschreiben" an die Anwälte per Einschreiben verschicken -mir ist nämlich unklar, wie man ohne Unterschrift eine 12 Monate Abopflicht einer Werbezeitung erhalten kann ???


    Adresse:Stefan Jenn, Edlingerstr. 20-1, 81543 München

    erst wenn der letzte Kunde den "ich war mal eine Dose" SMD Haufen im Biegeblechgehäuse zum Utopiepreis nicht mehr möchte, die Bank unter Zahlpause andere Vorstellungen hat, ja dann werdet ihr merken daß Amtlich eher Marktgerecht bedeutet :)

  • Ohne Geschäftsbeziehung & ohne auf das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatz § 312 d ff BGB hingewiesen worden zu sein, wovon ich mal ausgehe, gilt auch für Gewerbetreibende das Rücktrittsrecht.


    Zumal das teilweise auch unverlangt zugesandt wurde & "stillschweigende Zustimmung" nicht angenommen werden kann.


    Die sollen erst mal eine Kopie Deiner Unterschrift zeigen :roll:

  • Moin moin,


    das hat bei mir schonmal ne Gewinnspiel-Gesellschaft versucht.


    Die haben bei mir angerufen, ob meine Daten noch stimmen und mitgeteilt, dass sie mir ein unverbindliches Angebot erstellen wollen.


    Ich sollte dann ziemlich viel Gewinnen und joar - da sie meine Daten schon hatten und ich - ehrlich gesagt - neugierig war, wie deren Angebot aufgehen soll, habe ich gesagt, dass sie mir was schicken dürfen.


    Ok, kurz darauf bekomme ich eine E-Mail, Rechnung XY 49,90 EUR - und der Hinweis, dass der Betrag abgebucht wird.
    ALARM: Woher haben di emeine Bankverbindung? Steht zwar auf meinen Rechnungen drauf - war auch das Geschäftskonto...


    Fassen wir zusammen, Angebot war angekündigt, Rechnung mit Bankeinzug ist es geworden.


    Habe den Betrag umgehend zurückziehen lassen - zwei Wochen später kam eine Mahnung, 49,90 zzgl 15 EUR Bearbeitungsgebühr.


    Habe dann zurückgemailt, dass sie mir den Bestellvorgang erläutern sollen und ich nicht Zahlen werde, bevor mir bewiesen wurde, dass ich etwas bestellt habe.


    Hat sich dann erledigt - nichts mehr gekommen und ich habe Ruhe. Seitdem wimmel ich jede Telefonzentrale ab...



    Ich kann nur sagen: Wehr dich! Wie shcon gesagt, die anderen liegen in der Beweispflicht! Bei mir hat es sich "problemlos" eingestellt.



    EDIT ADMIN: Adresse auf Wunsch des Betreffenden entfernt, braucht es an dieser Stelle ja nicht wirklich.

  • Haaresträubend! Aber in der heutigen Zeit durchaus gängige Geschäftspraxis.


    @ TBF
    nicht zahlen!
    In solchen Geschichten gibt es Kleinfallen, selbst bei Großkonzernen wie der Telekom. Heute ist der 14. und hier gibt es eine große Gemeinde und die Adresse von besagter Firma ist klar. Zum Stand jetzt, was ich gelesen habe: 340 - deshalb schlage ich vor, am 18. (also noch 4 Tage) die geballte Kraft dieses Forums anzusetzen, dieser Firma kontra zu bieten. Das heißt, 4 Tage kann noch jeder dazu eine Meinung bilden.


    Aufruf: Am 18. - jeder dem es klar ist, um was es hier geht und der auch versteht, worum es geht, schreibt dieser Firma zu diesem Problem und zu dieser Abhandlung eine Meinung mit seinen eigenen Worten.
    Hier läuft eine tausendfach gezielte Kleinabzocke.
    Dies kann jeden mal treffen, auch Euch und jeden, der evtl. sogar bloß hier ließt. Das Brett, was der Mischa dafür eingerichtet hat, ist phantastisch.


    Gerald Götte
    Iltispfad 13
    04249 Leipzig

  • Hier würde ich es auch darauf ankommen lassen - das ganze klingt schon sehr merkwürdig!


    Ein Verlag versucht eine (aus seiner Sicht) offene Forderung von 111,26 EURO über einen Anwalt einzutreiben? Der Anwalt verfasst ein schreiben für eine Gebühr von nur 10,23 EURO??
    Jetzt mal vorausgesetzt, dass Du wirklich (unter welchen Einflüssen auch immer) so ein Abbo im Internet abgeschlossen hast, müsste irgend eine Bestätigungs-Mail gekommen sein!?
    ...und das alles soll zustande gekommen sein ohne das jemals nach Deinen Konto oder Kreditkartendaten gefragt wurde?


    Das versucht wird über Inkasso Firmen "Kunden" einzuschüchtern habe ich schon öfters erlebt aber die Masche mit dem Anwalt ist neu...
    Schriftlich der Forderung widersprechen und abwarten was passiert - denke die Sache wird sich von selbst erledigen!


    Christian Götz
    Wiener Ring 93
    97084 Würzburg

  • Zitat von "TBF"

    wie ist das mit Widerruf? der gilt ja nur für Privatleute, da ich aber ein Gewerbe habe, gilt das wohl eher nicht ?

    Nicht alleine durch die Tatsache, dass du einen Gewerbebetrieb hast, entfällt für dich der Widerruf. Dabei kommt es darauf an, in welcher Weise du auftrittst: Wenn du es für deinen Geschäftsbetrieb kaufst, möglich. Wenn du zu deinem Bäcker gehst, wird im Traum niemand auf die Idee kommen, dass du deine Sonntagsbrötchen gewerblich kaufst!


    Es kommt also zuerst auf die Art des Gegenstandes an und in welcher Beziehung er zu deinem Geschäftsbetrieb steht.


    Zweitens: Musst du Kaufmann im Sinne des HGB sein, um in die gewerblichen Regelungen zu fallen. Es wurde sogar schon mal vom BGH der Kaufmannsbegriff bei jemandem verneint, der im Jahr einen Umsatz von 150k Euro hatte mit dem Handel von Computerteilen, weil dies nicht sein "Hauptgeschäft" war (er war "hauptberuflich" Student). Der Begriff des Vollkaufmanns ist also auch nicht unbedingt gegeben, weil du ein Gewerbe angemeldet hast.



    Und nochmal gesagt:
    Diese Schimmel-Luftschloss GbR hat keine rechtlichen Grundlagen gegen dich. Solltest du bereits irgendwas gezahlt haben, kannst du den "Vertrag" anfechten oder dich auf die Nichtexistenz des Vertrags berufen und das Geld über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern!



    EDIT: Und ich würd mir das Einschreiben sparen. Ein Schweigen gilt niemals als Zustimmung und die sollen sich nen Ast rumrödeln, bis es ihnen zu blöd wird. Spar dir Porto, Zeit und Nerven!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Dasselbe Käseblatt ist bei mir auch gekommen (neben Werbung für irgendeinge Chinakram-Messe in Polen). Ich vermute schwer, dass dies mit der Internetbestellung der Tickets für die diesjährige PLS zu tun hat!

  • Deshalb habe ich die Rückseiten der Gutscheine für die PLS auch nicht ausgefüllt.


    Auch mal die Messe Frankfurt anschreiben


    Es ist ja gang & gäbe, auch die Adreßdateien zu verkaufen


    Ziemlich dubios


    Das wurde dann ja unverlangt zugesandt.


    Unser Lehrer hatte uns damals erzählt, man solle diese Machwerke einfach sammeln & aufbewahren, der Versender könne die Sachen dann vor Ort abholen. :D