Details Spendenquittung

  • Hallo,
    ich habe für den örtlichen Sportverein eine Jugend-Gala für einen Freundschaftspreis betreut.
    Nun laß ich des öfteren davon, in solchen Fällen 2 Rechnungen zu stellen und eine als Spende abzurechnen.


    Ist es Richtig, das meine Arbeitsleistung keine Spende darstellen kann, sondern nur das entliehene Material?


    Wie wird das bei euch genau gehandhabt?
    Auf einer Rechnung gleich im Betreff "Spende" deklarieren?


    VG

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Ich spende monatlich mit Kontoüberweisung an unsere Gemeinde und erhalte nach Jahresende eine Spendenquittung über den Betrag.
    Ich schreibe eine ganz normale Rechnung nach der Veranstaltung.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • Ja, mein ich ja...


    Sprich entweder ich spende den Brutto - Betrag = ich bezahle die MWSt.
    oder ich spende den Netto - Betrag = der Verein bezahlt die MWSt.


    Oder anderst ausgedrückt: der Staat nimmt seinen Teil auf jeden Fall, also einfach Mat. ohne Rechnung und ohne Spendenquittung rausgeben...

  • Ein Verein ist in den seltensten Fällen vorsteuerabzugsberechtigt.


    Aber wofür überhaupt Rechnung schreiben, bezahlen, spenden, Spendenquittung?
    Das ganze ist nur bürokratischer Aufwand, unterm Strich ein Nullsummenspiel
    (Außer der USt die der Staat bekommt).
    Warum nicht einfach den Job machen, keine Rechnung (oder nur eine kleine für bestimmte Kosten), und das ganze als Unterstützung der lokalen Vereine ansehen?

  • Zitat von &quot;utz rüscher&quot;

    Ein Verein ist in den seltensten Fällen vorsteuerabzugsberechtigt.


    Aber wofür überhaupt Rechnung schreiben, bezahlen, spenden, Spendenquittung?
    Das ganze ist nur bürokratischer Aufwand, unterm Strich ein Nullsummenspiel
    (Außer der USt die der Staat bekommt).
    Warum nicht einfach den Job machen, keine Rechnung (oder nur eine kleine für bestimmte Kosten), und das ganze als Unterstützung der lokalen Vereine ansehen?


    Ich kenne es so, als Standardvorgehen, wie es weiter oben beschrieben wurde und zwar um die Marktpreise normal zu halten, gerade bei Vereinen wird ein "Special Price" nach einiger Zeit als normal angesehen und der Gedanke der Unterstützung gerät in den Hintergrund zugunsten des Gedankens "der ist schön billig".

  • guten morgen :D

    Zitat von &quot;utz rüscher&quot;

    Ein Verein ist in den seltensten Fällen vorsteuerabzugsberechtigt.

    sobald der verein ein vereinsheim hat und er dieses verpachtet hat, ist er voll vorsteuerabzugsberechtigt (weiss ich aus eigener erfahrung :wink: )

    Zitat von &quot;simonstpauli&quot;

    Ich kenne es so, als Standardvorgehen, wie es weiter oben beschrieben wurde und zwar um die Marktpreise normal zu halten, gerade bei Vereinen wird ein "Special Price" nach einiger Zeit als normal angesehen und der Gedanke der Unterstützung gerät in den Hintergrund zugunsten des Gedankens "der ist schön billig".

    richtig christain, ist auch bei uns so die gepflogenheit.
    "special price" wird oft/gerne als standard angesehen :twisted:

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)


    vu.gif

  • Achtung mit Spendenquittungen:
    Diese sind nicht immer 100%ig abzugsfähig. Das richtet sich nach diversen Grundlagen, siehe dazu §10b EStG
    http://bundesrecht.juris.de/estg/__10b.html


    Unter Umständen kann es also auch besser sein, lediglich eine günstigere Rechnung auszustellen und auf diesen ganzen Spendenkram zu verzichten. Sonst ist es eben nicht mehr ein Nullsummenspiel, sondern ein Draufzahlgeschäft....


    Ein kleines Beispiel mit einer 100%-Spende an eine gemeinnützige Einrichtung/Verein (die überwiegend eben nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind) und unter der Voraussetzung, daß die Firma auch den kompletten Spendenbetrag absetzen darf:


    Auftrag: 1000,- EUR netto + 190,- MWSt. = 1190,- brutto


    Rechnung: 1.190,- EUR brutto
    Einnahme: 1.000,- EUR und 190,- EUR an den Staat


    Spende: 1.190,- EUR an den gemeinnützigen Verein - Fazit: 190,- EUR legt man noch drauf, darf aber auch 1.190,- EUR absetzen. Je nach Steuersatz möglicherweise ein minimaler Vorteil, bei kleineren Gewerbetreibenden, die aufgrund geringer Gewinne sowieso nur wenig bis keine Steuern zahlen, aber ein Draufzahlgeschäft.


    Alternativ Spende 1.000,- EUR, "kostenneutral" für die Firma, aber der Verein bleibt auf 190,- EUR Kosten sitzen.


    Dritte Alternative: keine Rechnung ausstellen - keine Spende zahlen - keiner muss MWSt. übernehmen. Und riesen Aufwand gespart. Man muss ja das alles auch am Jahresende in der Steuererklärung einarbeiten...


    Vierte Alternative: Rechnung 190,- EUR brutto an den Verein, der Verein hat also die gleichen Kosten wie in der zweiten Alternative. Die Firma hat aber Einnahmen von rund 164,- EUR netto, die u.U. zwar versteuert werden müssen, aber unter dem Strich noch Geld in der Kasse.

  • Falsch!
    Die Umsatzsteuer entsteht NICHT durch Rechnungsschreibung, sondern durch Verwirklichung des Tatbestands. (Es sei denn bei der Ist-Versteuerung, da erst mit Vereinnahmung)


    Also: Egal, ob Rechnung oder nicht, es ist ein USt-barer und pflichtiger Umsatz in Höhe von 1.000,-- EURO ausgeführt worden und die USt ist abzuführen.


    Wenn jetzt eine Spende in Höhe von 1.190,-- erfolgt, zahlt der Unternehmer die USt trotzdem (aus seiner Tasche).
    Deshalb besser (aus Unternehmersicht): Spende in Höhe von 1.000,-- EURO. Dann muss der Verein allerdings 190,00 EURO zahlen. (was unter dem Strich ja wohl trotzdem ein Schnapper ist!). Es sei denn, die Leistung erfolgte an den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins und dieser (Teil) ist vorsteuerabzugsberechtigt. Dann hat er sogar KEINE wirtschaftliche Belastung.


    Wenn ich übrigens die Leistung nicht berechne und trotzdem unentgeltlich tätig werde, liegt ein "einer Lieferung/Leistung gegen Entgelt gleichgestellter Umsatz" (früher: Eigenverbrauch) vor, der widerum für sich genommen Ust auslöst. Bemessungsgrundlage sind die entstandenen Kosten. Hierzugehören u.a. die Abschreibung für Material und Personalkosten. Mach ich den Job als Unternehmer höchstpersönlich gehört meine Arbeitsleitung nicht dazu.... usw.


    Also aus der Nummer kommt man nicht raus...


    ABER ZUM THEMA:
    Nutzungen und Leistungen können nach § 9 Abs.2 Satz 2 KStG nicht zugewendet werden. Hmmm schöne Sch...- aber wenn Du Vereinsmitglied bist und der Erstattungsanspruch für den Aufwand satzungsgemäß verankert ist, kannst Du auf den Ersatz verzichten (wie z.B. Übungsleitervergütumg bei Sportvereinen). Das wäre dann Deine Spende.


    Klingt komisch, ist aber so.


    Deshalb ist wahrscheinlich nur eine Geldspende möglich/sinnvoll.


    stb

  • Zitat von &quot;stb&quot;


    Also: Egal, ob Rechnung oder nicht, es ist ein USt-barer und pflichtiger Umsatz in Höhe von 1.000,-- EURO ausgeführt worden und die USt ist abzuführen.


    Wenn jetzt eine Spende in Höhe von 1.190,-- erfolgt, zahlt der Unternehmer die USt trotzdem (aus seiner Tasche). Deshalb besser (aus Unternehmersicht): Spende in Höhe von 1.000,-- EURO. Dann muss der Verein allerdings 190,00 EURO zahlen.


    nichts anderes steht in meinem Beispiel - oder ist dort etwas missverständlich?


    Die Tätigkeit ist 1000,- EUR netto wert und wird auch so in Rechnung gestellt.
    Die - davon komplett autarke - Geldspende hat zunächst mal damit nichts zu tun. Das ist sozusagen eine "freiwillige" Leistung.
    Dann sollte doch der Unternehmer - egal wie hoch die Geldspende ausfällt - immer seine 190,- EUR USt. abführen. Und daß eine Spende von 1.190,- EUR teurer ist als 1.000,- EUR, sollte ja auch klar sein.


    Rechnet man jetzt Ertrag und Spende wirtschaftlich wieder zusammen, dann ergibt der Fall, daß im Beispiel der Spende in Höhe des Bruttobetrags (1.190,-) der Unternehmer ja nur 1.000,- einnimmt, da er die 190,- EUR USt abführen muss. Also Nullsumme für den Verein, Draufzahlgeschäft für den Unternehmer (jetzt mal von der USt. her gesehen).
    Wenn der Unternehmer nicht draufzahlen will, spendet er 1.000,- EUR. Dann aber bleibt der Verein auf die 190,- EUR sitzen, wenn er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.


    Da viele gemeinnützige Vereine eben nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (und viele vorsteuerabzugsberchtigte Vereine nicht gemeinnützig), hab ich das Beispiel mal so gewählt.

  • Zitat von &quot;stb&quot;


    Wenn ich übrigens die Leistung nicht berechne und trotzdem unentgeltlich tätig werde, liegt ein "einer Lieferung/Leistung gegen Entgelt gleichgestellter Umsatz" (früher: Eigenverbrauch) vor, der widerum für sich genommen Ust auslöst. Bemessungsgrundlage sind die entstandenen Kosten. Hierzugehören u.a. die Abschreibung für Material und Personalkosten. Mach ich den Job als Unternehmer höchstpersönlich gehört meine Arbeitsleitung nicht dazu.... usw.


    Wobei diese Regelung an der Praxis vorbeiläuft. Wie oft gibt man einem Bekannten mal schnell etwas mit, ohne zu berechnen...? Wie definiert man dann die Kosten (wenn der Unternehmer das jetzt selbst macht)? 1/360tel Abschreibung pro Tag? Macht bei z.B. 500,- EUR Jahresabschreibung dann 1,38 EUR pro Tag, also 26 Cent Umsatzsteuer... Hand aufs Herz: wer macht das?


    Was aber häufig gemacht wird ist, daß man eine geringe Rechnung ausstellt (vermutlich auch aus dem Grund, daß der Unternehmer einfach nicht alles komplett spenden möchte). Der Rest geht "aufs Haus" - ohne Spende.... Daß die Rechnung dann mindestens so hoch sein sollte wie die erwähnte Bemessungsgrundlage, sollte klar sein.

  • Es ist ja wohl noch immer meine freie unternehmerische Entscheidung, wem ich wieviel für eine bestimmte Leistung berechne. Und von dem was ich berechne (und bezahlt bekomme), bekommt der Staat dann sein Teilchen ab. Und wenn ich nichts berechnen sollte, kann er auch nicht meckern, außer ich mache das immer so, nennt sich dann Liebhaberei ... :) .


    Es soll ja auch Verleiher geben, die um einen bestimmten Kunden zu bekommen, weit unter Marktpreis reingrätschen ( nennen wir dumping ) . Führt dieser dann auch die volle USt auf einen fiktiven Marktpreis ab? Wie soll dann die Rechnung aussehen? 1000,- netto plus 190,- MwSt minus 900,- Dumpingrabatt ist gleich 100,- netto plus 190,- MwSt ...? Der Kunde wird sich wundern. Das glaub ich also kaum. Abgesehen davon, ist sich die Branche ja auch nicht einig, was ein Marktpreis ist, aber das wird jetzt OT.