Haftung des Mieters

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    habe mich aktuell mit einigen unerfreulichen Dingen auseinanderzusetzen, und möchte mal ein paar Meinungen und Erfahrungen zu meiner moralischen Unterstützung hierzu einholen.


    Fall 1)
    Kunde, selbst technischer Dienstleister, mietet Endstufe bei mir.
    Bringt sie montags zurück mit Hinweis auf "Wackelkontakt". Nur noch die Beleuchtung des Netzschalters funktioniert.
    Aufgemacht, nach erster Einschätzung Tod durch Überspannung (getrennte Netzteile, aber bei beiden Endstufenseiten Spannungsregler regelrecht explodiert; alle zugänglichen Transistoren haben Durchgang).
    Auf Nachfrage stelle ich fest, daß die Endstufe an einem Aggregat betrieben wurde.
    Im Grunde ein klarer Fall für Haftung meines Kunden, der das an den Veranstalter weiter geben muß. Sein Problem: In seinem Vertrag fehlt die Überspannungsklausel, und im Mietvertrag des Aggregatvermieters wird ausrücklich die Haftung für Schäden an angeschlossener Elektronik ausgeschlossen.
    Soll ich jetzt also meinen Kunden in die Pflicht nehmen, obwohl ich den Schaden durch das Aggregat nicht nachweisen kann?
    Wieso ist nur eine von 2 (gleichen) Endstufen (im Sinne von Geräten) hoch gegangen? Gibt es beim Aggregat Überspannung auf nur einer Phase?


    Fall 2)
    Vermietung von Funkstrecken, die ich wiederum selbst angemietet habe.
    Haftung des Veranstalters (= meines Kunden) für überlassenes Material steht natürlich in meinem Vertrag.
    Nun geht bei der Aufführung, bei der ich selbst anwesend bin, ein Nackenbügelmikrofon zu Bruch, mein Vermieter möchte es natürlich ersetzt haben.
    Veranstalter ist hiergegen nicht versichert. Problem zum einen, der Veranstalter hat den Schaden eigentlich nicht zu verantworten, denn das Mikro ging während einer Aufführung kaputt, bei der ich wie gesagt anwesend war und er sich wohl auch deshalb nicht verantwortlich fühlt.
    Soll ich jetzt den Akteur, dem das Mikro kaputt ging, in die Pflicht nehmen? Das kann es doch eigentlich auch nicht sein.


    Fall 3)
    Übliche Preisanfrage für Material, kleine Bühnengeschichte, bei mir dennoch nur mit Personal (zumal ich mit dem Anfragenden so meine Erfahrungen habe...).
    Dann braucht der es plötzlich für 2 aufeinanderfolgende Tage an 2 Orten und fragt nach Sonderkondition hierfür.
    Ich regele das normal so, daß für Material ab dem 2. Tag nur noch ein geringerer Prozentsatz fällig wird. Voraussetzung hierfür ist aber, daß es stehen bleibt und nicht ab- und wieder aufgebaut werden muß.
    Da ich in diesem Fall Personal eingeplant hatte, steht die Frage im Raum, ob dieser Mehraufwand nicht durch die Tagespauschale des Technikers abgedeckt ist und ich daher den Rabatt dennoch gewähren soll?
    Widerstrebt mir allerdings schon deshalb, weil ich bereits einen guten Kurs veranschlagt hatte und mir mein linker kleiner Zeh sagt, daß der trotzdem noch jemanden findet, der es für weniger macht.
    Wäre für zukünftige Anfragen dennoch interessant zu erfahren, wie ihr das handhabt?


    Schon mal vielen Dank im voraus,
    Tonguru

  • zu 1 würde ich einfach auf die vde verweisen, wo der der in betrieb nimmt, auch dafür gerade zu stehen hat. das ist der, der den amp gemietet hat.


    zu2 stellt sich die frage nach der schadenshöhe und dazu den aufwand den du beim beitreiben benötigst. es ist auch die frage ob das mic schon einen schaden hatte. sowas geht ja normalerweise nicht so einfach kaputt.


    zu 3: das ist eine 'politische' entscheidung. ist das ein kunde mit potential oder nicht

  • a) Selbst Hausratversicherungen wimmeln Überspannungsschäden ab & auch bei neuen Klauseln schwierig.


    Auschluß in Deinen AGB, daß PA nicht an Aggregaten betrieben werden darf. Siehe Crest Faktor. Meldepflichtige "Fremdeinsätze". Also muß der Mieter selbst dafür haften.


    b) bei Weitervermietung an Dritte mußt Du natürlich dafür geradestehen. Du bist Mieter & kannst höchstens wegen der groben Fahrlässigkeit durch Biegen des Headsets den Nutzer zur Kasse bitten


    Wir haben zwar auch eine Equipmentversicherung, aber mit Selbstbeteiligung von 500 € mobil. Dies wird auch unter der SB liegen


    Wir sind gegen Alles versichert, nur nicht gegen Versicherungsvertreter :wink:


    c) Will man den Kunden behalten ? Dann für den 2. Tag evtl. nur noch 60% ansetzen im Kalkulationsschema für längere Miete & statt 2 nur noch 1.5 Miettage ansetzen. Bei 2 Orten eigentlich auch 2 Mieten :roll:

  • zu 1.
    sehe das genauso. Es wurde eine elektrotechnische Anlage aufgebaut und ist diese ist eben vor Inbetriebnahme zu prüfen. Hier haftet derjenige der Aufbaut bzw. in Betrieb setzt.
    Das ganze hört sich auch stark nach Schieflast am Aggi an.
    Letztendlich ist es ein zweischneidiges Schwert und man kann sich die grundlegende Frage stellen, ob Strom aus der Steckdose vom Energieverband anders ist als Strom vom Aggi. Meines Erachtens ja, denn der Energieverband hat dafür Sorge zu tragen, daß die korrekte Sinusspannung anliegt. Beim Aggi ist das insbesondere abhängig von der Qualität des Aggi und den angeschlossenen Lasten. Also kann eine passende, den betriebsspezifikationen der Endstufe entsprechende Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Anschluß auf eigene Gefahr.
    Wenn in den AGB's ein entsprechender Artikel enthalten ist, so haftet in jedem Fall der Mieter, da das Gerät an einer nicht explizit erlaubten Spannungsquelle betrieben wurde.


    zu 2.
    Hat der Benutzer daran herummanipuliert oder hat er grob fahrlässig gehandelt? Wenn ja ist die Sache klar. Nur mit dem Beweisen ist das immer so eine Sache.
    Wenn der Drummer auf ein Mikro klopft und es hinterher kaputt ist, so ist der Drummer nicht direkt haftbar. Er macht ja nur seinen Job und das Mikro sollte es eigentlich aushalten... andernfalls sind das eben Betriebsausgaben.
    Bei einem Headset, an welchem der Bügel bricht (ich weiß ja nun nicht was direkt defekt ist), weil der Benutzer es sich passend angelegt hat, kann man mit Sicherheit nicht von Fehlbedienung reden. Da würde ich auf Kulanz beim Hersteller hoffen.
    Falls das Teil aber misshandelt wurde, verbogen ist oder die Kapsel mit Wasser geflutet wurde, dann ist das grob fahrlässig oder sogar Vorsatz. Dann ist der Benutzer haftbar zu machen.


    zu 3.
    Jeder hat so seine Rabattstaffelungen. Bei mir sind es z.B. am ersten Tag 100%, der Folgetag wird mit 50% berechnet. Also für das Material Faktor 1,5 bei 2 Miettagen. Egal ob es 2 Tage an Ort A steht oder 1 Tag Ort A, dann Ort B.
    Personal wird für beide Tage voll berechnet, ebenso Transportkosten.


    Es geht nur darum, ob ein und derselbe Kunde das Material an direkt aufeinanderfolgenden Tagen mietet. Wo das dann steht ist mir einerlei, hauptsache es kommt heil und am Stück wieder.
    Personal und Transport wird von der Rabattierung ausgenommen. Ich denke das ist übersichtlich und fair.


    Handeln kann man immer noch, aber dabei auch immer fair und reell bleiben. Wenn jemand versucht den Preis ins Nirwana zu drücken, dann einfach auch mal nein sagen. Wo hier die Schmerzgrenze liegt muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich für meinen Teil habe es schon ein paar mal gemacht und nie bereut. Diesen Teil der Kundschaft brauch ich nicht wirklich, denn die machen mehr Ärger als dass Geld in die Kasse kommt.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von "Tonguru"


    Fall 1) Kunde, selbst technischer Dienstleister, mietet Endstufe bei mir.
    ... Aufgemacht, nach erster Einschätzung Tod durch Überspannung


    Klarer Fall:
    Dein Kunde mietet ein funktionstüchtiges Gerät, das er dann defekt wiederbringt. Die Schadensursache liegt offenbar nicht am Gerät selber, sondern an äußeren Umständen.
    Dein Mieter hat also den Schaden zu begleichen.
    (Warum das eine oder andere Gerät nicht kaputt ging oder ob Dein Kunde dagegen versichert ist oder nicht, spielt hier keine Rolle, das ist sein Problem)



    Zitat von "Tonguru"


    Fall 2) Vermietung von Funkstrecken, (...) Nun geht bei der Aufführung, bei der ich selbst anwesend bin, ein Nackenbügelmikrofon zu Bruch,


    Hier muss man noch wissen, warum das Mikro zu Bruch gegangen ist.
    Also handelt es sich um einen Materialfehler / Herstellungsfehler etc. oder wurde das einfach nur aus hektischer Unachtsamkeit von einem der Akteuren zerstört?


    In letzterem Fall hat der Mieter das defekte Material zu ersetzen.
    Und zwar ganz unabhängig, ob er oder Dritte den Schaden herbeigefügt haben.
    Genausowenig spielt die Anwesenheit eines Technikers (also von Dir) eine Rolle. Ein Techniker hat zwar eine Schadensminimierungspflicht, aber ist natürlich nicht für Schäden haftbar, die er nicht selbst verursacht hat.


    Manche Sichtweisen von Veranstaltern sind diesbezüglich etwas seltsam, wenn sie glauben, daß die Anwesenheit von Technikern sie von allen Haftungsfragen freisprechen, wie z.B. Diebstahl durch Gäste oder Zerstörung von Material durch Künstler. Dem ist nicht so. Ein Mieter bleibt ein Mieter und dieser haftet für Mietschäden.
    Solange dem Techniker kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann (z.B. Anschluss der Geräte an eine Spannungsquelle, die vorher nicht getestet wurde oder eine falsche Anleitung an den Künstler, wie er sein Headset aufzusetzen hat...), solange hat dieser auch mit eventuellen Schäden auch nichts zu tun.



    Zitat von "Tonguru"


    Fall 3)
    Dann braucht der es plötzlich für 2 aufeinanderfolgende Tage an 2 Orten und fragt nach Sonderkondition hierfür.
    Ich regele das normal so, daß für Material ab dem 2. Tag nur noch ein geringerer Prozentsatz fällig wird. Voraussetzung hierfür ist aber, daß es stehen bleibt und nicht ab- und wieder aufgebaut werden muß.


    Wie die anderen Kollegen ja schon erwähnt hatten, kannst Du Deine Preise gestalten wie Du magst.


    Wir gestalten das so, daß es für eine Mehrtagesmiete auch entsprechende Faktoren auf den Tagessatz gibt. Beispielsweise zahlt ein Kunden für zwei Tage nur noch das 1,7fache des Tagessatzes.
    Allerdings erstens logischerweise nur bei aufeinanderfolgenden Tagen und zweitens ohne Zwischenauf/abbauten.
    Da das Material vor allem beim Auf/Abbau, Verladung/Entladung und Transport leidet, kommt man mit den vergünstigten Faktoren den Kunden entgegen, bei denen das Material einfach nur stehenbleibt.


    Aber unter dem Strich zählt für den Kunden (und Dich), auf was für einen Endpreis Ihr herauskommt, nicht, wie Ihr dazu hingefunden habt.
    Wer hohe Preise hat, kann auch höhere Rabatte (bzw. geringere Tagesfaktoren) geben...

  • Zitat von "mringhoff"


    In letzterem Fall hat der Mieter das defekte Material zu ersetzen.
    Und zwar ganz unabhängig, ob er oder Dritte den Schaden herbeigefügt haben.
    Genausowenig spielt die Anwesenheit eines Technikers (also von Dir) eine Rolle. Ein Techniker hat zwar eine Schadensminimierungspflicht, aber ist natürlich nicht für Schäden haftbar, die er nicht selbst verursacht hat.


    Sehe ich genauso. Ob sich der Mieter die Summe dann von dem Veranstalter/Akteur/... zurückholt oder nicht, ist dann wiederrum sein Problem. (Haftungsdurchgriff)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Holla, so viel Anteilnahme...
    :D
    Danke erstmal dafür!!!
    Eure Meinungen und Vorgehensweisen decken sich mit meiner Auffassung.


    Ich meine auch, für 2 verschiedene Veranstaltungen (= doppelte Einnahme des Mieters) und die damit verbundene Mehrarbeit bzw. zusätzliche Beanspruchung des Materials ist der Mehrtagesrabatt nicht gerechtfertigt; bei Dry-Hire ist das vielleicht anders, trifft in meinem Fall aber nicht zu.
    Hat sich eh erledigt, denn wie prognostiziert, habe ich nichts mehr davon gehört.
    Bei dem von mir bereits angebotenen Kurs noch nach weiterem Rabatt zu fragen, war auch schon dreist...


    Das Headset hat nach Aussage des Vermieters einen Defekt an der Mikrofonkapsel und ist damit ein Totalschaden.
    Tatsache ist, es hat bis zur Mitte der Aufführung noch funktioniert und ist bei einem Umbau kaputt gegangen, ohne durch meine Hände zu gehen. Insofern ist klar ein Dritter haftbar zu machen; die Frage ist nur, haftet der Veranstalter oder der Darsteller? Klar, kann mir eigentlich Latte sein, in meinem Vertrag steht ganz klar der Veranstalter. Aber ihr kennt sicher die "armen" Vereine, bei denen dann das große Heulen anfängt...


    Von der Endstufe habe ich noch nichts gehört. Ob die Haftpflicht das abwickelt, zweifle ich auch an. Vermute ebenfalls eine Schieflast am Aggi, und daß mein Kunde ein schlechtes Gewissen hat, sehe ich schon an der Tatsache, daß er mir den Defekt als "Wackelkontakt" verkaufen wollte... mit einer Platine, auf der die Leiterbahnen weggeschmolzen sind, kann nichts mehr wackeln... :roll:

  • Zitat von "Tonguru"

    Das Headset hat nach Aussage des Vermieters einen Defekt an der Mikrofonkapsel und ist damit ein Totalschaden.
    Tatsache ist, es hat bis zur Mitte der Aufführung noch funktioniert und ist bei einem Umbau kaputt gegangen, ohne durch meine Hände zu gehen. Insofern ist klar ein Dritter haftbar zu machen; die Frage ist nur, haftet der Veranstalter oder der Darsteller? Klar, kann mir eigentlich Latte sein, in meinem Vertrag steht ganz klar der Veranstalter.


    Der Mieter kann auch nur dann haftbar gemacht werden, wenn er (oder ein Dritter) Schuld an dem Defekt trägt.
    Wenn es sich um einen technischen Defekt (ohne Zutun Dritter) handelt - wie z.B. die berühmte kalte Lötstelle o.ä. - dann liegt die Schuld eindeutig nicht beim Mieter. Dann kann man auch trotz anderstlautender Vereinbarungen im Mietvertrag keinen Schadensersatz verlangen.
    Auch den (normalen) Verschleiß an sich kann man nicht dem Mieter aufbrummen.


    Jetzt gehts halt los: kann man den Fehler soweit definieren? Liegts am (ungeschickten) Handling? War es ein technischer Defekt oder ein Verschleiß?


    Hast Du den Fehler mal näher untersucht?
    Sieht man mechanische Einwirkungen? Oder ist die Kapsel wirklich einfach nur so kaputt gegangen? (ist z.B. viel Schweiß eingedrungen?)

  • Damit beschreibst du exakt mein Problem.
    Ich würde es ungern in Rechnung stellen, wenn ich nicht ausschließen kann, daß es niemand zu verantworten hat, sprich wenn es ein technischer Defekt war.
    An der Kapsel war eben nichts zu sehen.
    Ich gehe dennoch davon aus, daß es beim Umbau in der Hektik zerstört wurde. Allerdings kann ich es auch nicht ganz nachvollziehen.


    Ich sitze dummerweise hier zwischen den Stühlen - mein Vermieter möchte das Teil, das nicht mal grade billig war (DPA), natürlich unter Berufung auf seine AGB von mir ersetzt haben.


    Andersherum, wenn ich meinen Mieter nicht haftbar machen kann, entfällt doch auch meine Haftung, da ich ja für meinen Vermieter ebenfalls ein Mieter bin und für technische Ausfälle ebenfalls nicht haften muß.


    Das gleiche Problem offenbart sich bei der Endstufe.
    Da ich nicht mit Sicherheit sagen kann, woran sie gestorben ist - obwohl der Betrieb an einem Aggregat natürlich Schlimmes ahnen läßt -, hänge ich hier auch etwas in der Luft.
    Und mein Kunde hat das gleiche Problem wie ich - sein Kunde weigert sich ebenfalls, für den Schaden aufzukommen. Denn der vertraute auf das Aggregat - der Aggi-Verleiher dagegen schließt Schäden an Elektronik in weiser Voraussicht aus, kann also nicht belangt werden.


    Tatsache ist jedenfalls, an dem besagten Wochenende wäre es besser gewesen, das Lager geschlossen zu lassen und auf der Couch zu liegen, da der Schaden verbunden mit dem Ärger den Gewinn übersteigt!
    :roll:

  • Mikro: was ist denn genau kaputt gegangen? "Ging zu Bruch" hattest Du oben geschrieben. Darf man das wörtlich nehmen? Ist da einfach ein Teil abgebrochen? Was sagte der Akteur selber?


    Endstufe: Was sagt der Service, der die Endstufe repariert hat?
    Wenn der schriftlich den Schaden auf eine Überspannung zurückführt, dann hat man einen Grund in der Hand.



    Nach einem Fehlerfall würde ich die Schuldfrage erstmal in jedem Fall mal offenlassen, wenns nicht grad (für beide Parteien) offensichtlich ist.
    Erstens kann man ja erst bei der Reparatur mehr dazu sagen, zweitens gibt das Anfangs immer Ärger mit dem Kunden. Ein paar Tage später nochmal drüber zu reden ist wesentlich zielführender.


    Also zuerst mal Schaden aufnehmen bzw. dem Kunden darauf hinweisen und ihn beruhigen. Oft vermuten die Kunden ja erstmal tausende Euro an Schaden, weil ja unser VT-Equipment immer so teuer ist.
    Daß aber eine Reparatur auch günstig ablaufen kann, geht dann eher unter...
    Wer aber am Anfang den Kunden gleich mit der Schuldfrage belastet, der erntet oft erstmal eine Abwehr und ein Streit ist vorprogrammiert.


    Erst wenn der Service eine Fehlerbeschreibung und evtl. Gründe angibt, dann kann man mal darüber reden, wer das zu verantworten hat.


    Und immer dran denken: Will man den Kunden mit einer strittigen Reparaturrechnung von 200,- EUR belasten oder möchte man beim nächsten Mal wieder 2.000,- Umsatz mit dem Kunden machen?

  • Hallo mringhoff,


    danke für deine Unterstützung.


    "Zu Bruch gegangen" ist hier nicht wörtlich zu nehmen; wie schon weiter oben beschrieben, ist die Kapsel lt. Kundendienst DPA defekt, wie auch immer. Eine mechanische äußere Einwirkung war allerdings nicht erkennbar.
    Der Akteur sagte nach der Aufführung nur was von "da ist mir was 'raus gerutscht, habe es wieder eingesteckt", und ich vermutete eine Trennung vom Anschluß- zum Adapterstecker. Werde da wohl noch mal nachfassen müssen.
    Die Verhältnismäßigkeit "Schaden - guter Kunde" sollte natürlich gewahrt bleiben, aber wir reden von einem Headset der 500,-- Euro - Klasse. Und der grundsätzlichen Frage, ob nicht mein Vermieter selbst den Schaden tragen muß, wenn ein Schaden ohne Einwirkung Dritter nicht ausgeschlossen werden kann.
    Aber auch hier steht ein Problem: Vermietet der mir das nächste Mal noch mal was, wenn ich jetzt meine Ansprüche durchsetze? Wie gesagt, man sitzt echt voll besch... mitten drin.


    Die Endstufe ist zum (Be)Gutachten bei der Versicherung. Ich gehe davon aus, daß die alles tun, um einen anderen Schaden festzustellen, damit sie nicht zahlen müssen. Es existiert in diesem Fall tatsächlich eine Versicherung gegen Überspannung. Sollten die etwas anderes diagnostizieren, werde ich sie noch zu einem unabhängigen Gutachter geben.

  • Zitat von "Tonguru"


    "Zu Bruch gegangen" ist hier nicht wörtlich zu nehmen; wie schon weiter oben beschrieben, ist die Kapsel lt. Kundendienst DPA defekt, wie auch immer. Eine mechanische äußere Einwirkung war allerdings nicht erkennbar..


    Da würde ich auf alle Fälle noch mal nachtelefonieren und falls nötig, es sich auch schriftlich geben lassen.


    Zitat von "Tonguru"


    Die Verhältnismäßigkeit "Schaden - guter Kunde" sollte natürlich gewahrt bleiben, aber wir reden von einem Headset der 500,-- Euro - Klasse. .


    schon klar, aber auch hier dürfte eine Reparatur nicht so teuer sein, wie das ganze Headset.
    Kapseln kann man tauschen, gerissene Zuleitungen kann man löten etc.
    Nach Totalschaden hörte sich Deine Beschreibung ja nicht an...
    Wenn hier Dein Vermieter den Neupreis berechnet, dann grenzt das u.U. fast schon an ungerechtfertigter Bereicherung.

  • So, habe das jetzt schriftlich vorliegen.


    Kundendienst berechnet eine Servicepauschale und ein Headset (wohl im Austausch) für etwas weniger als den EK-Neupreis.


    Fehlerbeschreibung eindeutig:
    Microdot defekt, mit Angabe der Seriennr. des HS (die ich mir blöderweise nicht notiert hatte).


    Rechnung wurde 1:1 an den Verein durchgereicht, und eben rief der aus allen Wolken gefallene Vorsitzende an, der erst jetzt durch die Rechnung 5 Wochen nach der Veranstaltung erstmalig von dem Schaden Kenntnis erlangte (obwohl ich mit dem Veranstalter schon vor 4 Wochen darüber gesprochen hatte und der das klären wollte...!!!).


    [Zum Verständnis: Der Veranstalter organisiert die Veranstaltung (soweit logisch) für den Verein, ist selbst dort Mitglied, aber eben nicht der eigentlich Verantwortliche bzw. Vorsitzende. Ist etwas umständlich. Hier gibt es alleine auf der Stadt mind. 3 Abteilungen für (städtische) Veranstaltungen mit jeweiligen Unterabteilungen - habe schon mehrfach Rechnungen neu ausstellen dürfen, weil die da wohl selbst nicht richtig durchblicken...]


    Ich sag' nur, Arschkarte.
    :(


    Mal sehen, wie das weitergeht. Vereinsvorsitzender befragt jetzt erst mal den betroffenen Akteur.


    Ich würde gerne beim Service mal nachhaken, denn irgendwie kommt auch mir das alles etwas seltsam vor (zumal auf der Rechnung von 2 HS mit 2 unterschiedlichen Ser.nr. die Rede ist. Aber die werden mir kaum Auskunft erteilen, denn ich habe das Teil ja nicht eingeschickt).
    :shock:

  • Zitat von "mringhoff"


    Dein Kunde mietet ein funktionstüchtiges Gerät, ...


    Bei wem liegt die Beweislast für diese Aussage?


    Vielleicht wurde dem Kunden ein defektes, bzw. "angeknackstes" Gerät untergejubelt, um bei dem vorhersehbaren Ausfall die Reparatur über die Versicherung abrechnen zu wollen?

  • Zitat von "Mechwerkandi"

    Bei wem liegt die Beweislast für diese Aussage?


    Vielleicht wurde dem Kunden ein defektes, bzw. "angeknackstes" Gerät untergejubelt, um bei dem vorhersehbaren Ausfall die Reparatur über die Versicherung abrechnen zu wollen?


    Ich gehe zwar davon aus, daß du dich auf die generelle Möglichkeit dieses schändlichen Tuns ;) und die hieraus resultierende Haftungsfrage beziehst.


    Gestatte mir dennoch eine kurze Stellungnahme:


    Bei mir gibt es keine "angeknacksten" Geräte, denn schließlich arbeite ich selbst damit. Daß eine Endstufe mal ausfallen kann, ist klar, aber nicht vorauszusehen.
    Sie hat ja auch anfangs einwandfrei funktioniert. Erklär' mir mal, wie "angeknackst" eine Endstufe sein muß, um erst zum Ende der Veranstaltung auszufallen? Und würde ich deswegen gleich 2 Endstufen aufs Spiel setzen?


    Ich würde niemandem etwas "unterschieben"; dieses Geschäftsgebahren ist mir von Kollegen durchaus bekannt, aber das sind eben nicht meine Mittel.


    Daß die Endstufen an einem Aggi betrieben wurden, wußte ich erst NACH der Veranstaltung und dem Schaden, sonst hätte ich sie gar nicht erst herausgegeben, zumal es sich um die teuersten Amps in meiner Vermietung handelt und es da sicher Ausweichmöglichkeiten gab, falls man das Risiko doch hätte eingehen wollen.


    Von der Versicherung wußte ich zu der Zeit auch noch nichts.


    Nichts für ungut.

  • Zitat von "Tonguru"


    Kundendienst berechnet eine Servicepauschale und ein Headset (wohl im Austausch) für etwas weniger als den EK-Neupreis.
    Fehlerbeschreibung eindeutig:
    Microdot defekt, mit Angabe der Seriennr. des HS (die ich mir blöderweise nicht notiert hatte).
    (...)
    Ich würde gerne beim Service mal nachhaken, denn irgendwie kommt auch mir das alles etwas seltsam vor (zumal auf der Rechnung von 2 HS mit 2 unterschiedlichen Ser.nr. die Rede ist.


    Ich dachte, es war nur ein Headset defekt? Wieso werden jetzt zwei berechnet?
    Klingt mir aus der Ferne doch etwas suspekt...


    Und mit dieser Fehlerbeschreibung "Microdot defekt" hört sich das an, als ob nur ein Stecker neu dranzubauen gewesen wäre...


    Ich würde da doch mal hinterhertelefonieren - in Abstimmung mit dem Vermieter des Headsets...

  • Zitat von "Tonguru"


    Ich gehe zwar davon aus, daß du dich auf die generelle Möglichkeit dieses schändlichen Tuns ;) und die hieraus resultierende Haftungsfrage beziehst..


    Das ist sicherlich richtig.


    Zitat von "Tonguru"


    Ich würde niemandem etwas "unterschieben"; dieses Geschäftsgebahren ist mir von Kollegen durchaus bekannt, aber das sind eben nicht meine Mittel.


    Das Verfahren scheint also zumindest geläufig zu sein.


    Im Grunde geht es auch nur darum, auch mal die Sichtweise der Versicherung aufzuzeigen.