Zahlungsmoral und Zahlungsdauer von Agenturen etc.

  • Zitat von "klauston"


    Und wenn wirklich der Fall einer Insolvenzverschleppung da ist, dann muß man in einem bestimmten Zeitraum auch die Kohle zurückzahlen, die man ev. noch bekommen hat.


    Nennt sich "inkongruente Deckung" und ist im §131 der Insolvenzordnung geregelt:
    http://dejure.org/gesetze/InsO/131.html


    Lapidar gesagt: Wer von einem Insolvenzschuldner bis 3 Monate vor dem Insolvenzantrag Zahlungen erhält, muss diese wieder an die Insolvenzmasse zurückzahlen, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt schon zahlungsunfähig war. Zahlungen innerhalb einem Monat vor Insolvenzantrag müssen in jedem Fall zurückgezahlt werden.


    Das ist für den einzelnen vielleicht tragisch, aber für die Gesamtheit der Gläubiger natürlich nicht: So können nämlich auch weniger leicht Vermögensüberträge an Frau, Verwandte oder andere Firmen stattfinden.

  • Bitte nochmal genauer recherchieren. Da wurde die Sprache der Anwälte eventuell nicht ganz richtig übersetzt...:-)
    Es geht wohl eher darum, dass Gesellschafter oder auch Nahestehende mit dem Wissen der nahenden Insolvenz nicht ihre Kohle aus dem Unternehmen retten...


    In deinem Verweis steht auch was anderes:


    Zitat: "(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte..."


    Eine nach einer erbrachten Leistung gestellte und bezahlte Rechnung ist wohl was anderes, und das überwiesene Geld wird wohl auch garantiert kein Insolvenzverwalter zurückfordern...:-)


    Gruß, Marc.

  • Hallo an Alle,


    ich werde jetzt mal dazu Stellung nehmen.


    Als erstes, lieber David, würde ich mal an Deiner Stelle mein Konto checken. Leistungen, die nicht vereinbart wurden, können wir nicht übernehmen. Rechnungen, die bereits bezahlt sind, kann man auch nicht anmahnen und erwarten, dass die noch mal gezahlt werden. Und Rechnungen, die nicht vorliegen, kann man auch nicht einfach bezahlen.


    Lieber Leopold, Du hast keines Wegs einen vernünftigen Job abgeliefert. Vielleicht erinnerst Du Dich, dass Du von der Projektleitung von VW der Baustelle verwiesen wurdest, weil Du so viel Mist gebaut hast (z.B.: nicht fähig, ein Update zu erstellen). Aber das besprechen wir ja mittlerweile auf anderer Ebene. Du warst ein großer Punkt, warum uns dieser Job um 55% gekürzt wurde. Das sind eben mal 25.000,00 Euro, die wir nicht auf unsere Mitarbeiter umlegen werden und selber auffangen um eben die gute Zusammenarbeit zu zerstören.


    Marc, ich danke Dir, dass Du mit uns so gute Arbeit ablieferst.


    Was die Offenheit, mit der wir unseren Subunternehmern begegnen, angeht, so ist das doch eher lobenswert. Da weiß Jeder woran er ist. Wir haben immer alles bezahlt. Und wir versprechen nicht einfach Sachen und halten Sie dann nicht. Anders als manch Kunde, mit dem wir zu tun hatten. Denen fallen die tollsten Ausreden ein. Ich könnte Euch mit Mailverkehr diesbezüglich zufüllen. Und wir fangen alles auf wie ein Puffer.


    Thema Erreichbarkeit: Es ist nun mal so, dass wir uns darauf konzentrieren unsere Kunden anzumahnen und für Liquidität damit wir schnellstmöglich Zahlungen an zu weisen. Das ist doch wichtig, oder? Wer uns vernünftig erreichen will, kann das auch.


    Und natürlich nehmen wir jeden Einzelnen sehr ernst. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir wissen selber sehr gut, wie sich das anfühlt, wenn man nicht weiter kommt.


    So, ich mache jetzt Jedem, der Bedarf verspürt, das Angebot, mich am Montag (ganztägig) anzurufen unter meiner Durchwahl: 069.6560609-66. Ich werde Jedem Rede und Antwort stehen. Gerne auch persönlich.


    Ich hoffe auf vernünftige Reaktionen… J


    Barbara Schilling

  • Zitat von "Marc Hoops"

    Eine nach einer erbrachten Leistung gestellte und bezahlte Rechnung ist wohl was anderes, und das überwiesene Geld wird wohl auch garantiert kein Insolvenzverwalter zurückfordern...:-)


    Nein, das nicht. Wenn der Schuldner "freiwillig" zahlt ist er ja auch offenbar nicht zahlungsunfähig.


    Aber wenn Du Deine Rechnungszahlung durch das gerichtliche Mahnverfahren mittels Zwangsvollstreckung (oder auch durch deren Androhung) erreichst - und so läufts doch in Problemfällen meistens-, dann ist das eben diese "Rechtshandlung", die Dir als Insolvenzgläubiger eine "Befriedigung" (deiner Forderung) gewährt, die nach Ansicht der Juristen nicht in dieser Art zu beanspruchen gewesen wäre. (Weil diese ja eigentlich im Insolvenzverfahren zu berücksichtigen gewesen wäre...)



    Meine Ausführungen haben hier übrigens lediglich informellen Charakter, also keineswegs irgendein Bezug zu der erwähnten Agentur! Nicht, daß das hier einer falsch interpretiert....

  • So, nun sieht das Ganze wieder etwas Anders aus.


    Drum ist es immer gut, wenn BEIDE Seiten mal Stellung beziehen, dann tut man sich leichter, objektiver zu urteilen.


    Vielleicht entsteht ja nun auch hier eine vernünftige Klärung des Falles.


    Auf jeden Fall sind wir auch weg von anonymen( und doch durchsichtigen ) Schuldzuweisungen.

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  • mringhoff


    zitat-:"Nein, das nicht. Wenn der Schuldner "freiwillig" zahlt ist er ja auch offenbar nicht zahlungsunfähig."


    Der Schuldner zahlt eben auch immer gerne mal seine Gesellschafter, Tochter oder Frau aus, bevor das Ganze den Bach runter geht. Und genau das soll per Gesetz geregelt (verhindert) werden, damit eben die Insolvenzmasse vorhanden bleibt.
    Das macht der Gesellschafter aber auch freiwillig!
    Wenn er Rechnungen über 1 Million Euro nicht zahlen kann, kann es immer noch sein, dass er im Wissen seiner anstehenden Insolvenz die vorhandenen 300 Tausend beispielsweise an seine Tochter auszahlt....Das Geld muß eben schnell raus aus der GmbH, ansonsten ist es ja nicht mehr für ihn verfügbar(zu gebrauchen) und wird zur Insolvenzmasse...


    Meiner Meinung nach sollte dieser Thread dann jetzt mal geschlossen werden und Unstimmigkeiten vorerst persönlich besprochen werden.
    Es sind Möglichkeiten und Angebote vorhanden.


    Gruß, Marc.

  • Kurzers Statement zu Herrn Rombergs Aussage.


    Das man mit der Leistung nicht einverstanden ist eine Sache.
    Allerdings wurde nie ernsthaft der Versuch unternommen ein entsprechendes Gespräch zu führen bzw. auf einander zuzugehen.
    Stattdessen hat man pauschal einfach ALLEN Technikern eine Korrektur vorgelegt, nach dieser die Überstunden gestrichen und der Tagessatz um 20% eingekürzt wurde.


    Zu alledem steht auch noch ein zweiter Job aus, der vollkommen Reibungslos verlief.
    Dieser wurde ebenfalls ermahnt und bis heute noch nicht bezahlt.


    Somit ist davon auszugehen dass die Firma Crewdispo entweder Zahlungsunfähig oder unwillig ist ihre Ausstände den Auftragnehmern gegenüber pünktlich zu begleichen, egal wie gut oder schlecht ein Job verlaufen ist.


    Zu dem besagtem Job möchte ich mich nicht weiter äussern, zuviel ist schief gelaufen zuviele Ansichten gibt es.
    Ums kurz zu sagen, es wurde so ziemlich alles falsch gemacht was falsch laufen konnte. Und das bei allen Beteiligten von Planung über Dispo über Techniker bis zu den Helfern.

  • Zitat von "Leopold Hollerith"


    Stattdessen hat man pauschal einfach ALLEN Technikern eine Korrektur vorgelegt, nach dieser die Überstunden gestrichen und der Tagessatz um 20% eingekürzt wurde.


    Lieber Leopold,


    es wurden 2 Techniker gekürtzt weil Sie mit den Aufgaben überfordert waren.
    2 Person wurde gekürtzt, da sie nicht die fachliche Kompetenz hatten, die sie berechnen wollten.


    Der Rest (Rigger und Hands) wurde zum größten Teil, was geklärt war ausbezahlt.


    Ich mache nochmal zum Verstehen, dass wir in deiner Sache über eine andere Ebene
    kommuniszieren. Ich möchte auch nicht darauf eingehen warum wir gerade Deine
    Gelder zurück behalten, da das an andere Stelle entschieden wird.


    Die anderen Technikerkollegen haben nach den Angeblichen nicht geführten Gespräche mit einvernehmen zugestimmt. Es stand bis dato. Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung.


    Bitte habe Verständnis dafür, dass wir zu weiteren pauschalen Aussagen Deinerseits zukünftig zunächst keine Stellung mehr nehmen, da es die Lesenden inhaltlich nicht weiterbringt. Meine Meinung kann dieser Thread geschlossen werden, da sonst zukünftiger Themenaustausch einer Soapgerichtsverhandlung mit Leienschauspieler ähnelt und auch nicht mit einem Inhalt vernüftigen Forum zutun hat.


    Auch ich persönlich werde jedem Rede und Anwort stehen.


    Jetzt hoffe ich, dass man seine Energie für vernüftiges gebraucht.


    Gruß


    Chris Romberg

  • Ach der Herr Romberg hat sich gem,eldet ich müsste mein konto checken habt ihr einen pin im Kopf es ist nichts bezahlt und für alle leistungen gibt es eine vereinbahrung


    das echt die frechheit schlecht hin lasst besser eure tabletten weg dann würdet ihr auch sehen das ihr keine eure Schulden bei mir bezahlt habt!!


    so leute wie euch muss man erst woll auf die gehässige art kommen damit ihr was merkt


    ganz ehrlich über diese aussage bin ich echt stink sauer: :twisted:
    Die Ausage vom Herrn Romberg


    ,,Rechnungen, die bereits bezahlt sind, kann man auch nicht anmahnen und erwarten, dass die noch mal gezahlt werden. Und Rechnungen, die nicht vorliegen, kann man auch nicht einfach bezahlen. ,,


    Ihr solltet besser zugeben das Ihr nicht zahlen könnt oder wenn es so ist und sein sollte das Ihr pleite seit und nicht lügen verbreiten...


    Mein spruch dazu Konto auszüge lügen nicht und eure mails auch nicht ist klar ich schreib die konto auszüge selber :evil:


    ,,

  • @marc hoops: ich glaube, wir meinen schon beide das gleiche. (das mit den Zahlungen an Verwande u.ä. hab ich ja schon in meiner ersten Ausführung erwähnt...)


    Ansonsten stimme ich Dir auch zu: Solche Dinge sollten doch in erster Linie direkt miteinander geklärt werden, zur Not auch schriftlich...

  • Sorry, dass ich das hier nochmal ausgrabe...aber der Satz:

    Zitat von "bertZ"

    haha - was'n Bullshit!!! Rechnung ist Rechnung. Egal wie gut der Job war. Wenn er gemacht ist, ist das Geld fällig. Wenn er schlecht war, wird man eben nicht wieder gebucht.


    lässt mich dann doch etwas zweifeln. Meinst du/ ihr, dass das der richtige Weg ist? Man bucht einen Techniker, der sich hoffnungslos überschätzt, oder einfach nicht willig ist an dem Tag, der versemmelt einem die Nummer und soll trotzdem man mit seinem Kunden Ärger bekommt und der möglicher Weise Geld abzieht, ihn komplett bezahlen???
    Ich denke mal, dass kann es nicht sein. Nur weil man weiß, wo bei einem Mischpult der Kopfhöreranschluss ist, ist man lange noch kein FOH-Tech.
    Klar sollen die Freien nicht das unternehmerische Risiko tragen, aber ganz so einfach sollte man es sich auch nicht machen....

    SK-Event
    65321 Heidenrod

  • Bezahlen sollte man ihn schon aber auch nur für die erbrachte Leistung, ist bei Handwerkern genauso, wenn mir jemand die Wand streicht, aber die alte Wandfarbe weiterhin deutlich zu erkennen ist, obwohl sein Job war die Wand z.B. weiß zu streichen zahle ich auch nicht voll sondern nur die erbrachte Leistung.


    Noch n Bsp.:
    Wenn ich jetzt jemand für Aufbau und Foh buche, er aber am Foh gar nichts auf die Reihe bekommt hat er den Job nicht erledigt, den Aufbau zahle ich voll, das hat er ja gemacht, aber für Foh wirds kaum was geben.

  • Zitat von "SK-Event"

    Meinst du/ ihr, dass das der richtige Weg ist? Man bucht einen Techniker, der sich hoffnungslos überschätzt, oder einfach nicht willig ist an dem Tag, der versemmelt einem die Nummer und soll trotzdem man mit seinem Kunden Ärger bekommt und der möglicher Weise Geld abzieht, ihn komplett bezahlen?


    Keine Frage, eine schlechte Leistung kann auch nur schlecht bezahlt werden. Nur gute Leistung wird voll bezahlt.
    Es ist aber eine Sache zwischen Auftraggeber und "Freelancer", sich bezüglich des Honorars bzw. der Leistung zu einigen.

  • Hallo JeffL,


    nicht ganz richtig. Abbau hatten wir Rigger gestellt. Aber egal.


    In der Sache Leopold, sind was uns betrifft zu einer Einigung gekommen, die der Leo bestimmt hiernochmal bestätigen kann.


    Zahlungsmoral Agenturen. Wenn ich da anfangen würde, könnte man eine lange Disskussion anfange. Meine Meinung ist es,
    dass man sowas nicht in einem Forum machen sollte , da sich in schwierigen Sachen besser diskutieren läßt wenn man im realen Leben zusammen sitzt.


    Vorschlag, mal ein Treffen in Form eines Forumstreffen mit fetsen Besprechungsthemen..... Müßte man aber an andere Stelle Posten.


    Gruß


    Chris Romberg

  • Hi Chris - kümmer dich mal ums Warnungen Brett...
    Da wollen noch ein paar Leute mit zum Treffen...
    Gruß, Marc.

  • Zitat von "jeffL"

    Kleiner Zusatz: Mit der Ton Abteilung hatte die Firma Crewdispo nichts zu tun!
    Ton lief über eine anderen großen Verleih aus Ddorf und war in Zusammenarbeit mit einem sehr netten Kollegen, der die Planung Ton gemacht hat ein echt schöner Job! Gerne wieder!


    Nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht, mein Eintrag hat NICHTS mit Chris und der Fa. Crewdispo zu tun!! Wir haben in der Vergangenheit des öfteren dort Personal gebucht und waren auch immer sehr zufrieden mit den Leuten und der Zusammenarbeit!!
    Es ging eher um das Prinzipielle, was der Kollege da geschrieben hatte!!

    SK-Event
    65321 Heidenrod

  • Hallo,


    es ging in meinem Beitrag um die Einschätzung gut oder schlecht, aber in jedem Fall Leistung erbracht. Ich spreche nicht davon, dass jemand seine Leistung nicht erbringt. Das ist eine ganz andere Nummer...


    Vorlage war von Marc Hoops, der schrieb, dass man sich überlegen sollte, ob es am schlechten Job liegt, wenn kein Geld kommt. Und das kann es nicht sein!!!