Zulässige Arbeitshöhe auf Rig oder Leiter ohne Sicherung?

  • Hi,


    in welcher Vorschrift wird das in D wie geregelt? Bis zu welcher Arbeitshöhe ist eine Anlegeleiter zulässig und bis zu welcher Arbeitshöhe darf ungesichert auf Rig-, Bühnendachkonstruktionen gearbeitet werden?


    Ciao, Gerch

  • Hallo Gerch,


    BGV C 22 - Bauarbeiten: § 7, Abs. 4 + 5 zu Arbeitsplätzen (auch in der Höhe und auf Leitern) und § 12 zu Absturzsicherungen. Download über http://www.arbeitssicherheit.de


    Grundsätzlich geht ungesichert gar nicht.


    Grüße,
    Falco

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  • Hi, Falco,


    danke, das hilft schon mal.
    Sind die Bestimmungen für Anlegeleitern auch auf andere Leitersysteme übertragbar?
    Gibt es auch eine Regelung, die ab einer bestimmten Arbeitshöhe auf einer temporären Konstruktion wie Rig eine spezielle Qualifikation vorschreibt oder reicht da ein verantwortlicher "Sicherheitsbeauftragter" zur Aufsicht...?


    ciao, Gerch

  • HalloGerch,


    schau doch mal hier: http://www.igvw.org/page6/page10/page10.html


    Der IGVW-Standard SQ Q2 regelt das ganze beim Thema Rigging.


    Ansonsten ist die BGI 5101 "Gerüstbau" sicher auch hilfreich oder die BGV C2 Schausteller und Zirkusse oder die BGV C25 Zelte und Tragluftbauten. Eine wichtige Erkenntnisquelle für unsere Branche it auch die BGI 810 - Produktionen und Veranstaltungen. Bei der VBG kannst Du die als Broschüre mit einer sehr hilfreichen CD-ROM bestellen. Vorschriften gibt es genug. Worum geht es denn konkret oder was ist der Hintergrund Deiner Frage?

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  • Zitat von "klimper-klamper"

    bis zu welcher Arbeitshöhe darf ungesichert auf Rig-, Bühnendachkonstruktionen gearbeitet werden?


    Eine Erkenntnisquelle dazu kenne ich nicht, aber aus der Gefährdungsanalyse kann man ableiten, dass bei so geringen Arbeitshöhen, wo man trotz PSA auf dem Boden aufkommen würde, diese nicht verwendet werden sollte.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hmmmm, BGV C2, C22 und C25 treffen doch bei uns nicht so ganz zu. Natürlich kann man sie als Erkenntnisquelle oder Regel der Technik heranziehen. Was Leitern betrifft hatten wir ja die (zurückgezogene) BGV D36, jetzt gibt die BGR500 einiges her. Ansonsten BGI694.


    Grundsätzlich sollte eine Gefährdungsanalyse nach ArbSchG/BetrSichV/TRBS1111 erfolgen, in Verbindung mit TRBS 2121.

  • Wenn Du mal mit 3 Schäkeln und 2m Stahl in der Hand auf ner vollausgezogenen Zarges 3x14 gestanden hast, weißt Du zumindest, dass die verboten gehört ;) Aber Personenlifte sind ja sooo teuer....