Was tun gegen "unterschriftsfälscher"

  • hi,


    was kann man gegen Kunden tun , wo meinen das sie das "Dankend in Bar erhalten" selbst auf die Rechnung setzten , aber nix zahlen und sich weigern die rechnung zu beglecihen


    Von einer früheren Rechnung wurde meine Schrift wahrscheints durchgepaust , bzw nachgemacht.


    Firmenstempel ist allerdings keiner drauf auf der selbst unterschriebenen Rechnung von dem A...loch Kunden


    bin über jeden tip dankbar


  • Auf jeden Fall zur Anzeige bringen und einen entsprechenden Beitrag im Warnungen Board verfassen.

  • das mit dem warnung board hat sich erledigt , da er den schuppen bereits abgetreten hat, und wieder als normaler angestellter arbeitet.


    und fürs klagen ist der betrag fast zu gering ,kostet mehr zeit und nerven.


    mal schauen


    vielen dank

  • Zitat von "EventService"

    und fürs klagen ist der betrag fast zu gering ,kostet mehr zeit und nerven.


    Manchmal geht es ums Prinzip!!!!


    Ich klage demnächst für 230 Euro - scheiß drauf, zahlt die Rechtschutz und solchen Typen muss mit der Keule begegnet werden.


    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!


  • Ich würde ihm schriftlich darlegen, daß die von ihm vorgelegte Quittung eine Fälschung ist. Falls keine Zahlung kommt, würde ich ihn darüber hinaus mit einer Anzeige wg. Urkundenfälschung drohen. Er habe auch dann sämtliche Kosten eines Gutachters/Graphologen zu begleichen. Darüberhinaus würde nach Fälligkeit ganz klar anmahnen bzw. nach erfolglosem Mahnen nach der 3. Mahnung das Mahnverfahren eröffnen.


    Vielleicht genügt es ja schon, wenn Du ihm sagst, daß Du auf eine Anzeige verzichtest, wenn bis zum x.x.05 die Rechnung beglichen ist. Oder wenn man noch eine kleine Hintertüre offenlässt, wo er sein "Gesicht wahren" kann: z.B. es könnte ja theoretisch sein, daß ein Kollege von ihm diese Unterschrift gefälscht hat und er davon gar nichts weiss...

  • Zitat

    Vielleicht genügt es ja schon, wenn Du ihm sagst, daß Du auf eine Anzeige verzichtest, wenn bis zum x.x.05 die Rechnung beglichen ist.


    erpressung ist auch strafbar....

  • Zitat von "aleister"


    erpressung ist auch strafbar....



    Das ist doch keine Erpressung, es ist einfach nur eine faire Chance. Und wenn er die Rechnung durch Fälschung unterschlagen möchte ist das sogar mehr als der gute Mann verdient. Es kann keine Erpressung sein wenn ich einen Straftatbestand zur Anzeige bringe bzw. dem Betroffenen dann die Möglichkeit gebe einfach seine Rechnung zu bezahlen und ich verzichte deswegen auf die Anzeige.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Ein Blick in's Gesetzbuch klärt die Lage...



    Das muss einem der Staatsanwalt erst mal nachweisen, dass


    a) die Anzeige verwerflich ist und
    b) die Bereicherung zu Unrecht geschieht


    Aber schauen wir uns mal einen anderen Paragraphen an:



    Hier ist nur nachzuweisen, dass die Drohung mit dem Übel verwerflich ist. Das würde ich einfach "wasserdicht" formulieren: "Beabsichtige, strafrechtliche Aspekte prüfen zu lassen, möchte jedoch vorher Gelegenheit geben, gegebenenfalls bestehende Unklarheiten und Mißverständnisse auszuräumen..."

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "Kracky"

    ... und ich verzichte deswegen auf die Anzeige.


    Ist Urkundenfälschung (was das ganze ja, glaube ich, darstellt) eigentlich ein Offizialdelikt oder wird das nur auf Antrag/Anzeige verfolgt?


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Zitat von "hell&dunkel"


    Gehört zu einer Urkunde nicht ein Dienstsiegel?


    Nicht unbedingt, siehe z.B. den Artikel "Urkunde" in der Wikipedia. Was Du meinst, ist eine öffentliche Urkunde, die quasi "kraft Amtes" ausgestellt und auch besiegelt wird. Diese entwickelt vor Gericht eine höhere Beweiskraft aus eine private Erklärung auf Papier.


    Jedes "Dokument", das geeignet ist, einen bestimmten Sachverhalt zu beweisen, stellt eine im strafrechtlichen Sinn "fälschbare Urkunde" dar.


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."