Zollabfertigung von Material für Produktion in der Schweiz

  • Ich bin verwirrt.


    Es steht eine Produktion in der Schweiz an und das Einzige was ich weiß ist: die Produktionsmittel müssen ein- und wieder ausgeführt werden.


    Welche Art Zollabfertigung muß gewählt werden und wie läuft das genau ab?


    - Carnet ATA?
    Dagegen spricht:
    http://www.ezv.admin.ch/zollin…/00367/index.html?lang=de

    Zitat

    Dieser Anwendungsbereich wird jedoch in den einzelnen Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt. So ist in der Schweiz die Verwendung eines „Carnet ATA" bei Mietgeschäften nicht gestattet.


    Aus dem Bauch heraus würde ich das Material als Produktionsmittel bezeichnen aber ich bin nicht sicher.


    - Verfahren der vorübergehenden Verwendung?
    http://www.ezv.admin.ch/zollin…/02540/index.html?lang=de
    Interessant sind hier die Ausführungen zur Mehrwertsteuer:


    Zitat

    Entgeltsbesteuerung (MWST)
    Das Entgelt für den Gebrauch eines nach dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführten Gegenstands unterliegt der Mehrwertsteuer.
    Die Mehrwertsteuer berechnet sich von der zu entrichtenden Miete oder Entschädigung. Wird keine oder eine ermässigte Entschädigung gefordert, ist das Entgelt massgebend, das bei einer Vermietung des Gegenstands einem unabhängigen Dritten berechnet würde. Die Besteuerung erfolgt bei Beendigung des Zollverfahrens.

  • ... und sicherheitshalber ein wenig mehr Zeit einplanen - ich weiß von einem Kollegen, dem die Grenzer den kompletten Trailer trotz unversehrter Plombe und vollständiger, korrekter Papiere zur Gegenkontrolle haben ausladen lassen...


    (ist allerdings schon ein Weilchen her, evtl. sind sie heutzutage weniger "kritisch")

  • Hallo Christian,


    Du solltest mit der genauen Problemstellung bei den Schweizern anrufen. Bei meinem letzten Grenzübertritt vor 2 Jahren hatte ich schon Probleme mit dem ATA. Der Hinweis von test ist so nicht richtig, es kommt halt immer drauf an, ob die ZAVV oder das Carnet ATA angewendet werden können.


    Die Schweizer sind nicht kritisch, sondern korrekt und hätten das gerne auch von allen Besuchern, ob privat oder gewerblich.

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    -> Schulungen

  • Zitat

    Dieser Anwendungsbereich wird jedoch in den einzelnen Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt. So ist in der Schweiz die Verwendung eines „Carnet ATA" bei Mietgeschäften nicht gestattet.

    Ein Mietgeschäft ist es wenn die Ware ohne weitere Leistungen Deinerseits per Spedition in die Schweiz geht.


    Definiere die Ware als Arbeitsmittel oder als Teile für einen Messestand. Wir hatten auf dem umgekehrten Wege noch nie Probleme damit.


    Deine lokale Handelskammer stellt das Carnet ATA aus sie kann Dir auch Infos geben wie es zu handhaben ist.


    Trailer komplett ausladen gibt es wenn der Zoll aus welchen Gründen auch immer einen Betrug vermutet (Schmuggelware im Truck, nicht auf dem Carnet aufgeführte Waren im Truck). Ist aber sicher nicht der Normalfall. Ich musste noch nie ausladen. Türe öffnen und stichprobeweise einzelne Kisten zeigen hatte ich auch schon. Ich würde für den Zoll etwas Reservezeit einberechnen.
    Aeusserst praktisch ist es, bei Deinem lokalen Zollbüro das Carnet vor Abfahrt eröffnen zu lassen.


    Gruss, Andi

  • moinsen,
    wenn man alle eventuallitäten und fallen kennt, eigentlich ganz einfach das ganze.


    deine örtliche ihk stellt das carnet aus. sie gibt dir die blätter, du trägst dein material ein und gehst wieder hin um dir geschätzte 100 stempel abzuholen. nicht kurz vor feierabend hingehen, das kann etwas dauern. achtung: der wert der waren darf, je nach gesellschaftsform, bestimmte obergrenzen nicht überschreiten. unter umständen brauchst du hier eine erste vollmacht, daß du befugt bist im namen einer firma carnets zu machen.
    dann musst du mit der ware und dem carnet zu deinem zuständigen binnenzollamt (andere gehen auch, aber die sind manchmal extrem unwillig. wenn man sich aber rechtzeitig drum kümmert, kann man z.b. auf tour auch andere zollämtler einladen, die besuchen dich dann zur eröffnung auf deiner produktion. dortmund ist da sehr nett. schriftlich einen antrag auf eine amtshandlung stellen.) zur beschau und "nämlichkeitsfeststellung". da sibd die ämter sehr unterschiedlich in der anforderung. manchen genügt eine relativ oberflächliche beschreibung, manche bestehen auf seriennummern, und wenn diese nicht da sind, fotos von den gegenständen. bei großen produktionen wollen die auch gerne mal beim laden dabei sein, dann können sie alles sehen. und wenn sie lustig drauf sind, kleben sie dir nämlichkeitsfeststellungen in form von bundesadlern auf deine mikrofone.
    bei alledem ist immer zu beachten: am ende ist es zu deinem eigenen schutz. wenn die dir querkommen, musst du am ende beweisen, daß dein material wieder da ist wo es hingehört, nämlich in deinem lager, und daß du es nicht in der schweiz verkauft hast.
    wenn das dann, mit oder ohne eingehende beschau, gelöst ist - ab zur grenze. erst deutscher, dann schweizer zoll für die vorrübergehende einfuhr. wenn du der besitzer des carnet bist alles gut, wenn ein fahrer das abwickelt, vollmacht nicht vergessen. gibt's auch bei der ihk.
    an der grenze wird übrigens gerne das gewicht der fahrzeuge kontrolliert!
    dann eine, hoffentlich schöne, veranstaltung machen und das ganze rückwärts. erst schweizer, dann deutscher zoll zur wiedereinfuhr.
    wenn es eine einmalige sache war würde ich versuchen das carnet direkt an der grenze wieder zu schließen. das erspart die abschließende aktion beim binnenzollamt. das bedeutet, die bestätigen dir, daß alles was du rausgebracht hast wieder da ist. dann das carnet zurück an die ihk. fertig.
    eigentlich alles ganz einfach.


    gruß
    oli

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • Einfach etwas quergedacht:


    Setzt Aufwand in Stunden und Nerven, die ihr für sowas braucht mal in Relation zu Dryhire in der Schweiz! Ueber Vermietpreise kann man nämlich auch mit uns sprechen :D


    Uebrigens von wegen Nerven: Wir hatten vor ein paar Jahren eine Baustelle in der Schweiz mit insgesamt 32 Kühen und 18 Q-Subs und entsprechenden D12ern. Material gedryhired in DE. Lieferant kommt um 18.30 Uhr vor Autobahnzollamt Basel an. LKW-Stau ca. 15km. Ankunft beim Zoll: 21.55 Uhr. Ab 22.00 Uhr: Keine Verzollungsmöglichkeit mehr. Der Zeitslot für die Integration ins Centerrigg wäre von 24.00 Uhr bis 03.00 Uhr gewesen. Einmessen von 03.00 bis 05.00. Erster Soundcheck 10.00 Uhr. Material war dann am nächsten morgen 07.30 Uhr da. Den Nervenverbrauch von damals möchte ich nicht mehr errleben! -> dem Lieferanten kann man keine Schuld geben! Aber bedenkt: Auch 4 Stunden Zeitaufwand am Zoll könnten nicht reichen!


    LG 4Art - der diesbezüglich schon einiges erlebt hat :evil:

  • Die Darstellung von Monithor kann ich nur begrüßen. Allerdings(!) beschreibt das NUR den Fall eines Carnet ATA Verfahrens. Es ist grundsätzlich vorher zu klären, ob nicht doch das ZAVV-Verfahren anzuwenden ist. An der Grenze ist es zu spät. Also mein Appell: Mit den Schweizern vorher sprechen.


    Zum Ausladen ist zu sagen, dass der Zöllner mit seiner Unterschrift unter das ATA bestätigt, dass er jedes einzelne Stück gesehen hat. Es ist also eine Auslegung in beider Interesse, nicht ausladen zu lassen. Er hat jederzeit das Recht, das zu verlangen.


    Wer heute noch über Basel gewerblich in die Schweiz einreist, hat irgendwas nicht mitbekommen. Es gibt andere Grenzübergänge, z.B. den in Thayngen, die deutlich schneller abfertigen. Trotzdem gibt es natürlich Zeiten, zu denen ein Grenzübertrittsversuch sich von vornherein ausschließt, wie z.B. Montagsmorgens oder vor Feiertagen...

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  • Zitat

    Allerdings(!) beschreibt das NUR den Fall eines Carnet ATA Verfahrens


    SI


    Zitat

    Wer heute noch über Basel gewerblich in die Schweiz einreist, hat irgendwas nicht mitbekommen.


    SI SI


    ist nur halt doof, wenn das eigentliche ziel die messe basel ist.

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!


  • Nette Story. Dry Hire in der Schweiz kommt für das eigene Material nicht in Frage, dafür ist das zu speziell konfektioniert.
    Ich bin froh, daß das ganze Glas so spielt wie gewünscht. Und von den Kosten passt es wohl nicht, Seamless Switcher und Projektoren für eine Woche im Stall zu lassen und anzumieten. Bei Standard-Material, welches sowieso angemietet werden muß, sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

    Zitat von "falcocgn"

    Die Darstellung von Monithor kann ich nur begrüßen. Allerdings(!) beschreibt das NUR den Fall eines Carnet ATA Verfahrens. Es ist grundsätzlich vorher zu klären, ob nicht doch das ZAVV-Verfahren anzuwenden ist. An der Grenze ist es zu spät. Also mein Appell: Mit den Schweizern vorher sprechen.


    Zum Ausladen ist zu sagen, dass der Zöllner mit seiner Unterschrift unter das ATA bestätigt, dass er jedes einzelne Stück gesehen hat. Es ist also eine Auslegung in beider Interesse, nicht ausladen zu lassen. Er hat jederzeit das Recht, das zu verlangen.


    Wer heute noch über Basel gewerblich in die Schweiz einreist, hat irgendwas nicht mitbekommen. Es gibt andere Grenzübergänge, z.B. den in Thayngen, die deutlich schneller abfertigen. Trotzdem gibt es natürlich Zeiten, zu denen ein Grenzübertrittsversuch sich von vornherein ausschließt, wie z.B. Montagsmorgens oder vor Feiertagen...


    Mit den Schweizer würden wir noch sprechen, wenn das Ganze konkreter wird. Manchmal versteht man sie ja auch. ;) Und je einen Tag Puffer würde ich schon einplanen.
    Andererseits gibt ja auch Firmen vor Ort, die das gut durchführen könnten, wenn der Aufwand zu hoch wird lassen wir das bleiben.

  • mit dem Carnet ATA sind die Grenzen 24h offen, das geht auch ausserhalb der Büro-öffnungszeiten. Wichtig ist es, das Carnet vorgängig zu eröffnen.


    Für Basel wählt man den Zoll von Rheinfelden. Die paar km Umweg lohnen sich.


    Für das Standard Material mache ich Dir gerne ein dryhire Angebot, dann kannst Du bequem mit dem kleinen Fahrzeug nur mit dem teuren Spezial Equipment anreisen :D:D:D


    Gruss, Andi