bühnenabnahme durch externen Meister/ bgv prüfsiegel

  • Hallo,


    ich brauche Hilfe aus dem Forum um Licht ins Dunkel zu bringen... :)


    Kurze Situationsbeschreibung vom vergangenen Wochenende:


    Größeres Festival an einer Schule (8 Bands), großer Saal, amtliche Bühne! Abnahme durch einen Bühnenmeister der Stadt vor der Veranstaltung angekündigt.


    PA: Seeburg Touring System, LS9, übliche Mikrofonie , Verkabelung, Amps etc....! Licht mit 12 Martin-Macs und konventionellem Licht. Lightstructure Traversen mit Work 255R Liften (mit Prüfsiegel). Kein Scheinwerfer älter als 1 Jahr und alles vorschriftsgemäß aufgebaut. (Safeties, Belastung etc..).


    Nun das eigentliche Szenario: Ca. 1 Stunde vor Publikumseinlaß kommt der städtische Mitarbeiter. Bisher kannte ich diese Abnahmen nur so, das hauptsächlich Laufwege, freihalten von Fluchtwegen, Bühnenaufbauten, Kabelwege auf der Bühne (Stolperfallen) etc. geprüft wurden. Ebenso die Einhaltung von Brandvorschriften und anderen Sicherheitsaspekten. Also wurde beim Aufbau auf diese Punkte ganz besonderes Augenmerk gelegt und alles noch penibler als sonst durchgeführt.


    Dies war alles aber ohne Belang, weil es den Prüfer bei der Abnahme überhaupt nicht interessierte. Das einzige was er sehen wollte waren entweder Prüfbücher, oder aber Prüfsiegel (BGV) auf jedem elektrischen Teil. Dies beinhaltete jeden einzelnen Scheinwerfer, jede Endstufe und jedes Effektgerät im Rack, ebenso das Mischpult und sogar die Verstärker der Musiker.


    Da dies natürlich nicht auf allen Geräten gegeben war, drohte die Veranstaltung zu platzen. Durch intensive Gespräche, freundlichen Umgang mit einander und sicherlich auch durch den guten Aufbau und das amtliche Material kam dann doch noch die Unterschrift unter den Prüfbericht.


    Wie sind denn nun wirklich die Vorschriften, ich werde aus des BGV auch nicht ganz schlau. Muß wirklich jedes einzelne Gerät (auch Mischpult, Amps der Musiker etc...) ein Prüfsiegel haben??


    Für eine verläßliche Auskunft wäre ich sehr dankbar, denn dieser Fall ist mir in vielen Jahren noch nicht passiert. Ich war dort als freier Ton-Techniker gebucht, möchte aber für das nächste Mal mit Argumenten gewappnet sein.


    Danke im voraus für Eure Hilfe,


    Gruß,
    Thorsten

    Laut kann jeder................!

  • Kein elektrisches Gerät muss ein Prüfsiegel haben, da derartige Aufkleber einzig dem Eigentümer (als Hilfsmittel zur Prüfungsüberwachung) und dem Verkäufer der Plaketten nutzen.
    Was Du aber haben musst, ist eine einwandfreie Dokumentation über die regelmässige Wiederholungsprüfung nach BGV A3 (zumindestens wenn du bei der BG versicherte Arbeitnehmer beschäftigst).


    Zumeist ist es jedoch einfacher, alle Geräte zu prüfen und mit "Siegel" zu versehen - da sieht der Prüfer gleich, dass die Prüfungen ernstgenommen werden. Eine Beweiskraft haben derartige Plaketten alleine jedoch niemals...


    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • N´ Abend!

    Zitat

    Muß wirklich jedes einzelne Gerät (auch Mischpult, Amps der Musiker etc...) ein Prüfsiegel haben??


    Nein, müssen sie nicht, allerdings obliegt dir der Nachweis, dass du jedes Gerät entsprechend der geltenden Vorschriften prüfst - und das wiederrum musst du in geeigneter Form nachweisen können. Wenn du überzeugend darstellst, dass die heute eingesetzten Kabel aus der grünen Schütte sind und alle Kabel aus dieser im Januar überprüft wurden - dann geht das. Gleiches gilt für deine Mischpulte aus der grünen Lagerecke, die Amps aus der grünen Lagerecke...
    Geeignete Form impliziert aber in den allermeisten Fällen eine klare Kennzeichnung und die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung - um das notwendige Papier und vor allem die Qualifikation und Ausstattung - wenn du das selbst machen willst - kommst du nicht drum rum.


    Das Ganze gilt übrigens für dein Equipment, was Musiker, Künstler etc. mitbringen, liegt nicht in deiner Verantwortung.


    Best


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Zitat von "ton-thorsten"

    Wie sind denn nun wirklich die Vorschriften, ich werde aus des BGV auch nicht ganz schlau. Muß wirklich jedes einzelne Gerät (auch Mischpult, Amps der Musiker etc...) ein Prüfsiegel haben??


    Wenn man es wörtlich nimmt, dann auch jede XLR-Leitung, jeder Cynch-Klinken-Adapter... Und das Prüfsiegel ist eigentlich reichtlich irrelevant, es interessiert das Prüfbuch, das natürlich auch auf der Baustelle mitzuführen ist...






    Aber holen wir doch mal eine Runde weiter aus:


    1.) Was war denn der Prüfauftrag des Meisters? Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich der? VStättVO? Arbeitsschutz?



    2.) BGV steht zwar für berufsgenossenschaftliche Vorschrift, also solche gilt sie jedoch nur im Verhältnis zwischen Berufsgenossenschaft und deren Versicherten. In anderen Zusammenhängen hat sie die Qualität einer anerkannten Regel der Technik. Man sollte sich daran halten - man muss nicht zwingend.


    Wir sind im Zeitalter der Deregulierung. Also nicht mehr "ich halte alle meine Vorschriften ein", sondern "ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite die daraus nötigen Handlungen ab". Und wenn meine Gefährdungsanalyse ergibt, dass für den Cynch->Klinke-Adapter Wiederholungsprüfungen entbehrlich sind, dann lege ich auch kein Prüfbuch an.



    3.) Wenn der Meister auf Grundlage einer BGV eine Veranstaltung platzen lassen möchte, dann sollte er sehr sauber nachweisen können, dass eine konkrete Gefährdung von Publikum oder Mitwirkenden besteht. Bei fehlenden Prüfsiegeln bei Elektrogeräten lehnt er sich da doch ein Stück weit aus dem Fenster. (Aus diesem Grund ist dieser Punkt auf der Checkliste "Kurzprüfung" auch nicht drauf...) Anders würde ich das bei Traversenliften und Zügen sehen.




    4.) Prüfsiegel auf elektrischen Geräten sehen wollen, aber sich um etliche andere Gefährdungen nicht kümmern zu wollen, scheint mir nicht die richtige Prioritätensetzung zu sein.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "buzz"

    .....
    Was Du aber haben musst, ist eine einwandfreie Dokumentation über die regelmässige Wiederholungsprüfung nach BGV A3 (zumindestens wenn du bei der BG versicherte Arbeitnehmer beschäftigst).


    .....wenn ich keine bei der BG versicherten Arbeitnehmer beschäftige, dann brauche ich die Wiederholungsprüfung nicht?? Oder ist diese Prüfung zwingend für alle ortveränderlichen Anlagen vorgeschrieben?


    danke schon einmal für die ersten superschnellen Reaktionen auf meine Anfrage. Hoffe es kommen noch weitere Erläuterungen der Thematik. Ist bestimmt auch für andere interessant.


    Gruß,
    Thorsten

    Laut kann jeder................!

  • im eigenen interesse und zur eigenen sicherheit solltest du alle elektrischen ortsveränderlichen geräte aller halben jahre prüfen oder prüfen lassen. dazu muß man aber unterwiesene fachkraft sein. der begriff unterwiesene fachkraft ist aber hinlänglich gummi

  • Zitat von "Wulfson"

    der begriff unterwiesene fachkraft ist aber hinlänglich gummi


    Und obendrein ist dieser "Begriff" auch so nicht existent!
    Es wird unterschieden nach:
    -Elektro-Fachkräfte (EFK) und
    -unterwiesene Personen und
    -Laien.


    Als unterwiesene Person darfst Du nur mit einem Schutzmassnahmenprüfgerät prüfen, wenn selbiges über eine eindeutige Gut/Schlecht Anzeige verfügt (Klartext). Diese Prüfungen darfst Du als unterwiesene Person nur unter Aufsicht einer EFK machen.


    Das mit dem "halben Jahr" Prüffrist ist so auch nicht richtig! Korrekterweise hast Du als verantwortliche Elektrofachkraft (jeder Betrieb muss so etwas haben!!!) eine Gefährdungsanalyse zu machen und danach festzulegen, welche Prüffrist für welche Geräte gilt. Diese Frist kann bis auf maximal ein Jahr verlängert werden, sofern weniger als 2% der Prüflinge die Prüfung nicht bestehen. In gewissen Fällen kann diese Frist aber auch wesentlich(!) kürzer sein.


    Pauschalaussagen sind an dieser Stelle nicht angebracht!



    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Hallo,
    wie schon richtig erwähnt wurde, sind wir im Zeitalter der Deregulierung.
    Das heist Du bist selbst für die Sicherheit Verantwortlich. Ob du nun einen Versicherten der BGV in deinen Reihen hast oder nicht. Ich versuche das immer so darzustellen:
    Keiner zwingt Dich irgend eine Prüfung tatsächlich durchzuführen.
    Aber ! sollte es zu einem Unfall mit Verletzten oder gar Toten kommen wirst Du dem Richter irgendwie Glaubhaft machen müssen das Du alles getan hast um so einen Unfall zu vermeiden. Da der Richter kein Sachverständiger ist wird er sich einen solchen bestellen. Dem gegenüber wirst Du beweisen müssen das Du mindestens nach den Annerkanten Regeln der Technik gehandelt hast und das wiederum dürfte Dir ohne Prüfbücher nur sehr schwer bis garnicht gelingen.
    Bitte denke auch daran dass der Meister, der Deine Baustelle abnimmt, ja durch seine Unterschrift mindestens zum Teil Haftbar wird.


    Ob der Kolege "seine" Prioritäten richtig setzt sei dahingestellt jedoch wird besagter Sachverständiger eben diese Nachweise von ihm fordern.
    Und Letztendlich ist es wie auf jeder Messe oder Halle wenn der gute Mann das Hausrecht (Beauftragter der Stadt) vertritt kann er von dir ja (in einem gewissen Rahmen) fordern was er will. Wenn du das nicht erfüllst wirst Du schlechte Karten haben.


    So das sollte jetzt keine exakt Rechtlich fundierte erleuterung sein aber ich habe festgestellt, das so mancher seine "Sichtweise" doch überdacht hat und von dem unsäglichen "wer schreibt mir das vor bzw. wo steht das geschrieben" zumindest Teilweise wegkommt.
    Das soll jetzt aber keine aufforderung sein sich nicht an Regelwerke oder Normen zu halten.


    Frohes schaffen noch und einen Unfallfreien 1. Mai


    Hans Buschbach

  • ja hallo habu, wir kennen uns doch über guma... ;)
    grüsse nach bretten, wo ich im letzten sommer an deinem pult stehen konnte! oder ist das schon wieder 2 jahre her?


    zurück zum thema:
    was mich ein bisschen hart trifft ist die tatsache, das hier wohl etwas völlig an mir vorbei gegangen ist.
    ich bin ja meist als bandmischer unterwegs.
    aber ab und an stelle ich auch eine PA, das mache ich schon seit vielen jahren.
    und jetzt muss ich lesen, das ich plötzlich prüfbücher für mein material brauche? ich bin baff...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Hmm, nun ja, "Prüfbuch" ist nun nicht ganz der richtige Terminus...


    Du musst die Wiederholungsprüfungen nach BGV A3 durchführen (lassen) und die Ergebnisse davon Dokumentieren. Diese Dokumentation sollte für den Fall der Fälle auf irgendeine Weise aufbewahrt werden.


    Die sogenannten "Prüfsiegel" oder -Plaketten sind alleine nicht beweiskräftig.


    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • Hmmm, grundsätzlich jeder Unternehmer, der berufgenossenschaftlich versicherte Mitarbeiter beschäftigt, muss die berufsgenossenschaftlichen Regeln & Vorschriften beachten und sich daran halten.


    Wer als "Alleinunterhalter" unterwegs ist und somit niemanden beschäftigt, muss zwar per BG nicht prüfen, kommt aber spätestens dann in arge Bedrängnis, wenn mal was passiert und die Versicherung sich weigert, den Schaden zu regulieren, weil ja die regelmässigen Prüfungen nicht stattgefunden haben. Von den strafrechtlichen Konsequenzen im Fall eines Menschen- oder Sachschadens mal ganz zu schweigen.
    Wer sein equipment nicht regelmässig prüft, der muss sich im Schadensfall mindestens den Vorwurf der Fahrlässigkeit machen lassen und / oder den Nachweis führen, dass der Schadenfall auch eingetreten wäre, wenn die Prüfung stattgefunden hätte...


    Die Gerichte und Gutachter tendieren in Zeiten der Deregulierung immer mehr zu der Meinung, dass der Unternehmer sich eben auch darum zu kümmern hat, Gefahren abzuwenden, die von seinem Eigentum ausgehen können. Dazu gehört natürlich auch eine regelmässige Kontrolle, deren ergebnisse eben auch irgendwie stichhaltig nachweisbar sein sollten...


    Diesen Nachweis kann man z.B. mit einem Prüfprotokoll führen, aus dem eindeutig erkennbar ist, wann welches Gerät wie womit und nach welcher Vorschrift geprüft wurde. Daneben die Ergebnisse der einschlägigen Messungen (Schutzleiterwiderstand etc.) und gut ist's...
    Strengenommen muss z.B. jede einzelne Kaltgeräteleitung erfasst, geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden.


    Ob man diesen Nachweis auf jeder Baustelle mitführen muss, lasse ich mal dahingestellt. Für die schnelle Kontrolle beim Aufbau sind die erwähnten Prüfplaketten schon in Ordnung - viele Leute lassen sich damit zufriedenstellen.


    Wenn aber von dem Gerät ein Feuer ausgegangen ist, tut man sich halt schon schwer mit dem Nachweis, dass da j aeine Plakette darauf gewesen ist - da helfen dann nur die Protokolle, die im Büro liegen sollten...



    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • hallo,


    danke für die bisher vielen hinweise! Gibt es für die Prüfbücher auch Vorlagen oder fertige Exemplare, oder reicht da eine eigene erstellte Liste mit Geräte-Angaben und Prüftermin, sowie Unterschrift des Prüfers.


    Gruß,
    Thorsten

    Laut kann jeder................!