Anlage an 400V abgeschossen..

  • Hi nun is es passiert...
    die anlage die ich an unseren fußball verein verkauft habe wurde am we abgeschossen auf einem stadtfest
    das equipment war ein x15 stanton cd 501 und zwei db 212
    jetzt die frage da ich noch nie so ein fall hatte.. wer ist autorisiert ein schreiben zu verfassen das dann der haftplichtversicherung des elektrikers vorgelegt wird... mit allem was defekt ist usw..?
    muss das zeug einegschickt werden?
    mfg chrissi

  • Wenn der Elektriker nur den Stom zur Verfügung gestellt hat und die Anlage nicht aufgebaut hat, ist er frei von Haftung, auch, wenn er den Neutralleiter vergessen hat und 400V anstatt 240V heraus kamen.


    Derjenige, der die Geräte dann angesteckt hat ohne zu checken, ob 240V sauber anliegen, haftet dafür bzw. falls er unter Anweisung gearbeitet hat, sein Anweiser bzw seine Versicherung.


    Bevor das Zeug eingeschickt wird, muss mit der Versicherung des Haftenden gesprochen werden. Vielleicht will es ein Gutachter begutachten, um die Ursache zu verifizieren. Bei kleineren Beträgen sagt die Versicherung meisst, daß ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung einer Werkstatt dann ausreichen würde.

  • Zitat von "Montesuma"

    Wenn der Elektriker nur den Stom zur Verfügung gestellt hat und die Anlage nicht aufgebaut hat, ist er frei von Haftung, auch, wenn er den Neutralleiter vergessen hat und 400V anstatt 240V heraus kamen.


    Wo hast Du das her? Mein hoffentlich gesunder Menschenverstand sagt mir was anderes. Also, wenn da eine Stromverteilung mit Vor-, Einzelsicherungen, RCD und nem Schwung Dosen steht, geh ich mal davon aus, dass der Aufsteller gemessen hat und für die Korrektheit haftet. Vertauscht er die Kabel anders und das Gehäuse steht unter Strom und das nächstbeste spielende Kind fällt tot um. Dann muss er nicht haften?Soll jeder Marktbeschicker morgens nen Elektriker mitbringen, der die mobile Stromversorgung checkt? Ich messe Dosen in Zelten und unbekannten Hallen auch meistens durch, um Ärger im Vorfeld zu vermeiden. Aber das der Techniker der den Fehler verbrochen hat im Ernstfall nicht haftet, auf die Idee wäre ich bis jetzt nicht gekommen.
    Also ich rede hier von Steckfertigen Schuko oder CEE Verteilern an die auch jeder Laie rangeht.

  • Ich habe das von einer verloreren Gerichtsverhandlung her, das Kollegen von mir passiert ist. Wenn Du Deine Geräte an eine schlechte Dose ansteckst, musst Du selbst für Diene Geräte aufkommen, auch wenn der Elektriker gesagt hat, dass es fertig ist und Du anstecken kannst. Wenn der Elektriker jedoch sowas baut, daß es lebensgefählich wird, ist das was anderes. Da hast Du schon recht.

  • Das stimmt. Ich muss mich vor Inbetriebnahme selbst überzeugen ob der Anschluss den Vorschriften entspricht.
    Das steht irgendwo, ich muss mal scharf nachdenken wo....

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Das ist aber bitter. Mal wieder ein Fall von wir sprechen Recht, keine Gerechtigkeit.


    War der Verurteilte den in irgeneiner Weise Techniker oder wäre für die Aktion eine technisch unterwiesene Person vorgeschrieben gewesen? Ich koennte mir vorstellen, dass die Gerichte da unterscheiden.


    hink

    Einmal editiert, zuletzt von hink ()

  • na moin...


    montesuma: ist doch klar: der Verursacher 8)


    Müsste man rausfinden, woran es gelegen hat. Wenn nachweislich ein Fehler in der Installation Ursache war (Kabelbefestigung zu instabil, Kontakt abgeschmolzen oder dergleichen), kann sicherlich der zuständige Elektriker zur Verantwortung gezogen werden. Bei allen anderen Ursachen ist wohl die Beweisfrage das Problem.


    Tritt in solchen Fällen eine Veranstalterhaftpflicht ein?


    Greetz, der Martin

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!" (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo,


    Zitat von "Montesuma"

    Ich habe das von einer verloreren Gerichtsverhandlung her, das Kollegen von mir passiert ist. Wenn Du Deine Geräte an eine schlechte Dose ansteckst, musst Du selbst für Diene Geräte aufkommen, auch wenn der Elektriker gesagt hat, dass es fertig ist und Du anstecken kannst. Wenn der Elektriker jedoch sowas baut, daß es lebensgefählich wird, ist das was anderes. Da hast Du schon recht.


    400V auf einer Steckdose sind gefährlich. Es hätte ja auch ein Brand ausbrechen können. In meinen Augen ist so ein Urteil ein Freibrief für Elektriker.
    Gut, viele Elektriker sind verantwortungsbewußt und arbeiten ordentlich. Allerdings gibt es auch eine ganze Reihe, bei denen das Sprichwort "Mehr als drei verschiedenfarbige Drähte sind des Elektrikers Tod" voll und ganz zutrifft.


    MfG


    DirkB

  • Nein, im Regelfall tritt die Versicherung nicht in Kraft, da nicht vorab gemessen wurde. :oops: Ist uns leider schon passiert, doch alle Ansprüche gegen uns konnten abgewehrt werden :oops: !!!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • BGV C1-Erläuterung SP 25.1/2: Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel sind die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters zu prüfen.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • Zitat von &quot;xxchrissixx&quot;

    Hi nun is es passiert...
    die anlage die ich an unseren fußball verein verkauft habe wurde am we abgeschossen auf einem stadtfest
    das equipment war ein x15 stanton cd 501 und zwei db 212
    jetzt die frage da ich noch nie so ein fall hatte.. wer ist autorisiert ein schreiben zu verfassen das dann der haftplichtversicherung des elektrikers vorgelegt wird... mit allem was defekt ist usw..?
    muss das zeug einegschickt werden?
    mfg chrissi


    Um nochmal auf den Ausgangsthread zurückzukommen:
    Die Anlage wurde an einem Fussballverein verkauft, also ich lese heraus, daß die Anlage also nicht durch eine Fachkraft, sondern durch den Verein - also elektrotechnischem Laien- aufgebaut wurde.
    Hier kann ich mir gut vorstellen, daß dem Anwender keine Überprüfung der Stromversorgung zugemutet werden kann (und sollte). Somit kann dem Verein auch keine Mitschuld gegeben werden.


    Der Geschädigte (Verein) kann also vom Veranstalter/Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser wiederum kann den verantwortlichen Elektriker, der diese Stromversorgung installiert und für die Nutzung freigegeben hat, haftbar machen.


    Der Verein schreibt also zunächst mal eine Rechnung an den Veranstalter/Auftraggeber (defekte Geräte mit dem Zeitwert, Reparaturkosten etc.), alles schön nachvollziehbar durch Rechnungskopien und Belege.
    Natürlich sollten die defekten Geräte/Teile für eine spätere Überprüfung bereit gehalten werden.
    Wie der Veranstalter dann zu seinem Geld kommt (Versicherung, Weiterleitung an den Elektriker) kann und sollte dem Verein letztlich egal sein.
    Als Vereinsvertreter würde ich daher auch keinerlei Stellungnahmen gegenüber fremden Versicherungen etc. abgeben.