dj rider: bitte streiche den satz" versicherung - dafür haftet immer der veranstalter" aus deinem kopf! erstens ist er nonsens, weil er nicht für die vers., sondern für die verwirklichung der gefahren seiner veranstaltung haftet, und zweitens sage ich nur regress! klar wird der veranstalter dich in regress nehmen, wenn du bspw. kabel fahrlässig verlegt hast, und ein gast drüber gestolpert ist, schließlich erwartet er ja mit seiner bezahlung eine "fachmännische" ausführung deiner tätigkeiten, und das du deinen sorgfaltspflichten nachkommst. ergo bitte ne betriebshaftpfl.-vers. abschließen.
anmelden: wo kein kläger, da kein richter, es ist eben deine entscheidung, ob du das risiko tragen willst, vom fin.amt erwischt zu werden, weil es von fin.amt zu fin.amt querverweise gibt, und wenn du rechnungen ausstellst... :oops:
ohne angebot, auftrag und rechnung im privaten umfeld: ist wohl weniger schlimm, aber dann eben ohne gage (nachbarschaftshilfe...)