Genialste Erfindung seit langem!

  • ich hätte da noch Fragen:


    die Kugeln, welche innen sind, drücken ja auf das verwendete Stahlseil um die Klemmwirkung zu erhalten; für mich würde es dann heissen, dass genau hier ein mechanische Reibung entsteht, also zwischen Kugeln und Stahlseil.


    In wie weit, wirkt sich diese "mechansiche Verformung" auf das Stahlseils und Kugeln aus?
    In wie weit ist die Zuglast des Stahlseiles danach beeinträchtigt?

  • Zitat von "timotimo"

    Oder Materialfehler... in jedem Fall ist sie nötig.


    Nein, eben nicht. Bitte einfach noch mal genau den zitierten Abschnitt der BGI 810-3 (SP 25.1/2-4) lesen. (Materialfehler könnte es auch bei ortsfesten Einrichtungen geben...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Straft mich Lügen, aber dieses System ist auch deshalb nicht ohne Sekundärsicherng zu verwenden, da es sich um ein kraftschlüssiges System handelt, dessen Funktionalität nicht überprüft werden kann.
    Oder woher soll ich wissen, dass die Kugeln im Innern nicht beschädigt sind???


    Thomas

  • Daher hat das BGV C1 abgenommene Systen im Gegensatz des einfachen Systems ja auch zwei mal 3 Kugeln auf zwei ebenen untereinander um 60° verdreht, damit im Erstfall immernoch die zweite Absicherung wirkt. Habe mir das nun ganz genau angesehen und kann mit Sicherheit sagen die Kugeln können nicht herrausfallen ohne das System komplett zu zerlegen, mit eingezogenem Seil das ja eigentlich immer drine bleibt schon garnicht, und da dieses die gleichen Kugeln sind wie z.B. in Kugellagern kann ich mir auch nur schwer vorstellen das die auf irgendeine Weise beschädigt werden können. Es kann wenn das Seil in den Haltern bleibt und das ist ja Standartmäßig so auch nichts an die Kugeln kommen oder in die Halter eindringen das die Kugeln blockieren könnte. Also ich habe keinerlei Bedenken, da gibt es wirklich viele andere Lösungen wo ich mir weitaus mehr Sorgen machen würde. Die Einwirkung auf das Seil ist auch nur gering, die sichernde hutmutter darf nur von Hand angezogen werden und selbst wenn diese offen ist und das System unter Belastung ist, ist kein Abrutschen möglich da das System hier schon wirkt. Erst nach Entlaßtung und durch runterdrücken der aufgeschraubten Hutmutter kann das System nach unten hin verstellt werden. Nach oben hin geht auch unter Last, mit angezogener hutmutter geht es dann in keine Richtung mehr.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
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    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Es geht um dieses Zitat, richtig?


    Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Wird die zweite unabhängige Sicherung durch ein Sicherungsseil oder eine Sicherungskette realisiert, so gelten die in dieser Berufsgenossenschaftlichen Information aufgeführten Anforderungen.
    Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf die zweite unabhängige Einrichtung verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist.


    Wo steht da was von Bedienfehlern? Wo les ich da, daß eine Sekundärsicherung entfallen kann, wenn ich keine Bedienfehler mache?

  • Zitat von "timotimo"

    Es geht um dieses Zitat, richtig?



    Wo steht da was von Bedienfehlern? Wo les ich da, daß eine Sekundärsicherung entfallen kann, wenn ich keine Bedienfehler mache?


    Nirgends.


    Aber was könnte sonst der Grund sein, dass ortsfeste Einrichtungen anders behandelt werden als ortsveränderliche? Materialfehler sicher nicht, die können bei den ortsfesten Einrichtungen ebenso auftreten.


    Und es kommt nicht darauf an, ob jemand Bedienfehler macht oder nicht: Relevant ist, dass diese in der "täglichen Hektik" (mal schnell ein paar Lampen in's Rigg gehängt) schneller auftreten können (!).

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  • ...oder dass die Belastung durch das tägliche Transportieren und den permanenten Auf- und Abbau für das Material höher ist... Wie dem auch sei: Ausgangspunkt war die Frage, ob eine Drahtseilaufhängung mit C1-Klemme übersichert werden muss (bei einsträngiger Aufhängung) und die Aussage, daß bei ausreichender Dimensionierung des Seils, dieses nicht gesichert sein müsste.


    Sehe ich eben anders. Und ich habe lieber ein Safety mehr, als eins zu wenig. Aber diese Diskussion gab´s hier schon öfters....

  • Du meinst du kannst die Hutmutter ohne Werkzeug lösen, das ist richtig. Die Verbindung nur wenn du den Drahtseilhalter komplett entlaßtest und zusätzlich die aufgedrehte Hutmutter nach unten drückst. Also selbst wenn da Hand angelegt wird passiert da erstmal garnichts. Ansonsten wie gesagt, wer seine Safetys gern mit einen Sefety safen mag um safe zu sein kann das doch gerne tun.

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  • Die Konstruktion Seil + Reutlinger-Klemme wird ja nicht in erster Linie als Safety genutzt, sondern als Tragseil.
    Wenn Du einen Gegenstand an diese Konstruktion aufhängst, dann ist das aus meiner Sicht noch nicht BGV-C1-konform. Entweder fliegt man dann den Gegenstand an zwei Seilen (was ja oft auch Sinn macht, allein wegen der Ausrichtung) oder man safed das mit einem Safety.
    So hast Du dann zwei unabhängig wirkende Aufhängungen, die ja notwendig sind, wenn keine werkzeugfesten Verbindungen existieren.


    Wir verwenden die Reutlingerkonstruktion z.B. für Beamerplattenabhängung / Leinwandaufhängungen etc., wo eine feine Ausrichtung der Abhängung notwendig ist. Da solche Konstruktionen sowieso mit zwei oder mehr Seilen erfolgt, haben wir hier automatisch mehrere unabhängige Abhängungen.


    Die Konstruktion selbst finde ich sicherlich gelungen, zumal unter Last auch nichts verrutscht werden kann, aber für mich ist die Klemme noch lang kein Schäkelersatz. Wer weiß, wie schnell nutzungsbedingte/alterungsbedingte Schäden oder unsichtbare Schäden durch Gewalteinwirkung (Fallenlassen aus größerer Höhe etc.) die Kugelkonstruktion wirkungslos machen? Noch fehlen langjährige Praxis-Erfahrungen.
    Insofern halte ich mich - solange von anerkannten Stellen nichts anderweitiges publiziert wird - an die wörtliche Auslegung der BGV-C1

  • Oder einfach an die Bedienungsanleitung in der ja ausdrücklich darauf hingewiesen wird immer nur mit zwei Drahtseilhaltern zu arbeiten. Deswegen kann ich diese Diskussionen die hier nur im Kreis führen nicht verstehen. Einer alleine darf nach Reutlinger nicht genutzt werden, auch nicht mit Safe obwohl man es könnte und bei zwei erübrigt sich das Ganze und wer dann noch safen mag, sollst doch einfach tun und nicht hier Fragen diskutieren die sich eigentlich nicht stellen.

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  • Bevor jetzt vielleicht der falsche Eindruck entsteht: Meine Argumentation, dass bei ausreichender Dimensionierung gegebenenfalls die Sicherung entfallen kann, bezog sich auf das Argument, dass ja das Seil reissen könne, siehe mein Posting 07.11.2007, 20:35

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  • Zitat von "mringhoff"

    Na, wunderbar. Dann meinen wir ja alle das Selbe... :)


    Fazit: entweder 1 x Seil+Klemme plus Safety oder (ohne Saftety) mind. 2 x Seil+Klemme...


    Ich nicht...
    Warum sitzen hier eigentlich nur erbsenzähler rum, die deutlich schlimmer sind alls alle mir bekannten bauabnehmer?


    Ich kaufe dieses System, als komplettes system
    es hat ein zertifikat und ist ausreichend getestet worden - auch ich hatte vor jahren schon den alten typ mit nur 3 kugeln im rahmen der meisterschule mal auf der prüfanlage der fh in darmstadt, resultat: seilriss bei über einer tonne - 4mm seil / 3 kugeln, alle kugeln heil


    Ich weiss noch nicht gegen was ihr euch so streubt,
    ja, die sp25 1/2 gibt an scheinwerfer und lautsprecher einer sekundärsicherung zu gönnen - ist ja auch logisch, ein scheinwerfer hat lauter lösbare elemente, auch ein lautsprecher, muss er ja, sonst kann ich ihn nicht einleuchten... daher der zwang zur sekundärsicherung, die sich hier auch wirklich als sinnvoll erweist, da ich damit alle lösbaren teile überbrücke, es sei denn ich bin ein vollpfosten und sichere nur den bügel...


    sinn der ganzen sache ist ja, dass beim ersten fehler nichts passieren darf.
    wie ich das bewerkstellige ist erst einmal mir überlassen, denn wenn etwas passiert und ich habe mich meinetwegen an die c1 oder auch an das zitierte tempolimmit von 30 km/h gehalten habe, ist es um es auf den punkt zu bringen: schrott und scheiße.
    also suche ich nach richtlinien die mir wegen erfahrungswerte und prüfungen sicherheiten geben können, zb die c1
    dort ist die 12fache sicherheit gefordert - als mindestmaß!!! auch die 14, 15 und 30 fache gehen gut...
    die dimensionierung ist bei den slidern ausreichend. es hat angaben zum seiltyp der genutzt werden muss.


    die sp25 1/2, der nachfolger der bgi 810 ... der bgi - einer berufsgenossenschaftlicher information - ist ein hinweis, wie ich als anwender die vorschrifften einhalten kann. dort steht explizit beleuchtungs und beschallungskörper drinn, wergen der verstellbarkeit.
    aber ein kettenzug nach c1 hat nut einen strang, nur einen haken, nur ein getriebe...
    ein slider hat nur die problematik des lösens der ringmutter, die ber behoben werden kann.
    will heissen eine leinwand an 2 slidern entspricht zu 100% den anforderungen.


    die sache mit den kugeln ist doch auch durch eine überdimensionierung gelöst.
    bei fachgerechter benutzung kann dort garnichts reissen.
    bei überlast uder gar bruch - ich hab nur noch keine ahnung wie die kugeln brechen können sollen - bekomme ich das seil nicht mehr raus.
    falls ich es doch irgendwie rausbekomme, bekomme ich kein anderes mehr rein. falls doch die kugeln wider jeder vernunft gebrochen wurden, teile davon rausgefallen sind und der rest davon vollkommen atomisiert ist, sehe ich es wenn ich reinschaue.- egal wer das ding davor in den händen hatte.


    also: jeder darf den slider ohne sekundärsicherung paarweise einsetzen oder auch singel ohne sekundärsicherung wenn die öse gesichert ist.


    ... mit keinem von euch widersachern wäre die menschheit je zum mond geflogen...


    schlimmer noch, die meisten von euch hätten sogar bahnschranken entwickelt, die 4 stunden vorlauf brauchen bevor ein zug kommt.


    das ding ist keine revolution, es ist einfach ein hilfsmittel, mit dem du leichteres arbeiten hast - kannst es nutzen, kannst es lassen

    Halbwissen ist schlimmer als Rost

  • Zitat von "Jens Gerhardt"


    also: jeder darf den slider ohne sekundärsicherung paarweise einsetzen oder auch singel ohne sekundärsicherung wenn die öse gesichert ist.



    mit letzterem handelst du dann gegen die herstellerangabe


    ansonsten sehe ich das ähnlich

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Zitat von "mringhoff"

    entweder 1 x Seil+Klemme plus Safety oder (ohne Saftety) mind. 2 x Seil+Klemme...


    Zitat von "Jens Gerhardt"

    also: jeder darf den slider ohne sekundärsicherung paarweise einsetzen oder auch singel ohne sekundärsicherung wenn die öse gesichert ist.


    Und worin besteht jetzt hier der inhaltliche Unterschied der Aussagen?

  • eben, jedem wie er denkt. irgendwo in der BGiI 810-3 steht inhaltlich geschrieben, das zum Halten von Lasten über Personen Seilendverbindungen die Kraftschlüssig sind (hier handelt es sich um ein solches) ohne Sekundärsicherung nicht verwendet werden dürfen. Außerdem ist das Argument "wie sollen die Kugeln schon kaputt gehen..." gleichzusetzen mit "das hat schon immer gehalten und das haben wir schon immer so gemacht" - inaktzeptabel!
    Ich kann das System nicht auf Funktionalität prüfen (hier meine ich die Sichtprüfung) also ist das schon nicht richtig.
    Soviel von mir zum Thema C1 oder nicht...
    Trotzdem bleibt es ein gutes System um mal eine Pipe mit Bannern oder Backdrop auf Höhe zu bringen, aber hängt es über Publikum, dann eben nur mit Sicherung...


    Schlaf wird zwar völlig überbewertet, aber eben diesen gönne ich mir jetzt... in diesem Sinne


    Gute Nacht!