Mahlzeit!
Vor nicht allzulanger Zeit hat der BGH sinngemäß beschlossen, dass im Rahmen eines Stadtfestes die gesamte Stadtfestfläche für die Berechnung der Gema-Gebühren zugrunde gelegt werden muss. Auch wenn die Bühne nur in einer Strasse quasi hinten links in der Ecke steht und sicher nicht das ganze dorf beschallt.
Hat jemand ne fundierte Idee, wie es wäre, wenn die örtliche Händlerschaft sich mit Ihrem "wir sind Händler" Verein weiterhin um das Stadtfest kümmert mit allem drum und dran (Vom Sockenverkäufer über Klowagen bis zum Wurststand) - auf dem es aber ausdrücklich keine Bühne und keine Musik gibt und ein anderer Verein, nennen wir ihn mal "unser dorf will auch bezahlbare Musik auf seinem Fest e.V." aber am gleichen Tag ein Umsonst-Konzert auf dem örtlichen Marktplatz veranstaltet(der zufällig inmitten des Strassenfestes liegt), gesponsert von lokalen Unternehmen ?
Da die Veranstaltungen nicht vom gleichen Veranstalter sind, dürfte vermutlich für die Gema auch nicht die Fläche des gesamten Stadtfestes zugrunde gelegt werden können, oder ? Wenn jemand ein Openairkonzert veranstaltet, wir ja auch nicht der ganze Ort zugrunde gelegt...
Im Beispiel unterstellen wir jetzt fairerweise mal, dass nicht die gleichen Leute im Vereinsvorstand sind, sondern sich schon andere gefunden haben...
Viele Grüße,
Volker
p.s. spinnt man die Nummer weiter, könnten Originalinterpreten künftig billiger sein als Coverbands...