Afa für VA-Technik

  • Zitat von "cen-music"

    Nächste interessante Frage... Wie wird 19-Zoll Gerödel am besten gehandhabt? Im Konkreten Fall geht es um einen 19" 8fach Mikrofonvorverstärker.


    Mein StB hat es mir vor jahren - als ich noch keine Ahnung von BWL hatte mal so erklärt - alles was nicht alleine funktioniert ist kein GWG Punkt. Also der Zig Zag oder Derby ja weil Stecker rein und dreht.....


    Der Verstärker, die Box, das Pult, der Sound Effekt - NEIN, weil ALLEINE = sinnlos.....so einfach mach ich es. Interessant ist nur, die Auflistung die Du von Deinem StB bekommst, wieviel aus welchem Jahr noch abgeschrieben wird. daran kann man dann den Gewinn "anpassen". :D


    Der Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Zitat von "DJ Detto"

    - alles was nicht alleine funktioniert ist kein GWG Punkt.


    Das kann aber nicht ganz richtig sein. Zwar gibt es viele Dinge, die nie ganz ohne andere funktionieren, aber wenn diese komplett austauschbar sind, bilden diese also keine "feste Einheit", können (also nicht müssen) diese als GWG behandelt werden. Ein Mischpult kannst Du mal mit der Anlage A und den Mikros B betreiben oder auch mit Anlage C und CD-Player XY.
    Genauso sieht es z.B. mit Stativen aus - alleine macht ein Stativ ja so keinen Sinn, es muss immer etwas "drauf" - aber das dann gleich als Anlagevermögen zu behandeln ist ja nicht ganz richtig.


    Also unsere Steuerkanzlei bucht solche Geräte unterhalb 410,- als GWG. Also sowohl 19"-Equipment also auch Kabel etc.


    Nur wenn Du wirklich etwas als Einheit kaufst und so nutzt (z.B. ein festes Bühnendach), dann muss man die Einzelheiten als Ganzes sehen.
    Ein Bildschirm für 200,- EUR, den Du einzeln vermietest kann GWG sein, verwendest Du ihn aber fest auf Deinem Schreibtisch zusammen mit einem PC gehört dieser zum AV des Computers.


    Es gibt sicher auch "Diskussionsfälle", gerade in unseren Einsatzbereichen, aber wichtig ist, daß man die Entscheidung (GWG oder Anlagevermögen) entsprechend begründen kann, wenn mal ein Steuerprüfer nachfragt...

  • Ein 19" Mikrofonvorverstärker kann im mobilen Betrieb zur Aufnahme z.B. am Notebook, im Studio oder als Erweiterung an eine Beschallunganlage (z.B. an Digitalinput oder an Line-Ins) verwendet werden. Er kann auch separat vermietet werden, als Ergänzung zu anderen Systemen.


    Von dem her ist es in verschiedenen Konfigurationen verwendbar. Ich denke, ein gewisser Spielraum im Auslegen zw. AfA und GWG ist vorhanden. Wenn Du begründen kannst, dass Du den Preamp in verschiedenen Konfigurationen verwendest, ist es kein Problem, sofern unter GWG-Grenze das als solches abzuschreiben.
    Wenn es Dir allerdings lieber ist (z.B. aus bilanztechnischen Gründen), es in die AfA zu geben, kannst Du argumentieren, dass es meinstens in der Konfiguration x verwendet wird.
    Allerdings muss für diesen Entscheidungsraum der Erstehungspreis unter 410 Euro (netto) liegen...


    So sehe ich das jedenfalls.

  • mringhoff


    Kann schon sein Matthias, aber diese Reghelung macht die Sache einfacher für mich. Denn sonst argumentiert der Fiskus in DU, dass ja auch die Anlagen wieder zusammen eine Anlage bilden...


    Wir machen das deshalb, weil es nicht die Wlet an Kohle ist und wir so "stressfreier" arbeiten können.


    Detto

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  • justmy2cents:


    eigentlich haben wir glück. denn wir haben etwas mehr freiheit im abschreiben als andere branchen. benötigt wird dafür nur eine schlüssige argumentation.


    den auch ein einzelnes kabel oder eine mikroklammer ist als solches einzeln vermietbar und kann argumentativ als einheit der betrieblichen verwertung definiert werden. (das bsp mit dem mic-preamp ist da etwas treffender)

  • Zitat von "hermste"

    Wenn es Dir allerdings lieber ist (z.B. aus bilanztechnischen Gründen), es in die AfA zu geben, kannst Du argumentieren, dass es meinstens in der Konfiguration x verwendet wird.


    Für eine Abschreibung brauchst Du gar nicht argumentieren, du darfst das jederzeit über die Nutzungszeit abschreiben. Für das Finanzamt ist das ja von Vorteil...


    Man muss sich einfach nur den §7 EStG ansehen. Dort steht daß alle Wirtschaftsgüter (die länger als ein Jahr genutzt werden können) über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Wenn sie allerdings gewisse Bedingungen erfüllen (unter 410,- EUR, selbständig nutzbar etc.), dann DÜRFEN sie auch im Jahr der Anschaffung mit dem Gesamtbetrag abgeschrieben werden.

  • Also ist es konsensfähig, dass ein 19"-Gerät (die 410€ netto Grenze sollte allen hier bekannt sein) als GWG betrachtet werden kann, sofern in verschiedenen Konfigurationen betriebsfähig und nicht fest installiert :?:

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • Wie Matthias schon schrieb, du darfst es über die Nutzungszeit abschreiben. Das doofe ist nur, die Teile halten meistens länger als 5 Jahre :P:P:P:P (ich mutmaße aber mal hier, das ein ausschlaggebender Faktor der MA des FA ist)


    Der Detto

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  • Mal wieder ich mit einer Frage:


    Transient Designer 2-fach - AfA oder GWG?


    Steuerberater meint lieber AfA, weil das Gerät zu speziell ist und nicht so universell und in verschiedenen Konfigurationen betreibbar ist wie ein Mikrofonvorverstärker oder ein 31er EQ. Ich hätte es aber lieber als GWG gehabt. Gibt's Meinungen dazu?


    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • also ich muss auch Sachen wie Mikros und spezielle FX, die normalerweise in meiner Eigenschaft als Fester Bandtechniker (ich bin mit der Band unterwegs und hab halt ein paaar Funkmikros und spezielle FX dabei) wirklich meistens alleine vermietet werden (mit mir zusammen halt...) abschreiben, da nicht eigenständig nutzbar (aussage meines zuständigen Finanzbeamten...), kommt also stark auf den Menschen an mit dem man zu tun hat.....

  • Steuerreform 2008 ist genau ab 2008 interessant. Aber es geht um 2007 als Anschaffungsjahr.
    Zwei Kollegen hier vor Ort fahren halt gut, indem sie 19"-Krams bis 410€ als GWG behandeln. Beanstandet hat das wohl noch niemand. Wie blödsinnig ist es eigentlich, dass das nicht bundesweit einheitlich behandelt wird sondern von der Laune der Finanzbeamten abhängt? Für mich nicht nachvollziehbar :roll:

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  • ... Und dabei ist es meist so, daß die von dem was sie da entscheiden noch nicht mal den blassen Schimmer einer Ahnung haben... Da wollte doch meine Sachbearbeiterin, daß ich ne kleine RAM-Endstufe (R1500, innerhalb GWG-Grenze) über 20!!!! Jahre abschreibe da das in Ihrer amtlichen AfA-Tabelle für "Tonverstärker" so drin steht... Hallo???? Gehts noch????


    Ich schreibe den Kram meistens über 4 bis 5 Jahre ab, was ja auch irgendwo ne realistische Nutzungsdauer ist (Absprache mit dem Steuerberater). In Einzelfällen in denen kontrolliert wird was da abgeschrieben wird kommt dann schon mal so n Stuß wie der oben Beschriebene.

  • Habe nochmal Rücksprache mit einem anderen mir bekannten Steuerfachmann gehalten. Dieser meinte: Das 19"-Gerät als GWG zu behandeln wäre ok, da es in vielen verschiedenen Anwendungen verwendet und eben auch einzeln vermietet werden kann.
    Tja, Ratlosigkeit :D

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  • Ich würde das auch so sehen (und unsere Steuerkanzlei macht das ebenso).
    19"-Geräte funktionieren zwar ganz alleine sicherlich nicht, aber man kann sie auch nicht speziellen Anlagen zuordnen. Es wird also nichts "fest miteinander verbunden bzw. verwendet". Auch die Einzelvermietbarkeit ist ein gutes Argument.


    Unter 410,- EUR (Anschaffung 2007) kann man das als GWG behandeln.


    Wer will kann das natürlich auch abschreiben. Man ist nicht verpflichtet, ein GWG mit 100% anzusetzen.
    Das ist z.B. von Vorteil, wenn der Gewinn in 2007 geringer ausfallen wird als der (geplante/erhoffte) in 2008.

  • Nur mal so als Gegeneinwand....


    Es ist auch nicht immer von Vorteil, seinen Gewinn zu minimieren. Wenn man dann Gespräche über externe Finanzierungen führt, hat man wenig Argumente und ob ich ein 400 Euro Teil jetzt sofort oder über 4 Jahre abschreibe....Leute, da gibt es besere Möglichkeiten seinen Gewinn zu minimieren: z.B. die private Rente ( also das Modell Riester für selbständige).


    Das bieten versicherungen derzeit verstärkt an. Man zahlt regelmäßig einen Mindestbeitrag und kann den am Jahresende dann "aufstocken". so drückt man den gewinn udn schiebt das Geld in die eigene Tasche....


    Okay als technikfreak kann man sich dann eben nicht den neusten xyz kaufen - aber in 30 Jahren freut man sich dann über die private Rente.


    Soviel vom BWL Onkel


    Der Detto

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