Der Neuentwurf der DIN 15905 Teil 5

  • Hallo,


    da ich mich nicht so ganz mit dem ganzen Vorschriftskram auskenne und auch noch nicht so lange im VA Bereich tätig bin, kamen mir ein paar Fragen auf gerade beim Lesen dieses Threads.


    War am Wochenende in einem Club der ca 500 leute fasst. Die Tanzfläche ist ca 8x5m, dort hängt in der Ecke ein Horntop ala Seeburg K2 oder TSE also insgesamt 4 Stück für eine Fläche von 40qm. Die Lautstärke auf der Tanzfläche war so extrem ( würde mal schätzen über 110db/a) das es einem nach kurzer Zeit auf einem Ohr als leiser wurde und dann in ein pfeifen überging. Ausserhalb der Tanzfläche war kaum platz um sich irgendwo hinzustellen oder zu setzen. So das man zwangsweise sich im Bereich der Tanzfläche aufhalten musste. Als ich dann mal einen Angestellten dieses Club nach Ohrenstöpsel aufgrund der hohen Lautstärke fragte, meinte dieser nur man soll sich nicht so anstellen. Ich war nicht der einzigste der sich aufgrund der Lautstärke unwohl fühlte, nach einiger Zeit haben wir dann den Club verlassen.


    Kann man den Veranstalter / Inhaber daher irgendwie drauf aufmerksam machen "Hier schau doch mal in die DIN so und so da steht was von Gehörschutz bereitstellen"


    Ist diese PA für die Größe der Tanzfläche oversized ?


    Gruß Flaky

    Strom macht klein, schwarz und hässlich ...

  • Zitat von "Flaky"

    Kann man den Veranstalter / Inhaber daher irgendwie drauf aufmerksam machen "Hier schau doch mal in die DIN so und so da steht was von Gehörschutz bereitstellen"


    Noch ist der Teil mit dem Gehörschutz nur Entwurf und nicht Norm.


    Und selbst dann, wenn das Norm ist, "muss" der Veranstalter das nicht, er muss dann halt ggf. für die Folgen geradestehen (Schmerzensgeld, Behandlungskosten...)





    Man kann den Veranstalter auf die möglichen Folgen seines Tuns hinweisen (vielleicht auch unter Hinweis auf diesen Link: http://www.pa-forum.de/Infos/laerm.html). Wenn das mit dem Pfeifen auch am nächsten Tag so ist, kann man sich ein Attest vom Ohrenarzt holen (die üblichen Schmerzensgeldsummen liegen in der Größenordnung von 5000,- Euro, wenn der Richter das mit dem "nicht so anstellen" von Zeugen bestätigt bekommt, könnte es auch noch ein wenig mehr werden...).


    Die sinnvollste Maßnahme überhaupt: Selbst Stöpsel immer dabei haben. Ein paar tausend Euro rechtfertigen es bestimmt nicht, den Rest des Lebens mit einem Gehörschaden rumzulaufen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Praxisbericht:
    Ich habe letzte Woche in einer Halle in Leipheim (in der Nähe von Ulm) die Tontechnik aufgestellt und betreut (Jugenddisco.) In dieser Halle gibt es ein Pegel-Messsystem für das Publikum gut ersichtlich.


    Es handelt sich um ein "Ohr" aus bunten Lampen. Zuerst grün, bei mehr Pegel gelb und schliesslich ab 95dBA rot. Das Teil hängt ca. 15 MEter von der Bühne entfernt an einer Seitenwand der Halle. Ich war überrascht, wie schnell es zu laut und damit rot war. Die Messung wird protokolliert und von vom "Hausmeister" ausserdem noch mit einem mobilen Gerät an anderen Punkten der Halle überwacht. Wenn das Teil länger im roten Bereich ist, bekommt der Veranstalter das nächste Mal die Halle nicht mehr, es wird die Veranstaltung vorzeitig beendet, oder er bekommt vom Amt für ordentliche Öffnung eine saftige Anzeige. :shock:


    Allerdings wurde das System wohl für die Anwohner eingerichtet. Aber es ist schon interessant, wie leise auf einmal der Pegel ist wenn gleichzeitig "Strafen" drohen.

  • Zitat von "KGB"

    Es handelt sich um ein "Ohr" aus bunten Lampen.


    Das ist das SoundEar von SoundShip.


    soundear.audis.de
    http://www.soundear.dk/start.asp?l=2
    http://www.meineohren.de/artikel/artikel_1560.html


    Preise zwischen 439 und 1590 €. Wobei das einfache SoundEar fest auf 85 dBA eingestellt ist, für Konzerte müsste es also min. das 2000 sein (16 Stufen zwischen 40-115 dB einstellbar).


    Interessant auch das SoundLog das den Leq misst und aufzeichnet. Fragt sich nur ob das als Nachweis reicht?

    Lautsprecher verstärken die Stimme, aber nicht die Argumente.

  • also bei 95 dB von "leise" zu sprechen zeigt doch deutlich, wie viel pegel die leute doch gewohnt sind.
    natürlich darf man bei dem pegel auch nicht behaupten das es besonders laut wäre, aber "leise" trifft da doch nicht so ganz zu.


    es wäre jedoch auch denkbar, das die messung der pegel in dieser halle an einem ungünstigen ort stattfindet (wo ist das messmikro?) oder die anlage nicht geflogen wurde und deshalb direkt vor den boxen schon ein zu hoher pegel erreicht wurde.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Ich gehe davon aus, dass es 95dbA LMax waren. Es hat ziemlich schnell auf Lautstärkeänderungen reagiert, vor allem in den Höhen.


    Die Lautsprecher wurden nicht geflogen und das Ohr hing an einer Seitenwand der Halle, geschätze Entfernung zum Top...ca 15 Meter.

  • Zitat von "KGB"

    Ich gehe davon aus, dass es 95dbA LMax waren. Es hat ziemlich schnell auf Lautstärkeänderungen reagiert, vor allem in den Höhen.


    Dann war es vermutlich der Momentanpegel, also Beschränkung von Lmax.


    Bei der 15905 Teil 5 reden wir aber über Leq, das wären geschätzte 20 bis 30 dB mehr... (Nein, das kann man nicht direkt umrechnen, das hängt ganz maßgeblich vom Crest-Faktor ab.)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • dann bräuchte man also eine vernünftige begründung um solche meßohren für musikveranstaltungen in frage zu stellen.


    da du dich in rechtsfragen immer gut auskennst, wäre deine hilfe hier sicherlich nicht unerwünscht.


    könnte man gegenüber solch einer halle z.b. anregen, das man eine richtige messung während seiner VA durchführt und dafür das ohr aus bleibt?



    du weisst das ich das jetzt nicht so meine, das man in zukunft auch weiterhin megapagel fahren darf, aber ein gewisses maß an spaß darf doch nicht verloren gehen

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Zitat von "wora"

    könnte man gegenüber solch einer halle z.b. anregen, das man eine richtige messung während seiner VA durchführt und dafür das ohr aus bleibt?


    Man könnte die Halle beispielsweise darauf hinweisen, dass dies nicht den Regeln der Technik entspricht und dass sie mit haftbar sein können, wenn keine normgerechte messung nach DIN 15905 Teil 5 durchgeführt wird...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • wohlgemerkt wurde das ohr zum schutz der anwohner installiert. die halle haftbar zu machen, dass man nicht den pegel fahren kann den man will halte ich doch für sehr bedenklich.

  • nun ja, ich dachte das eher als allgemeingültige anmerkung, ich bin jetzt vom speziellen thema vielleicht zu weit weggegangen.
    aber wenn es solche meßohren zu kaufen gibt könnte es ja auch sein, das diese in zukunft möglicherweise öfter anzutreffen sind.
    und auf einen solchen fall vorbereitet zu sein kann ja nicht schaden...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang