Genialste Erfindung seit langem!

  • Wer kennt nicht das Problem, man will etwas fliegen und ist immer doch dadurch eingeschränkt das einem Stahlseile, Ketten auch mit Verkürzungsgliedern usw. eine gewisse Länge vorgeben. Es ist einfach ärgerlich. Auch wir hatten bisher damit zu kämpfen bis ich auf dieses System gestoßen bin.


    http://www.strom-stoss.de/Prod…IGGING/Details/DSH50S.htm


    http://www.strom-stoss.de/Prod…IGGING/Details/DSH80S.htm


    Ich finde es hat den Productdesignaward 2007 verdient. Klasse Werkzeug!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

    Einmal editiert, zuletzt von Kracky ()

  • Das gibt´s aber schon länger. Die 2. Sicherung durch die Verschraubung mag ja gegeben sein, aber keine zweite, unabhängige Sicherung zur Überbrückung des Seils. Oder wie seht ihr das?

  • Das Mag schon sein, aber duch dieses System fliege ich jetzt z.B. meine R32 von Coda an drei dieser Seile mit diesem Seilhalter an drei unabhänigen Flugpunkten an der Truss weil ich ja alles so einstellen kann wie ich möchte. Es müßten also gleichzeitig drei dieser System komplett versagen, dann würde mein Lautsprecher herrunter fallen. Jedes einzelne ist in der Lage den Lautsprecher problemlos, mit nochmaliger doppelter Sicherheit, alleine zu tragen.


    Ausserdem müßte gerade das Drahtseil reißen damit da was passiert weil wir ja keine unterbrochene Verbindung wie bei Schäckeln oder Ähnlichem haben und wer noch safen mag kann dieses doch gerne unabhänig davon tun, das ist bei anderen Anschlagmitteln doch auch nicht anderst.

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  • a) wenn das Ding nach C1 zertifiziert ist, kann die Sekundärsicherung entfallen - sonst müsste man es ja nicht nach C1 zertifizieren


    b) besteht keine Möglichkeit der Überprüfung des Zustandes der innenliegenden Kugeln. Daher taucht immer wieder die Diskusion auf, ob diese "C1"-Zertifizierung tatsächlich haltbar ist. Verschiedene Seiten erzählen hierzu auch durchaus verschiedenes...

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: http://catcore.eu


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Das ist schon klar. Aber ich meinte, wenn ich einen Gegenstand an ein Seil und mit dieser Klemme aufhänge, brauche ich eine 2. Sicherung, da das Seil ja reissen könnte. Also die Klemme mag durchaus C1 sein, das Seil aber noch nicht.

  • Wirklich schöne Teile, sehr praktisch und wesentlicher einfacher in der Handhabung als Keilschlösser.
    Allerdings möchte ich auch die Argumentation von Skyper aufgreifen - der Originalhersteller (http://www.reutlinger.de) schreibt:
    "- Bei fehlenden Kugeln Halter nicht verwenden; an REUTLINGER einschicken. "
    Ein ähnliches Problem wie bei den Steelflex - Schlingen (die, BTW, viele Leute, vom Helfer bis zum Ingenieur immer noch nicht kennen...).
    Die Möglichkeit einer Sichtprüfung vor der Benutzung ist stark eingeschränkt!
    Der Hersteller gibt eine gute Liste an sicherheitsrelevanten Hinweisen, deren exakte Einhaltung jedoch ein sehr sauberes und genaues Arbeiten erfordert, die in der Praxis nicht immer gegeben ist (Zeitmangel, Unkenntnis, ...)
    Vielleicht deswegen, oder weil Neuheiten im Bereich Rigging immer einen schweren Start haben, sind die Drahtseilhalter nicht überall gerne gesehen bzw. akzeptiert.


    Beispiele:
    Messe München - ja, aber nur übersichert
    Messe Düsseldorf - absolutes nein
    Messe Frankfurt, vor einem halben Jahr nein, vor sechs Wochen ja
    Jahrhunderthalle Frankfurt, klar, kein Thema
    Messe Paris (Tremblay) - "Qu'est ce que c'est?" (= "Wat is dat denn? Wenn Ihr das verantworten könnt, dann baut so ...", so der Hallenchef)
    Köln - unterschiedlich


    Wie sind Eure Erfahrungen damit?

    Lieber Blödeleien als blöde Laien ...

  • In Köln dürfen die Reutlinger eingesetzt werden.


    Aber - bitte achtet auf die Hinweise in der Bedienungsanleitung. Dort steht, daß die DSH nur im Paar eingesetzt werden sollten. Wer sich für Details interessiert: http://www.reutlinger.de


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Die Messe Nürnberg gibt nur diese Teile aus, je 25kg ein Hängepunkt.


    (Wobei dadurch natürlich keinesfalls sichergestellt ist, dass da jeder Punkt auch gleichmäßig belastet wird :( )



    [immerhin besser als noch vor etwa fünf - sieben Jahren, da gab es morgens je Hängepunkt immer drei Seilklemmen / "Frösche" vom Hallenmeister...]

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  • Zitat von "timotimo"

    Das ist schon klar. Aber ich meinte, wenn ich einen Gegenstand an ein Seil und mit dieser Klemme aufhänge, brauche ich eine 2. Sicherung, da das Seil ja reissen könnte. Also die Klemme mag durchaus C1 sein, das Seil aber noch nicht.


    Wenn ein Seil (oder eine Kette) ausreichend dimensioniert ist (Faktor 10 bzw 12), dann ist dafür keine Sekundärsicherung erforderlich.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • N`abend zusammen,


    in Düsseldorf schon mehrfach eingesetzt; kein Problem, Köln ebenso...
    Probleme dürften evtl. die verschiedenen Versionen bereiten: Die neuen(schwarzen) DSHs haben 6 Kugeln statt 3 bei den "alten" silbernen. Da reagieren manche Messe-Gesellschaften schon mal etwas giftig. Ansonsten halte ich die Dinger für genial; wer schon mal 50 oder mehr Punkte in Keilklemme gesetzt hat, weiss das zu würdigen.


    Grüße


    Christoph

  • Gemeint ist damit aber (so wie ich die Jungs vom Reutinger verstanden habe): Ich darf ein Schild an 2 Punkten mit 2 Drahtseilhaltern aufhängen, aber nicht eine Spiegelkugel mit einem - Warum?
    Ganz einfach: Die Öse ist nur aufgeschraubt!!!!!
    Wenn etwas an 2 Drahtseilhaltern hängt, verhindern sich beide gegenseitig sich abzudrehen, was bei einem Ding an einem Slider durchaus passieren könnte.
    Die Philosophie scheint zu sein den Drahtseilhalter universell einsetzbar zu machen und z.B. die Öse gegen einen Gabelkopf zu Tauschen.
    Meiner Meinung nach TOTAL schwachsinnig...
    Falls ich Drahtseilhalter unbedingt mit Gabelkopf brauche, dann kaufe ich sie mir KOMPLETT.
    Umgehen könnte man dies natürlich einfach, in dem man die Gewinde der Öse mit der des Halters Endfest verbindet, sei es mittels Madenschraube oder mittels Verklebung.
    Ich selbst habe schon Typ50 C1 Slider gekauft, bei denen mir diese Teile verklebt wurden.
    Nichts ist ohne Nachteil:
    Das Gewinde steht über - also bis in die Öse hinein, was natürlich Spielraum beim Hantieren nimmt (Vor allem wenn man mal die Slider mit dem 8mm Seil benutzt - 330kg nach C1). Je Dicker dass Seil, desto eher will ich den kompletten Spielraum der Öse ausnutzen.
    Ich werde sie mir in Zukunft so bestellen wie angeboten, und schneide das Gewinde ab, bevor ich sie selber verklebe.
    Ich weiß, ich rufe jetzt alle Gegner auf den Plan, die meinten man dürfe nicht an so Sachen selber rumpfuschen, aber das freie überstehende Gewindeende hat wirklich KEINE statische Wirkung.


    Jens Gerhardt

    Halbwissen ist schlimmer als Rost

  • ... Hui, da ist mir wohl eben der erste Teil meines Textes verschwunden...
    Hier mal alles was ich zu sagen, bzw zu schreiben hatte:


    Die Drahtseilhalter der Fa. Reutlinger gibt es in diversen Ausführungen - für und interessant sind allerdings nur die schwarze Bauausführung, die so genannte C1 Ausführung.
    Diese unterscheidet sich 1. optisch von den anderen, die vor allem im Ladenbau genutzt werden (optische Kontrollierbarkeit) und 2. dadurch, dass sie 2 Kugelsätze beinhaltet, die das versagen von nur einem ausschließen soll. - Der Grundsatz der C1 : Der erste Fehler darf nicht zum Unfall führen ist damit erfüllt.
    Der Sicherheitsfaktor ist dementsprechend dimensioniert und damit ist es eigentlich keine Frage ob ich dieses System nutzen darf.
    Es entspricht den z.Z. geltenden Regeln.
    Nur leider ist in Deutschland "eigentlich" kein Hauptwort...
    Daher gibt es viele die sich gegen Neues stäuben.
    Selbst für Frankfurt gibt es seit letzten Monat eine Freigabe - allerdings nur für die Typ50 in schwarz mit 6 Kugeln, von denen 3 um 60° gedreht zu den anderen angeordnet sind.
    Für die Anderen sollen bald die Freigaben kommen.
    In der Bedienungsanleitung wird darauf hingewiesen, dass man die Drahtseilhalter nur Paarweise einsetzten darf.
    Das kann viel heißen...
    Gemeint ist damit aber (so wie ich die Jungs vom Reutinger verstanden habe): Ich darf ein Schild an 2 Punkten mit 2 Drahtseilhaltern aufhängen, aber nicht eine Spiegelkugel mit einem - Warum?
    Ganz einfach: Die Öse ist nur aufgeschraubt!!!!!
    Wenn etwas an 2 Drahtseilhaltern hängt, verhindern sich beide gegenseitig sich abzudrehen, was bei einem Ding an einem Slider durchaus passieren könnte.
    Die Philosophie scheint zu sein den Drahtseilhalter universell einsetzbar zu machen und z.B. die Öse gegen einen Gabelkopf zu Tauschen.
    Meiner Meinung nach TOTAL schwachsinnig...
    Falls ich Drahtseilhalter unbedingt mit Gabelkopf brauche, dann kaufe ich sie mir KOMPLETT.
    Umgehen könnte man dies natürlich einfach, in dem man die Gewinde der Öse mit der des Halters Endfest verbindet, sei es mittels Madenschraube oder mittels Verklebung.
    Ich selbst habe schon Typ50 C1 Slider gekauft, bei denen mir diese Teile verklebt wurden.
    Nichts ist ohne Nachteil:
    Das Gewinde steht über - also bis in die Öse hinein, was natürlich Spielraum beim Hantieren nimmt (Vor allem wenn man mal die Slider mit dem 8mm Seil benutzt - 330kg nach C1). Je Dicker dass Seil, desto eher will ich den kompletten Spielraum der Öse ausnutzen.
    Ich werde sie mir in Zukunft so bestellen wie angeboten, und schneide das Gewinde ab, bevor ich sie selber verklebe.
    Ich weiß, ich rufe jetzt alle Gegner auf den Plan, die meinten man dürfe nicht an so Sachen selber rumpfuschen, aber das freie überstehende Gewindeende hat wirklich KEINE statische Wirkung.



    Jens Gerhardt


    Meister der Veranstaltungstechnik

    Halbwissen ist schlimmer als Rost

  • Zitat von "Skyper"

    a) wenn das Ding nach C1 zertifiziert ist, kann die Sekundärsicherung entfallen - sonst müsste man es ja nicht nach C1 zertifizieren


    b) besteht keine Möglichkeit der Überprüfung des Zustandes der innenliegenden Kugeln. Daher taucht immer wieder die Diskusion auf, ob diese "C1"-Zertifizierung tatsächlich haltbar ist. Verschiedene Seiten erzählen hierzu auch durchaus verschiedenes...


    Ist denn der Keil einer Keiendklemme oder eines Seilschlosses von Aussen unter Last optisch oder auch anders zu kontrollieren???
    Muss irgendetwas eine C1 Zertifizierung haben oder muss es nur den bestehenden und anerkannten Regeln der Technik entsprechen?
    Besitzt irgendjemand ein Stahlseil mit spezieller C1 Zertifizierung?
    Oder ein Seilschloss, oder einen Kettenkürzer, oder einen Schäkel oder....irgendwas???


    Jens Gerhardt


    Meister der VA Technik - Bühne

    Halbwissen ist schlimmer als Rost

  • "Ist denn der Keil einer Keiendklemme oder eines Seilschlosses von Aussen unter Last optisch oder auch anders zu kontrollieren???"
    Nein. Allerdings kann man im Lastfreien Zustand die Keilklemme in alle ihre einzelnen Bestandteile auseinandernehmen, und diese einzeln kontrollieren. Ein anderes Bauteil wie beispielsweise eine Rundschlinge nehme ich ja auch nicht im eingebauten Zustand unter Last zur regelmäßigen Prüfung in Augenschein, sondern nehme das Dingens mal in die Hand, damit ich im Zweifelsfall auch jeden Zentimeter einzeln angucken kann. Bei einem DSH besteht diese Möglichkeit nicht, egal ob nun drei oder sechs Kugeln.


    "Muss irgendetwas eine C1 Zertifizierung haben oder muss es nur den bestehenden und anerkannten Regeln der Technik entsprechen? "
    wenn man groß "C1" draufschreibt sollte es dann in meinen Augen schon "wasserdicht" sein. Sonst kann ich mir die Anschafung von "C1"-Material auch schenken, wenn ich sowiso wieder Diskussionen mit irgendeinem habe, der noch wichtiger als ich ist.
    Ferner: was definiert eine angewandte Regel der Technik? Dass man in der 30er Zone erst mit 37km/h geblitzt wird, auch wenn man damit fast 25% über der zugelassenen Geschwindigkeit liegt - weil schlichtweg keiner da nur mit 30 durchfährt?
    Oder der immer wieder gerne zitierte "C1-Schäkel" - der in der BGV C1 nicht mal erwähnt ist, alle Suchergebnisse innerhalb der Norm liefern ja nur Querverweise auf zweiteilige Schäkel...


    "Besitzt irgendjemand ein Stahlseil mit spezieller C1 Zertifizierung?"
    ein Stahlseil hat imho ein gemäß diversen Normen und Tabellen vorhersagbares Verhalten bzw. eine relativ genau definierte Mindestbruchlast. Damit kann man gemäß den vorgegebenen Betriebskoefizienten das Dingens so einsetzen, dass es eben in Kombination mit "C1"-Equipment als so "safe" eingestuft werden kann, dass eine Sekundärsicherung entfallen kann.


    "Oder ein Seilschloss, oder einen Kettenkürzer, oder einen Schäkel oder....irgendwas???"


    Nö, aber das sind alles Teile, die ich in alle ihre Einzelkomponenten auseinanderfleddern und dementsprechend (Sicht)-prüfen kann. Ferner gibt es auch hierzu Betriebskoeffizienten, die man eben kennen sollte.
    Eine durch Überlastung verbogene Kausche, verbogenen Bolzen, gedehnter/gerissener O-Ring, gedehnter/gebrochener Seilspanner oder was auch immer kann ich zumindest von außen erkennen - zerbröselte Kugeln innerhalb eines Drahtseilhalters eben möglicherweise nicht. Es muss ja nicht ich gewesen sein, der das Bauteil als letzter in der Hand gehabt hat, vielleicht war ja mein Vorgänger ien Blindgänger...



    Skyper


    Schiffschaukelhilfsbremser in der dritten Ausbildungswoche ;)

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  • Zitat von "ADMIN"

    Wenn ein Seil (oder eine Kette) ausreichend dimensioniert ist (Faktor 10 bzw 12), dann ist dafür keine Sekundärsicherung erforderlich.


    Wie begründest Du das? Die ausreichende Dimensionierung ist in BGV C1 § 9 beschrieben, das ist richtig. Aber ein Verzicht auf die Sekundärsicherung nach § 7 finde ich nirgends....? Die BGI 810-3 (SP 25.1/2-4) gibt da ja nähere Auskunft.

  • Das ganze ist doch immer sekundär gesichert weil du eines alleine laut Bedinungsanweisung nicht benutzen darfs, wo liegt also das Problem?

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  • Ich schrieb ja auch "Das ist schon klar. Aber ich meinte, wenn ich einen Gegenstand an ein Seil und mit dieser Klemme aufhänge, brauche ich eine 2. Sicherung, da das Seil ja reissen könnte. Also die Klemme mag durchaus C1 sein, das Seil aber noch nicht."


    Siehe das Beispiel mit der Spiegelkugel. Und eine "BGV C1-Zertifizierung" beinhaltet für mich diese notwendige zweite Sicherung. Und wie gewährleistet Du eine Fallhöhe von 20 cm, wenn Du ein Moving Head oder einen Lautsprecher mit 2 dieser Seile aufhängst und eines reisst?

  • Zitat von "timotimo"

    Wie begründest Du das? Die ausreichende Dimensionierung ist in BGV C1 § 9 beschrieben, das ist richtig. Aber ein Verzicht auf die Sekundärsicherung nach § 7 finde ich nirgends....? Die BGI 810-3 (SP 25.1/2-4) gibt da ja nähere Auskunft.


    Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Wird die zweite unabhängige Sicherung durch ein Sicherungsseil oder eine Sicherungskette realisiert, so gelten die in dieser Berufsgenossenschaftlichen Information aufgeführten Anforderungen.
    Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf die zweite unabhängige Einrichtung verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist.


    Die Sekundärsicherung ist dafür da, dass Bedienfehler bei der Aufhängung abgefangen werden.

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