Ich bin verwirrt.
Es steht eine Produktion in der Schweiz an und das Einzige was ich weiß ist: die Produktionsmittel müssen ein- und wieder ausgeführt werden.
Welche Art Zollabfertigung muß gewählt werden und wie läuft das genau ab?
- Carnet ATA?
Dagegen spricht:
http://www.ezv.admin.ch/zollin…/00367/index.html?lang=de
ZitatDieser Anwendungsbereich wird jedoch in den einzelnen Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt. So ist in der Schweiz die Verwendung eines „Carnet ATA" bei Mietgeschäften nicht gestattet.
Aus dem Bauch heraus würde ich das Material als Produktionsmittel bezeichnen aber ich bin nicht sicher.
- Verfahren der vorübergehenden Verwendung?
http://www.ezv.admin.ch/zollin…/02540/index.html?lang=de
Interessant sind hier die Ausführungen zur Mehrwertsteuer:
ZitatEntgeltsbesteuerung (MWST)
Das Entgelt für den Gebrauch eines nach dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführten Gegenstands unterliegt der Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer berechnet sich von der zu entrichtenden Miete oder Entschädigung. Wird keine oder eine ermässigte Entschädigung gefordert, ist das Entgelt massgebend, das bei einer Vermietung des Gegenstands einem unabhängigen Dritten berechnet würde. Die Besteuerung erfolgt bei Beendigung des Zollverfahrens.