Hallo! Ich arbeite als Veranstaltungstechniker in einer Versammlungsstätte. Vor ein paar Tagen haben wir neue Stühle bekommen (keine mobilen, sondern festinstallierte). Unser technischer Leiter hatte dafür eine Skizze angefertigt, wie diese von der Firma aufgebaut werden sollten. Als ich am nächsten Tag zur Arbeit kam, sah ich, daß zwischen den Stühlen und der Außenwand auf der rechten Seiten nur 60cm Fluchtweg waren (engste Stelle, ansonsten 80cm oder 100cm. Aber keine, laut VstättVo, geforderten 120cm.
Auch die Anzahl der Stühle in einer Reihe betragen 21 statt wie laut Vorschrift 20 (es sind auf beiden Seiten Fluchtwege und Notausgangstüren) also von der Mitte aus 10----10. Aber keine 21.
Ich fragte beim technischen Leiter nach. Der sagte, ich solle mich nicht beschweren. Das wäre alles i.O. so. Die Verantwortung hätte er.
Ich denke mir aber immer, was isrt wenn doch mal was passiert und ich an diesem Tag Dienst habe. Sche.... Gefühl.
Was kann ich da machen? Bedarf es denn eigentlich einer Abnahme von irgendeinem TÜV (Berufgenossenschaft etc.) wenn man neue Stühle einbaut? Die Stühle stehen ja jetzt auch etwas anders, wie vorher.
Der TL argumentierte noch mit einem Bestandsschutz...kann ich aber nicht recht verstehen, weil es ja komplett neue Stühle sind, die in den Raum fest installiert worden sind.
Sitzplätze: 202
Wäre sehr dankbar über eine Antwort,
vielen Dank schon mal im Voraus,
mit freundlichen Grüßen,
D.