Hallo!
.. auf das Risiko hier gleich eines grausamen Todes zu sterben stelle ich folgende Frage:
Problem: Wir machen hier bei uns in der Gegend immer mittelgroße Partys (~300-500 Kids) für Jugendliche .. da drängte sich mir neulich auf Hinweis eines Bekannten eine Frage auf:
Wir haben dort vor kurzem neue, ständig beleuchtete, Notausgangsschilder bekommen.
Problem an der Sache: es sind Standard-Lichter die bei uns jetzt überall hängen; in der Veranstaltungshalle aber direkt über einer schräg verlaufenden, weißen Decke. ... unglücklich für alle Lichtler, denn mit diesen 3 Schildern macht man mal eben den halben Raum hell (Ja, wirklich)
Da sind wir hingegangen, und haben einen Teil dieser Schilder abgeklebt:
Und bevor jetzt wieder alle schreien, ich habe mir da damals was bei gedacht:
Der grüne Mensch ist davon komplett unberührt gewesen; man könnte ihn auch vom am weitesten entfernten Punkt noch strahlend sehen.
Es war ein stück des Rahmens außen herum; in der Skizze nur der schraffierte Bereich
und auch eine gewisse "Grundhelligkeit" im Bereich des Notausgangs ist gegeben, sodass jeder noch so ahnungslose Jugendliche durch stumpfes Umlegen des Hebels sicher in die Freiheit kommt - wie es eben gedacht ist.
Ich habe mich bei dieser Überlegung vor allem an anderen Versammlungsstätten hier in der Umgebung gerichtet: wenn sie überhaupt beleuchtet waren, war dies ziemlich schwach - oft noch schlechter, als es bei uns nach der Modifikation aussieht.
Jetzt die Allesentscheidende Frage:
gibt es eine Norm (DIN? BGV? VStättVO?), die beschreibt, wie hell es um einen Notausgang mindestens sein muss?
Dann würde ich das ganze nämlich mal mit einem Luxmeter ablaufen und sehen, wie es bei uns aussieht und die Situation dann ggf. verbessern.
Oder: ist es generell verboten? .. dann Schande über mein Haupt und es wird nicht wieder vorkommen.
Für Hilfe und Verweise währe ich sehr dankbar, da ich so auf Anhieb bei Google & Co nichts gefunden habe.