Ich skizzierte mal folgenden fiktiven Fall:
eine Veranstaltungsagentur mietet beim PA Vermieter eine Tonanlage zus Selbstabholung.
Die Veranstaltungsagentur führt mit der Anlage eine Veranstaltung in den Räumen einer Discothek durch.
Die Veranstaltungsagentur kommt mit der Rückgabe der Technik an den PA Vermieter nicht in die Pötte und der Verleiher telefoniert selber mit der Agentur und der Disco.
Nun will die Disco die Rückgabe der Technik an der Verleiher nur dann ermöglichen, wenn der PA Vermieter die Schulden (Raummiete für die besagte Veranstaltung) bezahlt, die die Veranstaltungsagentur bei der Disco hat und beruft sich auf das Vermietpfandrecht.
Ist die Disco im Recht ? Zwischen der Disco und dem PA Vermieter bestehen keinerlei Verträge und Verbindlichkeiten.
Das Pfandrecht gilt doch eigentlich nur, wenn die Technik Eigentum der Veranstaltungsagentur wäre und nicht nur gemietet.