Arbeitgeber informieren!?

  • Hallo,
    falls ich im falschen bereich bin bitte verschieben!!!


    Also, nun ist es bald soweit das mein eigenes gewerbe ansteht. und evtl. auch eine anstellung bei 3-4 std. pro woche, neben der ausbildung.
    Bisher habe ich das ganze immer über eine bekannte va-firma abgerechnet, wenn der kunde eine rechnung wollte, da ich oftmals auch für diese firma losgefahren bin. die eigenen aufträge werden jedoch immer mehr...


    Nun zu meiner frage: wie erzähle ich das am besten meinem arbeitgeber?
    ich meine er weiss das ich "ab und zu" musik machen gehe... er weiss aber bisher noch nicht, das es öfters ist als ich ihm das dargestellt habe.
    Hauptsächlich geht es eigentlich um die anstellung für eine festinstallation.


    nächste frage: in wie weit muss ich mir das von meinem arbeitgeber zusagen lassen das ich das machen darf? reicht da die mündliche zusage, oder sollte es besser schriftlich sein?


    Also immer her mit den tips wie ich ihm das am besten erzähle :P



    Ps.: ich denke es gehört nicht ins party-pa forum, da ich das ganze doch etwas größer und professioneller mache!


    mfg patrick


    edit: hab ich ganz vergessen... mache eine ausbildung zum koch

  • Schau mal in deinen AV. Da stehen bestimmt irgendwelche Absätze bezüglich "nebenberuflicher Beschäftigung" außerhalb der Firma.


    Wenn du einen kulanten AG hast, dann spreche ihn daraufhin an. Erwarte aber nicht das er erfreut ist.

    Gruß Jacky

  • also in meinem AV steht nichts davon drin.
    Könnte er es mir rein rechtlich gesehen denn verbieten, noch eine nebentätigkeit auszuüben? naja noch ein problem ist das ich mich mit dem chef nicht unbedingt anlegen will, ich bin noch in der probezeit.

  • Nur ganz kurz - muss selbst noch einmal nachlesen:


    1. auf jeden Fall Probezeit abwarten!!!!!!!!!!
    2. Soweit ich das weiß muss der AG Deiner Nebentätigkeit zustimmen, damit Du sie ausüben darfst (muss ich ncoh klären)
    3. Wenn den dann bitte ALLES schriftlich!!! nur das geschriebene zählt!!
    4. Du bist auf dünnem Eis, wenn Du jetzt noch nichts schriftliches hast. Ich ahbe seit 15 Jahren ein gewerbe und bei jedem AV gab es einen Zusatz (schriftlich) dass mir das gestattet wurde.


    Detto


    PS Nur Thyssen Aufzüge waren so dreist und haben noch einen Hasenfuß mit Krankheit bedingt durch Disco eingebaut, aber die sind sowieso dooof!!!

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Hmm, das kann ich mir bald gar nicht Vorstellen das es keinen Abschnitt "Nebenbeschäftigung" in deinem AV gibt. Aber gut, dann kann er sich auch nicht auf den AV berufen.


    Untersagen kann er es dir eigentlich nur über den AV.
    Tipp:
    Erzähle erst einmal nicht zu viel von deinem Nebenjob.
    Ziehe die Probezeit so gut wie möglich durch, zeige was in dir steckt und das du beide Jobs unter einem Hut kriegst. Nach der Probezeit kannst du dann langsam mehr durchblicken lassen.
    Aber die Gefahr einer Kündigung besteht natürlich immer.


    Mein damaliger AG (Klempnerfirma) wusste schon bei der Einstellung, dass ich Musiker bin und mit Musik wesentlich mehr verdiene als bei ihm.
    Auch hatte ich ihn mit meiner Arbeitsleistung überzeugt und viele Kunden wollten ausschließlich von mir betreut werden.
    Wenn er dann doch mal eine Macke bekam, gab es von meiner Seite immer nur ein Kommentar.:
    "Nun, wenn sie damit nicht klar kommen, dann müssen sie mich halt kündigen, ich gebe doch nicht einen gut bezahlten Job für sie auf".


    Fakt ist aber eins, deine Arbeitsleistung darf durch den Nebenjob nicht beeinträchtigt werden.

    Gruß Jacky

    Einmal editiert, zuletzt von Swagger-Jacky ()

  • okay, danke schonmal für den ansatz. ja ich hab mich bisher noch nicht so getraut das bei meinem AG direkt anzusprechen, er ist zwar sehr nett und immer gut drauf, aber es hat meiner meinung nach noch nicht den passenden moment gegeben das anzusprechen.


    wie eben schon gefragt, hat er denn rein rechtlich gesehen die möglichkeit mir das komplett zu verbieten?

  • Wenn es sich nicht mit seinem Unternehmen vereinbart, wird er dich kündigen. Da braucht es keine rechtliche Grundlage. Es sei denn, es wurde im AV schriftlich festgehalten.
    Aber eine Begründung für eine fristgemäße Kündigung ist ja schnell gefunden ("auf Grund der Auftragslage", "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" etc.)

    Gruß Jacky

  • okay, also in meinem AV(in meinem falle ein reiner ausbildungsvertrag) steht absolut nichts von wegen nebentätigkeit. sollte ich evtl. im berufsausbildung-gesetz mal schauen?


    naja also werde ich auf jedenfall erstmal die probezeit abwarten, und dann mit ihm sprechen. kann er mich denn auch kündigen wenn ich ihm sage das ich das, wie ich es ihm ja schonmal gesagt habe, das musik machen in geringem umfang bereits ausübe?
    okay frage nun beantwortet, thx



    EDIT: das meine arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt werden darf ist klar!


    währe es sinnvoll ihm bei passender gelegenheit ihm dann vorzuschlagen, das ich das mit der nebenberuflichen tätigkeit, also dann mehr als momentan, einmal 4-8 wochen zu "testen" ob meine leistung dadurch schwächer wird?


    mfg

  • Ein böser AG kann dich immer kündigen, wenn er den AV unbedingt kündigen will. Wie schon gesagt, Begründungen hat man schnell gefunden.


    Ich will ihm nun nicht unterstellen, das er böse ist.
    Er kann ja auch ein ganz Netter sein, der deinen Nebenjob sogar toll findet und dich ev. unterstützt. Ist zwar heute sehr selten, aber man weiß ja nie.


    Das mit dem Test, lass das erst einmal in der Probezeit. Mach das ggf. später, wenn du ihn besser kennst.

    Gruß Jacky

  • ja so hatte ich mir das gedacht, das ich das ggf. mache wenn die probezeit vorbei ist.


    passt evtl. nicht ganz zu meiner einstiegsfrage, aber was hast du gedacht von wegen das er mir evtl. unterstützt? ich kann mir da gerade keine vorstellung von machen, wie mein AG das machen könnte!?


    mfg

  • Meiner hat mich z.B. zu seinen Betriebsfeten gebucht, hat mich nicht auf Montage-Baustellen geschickt und gab mir hin und wieder früher frei.
    Auch hat er mir ab und zu den LKW gegeben, wenn unserer kaputt war.
    Dafür hab ich ihn aber auch nie in Stich gelassen, wenn die Firma mich brauchte.
    "Geben und Nehmen"

    Gruß Jacky

  • "Untersagen kann er es dir eigentlich nur über den AV"


    nein - er muss dir ausdrücklich zustimmen!


    Wenn du nebenbei OHNE Zustimmung des AG arbeitest ist dies ein Kündigungsgrund :!:


    Bitte auch nur schriftlich, sonst gibts im Zweifelsfall Theater (das durfte ich auch erleben)


    ansonsten gibt es bestimmte Regeln, z.b. darfst du in einer Behörde nur nen bestimmten Stundensatz nebenbei arbeiten und Einkünfte mußt du über einen Betrag x melden.
    Irgendeine Arbeitsschutzbestimmung definiert auch das man max. 48h pro Woche arbeiten darf. Aber wer will das bei Selbständigen kontrollieren können? :wink:


    Generell darf dir dein Arbeitgeber dein Gewerbe verbieten, z.B. wenn du ihm in irgendeiner Art Konkurenz machst.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • Jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazu geben. Wie schon mein BWL-Lehrer sagte: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz".


    Das wichtigste vorneweg: es geht hier nicht um einen ARBEITSvertrag sondern einen AUSBILDUNGSvertrag.


    Somit greift hier im formalen Bereich nicht das normale Arbeits- und Kündigungsrecht. Der Azubi ist verpflichtet zu lernen und der Ausbilder ist verpflichtet, darauf zu achten, dass der Azubi lernt, die Berufsschule besucht und mit den Ausbildungsinhalten mitkommt. Geregelt ist das im Berufsbildungsgesetz (BbiG). Daher ist in dem vorliegenden Vertrag auch NICHT ein möglicher Nebenerwerb geregelt.


    Daneben gilt selbstverständlich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit max. 8 Stunden Regelarbeitszeit bei einer 6-Tage Arbeitswoche.


    Hat der Azubi also 8 Stunden Ausbildungstag hinter sich und geht dann auf eigene oder getürkte Rechnung nochmal eine Nachtschicht arbeiten, verstösst er gegen gleich zwei Gesetze!


    Eine Kündigung ist bei einer Ausbildung nach der -verkürzten- Probezeit sehr schwer. Es geht nur fristlos aus wichtigem Grund.


    Im zwischenmenschlichen Bereich bin ich der Meinung, daß nicht auf den bösen, ausbeuterischen AG geschimpft werden kann, wie es häufig (und manches mal zurecht) geschieht und im gleichen Atemzug dann der Azubi den AG hintergeht. Genau das ist es nämlich, Du missbrauchst sein Vertrauen. Hinweise wie "...warte die Probezeit ab" sind da nicht besser.


    Ja, genauso ist das IMHO. Also, werde Dir klar, was Du machen möchtest. Eine Ausbildung (macht immer Sinn) oder eine Karriere als HKS/Va-Techniker. Auf jeden Fall solltest Du mit offenen Karten spielen, von Anfang an. Die andere Frage ist, warum Du nicht eine Ausbildung zur FfVT machst, das scheint Dir ja eher zu liegen...


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

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    -> Schulungen

  • nabend


    also er weiss ja das ich manchmal am wochenende noch musik machen gehe. und er weiss auch das ich für bzw. mit einigen der kollegen im VA bereich VA´s plane.
    es geht ja jetzt hauptsächlich um den nebenjob mit einem Arbeitsvertrag.


    warum ich koch werde und nicht VA-techniker?
    weil ich der meinung bin das ich erst was ""anständiges"" mache, also eine ausbildung die auf lange sicht in meinem leben auch noch nützlich sein kann.
    Ausserdem wurde mir von einigen VA-technikern abgeraten gleich eine ausbildung als VA-techniker zu machen.

  • N'abend auch Dr. Nexo,


    Es ist ja ganz nett, daß Dein Ausbilder weiß, daß Du "Musik machst" und "VAs planst". Für ihn ist das sicher so, daß Du das als Freizeitbeschäftigung durchführst.


    Wie ich schon in meinem letzten Beitrag schrieb: Du hast eine Ausbildung und die nimmt Dich 100% in Anspruch. Dein Ausbilder wird dir aus allen bereits genannten Gründen NICHT mit gutem Gewissen, bzw. auf gar keinen Fall die Genehmigung für einen "Nebenjob" geben können. Solltest Du einen solchen Vertrag irgendwo unterschreiben, musst Du dem AG von Deinem Ausbildungsvertrag erzählen, da Du dort eine zweite Lohnsteuerkarte vorlegen musst.


    Wenn jetzt wieder die Latrinenparole vom Minijob kommt: Auch beim Minijob ist es sehr wohl wichtig, ob der Minijob für sich steht oder er zusätzlich zu einem Hauptberuf ausgeübt wird.


    Wie darf ich, bzw. wir allen anderen den Satz mit dem "anständig" verstehen??? Ich finde, daß der Beruf der FfVT sehr anständig ist. Lieber ein guter, von sich überzeugter FfVT, als ein weiterer Bulettenschmied, der lieber ins Musikgeschäft gegangen wäre und schlechte Bäckerellen bastelt.


    Den schlechten Rat der Kollegen verstehe ich auch nicht. Haben die das nachvollziehbar begründet?


    Übrigens, unterliegst Du noch dem Jugendarbeitsschutzgesetz?


    Grüße,
    Falco

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  • ja unterliege noch dem genannten gesetzt...


    ja sie haben es in soweit begründet, das sie die erfahrung gemacht hätten, das wenn man in den firmen wo man die ausbildung gemacht hat, nicht übernommen wird man oftmals nichts anderes findet. zumindest nicht wenn das eine relativ kleine firma war. und das wenn man sich dann selbstständig macht, man sich ja auch erst nen guten namen machen muss, um überhaupt an jobs ranzukommen die dann nachher auch wirklich was an kohle bringen.


    Kann schon sein das mein AG meint das ich das als freizeit beschäftigung mache. aber dieser kleine nebenjob währe halt auch nur 3-4 stunden die woche.
    aber ich verstehe das schon von wegen das ich bei der ausbildung zu 120% dabei sein muss, und das nicht irgendwie links liegen lassen kann das ich ne ausbildung mache.


    Die firma wo ich evtl. anfangen könnte, weiss auch bescheid das ich eine ausbildung mache.

  • Guten Morgen Dr. Nexo,


    o.k., also bist Du 16 Jahre aber noch keine 18 alt. Damit wird es richtig haarig für beide Parteien, (A) deinen Ausbilder und erst recht für (B) den anderen Betrieb. Wenn beide ihren Job und ihre Verantwortung halbwegs ernst nehmen, dann darf A dem nicht zustimmen und B muss ganz weit Abstand von einer Beschäftigung nehmen.


    Lies Dir bitte das JArbSchG und dort vor allem die Paragraphen § 4, Abs. 5, § 9, § 10, § 13, § 14, Abs. 4, § 15, § 28 durch. Danach bringst Du beide in Teufels Küche!


    Zu den Argumenten der Kollegen fällt mir einiges ein. Glaubst Du wirklich, Du hättest als Koch einen sicheren Job? Was denkst Du, wieviele arbeitslose Köche es gibt, von denen viele ausgebrannt sind? In der Gastronomie ist es genauso wie in der Veranstaltungsbranche. Wenn Du gut und nett bist findest Du immer einen Job bzw. Auftrag. Einfach nur Wasser heiß machen reicht weder hier noch dort.


    In unserer Branche findest Du nur, wenn Du aktiv suchst und vielleicht auch mal umziehst. Als ausgelernte Fachkraft-VT solltest Du dich z.B. nicht davor drücken auch mal als Stagehand=Bühnenhandwerker rauszugehen. Wichtig ist die Qualität deiner Arbeit, das Interesse für den Job und die Art wie Du anderen Kollegen gegenübertrittst (auch Soft Skills genannt).


    Abschließend empfehle ich Dir, dich in dieser Phase zu entscheiden. Willst Du wirklich Koch lernen und werden, dann zieh das durch. Oder ist das nur weil der Kochberuf ja "so sicher" ist? Vielleicht schlägt Dein Herz ja eher für den Rock 'n' Roll? Dann Achtung: der RnR ist eine Droge mit lebenslangem Suchtpotenzial. Der legale Einstieg ist eine solide Ausbildung zur Fachkraft-VT in einem guten Betrieb.


    Alles gute,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

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    -> Schulungen

  • Guten morgen,


    also:
    zu §4 abs.5: trifft voll und ganz zu, also erster gesetzes bruch.
    nach §9 dürfte ich es auch nicht
    zu §10 weiss ich gerade nicht genau was das mit meinem speziellen fall zu tun hat.
    §14 abs 4 trifft nur teilweise zu, da ich montags erst um 9.35 berufsschule habe.
    wenn es nach §15b geht macht sich mein arbeitgeber jetzt schon strafbar. da ich im regelfall habe ich einen komplett freien tag die woche, 4 arbeitstage 2 berufsschultage und 1 tag frei.



    naja da habt ihr wohl recht, also ist eine anstellung bei der zweite firma wohl gar nicht machbar, zumindest nicht bis ich 18 bin. bin momentan 17 und zum glück im juni geb.



    Danke für die information.


    mfg

  • ein interessantes Thema wo ich auch noch eine Frage hätte. Ich betreibe seit diesem Sommer eine kleine VT GbR mit nem Kumpel. Im nächsten Jahr möchte ich eine Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik anfangen (bin jetzt am bewerben).


    Meine Frage, sollte man dieses "kleingewerbe" als Erfahrungen im Lebenslauf bzw. in der Bewerbung erwähnen oder schreckt es eher ab, da in der gleichen Branche (Konkurrenzgedanken)? Als Konkurrenz könnte jeder vernünftige Verleiher uns als HKS nun wirklich nicht bezeichnen. Wie würdet ihr das bei der Bewerbung machen?

  • Nach meinen Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis liegen evtl. Probleme
    (einer natürlich nicht übertriebenen) Nebentätigkeit fast immer an mißgünstigen Kollegen (in der gleichen "Dienstrang") und eigentlich nie beim Chef selber (dem ist es oft eh´ egal. Haupsache man macht seine Arbeit gut)
    Daher sollte man nichts von seiner Tätigkeit im Kollegenkreis erzählen.
    (es sei denn, am wurde z.B. gesehen). Lieber halt mal einen Tag Urlaub nehmen als um früheres Feierabendmachen anfragen und ausgeruht wieder zur Arbeit kommen. VT Dienstleistungen dem Arbeitgeber anbieten ist absolut tabu (wenn er was kaputtmacht oder Ähnliches- wer verklagt schon seinen Arbeitgeber?) Fazit: Unauffälligkeit und "Maßhalten" bei dem Nebenjob ist angesagt- das erleichtert ungemein das Leben.
    Ich kenne Leute, bei denen das Betriebsklima mit Bekanntwerden der Nebentätigkeit schlagartig umgekippt ist- was aber, wie schon erwähnt, von den Kollegen und nicht vom Chef kam. Und Kunden sollte es erst recht nichts angehen, wo man hauptberuflich arbeitet.
    Aber ich selber bin mit diesen Problemen eh´ nicht tangiert