Laut Versammlungsstättenverordnung ist es notwengig ab einer Bestimmten größe, das eine Fachkraft bzw. ein Meister für Veranstaltungstechnik anwesend ist bzw. die Aufbauten abnimmt.
Was ist nun mit den zig tausenden Musikgruppen, die Ihr Equipment selbst aufbauen und weder Fachkraft noch Meister für VA sind ?
Wie ist hier die gesetzliche Regelung wer haftet bei einem Schaden ?
Hat der Veranstalter die Pflicht eine Fachkraft zu stellen ?
Bitte um sachliche Antworten und nich mit ich meine oder glaube das.... !
Mit freundlichen Grüßen
Markus Staub