Frage?? weil ich gerade auf dem Schlauch stehe

  • Wie nennt man das nochmal im Gesetzbuch wenn:


    Als Beispiel:


    Ich Geschäftsführer einer GmbH bin, die ist in der Insolvenz.
    Ich habe noch ein Einzelunternehmung und diese bekommt kostenlose Hilfe von Angestellten der GmbH und die GmbH schiebt mir Jobs rüber??


    ich komm leider nicht drauf
    ist das die Eigen-bereicherung??


    diese Frage entstand gerade weil ich mit nem Bekannte darüber unterhalten habe...

  • Zitat von "david anhäuser"

    ne das wars nicht genau ich komm leider nicht drauf das kam letztens mal bei stern tv aber find das da leider nicht


    mir wäre da so, als gäbe es auch hierzu einen konkreten Praxisfall :)

  • Mensch, du kannst keine Konsonanten kaufen!
    Nur Vokale. Also "E" .. "I" ... "O", klar, nee?


    Aber es gibt eine sogenannte Durchgriffshaftung. In sofern ist doch schön, wenn die Einzelunternehmung für die Gläubiger der GmbH Geld ran schafft. :wink:

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  • Zitat

    Ich Geschäftsführer einer GmbH bin, die ist in der Insolvenz.
    Ich habe noch ein Einzelunternehmung und diese bekommt kostenlose Hilfe von Angestellten der GmbH und die GmbH schiebt mir Jobs rüber??


    ... dann frag mal den Insolvenzverwalter, was der davon hält. Im Zweifel wird der Dir die Aufträge "verkaufen" und unentgeltlich wird er Dir die Arbeitnehmer eh nicht überlassen, da er sonst die Masse schädigt und sich selbst haftbar macht.


    Wenn die GmbH noch Arbeitnehmer hat, die NACH Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt werden, MUß die Gesellschaft wohl noch Geld verdienen, sonst macht´s keinen Sinn. Dann sollte der IV aber die Jobs mit den Arbeitnehmern selber machen. Sofern sich dies nicht rechnet (oder einer Sanierung dient = anderes Thema) könnte er für bei Insolvenzeröffnung vorhandnen Aufträge den Nichteintritt erklären. Damit wäre der Auftraggeber frei diese neu zu vergeben. Dies wird der IV immer tun, wenn er nicht erfüllen kann oder will (wenn´s sich nicht lohnt).


    Falls das Insolvenzverfahren aber noch nicht eröffnet ist und wir uns im Antragsverfahren befinden (= Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung), bist DU als Geschäftsführer noch VOLL in der Pflicht. Das "Verschieben" von Jobs unter Zuhilfenahme der Arbeitnehmer (ohne Entgelt an die GmbH) dürfte dann eine unzuässige Vermögenverschiebung darstellen (Betrug, Unterschlagung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und /oder Sozialabgaben, Steuerhinterziehung etc. -such Dir was aus!). Auf jeden Fall ist´s eine Insolvenzstraftat und der spätere Insolventverwalter wird den Wert zur Masse zurückfordern und Du hast ein Date mit dem Staatsanwalt...(gilt abernur für den Fall des sogenannten "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters".)