Ein Kunde hat eine Beschallungsanlage gemietet und 3 Meyer UPAs defekt (HT tot) zurückgebracht. Wir sind uns über seine Schuld einig, er möchte den Schaden über seine Versicherung begleichen.
Zwei Fragen ergeben sich dazu:
1.) Die Versicherung will die MwSt der Rechnung nicht bezahlen, sondern rein netto. Geht das später mit dem Finanzamt klar, wenn die MwSt nicht ans Finanzamt überwiesen wird (weil ich die ja nicht bekommen habe)?
2.) Die Versicherung will Anschaffungszeitpunkt, Händler und Kaufpreis der Lautsprecher wissen. Ich bin der Meinung, daß der derzeitige Wert des Lautsprechers entscheidend ist. Und dieser rechtfertigt sicher eine Reparatur, welche weit unter dem Wert liegt. Ein fünf Jahre alter Lautsprecher ist nach Afa nur noch 2/7 Wert, aber in der Realität ist das doch ganz anders...
Eure Meinung?
Schöne Grüße
Stephan Graeske