Zitat von "klauston"
Und wenn wirklich der Fall einer Insolvenzverschleppung da ist, dann muß man in einem bestimmten Zeitraum auch die Kohle zurückzahlen, die man ev. noch bekommen hat.
Nennt sich "inkongruente Deckung" und ist im §131 der Insolvenzordnung geregelt:
http://dejure.org/gesetze/InsO/131.html
Lapidar gesagt: Wer von einem Insolvenzschuldner bis 3 Monate vor dem Insolvenzantrag Zahlungen erhält, muss diese wieder an die Insolvenzmasse zurückzahlen, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt schon zahlungsunfähig war. Zahlungen innerhalb einem Monat vor Insolvenzantrag müssen in jedem Fall zurückgezahlt werden.
Das ist für den einzelnen vielleicht tragisch, aber für die Gesamtheit der Gläubiger natürlich nicht: So können nämlich auch weniger leicht Vermögensüberträge an Frau, Verwandte oder andere Firmen stattfinden.