Rechnung?Minijob?Oder was ganz anderes?

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem bzw folgende Frage:


    Ich als Student soll nebenbei gelegentlich am Wochenende in einem Tanzlokal auflegen. Pro Abend ist ein Festpreis ausgemacht.
    Das ich meine Freigrenze bzgl. Kindergeld beachten muss ist klar, aber wie sollte die Abrechnung am besten von Statten gehen?
    - als Mini Job auf 400€ Basis angemeldet
    oder
    - darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben? Das erarbeitete Geld muss ja dann folglich auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen werden, nur als was?!?
    oder
    - was ganz anderes, was mir bisher noch nicht eingefallen ist...


    Wäre super wenn ihr mir da helfen könntet!
    Also wie würdet ihr das handhaben, auf was sollte ich unbedingt achten?
    Liebe Grüße aus Kassel

    NJoy the Night!

  • Hallo


    wenn sich der Discobetreiber - wie bei einem befreundeten Kollegen - die Vorsteuer ziehen möchte, brauchst Du wohl eine UST_ID des Finanzamtes.


    Sonst darfst Du keine Rg. mit ausgewiesener MWST ausstellen. Nur den Gesamtbetrag.


    400 € Jobs beinhalten ja immer noch die 25 % Sozialabgaben. Diese Jobs werden eigentlich nicht auf Lohnsteuerkarte geführt.


    Als Student bist Du ja krankenversichert.


    Wenn Du Bafög etc beziehst, mußt Du das wohl anrechnen lassen.

  • sodele, schonmal danke für die bisherigen Antworten.
    also Betrag wäre 150€ pro Abend, min. 4 mal pro Monat, max. 8mal, erstmal auf 2 Monate beschränkt ,danach sporadisch bei Bedarf.


    Bafög beziehe ich nicht


    ne andere Variante wäre noch aus Infoquellen eines Freundes sich selbstständig zu machen...und somit Rechnungen ohne ausgewiesener Mwst zu schreiben.

    NJoy the Night!

  • Also mit mindestens 4x €125,- / Monat kommst du wohl nicht mit einem 400,- Euro-Job aus...
    Sicherlich könntest du einige "Überstunden" Sammeln und in die nächsten Monate einfliessen lassen, aber bei 2 Monaten und 8mal hast du ja schon 5 Monate voll...
    ...und danach kommt ja (wenn auch sporadisch) was dazu.


    Als Privatperson darfst du Rechnungen (ohne MwSt!!!) schreiben, allerdingsliegst du mit deinen Einkünften da auch deutlich über den Zulässigen beträgen.
    Diese werden allerdings auch nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt, da es ja kein Lohn, ist.


    Die wahrscheinlich praktikabelste Variante ist die der Gewerbeanmeldung.
    Bei solchen Kleingewerben gelten auch diverse Erleichterungen im Steuerrecht.
    Gibt's hier ja auch einiges an Threads dazu.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Wozu der Umstand?


    Dem Gastronomen den Erhalt der Gage quittieren, und den Betrag in Summe bei der jährlichen StErkl angeben.


    Fertig...


    Jetzt könnte sich noch das Problem ergeben, das der Wirt gar keine Quittung haben will... :wink:

  • Es gibt m.E. auch noch die Variante, das ganze als künstlerische Tätigkeit auf Honorarbasis abzurechnen. Wie das aber genau von Statten geht, kann ich dir nciht sagen. Aber vielleicht mal nach googlen...


    Wie rechnen denn die anderen Plattenaufleger ab? Du bist ja sicher nicht der erste / einzige in diesem Club?

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • Die Grenze bei Bafög liegt übrigens bei knapp 4000€ Zusatzeinkommen im Jahr aus selbstständiger + nichtselbstständiger Arbeit (abzgl. Werbungskosten) zusammen. Das Bafög Amt kann hier aber weiterhelfen.



    Läuft die Krankenversicherung als Student noch über die Eltern? Dann bitte mit denen abklären, wie viel verdient werden darf. In der Regel gehen die von max 400€ mtl. Zusatzeinkommen außerhalb der Semesterferien (neben Bafög) und einem höheren Zeitanteil des Studiums aus. In besonderen Fällen, z.B. in 2 Monaten drüber, die 2 Folgemonate nix, machen die aber auch Ausnahmen. -> Anrufen und klären.


    Als Selbstständiger kann man aber auch über CD und Plattenkäufe die höheren Einnahmen klein halten, da die 400€ auf den Gewinn und nicht den Umsatz gerechnet werden.