GEMA und der BGH

  • Mahlzeit!


    Vor nicht allzulanger Zeit hat der BGH sinngemäß beschlossen, dass im Rahmen eines Stadtfestes die gesamte Stadtfestfläche für die Berechnung der Gema-Gebühren zugrunde gelegt werden muss. Auch wenn die Bühne nur in einer Strasse quasi hinten links in der Ecke steht und sicher nicht das ganze dorf beschallt.


    Hat jemand ne fundierte Idee, wie es wäre, wenn die örtliche Händlerschaft sich mit Ihrem "wir sind Händler" Verein weiterhin um das Stadtfest kümmert mit allem drum und dran (Vom Sockenverkäufer über Klowagen bis zum Wurststand) - auf dem es aber ausdrücklich keine Bühne und keine Musik gibt und ein anderer Verein, nennen wir ihn mal "unser dorf will auch bezahlbare Musik auf seinem Fest e.V." aber am gleichen Tag ein Umsonst-Konzert auf dem örtlichen Marktplatz veranstaltet(der zufällig inmitten des Strassenfestes liegt), gesponsert von lokalen Unternehmen ?


    Da die Veranstaltungen nicht vom gleichen Veranstalter sind, dürfte vermutlich für die Gema auch nicht die Fläche des gesamten Stadtfestes zugrunde gelegt werden können, oder ? Wenn jemand ein Openairkonzert veranstaltet, wir ja auch nicht der ganze Ort zugrunde gelegt...


    Im Beispiel unterstellen wir jetzt fairerweise mal, dass nicht die gleichen Leute im Vereinsvorstand sind, sondern sich schon andere gefunden haben...


    Viele Grüße,
    Volker
    p.s. spinnt man die Nummer weiter, könnten Originalinterpreten künftig billiger sein als Coverbands...

  • Das mit den originalen ist so eine sache. Wenn du einen Star ran holst der seinen eigenen Kram spielt ist genauso gemabeitrag fälllig als wenn da heinz-otto mit seiner drum-keyboard-rythmus-rummel-dummel anlage jeden 2. ton verreist und veruscht ihm zum besten zu geben.


    Wenn ich das mal richtig mitbekommen habe gibt es einen Schlagerstar der in den 80´ern genre in südeuropäischen hauptstädten im sommer die nacht genossen hat der bei seinen Kon... ne sagen wir mal lieber Auftritten grundsätzlich vom Publikum fotos macht damit er bei der gema nachweisen kann wieviele gäste anwesend waren damit er aus dem topf auch noch was bekommt.

  • Hat irgendjemand versucht *VORHER* mit der GEMA zu reden anstatt *NACHHER* zu lamentieren? Ich habe schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass die insbesondere bei Festen, deren Anmeldung gerne mal vergessen wird, recht gesprächsbereit sind und sogar eine, nennen wir es mal "Tarifgestaltungsberatung" anbieten.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Das wäre Plan B, wobei bei meinem Beispiel jemandem ein Ansatz von Gestaltungsmissbrauch ja quasi ins Gesicht springt. Anderseits veranstaltet der "Musik soll bezahlbar bleiben verein" nunmal eben nicht das Stadtfest...


    Genaugenommen ist es auch nicht mein Problem, denn ich veranstalte keine Stadtfeste. Aber für Coverbands und damit irgendwann auch für technische Dienstleister dürfte der Gema-Wahn dann doch erweiterte Auswirkungen haben - wenn die total unflexibel sind. Schauen wir mal.


    Ich habe echt gedacht, dass wenn man z.B. Grönemeyer (oder sonstwen, wirklich nur als Beispiel)bucht, man keine Gema mehr abdrücken muss, denn er bekommt ja schon seine Gage dafür dass er seine Lieder singt.


    Eine echte Chance könnte das Ganze für junge aufstrebende Bands sein, die stadtfest- /weihnachtsmarktverträgliche usw... Musik machen und eben NICHT covern. Dann sollte die Gema raus sein.
    Es darf sich natürlich dann auch nicht die örtliche Tanzschule auf die Bühne stellen und zum Takt von Lady Gaga (oder sonstwem) als Pausenfüller rumhüpfen.


    Echt alles schwierig. Wieso gibt es keinen Pauschaltarif für umsonst(!) und draussen Veranstaltungen ?
    Sinnvoll wäre vielleicht auch wirklich Betrag X pro Lied. Dann hätten aufstrebene Bands mit eigenen Songs schon alleine aus Kostengründen künftig gute Chancen gebucht zu werden für diverse öffentliche Events und den Abend rockt dann ein bekannter Headliner. Da sollte mal irgendein Kulturpolitiker was draus machen ;)



    VG

  • Hallo!


    Wenn du ein festival machst bei denen du nur Bands hast die nicht der Gema angehören und die auch keinen bei der Gema gemeldeten track von irgendjemanden nachspielen dann bist du raus aus der gema pflicht. dummerwese wird auch da erst die gema-vermutung veranschlagt und du musst nach dem festival nachweisen das kein gema titel lief. dann hast du nach einsazt von viel tinte die chance eine gutschrift zu bekommen.


    letztes jahr haben sogar mehrere weihnachtsmärkte auf musikuntermalung verzichtet weil die gema ihgre grenzen weit überschritten hat. anstatt einen angemessenen obelus zu bekommen ist die gema dann leer ausgegangen.

  • mir faellt da mittlerweile auuser Kopfschuetteln nichts mehr zu ein. auf meiner letzten gema rechnung standen 35% aufschlag fuer wiedergabe vor 18.00 uhr.


    ???

    Grüße
    Matthias


    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • Evtl. sollte man auf Veranstaltungen, die musikalisch nicht unbedingt Moden unterworfen sind, konsequent gemafreie Musik spielen.
    Wenn die Gema ein kleines Geschäft ablehnt weil sie lieber ein Großes machen will, macht sie stattdessen eben gar kein Geschäft.



    MfG
    DirkB

  • Vielleicht hilft das: :)



    EIN KONZERT FLOPPT
    Antrag auf GEMA-Härtefallnachlassregelung als Ausweg


    Die GEMA-Lizenzrechnung für ein Livekonzert darf maximal 10 Prozent des so genannten “geldwerten Vorteils” einer Aufführung betrag. Ist also die GEMA-Rechnung höher als 10 % der Einnahmen aus Ticketverkauf, ggf. Sponsoring, Werbeeinnahmen, öffentlicher Förderung und ggf. Spenden, so kann man eine Reduzierung der GEMA auf die besagten 10 Prozent beantragen.


    Dieser Anspruch ist seit 2008 auch schwarz-auf-weiß im GEMA-Tarif U-VK unter Punkt (III, 5 / Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei Einzelveranstaltungen) dokumentiert. Es passierte in der Vergangenheit ab und an, dass GEMA-Sachbearbeiter argumentierten, dieser reduzierte Anspruch beträfe nur Großveranstaltungen oder sei nur in Ausnahmefällen anzuwenden. Dies ist falsch! Ist eine Veranstaltung schlecht gelaufen, kann ein Veranstalter nach jedem Flopp diesen Antrag stellen!


    AUSNAHME: Diese Vergünstigungsmöglichkeit besteht nicht für Veranstalter, die mit der GEMA einen so genannten Pauschalvertrag abgeschlossen haben!


    ACHTUNG: Im Härtenachlassfall ist seit 2008 eine Frist einzuhalten. Der Antrag muss bis zum 15. des Monats gestellt werden, das auf die GEMA-Rechnungsstellung folgt. Also: kommt die GEMA-Rechnung z.B. am 02. August, dann kann man den Antrag auf Härtefallnachlass bis zum 15. September stellen. Kommt die Rechnung am 30. August, gilt gleichfalls der 15. September als letztmöglicher Termin und es ist Eile angesagt. Sollten noch nicht alle Rechnungen vorliegen, dann trotzdem Härtefallantrag stellen und darauf hinweisen, dass noch Kosten/Belege nachgereicht werden.

  • Mal eine Überlegung: Wenn auf einem größeren Volksfest ein Fahrgeschäft mit seiner lauten Animationsbeschallung die umliegenden Passanten beschallt, müssten sie ja auch nach dieser Interpretation für die komplette Volksfestfläche bezahlen.
    Würden auf so einem Fest z.B. 40 Fahrgeschäfte und andere beschallende Schausteller zusammen kommen, hat dann die Gema 40 mal die ganze Fläche kassiert...???
    Das Münchner Oktoberfest würde zu einer Goldgrube für die Gema werden...

  • Die Gema kassiert doch vom Veranstalter.
    Ich könnte mir schon vorstellen, dass dort sehr hohe Summen entstehen die mit Sicherheit über eine Standmiete wieder rein geholt werden.


    Aber ich habe sowieso das Gefühl das die Gema macht, was sie will.
    Bei denen einen kassiert sie normal ab, bei denen die verhandeln wird halt der Preis so lange angepasst bis es zu einer Einigung kommt.


    Ich finde das ganze sehr undurchsichtig.