Zitat von "kevin segger"
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die
Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis nicht mit Bekanntgabe des
Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss, sondern zum geplanten Ende der Ausbildung.
klingt irgendwie seltsam.
Eventuell will man damit aussagen, daß man die Ausbildung nicht am Tag der Notenbekanntgabe das Arbeiten einstellt, sondern schon noch die restlichen Tage arbeitet (meist bis zum Monatsende). Schliesslich gibts ja auch noch ein volles Monatsgehalt.
Oder denkst Du an eine mögliche Lehrzeitverkürzung und hast Angst, dann trotz bestandener Prüfung noch ein drittes Jahr zum Azubigehalt schuften zu müssen?
Die Lehrzeitverkürzung ist eine freiwillige Sache des Betriebs, nicht der Noten (wenngleich man es immer daran festhängt). Wenn Dein Betrieb damit einverstanden ist, wird er Dich wohl auch früher gehen lassen. Ich habe aber auch schon von Betrieben gehört, wo eine Lehrzeitverkürzung nicht möglich ist. Hier gehts halt ganz klar um die billige Arbeitskraft im dritten Lehrjahr.
Ansonsten werden Ausbildungsverträge ja auch von der IHK kontrolliert, unterzeichnet + gestempelt. Ich weiß zwar nicht, wie genau der Text gelesen wird, aber es ist zumindest eine Instanz dazwischen...