GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

  • Hallo leidgeprüfte Mittelständler und Kollegen,
    erst durch eine Info eines Lieferanten erfuhr ich von der Änderung bezüglich der Regelung zur Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Hat zumindest mir der Kauf von diesen Produkten bisher Spaß gemacht so wird auch Dieses mir vergällt. Ab 2008 dann nix mehr mit GWG von 400,00EUR (Grübelmodus an..... oder 380,00 oder 420,00 jedenfalls mal 800,00DM :roll: ) sondern neu nur noch 150,00EUR (-in Worten einhundertfünfzig) Da bekommt man ja nochnichtmal ein Beta58 für das bissel Geld und auf der nächsten Mugge will's der Sänger wieder eingestecken! Naja ich tanke jetzt schon für 108,00Euro den Transporter voll, mal sehen wann ich die Tankfüllung dann über 4 Jahre abschreiben darf.
    Audia-Technica bietet zinslose Ratenzahlung für vorgezogene Investitionen. Einfach mal anrufen wer in diese Richtung größere Anschaffungen plant.
    P.S. bekomme keine Provi von A-T
    Grüße Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Das mit den 150€ GWG-Grenze ist nur die halbe Wahrheit. Es dürfen noch GWG im Wert zwischen 150 und 1.000€ abgeschrieben werden. ABER für diese GWG ist ein Sammelposten zu bilden, der in fünf Jahren linear abzuschreiben ist. GWG, die eventuell vorher nicht mehr genutzt werden, dürfen nicht mehr Sonderabgeschrieben werden.


    Sinn macht das nicht wirklich.


    Grüße,
    Falco

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  • Zitat von "Andy006"

    . Ab 2008 dann nix mehr mit GWG von 400,00EUR (Grübelmodus an..... oder 380,00 oder 420,00 jedenfalls mal 800,00DM :roll: )


    sind 410,- netto. :)


    Aber nur mal grundsätzliches zur Abschreibung im Allgemeinen:
    Das ist nichts Böses!
    Das ist nur eine zeitversetzte Ansetzung der Ausgaben. Die (gewinnmindernden) Ausgaben verteilen sich halt auf ein paar Jahre. Was also nicht gleich sofort den Gewinn reduziert, tut das halt auf ein paar Jahre verteilt. Es geht also nichts verloren.
    Man muss halt nur etwas mehr mitdenken und beachten, daß der laufende Kontostand noch viel weniger als bisher den errechneten Erfolg aus der G+V einer Firma ausmacht.


    Und sein wir mal ehrlich: Viele der Gegenstände zwischen 150,- EUR und 410,- EUR leben doch wirklich länger als ein Jahr. Man nutzt es länger, der Wert hält länger als ein Jahr. Insofern ist das doch betriebswirtschaftlich auch ein richtiger Ansatz. Wenngleich ich das doch etwas kleinkarriert finde, da es hauptsächlich den Verwaltungsaufwand erhöht...


    Nebenbei handelt es sich ja nur um Wirtschaftgüter, nicht um allgemeine Kosten oder Verbrauch. Hier darf man also gerne mal über 150,- EUR (netto) tanken (in ein paar Jahren wird das wohl so sein, wenn das so weitergeht).


    Problematisch ist die Abschreibungssache eher in den Anfangsjahren eines Gewerbes. Hier ist dann vor lauter Anschaffungen oft das Konto leer, aber gleichzeitig ist evtl. aufgrund der geringen Abschreibungen ein Gewinn erwirtschaftet worden, woraufhin auch noch Steuern anfallen. Wer hier nicht ein paar Euros auf die Seite gelegt hat, hat dann evtl. ernsthafte Liquiditätsprobleme.
    Vor allem weil die Eintreibung von säumigen Steuerzahlungen durch das Finanzamt wesentlich schneller zu einem Vollstreckungstitel führt, als bei "normalen" Gläubigern. Wer mal die Mahnung beim Finanzamt durchliest, der weiß, daß beim nächsten Mal der Gerichtsvollzieher vor der Türe mit einem Titel vor der Türe steht. Selbst wenn dann alles noch geregelt werden kann, der negative Eintrag in Schufa, Creditreform u.a. hängt einem lange nach und verursacht nur Schwierigkeiten...

  • Zitat von "Andy006"

    Audia-Technica bietet zinslose Ratenzahlung für vorgezogene Investitionen.


    Wer sich GWGs nicht leisten kann, sollte mal genau kalkulieren, was er tut, wenn er da noch groß einkauft. Zinslos hin oder her...


    Und mit Anschaffungen über 410,- EUR netto kann man zumindest aus steuertechnischer Sicht zum Jahresende nicht mehr viel bewegen, da ja die Afa nur anteilig angesetzt werden kann. Einen Einkauf im Dezember kann man nur noch mit 1/12 der Jahresabschreibungsrate ansetzen.

  • auch wenn das hier ein PA-Forum ist:


    "Vor allem weil die Eintreibung von säumigen Steuerzahlungen durch das Finanzamt wesentlich schneller zu einem Vollstreckungstitel führt, als bei "normalen" Gläubigern. Wer mal die Mahnung beim Finanzamt durchliest, der weiß, daß beim nächsten Mal der Gerichtsvollzieher vor der Türe mit einem Titel vor der Türe steht. Selbst wenn dann alles noch geregelt werden kann, der negative Eintrag in Schufa, Creditreform u.a. hängt einem lange nach und verursacht nur Schwierigkeiten..."


    -> ist so nicht ganz richtig!


    Nur mal kurz zur Klarstellung:


    a) die Eintreibung als Handlung führt zu keinem Titel
    b) "Titel" ist bereits der (überfällige) Steuerbescheid, ist aber im Ergebnis völlig unerheblich, da das Finanzamt im Gegensatz zu normalen Gläubigern überfällige nicht ausgesetzte Forderungen auch selber vollstreckt
    c) ein Finanzamt hat eigene Vollzieher, der Gerichtsvollzieher wird lediglich für die Umsetzung von Haftbefehlen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bemüht
    c) aufgrund des Steuergeheimnisses (§30...AO) wird sicher nix an Schufa, Creditreform oder ähnliche mitgeteilt. Evtl. durch Banken nach erfolgter Pfändung, aber dann konnte es ja auch nicht "noch geregelt" werden ;)


    Viele Grüße und viel Spaß mit der Finanzamtsvollstreckung,
    Volker

  • zu a) bis c): die genauesten Details habe ich noch nicht ausprobiert :)


    zu d): Das Finanzamt erzählt natürlich nichts, aber mit einem Vollstreckungstitel landest Du in der Schuldnerliste des Amtsgerichts und von dort aus informieren sich Schufa & Co.

  • zu d) nein. In der Schuldnerkartei des örtlich zuständigen Amtsgerichtes kannst Du nur aus 3 Gründen landen:


    a) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
    b) Haftbefehl für a)
    c) Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse


    Ein Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Vergleich etc... ) wird dort NICHT eingetragen.


    Viele Grüße,
    Volker

  • Zitat von "mringhoff"


    Wer sich GWGs nicht leisten kann, sollte mal genau kalkulieren, was er tut, wenn er da noch groß einkauft. Zinslos hin oder her...


    Und mit Anschaffungen über 410,- EUR netto kann man zumindest aus steuertechnischer Sicht zum Jahresende nicht mehr viel bewegen, da ja die Afa nur anteilig angesetzt werden kann. Einen Einkauf im Dezember kann man nur noch mit 1/12 der Jahresabschreibungsrate ansetzen.


    Hallo Mringhoff,
    das ganze Thema ist vom Tisch. Anruf beim Steuerberater hat es geklärt. Diese geplante Neuegelung der GWG's wird NICHT umgesetzt. Aber dafür andere Gemeinheiten!
    Und in der einen Sache irrst Du aber. GWG's werden am Tag der Anschaffung abgeschrieben. Zumindest sieht das Steuerrecht diese Möglichkeit vor. Sie müßen nicht auf das Wirtschaftsjahr verteilt werden!
    Und ich glaube nicht das ich viel verkehrt mache wenn ich die Erlöse vom Januar nehme und im Januar eine hohe Stückzahl von Mic's kaufe und mich über die Sofortabschreibung freue welche im Januar greift ....... oder sehe ich da was falsch???

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Zitat von "Andy006"

    Und in der einen Sache irrst Du aber. GWG's werden am Tag der Anschaffung abgeschrieben. Zumindest sieht das Steuerrecht diese Möglichkeit vor. Sie müßen nicht auf das Wirtschaftsjahr verteilt werden!


    Ich meinte ja nicht die GWG, sondern "Anschaffungen über 410,- EUR", also klassisches Anlagevermögen.


    Zitat von "Andy006"

    das ganze Thema ist vom Tisch. Anruf beim Steuerberater hat es geklärt. Diese geplante Neuegelung der GWG's wird NICHT umgesetzt.


    das ist allerdings eine freudige Neuigkeit.

  • Zitat von "Andy006"


    Hallo Mringhoff,
    das ganze Thema ist vom Tisch. Anruf beim Steuerberater hat es geklärt. Diese geplante Neuegelung der GWG's wird NICHT umgesetzt.


    kannst du mal eine verlässliche Quelle für diese Info nennen?? (nicht, dass ich dir nicht glauben will :D )

    SK-Event
    65321 Heidenrod

  • Zitat von "Andy006"

    das ganze Thema ist vom Tisch. Anruf beim Steuerberater hat es geklärt. Diese geplante Neuegelung der GWG's wird NICHT umgesetzt.


    Nach Infos meiner IHK wird sie umgesetzt. Kannst Du das Nicht-Umsetzen belegen?

  • Wollt Ihr mich verantwortlich machen??????????? Ich habe heut nachmittag mit meinem Steuerberater gesprochen und der sagte mir das sei vom Tisch. IHK ----- naja also nimms mir nicht über aber da gehen die Lampen sowieso immer erst Tagsüber an wenn's schon wieder hell ist. Hast Du mal gegoogelt nach Unternehmenssteuerrefom??? Ich schau mal morgen aber jetzt ist hier Feierabend und ich mach das Licht im Büro aus.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Traue niemals einem Steuerberater. Er ist (nur) dein Erfüllungsgehilfe. Nach alle Infos die ich erfragen/-googeln kann wird die UN-steuerreform genauso umgesetzt.


    Sieh dich lieber nach einem neuen Steuerberater um.


    Ein Abo der Online-Steuernews deiner IHK und von http://www.haufe.de und das lesen derselben kann im Zweifel viel Ärger ersparen: "...ich ging aber davon aus, daß Sie als Steuerberater das angesetzt haben..."


    Grüße,
    Falco

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  • Gerade flattert mir Werbung eines großen amerikanischen Bürozubehörlieferanten ins Haus, die sich just auf diese neue GWG-Regelung beruft und versucht, den Kunden dieses Jahr noch zum Investieren zu bewegen.


    Scheint wohl was dran zu sein.



    Grüße,


    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • Soweit mir bekannt ist, ist die neue Unternehmenssteuerreform doch schon längst auch durch den Bundesrat verabschiedet worden. Von einer Reform der Reform habe ich bezüglich der GWG auch noch nichts gehört.


    Eine wie ich finde gute Zusammenfassung der Reformen (incl. kurzen Kommentaren) von der IHK Nürnberg gibts unter:
    http://www.ihk-nuernberg.de/ih…ternehmensteuerreform.pdf


    Es ist natürlich klar, daß nun viele Firmen ihre Produkte bis 410,- EUR besonders anpreisen. Inzwischen sind da schon mehrere auf diese Idee gekommen. Gestern kam eine Werbung von einem Casehersteller, der sogar das nochmal extra betont hat, daß Cases selbständig nutzbar, und nur noch 2007 bis 410,- als GWG ansetzbar sind...

  • oder besser Steuerberater wechseln....
    Am Freitag hat der Steuerberater mir eine schriftliche Nachricht zukommen lassen. Es ist tatsächlich so wie IHR geschrieben habt.


    Gestern Nacht mein persönlichen Rekord aufgestellt .... für 102,00 TEURO Diesel getankt. Das gabs früher mal in DM für fast leergefahrenen Passattank mit Super und einer Wäsche!


    Traurige Nacht Deutschland ......

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Vll sollte man am Rande bemerken, das hinsichtlich der GWGs für diejenigen, eine eine Einnahmen-Überschussrechnung machen ohnehin alles beim alten bleibt.


    Die Neuregelung gilt nur für die, die bilanzieren.

  • ...du solltest den Steuerberater wechseln... :wink:


    Armin


    ................................


    Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und nichtselbständiger Arbeit (Überschußeinkunftsarten) bleibt alles beim Alten.


    In unserer Branche handelt es sich aber um Gewinneinkunftsarten. Und hier greifen die Neuerungen.
    Ob jemand bilanziert oder nach EÜR veranlagt ist spielt hierbei keine Rolle.
    Ein kleiner Handwerksbetrieb (EinMann) kann sich durchaus unterhalb der Bilanzierungsgrenze halten.


    Michaela

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Sinngemäss:


    http://www.akademie.de/fuehrun…m-vorsicht-gwg-falle.html


    Zitat:
    Anmerkung: Die 410-Euro-Grenze lebt!
    Gute Nachricht für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und 'Couponschneider': Die Senkung der GWG-Grenze und die Pflicht zur Pool-Bildung betrifft nur die so genannten "Gewinnermittlungsarten" (zu denen auch die vereinfachte Einnahmeüberschussrechnung gehört). Bei so genannten "Überschusseinkunftsarten" bleibt die GWG-Grenze hingegen weiter bei 410 Euro. Als Überschusseinkunftsarten gelten Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus den sonstigen Einkünften (z. B. Renten), bei denen die Ausgaben als "Werbungskosten" geltend gemacht werden.


    Das dürfte die allermeisten Freizeitbeschäler betreffen... :wink:


    Die Einschätzung des Firmenpotentials ist eine andere Sache... :D