Hallo liebe Forengemeinde,
habe mich aktuell mit einigen unerfreulichen Dingen auseinanderzusetzen, und möchte mal ein paar Meinungen und Erfahrungen zu meiner moralischen Unterstützung hierzu einholen.
Fall 1)
Kunde, selbst technischer Dienstleister, mietet Endstufe bei mir.
Bringt sie montags zurück mit Hinweis auf "Wackelkontakt". Nur noch die Beleuchtung des Netzschalters funktioniert.
Aufgemacht, nach erster Einschätzung Tod durch Überspannung (getrennte Netzteile, aber bei beiden Endstufenseiten Spannungsregler regelrecht explodiert; alle zugänglichen Transistoren haben Durchgang).
Auf Nachfrage stelle ich fest, daß die Endstufe an einem Aggregat betrieben wurde.
Im Grunde ein klarer Fall für Haftung meines Kunden, der das an den Veranstalter weiter geben muß. Sein Problem: In seinem Vertrag fehlt die Überspannungsklausel, und im Mietvertrag des Aggregatvermieters wird ausrücklich die Haftung für Schäden an angeschlossener Elektronik ausgeschlossen.
Soll ich jetzt also meinen Kunden in die Pflicht nehmen, obwohl ich den Schaden durch das Aggregat nicht nachweisen kann?
Wieso ist nur eine von 2 (gleichen) Endstufen (im Sinne von Geräten) hoch gegangen? Gibt es beim Aggregat Überspannung auf nur einer Phase?
Fall 2)
Vermietung von Funkstrecken, die ich wiederum selbst angemietet habe.
Haftung des Veranstalters (= meines Kunden) für überlassenes Material steht natürlich in meinem Vertrag.
Nun geht bei der Aufführung, bei der ich selbst anwesend bin, ein Nackenbügelmikrofon zu Bruch, mein Vermieter möchte es natürlich ersetzt haben.
Veranstalter ist hiergegen nicht versichert. Problem zum einen, der Veranstalter hat den Schaden eigentlich nicht zu verantworten, denn das Mikro ging während einer Aufführung kaputt, bei der ich wie gesagt anwesend war und er sich wohl auch deshalb nicht verantwortlich fühlt.
Soll ich jetzt den Akteur, dem das Mikro kaputt ging, in die Pflicht nehmen? Das kann es doch eigentlich auch nicht sein.
Fall 3)
Übliche Preisanfrage für Material, kleine Bühnengeschichte, bei mir dennoch nur mit Personal (zumal ich mit dem Anfragenden so meine Erfahrungen habe...).
Dann braucht der es plötzlich für 2 aufeinanderfolgende Tage an 2 Orten und fragt nach Sonderkondition hierfür.
Ich regele das normal so, daß für Material ab dem 2. Tag nur noch ein geringerer Prozentsatz fällig wird. Voraussetzung hierfür ist aber, daß es stehen bleibt und nicht ab- und wieder aufgebaut werden muß.
Da ich in diesem Fall Personal eingeplant hatte, steht die Frage im Raum, ob dieser Mehraufwand nicht durch die Tagespauschale des Technikers abgedeckt ist und ich daher den Rabatt dennoch gewähren soll?
Widerstrebt mir allerdings schon deshalb, weil ich bereits einen guten Kurs veranschlagt hatte und mir mein linker kleiner Zeh sagt, daß der trotzdem noch jemanden findet, der es für weniger macht.
Wäre für zukünftige Anfragen dennoch interessant zu erfahren, wie ihr das handhabt?
Schon mal vielen Dank im voraus,
Tonguru