• Mal eine andere Sache die bei einem eigenen Gewerbe sicherlich eine große Rolle spielt:
    Darf ein "ungeschulter" einfach ein Gewerbe betreiben, bei dem evtl. sogar Scheinwerfer (zB eine Bar mit 56er Kannen) geflogen werden? Habe jetzt extra mal etwas harmloses gewählt, da es sich ja um ein wirklich kleines angehendes Gewerbe handelt.
    Was muss man an Ausbildung ausweisen können, um sowas ordnungsgemäß zu betreiben?


    Oder kann einfach jeder sagen, ich mache jetzt ein Gewerbe auf und Hänngt seine Lautsprecher an Traversen und solche Dinge?
    Ich möchte damit nicht die Sicherheitsvorschriften ansprechen (savetys und solche Dinge) sondern ob man das ohne Ausbildung darf, auch wenn alles top gesichert ist.


    In aller Regel erfordert ein eigener Betrieb ja einen Meister?

  • Zitat von "audiocompany"


    In aller Regel erfordert ein eigener Betrieb ja einen Meister?


    Nein. Einen sog. Meisterzwang gibt es nur für spezielle Handwerksbereiche. Welche das sind, wird in der "Handwerksordnung" im Anhang A aufgezählt:
    http://www.hwk-berlin.de/filea…ordnung_des_handwerks.pdf


    Ansonsten darf jeder, egal ob aus- / um- oder garnicht gebildet, ein Gewerbe eröffnen.


    Allerdings gibt es in der VT natürlich jede Menge Regeln und Vorschriften, an die man sich halten muss. Hier macht es natürlich Sinn, wenn man diese neben der fachlichen Erfahrung in einer Aus/Fort-/Weiterbildung erlernt.

  • Hmmm ich habe mich demletzt bei einem Tag der offenen Tür in einer Schule, die die Ausbildung zum Veranstaltungstechniker ausbildet unterhalten. Da wurde mir gesagt dass es vorraussichtlich in ca. 2 Jahren ein gesetz geben soll, dass bei einer Veranstaltung mindestens ein ausgebildeter Veranstaltungstechniker dabei sein MUSS.
    Ich weiß nicht ob das stimmt.


    Beispiel:
    Ein Privatmann meldet ein Gewerbe an und Betreut Live Bands professionell. Übernimmt von der Planung bis zum Abmischen alles!
    Es werden Kabel verlegt, Licht und Lautsprecher geflogen, es wird abgemischt und was eben alles dazugehört.


    Muss diese Person irgend eine Ausbildung oder Lehrgang oder sonstiges vorweisen können um dies machen zu dürfen?


    Ich habe nämlich mal gehört, dass ein Verleih keinerleih Probleme darstellt, aber sobald es ums Aufbauen und Mischen geht, müsste eine Fachkraft am Werk sein ?!?

  • Nein, muss keine Fachkraft sein. Das ist ja unser Problem.... :roll: :roll:


    Es gibt die Versammlungsstättenverordnung, wonach eine Fachkraft oder ein Meister anwesend sein muss. Die genauen Bedingungen bitte dort nachlesen, Unterschiede gibt es je nach Bundesland. Die Anwesenheitspflicht der Fachkraft wird aber zur Zeit ausgehöhlt (für bestehende Versammlungsstätten).

  • Zitat von "audiocompany"

    Da wurde mir gesagt dass es vorraussichtlich in ca. 2 Jahren ein gesetz geben soll, dass bei einer Veranstaltung mindestens ein ausgebildeter Veranstaltungstechniker dabei sein MUSS.


    Dieses Gerücht ist zumindest bis zu mir noch nicht vorgedrungen.
    Ansonsten kann ich nur wie timotimo die Versammlungsstättenverordnung erwähnten. Ab einer bestimmten Größe ist dort ein "Verantworttlicher für Veranstaltungstechnik" zu bestimmen. Diese Pflicht hat allerdings erst mal der Hallenbetreiber, der das u.U. an den jeweiligen Veranstalter weiterdeligieren kann.
    Falls dann der Veranstalter, der dann wohl Dein Kunde ist, das wiederum an Dich weiterdeligiert, dann kannst Du ja immer noch einen "Freien" hinzubuchen, der diese Qualifikation hat.
    Nachzulesen z.B. in der MVstättV: http://www.dthg.de/service/mvs…ente/mvstaettv_2005_b.pdf


    Da dies nur ein Muster, also ein Vorschlag ist, hat das direkt keine Gesetzeswirkung. Allerdings haben viele Bundesländer diese Verordnung ziemlich identisch in eine eigene Verordnung übernommen. Vielleicht lebst Du in einem Bundesland, die diese Verordnung erst in Zukunft übernehmen will?




    Zitat von "audiocompany"


    Ich habe nämlich mal gehört, dass ein Verleih keinerleih Probleme darstellt, aber sobald es ums Aufbauen und Mischen geht, müsste eine Fachkraft am Werk sein ?!?


    Wenn, kann könnten hier nur Tätigkeiten aus dem Elektrobereich gemeint sein, die dann von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden müssen (Z.B. Bereitstellen, Einrichten und Prüfen von Geräten/Anlagen und der Energieversorgung etc.). Die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (Veranstaltungstechnik) ist in der Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit enthalten.