Versicherungsangelegenheit

  • Ein Kunde hat eine Beschallungsanlage gemietet und 3 Meyer UPAs defekt (HT tot) zurückgebracht. Wir sind uns über seine Schuld einig, er möchte den Schaden über seine Versicherung begleichen.


    Zwei Fragen ergeben sich dazu:


    1.) Die Versicherung will die MwSt der Rechnung nicht bezahlen, sondern rein netto. Geht das später mit dem Finanzamt klar, wenn die MwSt nicht ans Finanzamt überwiesen wird (weil ich die ja nicht bekommen habe)?


    2.) Die Versicherung will Anschaffungszeitpunkt, Händler und Kaufpreis der Lautsprecher wissen. Ich bin der Meinung, daß der derzeitige Wert des Lautsprechers entscheidend ist. Und dieser rechtfertigt sicher eine Reparatur, welche weit unter dem Wert liegt. Ein fünf Jahre alter Lautsprecher ist nach Afa nur noch 2/7 Wert, aber in der Realität ist das doch ganz anders...


    Eure Meinung?


    Schöne Grüße


    Stephan Graeske

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Die Versicherung erstattet Dir nur den Nettobetrag, da die Mwst. ja ein durchlaufender Posten ist. Sprich Du die bezahlte Mwst ja wieder gegen Deine Umsatzsteuerschuld anrechen kannst.


    Diese Angaben sind für eine Versicherung normal, die Frage ist doch eher ob Sie versuchen dich mit 2/7 abzuspeisen. Spätesten da kann man mal das Wörtchen "Gutachter" in den Raum werfen.


    Achtung!!! Bei Mietsachen muß man auf passen daß die Versicherung nicht einen "Eigenschaden" annimmt . Sprich wer eine Sache mietet muß davon ausgehen daß diese kaput gehen kann und Sie gleichzubehandel ist, als ob einem die Sache selber gehöhrt. Was für eine Versicherung hat Dein Kunde?


    Bei 3. kaputten HT Treibern würde ich mich als Versicherung fragen ob da fährlässig, grob fahrlässig oder gar Vorsatz im spiel war


    Gruß


    Jürgen

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Prinzipiell fragt die Versicherung, ob man vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn dies der Fall ist, wird nur netto überwiesen. Ebenfalls, wenn man nur nach "Gutachten" abrechnet.


    Das muß schon eine recht gute Versicherung sein, denn normalerweise zahlt keine private Haftpflicht bei geliehenen oder gemieteten Sachen.


    Meist wird nur der Zeitwert erstattet, das ist leider in den Bedingungen so. "Alt gegen neu" bedeutet ja auch eine Wertsteigerung bzw. Aufwertung der Box.


    Der Restbuchwert der Anlage nach Abschreibung auf 5 oder 9 Jahre sollte aber keine Rolle spielen.

  • Schadensersatz ist umsatzsteuerfrei (sthet irgendwo in den UStR). Es wird der entstandene Schaden ausgelichen, du hast ja keine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht. Da Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, wird er eben netto ausgeglichen.


    Mich wundert aber auch,dass die Haftpflicht des Mieters zahlen will.


    Viel Erfolg!


    Grüße,
    Volker

  • Die Ursache für den Schaden vermute ich in einer Fehlfunktion oder Überlastung des Stromaggregates. Aber ich war nicht dabei.


    Danke für die Infos zur MwSt, dann habe ich dies schonmal verstanden.


    Ich habe mit dem Kunden Wiederbeschaffungswert per Mietvertrag vereinbart. Bezahlen muß er nur gebrauchte MS-1401B (Hochton) treiber, die ich bei einem Kollegen gekauft habe. Daher gibt es keine Wertsteigerung bei mir. Die Boxen waren eine ganze Zeit nicht einsetzbar (Wartezeit auf Ersatzteile), was ich freundlicherweise nicht berechnet habe - aber laut Vertrag könnte.


    => Wenn die Versicherung nur Zeitwert bezahlen möchte, dann kann es mir doch eigentlich egal sein? Mein Vertrag mit dem Kunden wird durch die Zahlungsvorstellung seiner Versicherung doch nicht verändert.


    Warum die Versicherung bezahlt weiß ich nicht - ebensowenig wie der der Versicherung mitgeteilte Schadensverlauf.


    Schöne Grüße


    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Zitat von "Stephan Graeske"

    Die Versicherung will Anschaffungszeitpunkt, Händler und Kaufpreis der Lautsprecher wissen. Ich bin der Meinung, daß der derzeitige Wert des Lautsprechers entscheidend ist. Und dieser rechtfertigt sicher eine Reparatur, welche weit unter dem Wert liegt. Ein fünf Jahre alter Lautsprecher ist nach Afa nur noch 2/7 Wert, aber in der Realität ist das doch ganz anders...


    Zitat von "Stephan Graeske"


    => Wenn die Versicherung nur Zeitwert bezahlen möchte, dann kann es mir doch eigentlich egal sein? Mein Vertrag mit dem Kunden wird durch die Zahlungsvorstellung seiner Versicherung doch nicht verändert.


    Richtig, Du hast mit Deinem Kunden ein Vertrag. Ob dieser seinen Schaden nun von einem Dritten ersetzt bekommt oder nicht, kann Dir zunächst erstmal egal sein.
    Du musst auch nicht mit der Versicherung korrespondieren, sondern Dein Kunde. Du bist also nicht verpflichtet, Deine Händler und Einkaufskonditionen preis zu geben. Ich würde der Versicherung den Listenpreis und den Hersteller nennen. Und der Stand der Afa entspricht nicht dem Zeitwert, das sollten auch die Versicherungen wissen. Du kannst ja einen ungefähren Zeitwert informativ mit dazu schreiben. Dann sieht man schnell, dass sich die Reparatur noch lohnt...


    Zitat von "Stephan Graeske"

    Die Boxen waren eine ganze Zeit nicht einsetzbar (Wartezeit auf Ersatzteile), was ich freundlicherweise nicht berechnet habe - aber laut Vertrag könnte.


    Das steht zwar so sicher in deinen AGB, die Versicherung zahlt aber nur den entstandenen Schaden. Du müsstest also in diesem Fall explizit einen Ausfall bzw. Zumietkosten nachweisen können. Die Versicherung ist ja nicht an Deine AGB gebunden. Nebenbei vermute ich mal, daß selbst der Kunde diese Art von Schadensersatz bei Gericht abwenden kann. Es muss ein wirklicher Schaden entstanden sein.


    Aber so nebenbei wundert es mich dennoch, denn eine Haftpflichtversicherung zahlt eigentlich nicht bei gemieteten oder geliehenen Sachen. Vielleicht haben die das noch nicht so ganz durchblickt, daß Dein Kunde das bei Dir gemietet hat. Vielleicht geht die Versicherung davon aus, daß der Mieter ein anderer war und Dein Kunde "nur" ein Dritter, der das Stromaggregat gestellt hat...???
    Vielleicht sollte der Versicherungsfall lieber ohne große Reklamationen und Beschwerden über die Bühne laufen, nicht daß es hinterher gar nichts gibt...

  • Mich wundert es auch, wie eine Haftpflichtversicherung meinen Schaden begleichen kann. Aber ich weiß auch den Schadenshergang nicht, den die Versicherung genannt bekommen hat.


    Meine Forderung ist aber unabhängig davon, diese muß im worst case dann vom Kunden bezahlt werden. Die Dinge sind kaput, es gibt einen Vertrag, der Schaden wurde akzeptiert. Die Reparaturkosten sind angefallen. Hoffentlich sieht die Praxis genaus aus


    Schöne Grüße


    Stephan :?

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Hallo,


    ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall, allerdings war hier die Schuld unstrittig, da vor diversen Zeugen:


    Chef eines anderen Gewerks fährt mit seinem Dienst-Mercedes eines meiner extern zugemieteten WindUp Stative um. Stativ stand zwar noch, war aber krumm.


    Ich habe dann mit dem Schuldigen die Kontaktdaten getauscht und ihm postwendend eine Rechnung über den entstandenen Schaden ( neues Stativ ) geschickt, so wie mir mein Vermieter eine Rechnung geschickt hat.


    Zwei Wochen später bekam ich von der Versicherung ein Schreiben, dass die Rechnung netto(!) überwiesen wird. Was dann auch geschah.


    Kurzum: Mir als Geschädigtem, ob ich das Material nun zugemietet habe oder nicht kann es egal sein, wie der Schuldner versichert ist oder nicht.
    Sich darum zu kümmern ist allein seine Sache.


    Die Versicherung kann ja gerne ein Verfahren (gegen einen) anstrengen, in dem geklärt wird wie hoch mein Schaden tatsächlich ist bzw. ob ich geschummelt habe, was ich keinem Raten möchte!!!
    Ich kann mir allerings kaum vorstellen, dass Sie bei kleineren Beträgen, diesen Weg beschreitet.


    Viele Grüße


    Labian