Zitat von "ADMIN"Nehmen wir an, Du hälst Dich strikt an die Straßenverkehrsordnung. Haftet dann der Staat, wenn Du trotzdem einen Unfall baust?
Hallo Micha,
eine sehr gute Gegenfrage, wenn auch völlig off Topic!
Wenn ich § 1 StVO richtig auslege,
Zitat von "Straßenverkehrsordnung"
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
bin ich als Fahrzeugführer ständig in der Gefährdungsbeurteilung, muss ständig mit dem Fehlverhalten anderer rechnen und mich daran anpassen.
Praktisch heisst das, daß ich im Zweifelsfall besser 2 mal bremse als 1 mal Gas gebe.
Auf unseren Fall bezogen heisst das meines Erachtens: Wenn ich an der 3fach-Baumarkt-Superbillig-1mm² Tischsteckdose 3 Handyladegeräte einstecke, kann ich sie in die vorherige Superbillig-Tischsteckdose stecken, wenn an dieser bereits Steckernetzteile für 2 Effektgeräte stecken. Denn meine vorherige Gefährdungsbeurteilung sagt mir: Da kann nicht viel passieren, genau genommen gar nichts.
Stecken an der vorherigen Superbillig-Tischsteckdose aber bereits 2 Heizlüfter á 2 KW Leistungsaufnahme, dann darf ich die 3. Steckdose nicht für meine Handy-Ladetischsteckdose benutzen, sondern muss (wegen der offensichtlich bereits vorhandenen Überlastung der ersten Dose mindestens einen Heizlüfter da rausziehen.
Sehe ich das so richtig, oder irre ich?