akute Gefahr durch "normale" Schäkel

  • In Ergänzung zu dieser Diskussion:


    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=49110


    Wie dort zutreffend geschrieben wurde, dreht sich ein "normaler" Schäkel (ein 2-Teile-Schäkel, also kein 4-Teile-Schäkeln mit Mutter und Sicherungssplint, bisweilen auch "BGV C1-Schäkel" genannt) unter Last nicht auf.


    Dies setzt aber zwingend voraus, dass der Schäkel belastet ist. Bei Sicherungsseilen kann man das jedoch nicht voraussetzen.


    Ich habe neulich auch den Fall gesehen, dass für die Kabelführung zu Moving Trusses eine Lösung aus Schäkeln gebaut wurde: Alle paar Meter im Kabelbaum ein Schäkel (Kabelbinder ?), der um die Kette des Motorzuges gelegt war, so dass sich der Kabelbaum beim Hochfahren der Truss zu Schleifen gelegt hat. Bei einer solchen Lösung ist der Schäkel nicht belastet und somit auch der Bolzen nicht gegen Herausdrehen gesichert. Erschwerend kommt dazu, dass durch das häufige Hoch- und Runterfahren die Gefahr des Herausdrehens deutlich erhöht wird.


    (Mir wurde auch berichtet, dass es im Testbetrieb dann mal deutlich im Alu gescheppert hat, und danach lag ein Schäkel auf dem Boden. Glücklicherweise noch ohne Publikum im Raum...)


    Von daher: unbelastete Schäkel auf jeden Fall gegen Aufdrehen sichern.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Du sprichst wahrscheinlich die Schäkel auf der Mayday an.
    Das Prinzip des "selbst aufrollenden" Kabels fand ich wohl sehr interessant gelöst.


    Allerdings wurden 15 Minuten vor der Veranstaltung alle Trusses (was ist die Mehrzahl von Truss???) runtergefahren und die Schäkel mit Kabelbindern "gesichert", so sah es jedenfalls aus.


    Ich hoffe es hat die Nacht gehalten.


    Gruß


    Purge

  • klingt immer blöd aber hier gilt wohl mal wieder "haben wir schon immer so gemacht"


    diese lösung der kabelzuführung zu movingtrusses ist nix neues sondern absoluter standard... allerdings kenne ich das mit sicherung der schäkel durch kabelbinder

  • Zitat von "Purge"

    Du sprichst wahrscheinlich die Schäkel auf der Mayday an.
    [...]
    Allerdings wurden 15 Minuten vor der Veranstaltung alle Trusses (was ist die Mehrzahl von Truss???) runtergefahren und die Schäkel mit Kabelbindern "gesichert", so sah es jedenfalls aus.


    das habe ich auch beobachtet. fand es nur komisch das es die ansage erst kurz vor begin gab und da vorher keiner drauf geachtet hat.
    als dann die eine truss auch noch auf den vari*lite kopfen abgesetzt wurde anstelle hoch zu fahren taten mir die jungs aber doch n bißchen leid. allerdings sehr cool das die beiden lampen noch gespielt haben. das waren locker über 100 kg gewicht was die da mal kurz abbekommen haben :shock:


    so nun was zum thema:


    da ich eigentlich nur ungerne alle schäkel ersetzen möchte, wie kann man die am besten safen?
    was ist am einfachsten, üblich, praktisch?


    Gruß
    Kai

  • Zitat von "Lex2003"

    da ich eigentlich nur ungerne alle schäkel ersetzen möchte, wie kann man die am besten safen?


    die mit abstand günstigste lösung dürfte draht
    sein, die o.g. kabelbinder kosten mehr, sind
    bei kleineren schäkeln vielleicht sogar schon zu
    breit und gehen zudem je nach fabrikat
    schon von scharfem anschauen auf..

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Info:


    Bei sich bewegenden Konstruktionen über Publikum dürfen nur
    Schäkel mit Mutter und Splint verwendet werden.
    Bei Safeties mit Schäkel gilt dies übrigens auch!


    Lösungen, wie 2 Teil Schäkel mit Draht, Seil, Kabelbinder, Locktide oder ähnlichem, haben hier nix zu suchen und schon gar nicht bei einem mobilen Einsatz.


    ________________________________________________________


    Zum Nachlesen und Diskutieren bitte erst auf die Seite der BGV / UVG gehen! Auf direkte Verweise wurde des Verständnishalber verzichtet, da hier ja eh viele Mitglieder des VPLT gibt und vorausgesetzt werden kann, dass diese die einzelnen Vorschriften kennen und umsetzen können.
    :roll:

  • Zitat von "uifei"

    Bei sich bewegenden Konstruktionen über Publikum dürfen nur Schäkel mit Mutter und Splint verwendet werden.
    Bei Safeties mit Schäkel gilt dies übrigens auch!


    ...


    Zum Nachlesen und Diskutieren bitte erst auf die Seite der BGV / UVG gehen! Auf direkte Verweise wurde des Verständnishalber verzichtet, da hier ja eh viele Mitglieder des VPLT gibt und vorausgesetzt werden kann, dass diese die einzelnen Vorschriften kennen und umsetzen können.
    :roll:


    1.) In der SP 25.1/2-4 (BGI 810-3, "Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und -ketten", explizit als BGV C1-Erläuterung ausgewiesen) wird als zulässiges Schäkel das gerade 2-Teil-Schäkel nach DIN 82101 angegeben. Ein solches ist auch abgebildet.


    Wenn nun exakt dieses nicht verwendet werden sollte, dann würde ich nicht so laut "BGV / UVG" rufen...


    2.) Wenn man die Zahl der angemeldeten User und die Zahl der VPLT-Mitglieder vergleicht, dürfte wohl eher der Begriff "Minderheit" zutreffend sein, selbst wenn 100% aller VPLT-Mitglieder hier angemeldet sein sollten (wovon ich nicht ausgehe).


    3.) Die Unterstellung bezüglich der Kenntnis der Vorschriften und deren Umsetzung... ich will mal hoffen, dass es so ist.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "uifei"

    Info:
    Bei sich bewegenden Konstruktionen über Publikum dürfen nur
    Schäkel mit Mutter und Splint verwendet werden.
    Bei Safeties mit Schäkel gilt dies übrigens auch!
    Lösungen, wie 2 Teil Schäkel mit Draht, Seil, Kabelbinder, Locktide oder ähnlichem, haben hier nix zu suchen und schon gar nicht bei einem mobilen Einsatz.Zum Nachlesen und Diskutieren bitte erst auf die Seite der BGV / UVG gehen! Auf direkte Verweise wurde des Verständnishalber verzichtet


    eindeutige zitate aus einschlägigen schriften zur belegung dieser thesen
    wären vielleicht sinnvoller als der grandiose tip, auf die seite
    der bgv zu gehen...


    bis dahin halte ich das für hersteller/verkäufer-von-schäkel-
    mit-splint-induzierte verständnislosigkeit :roll:

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Zitat von "User per PM"

    Hi,


    erkläre mir mal ganz privat folgende Sachverhalte:


    Etwas "ganz privat" zu erklären ist nicht der Sinn dieses Forums.


    Zitat

    1. Auf der Mayday werden kurz vor Beginn alle 2 Teil Schäkel an beweglichen Traversen über dem Publikum mit Kabelbinder oder ähnlichem zusätzlich gesichert.
    Dies muss entweder von Amtswegen gefordert worden sein, oder ein Beauftragter hat mit Sachverstand diese richtige notwendige Anweisung gegeben.
    In diesem Fall stellte diese Umsetzung eine zufriedenstellende Notlösung dar.
    Fazit:
    Bei geeignetem Material wäre es dann also nicht zu dieser Aktion gekommen.


    Richtig


    Zitat

    2. Lightpower schreibt folgendes:


    "Die Verwendung von ... und von Schäkeln ohne Splint ist nach BGV C1 nicht zulässig. Diese Anschlagmaterialien sind dem Einsatz nach BGV D8 vorbehalten."


    1.) Dass Lightpower das schreibt, mag ja noch richtig sein.


    2.) Wie bereits erwähnt: Weder die BGV C1 noch ihre Erläuterungen verbieten 2-Teil-Schäkel. Im Gegenteil: An der einzigen Stelle, an der die Anforderung an Schäkel präzisiert wird, wird auf eine DIN verwiesen, die ein 2-Teil-Schäkel normt.


    3.) Der Unterschied ist nicht C1/D8, sondern belastet oder unbelastet.



    1.) Die Frage ist nicht, bis zu welcher Last sich ein Schäkel aufdrehen lässt, sondern bis zu welcher Last er sich durch die auf ihn einwirkende Bewegung selbst aufdrehen könnte.


    Ohne jetzt selbst Versuche angestellt zu haben, würde ich sagen, dass ich ab 200 N (entsprechen 20 kg) keine Probleme mehr sehen würde.


    2.) Die Fragestellung C1/D8 vergessen wir jetzt ganz schnell wieder in diesem Zusammenhang.


    3.) Überall dort, wo Schäkel nicht belastet sind, also
    - an Safetys,
    - bei so Sonderkonstruktionen wie Kabelführungen
    muss ein 4-Teil-Schäkel ran, oder es muss ein 2-Teil-Schäkel zusätzlich gesichert werden, oder es wird gleich etwas ganz anderes verwendet.


    Zitat

    Meines erachtens versagt hier die BGV C1 in dem sie diesen Umstand nicht wirklich für den Anwender richtig erklärt.


    ...


    Dem möchte ich nicht widersprechen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat

    Meines erachtens versagt hier die BGV C1 in dem sie diesen Umstand nicht wirklich für den Anwender richtig erklärt.


    Wie in so vielen Fällen... ;)