Absagefristen

  • Hallo die Herren,


    ich schlage mich gerade mit einem kleinen organisatorischen Problem rum, bei dem ich etwas Input von anderen benötige, insbesonders von Auslands erfahrenen Kollegen.
    Meine Frage, wie handhabt ihr es wenn euch als Techniker ein Kunde absagt, zu welchen Fristen geht das bei euch ohne Gebühr und ab wann erhebt ihr soundsoviel Gebühren für Stornierung. Und macht Ihr unterschiede bei den Kunden wenn Ihr mehrfach im Jahr gebucht werdet, oder behandelt ihr alle gleich? Und unterscheidet ihr zwischen Naturkatastrophen und anderen Problemen?


    Würde mich wie gesagt über Input freuen....


    grüße


    stefan

  • hallo Stefan,


    das ist eine ganz ganz heikle Frage, und man kann das pauschal garnicht so oder so machen. Denn auch unter den Kunden die man vergrault (Money for nothing?) sind welche die sonst oft und gern wiederkommen würden. Und der böse Zufall wills natürlich daß genau der dann vor dir steht wenns um so eine Geschichte geht ... und du siehst den dann ein par wochen später mit Leuten von der Konkurenz antreten.


    Selbstverständlich gibts Verträge, da steht ja auch alles klipp und klar drin, 2 Wochen = lau, eine Woche = 25%, Vortag der Anreise = 50%, Anreisetag, VA Tag = voller Satz ...


    Naturkatastrophen sind zB Geiz ist Geil - Kunden die wegen 50 Euro die Firma wechseln, denen kann man auch zumuten Stornokosten zu übernehmen, während die guten Freunde = Stammkunden, naja da hat man dann eben mal Pech gehabt, in Kürze sehn wir uns eh wieder dann klappts besser.


    Es kann nur eine Antwort geben: kommt auf deinen Kunde an. :wink:


    lG Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Denk das ist wirklich ein schwerwiegendes Thema ich hatte das glücklicherweise bislang nur einmal bei einer Leihgabe und wie gesagt auch noch bei nem Kumpel von mir der eh schon Spezialpreise gegrigt hätte.
    Und naja wie ham uns dann auf nen kleinen "Schadensersatz" geeinigt es war leider wirklich so das ich die anlage an diesem Tag an nen voll bezahlenden Kunden hätte rausgeben können und als ich ihm damit argumentiert hab hat er sich eigentlich auch recht einsichtig gezeigt.


    Ich mein unter Kumpels ist es zwar nicht die schönste Sache aber er mietet eben auch nach wie vor noch bei mir. Denke aber solche toleranz ist die Ausnahme...


    Markus

  • ich sehe noch ein anderes Problem:
    ich werde oft nur "mal eben" am Telefon gebucht.
    Wie soll man dann im Zweifelsfall überhaupt nachweisen, ob man gebucht wurde?


    Dazu paßt die Anfrage von Mediennutte (?) letztens, ob man als Freelancer generell einen schriftlichen Vertrag abfassen sollte


    Bei Kunden die öfters kurzfristige Absagen bringen würd ich stark überlegen dort überhaupt nicht mehr oder nur gg einen besagten Vertrag zu arbeiten

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • ich versuch bei telefonischen Anfragen meist schon gleich nen termin auszumachen zu nem "persönlichen" Gespräch wo man dan alles klären kann. Ist zwar im Prinzip auch keine wirkliche Sicherheit aber man vermittelt zumindest das gefühl das man intressiert ist. Bei Termin die erst in naher Zukunft liegen einfach am Tag vor dem Treffen dann nochmal schnell anrufen ob das alles noch klar geht und dann sollte das passen.


    Und ich sag mal so bis auf das oben genannte Problem mit dem Kumpel klappt dies in den meisten fällen auch ;)


    Markus

  • Zitat von "djobi"


    ich werde oft nur "mal eben" am Telefon gebucht.
    Wie soll man dann im Zweifelsfall überhaupt nachweisen, ob man gebucht wurde?




    wie wär´s mit auftragsbestätigung/kaufmännischem
    bestätigungsschreiben ??

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Hallo,


    mir ging es in meiner Fragestellung eher darum, ich werde für eine Tour gebucht für 2 Monate, einen Monat vorher sagt der VA ab, was kann ich dem noch in Rechnung stellen? Oder er sagt 2 Tage vorher ab....


    Ich habe mich inzwischen durchgerungen ab 15 Tagen vorher 25%, ab 7 Tagen 50% und ab 3 Tagen 100% der fälligen Summe zu berechnen....


    Vielleicht für jemanden ja noch interessant...


    grüße


    stefan

  • mir stellt sich gerade eine ähnliche Frage:


    ich wurde für 3 Tage (telefonisch) gebucht.
    Die VA ging aber nur einen Tag und war dann schon zu Ende.
    Ich habe mir aber extra 3 Tage freigeschaufelt und folglich auch berechnet.
    Die Firma bot mir an 2 Tage zu bezahlen.


    Wie würdet ihr das händeln?


    Ist es Risiko des Hands? Ich denke nicht, denn ich hätte sonst an den anderen beiden Tagen auch andere Jobs annehmen können!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte