Regenwasser auf Monitorpult = Versicherungsfall?

  • Zitat von "billbo"

    ...Das Leben an und für sich ist nun mal riskant, letztlich nicht versicherbar, und endet meistens tödlich. Und wenn ich nicht aufpasse und ein bischen Pech dazu kommt geht halt zwischendurch ab und an auch mal was schief. So what?
    Muss ich, statt mich an die eigene Nase zu fassen, für jeden Furz immer und überall einen Verantwortlichen suchen? Ist selber denken und aufpassen uncool oder verboten?


    Schätze, das kann ich für "das Leben an und für sich" mit Abstand am Besten unter dem geneigten Mitlesern beurteilen....und habe da ein sehr differenziertes Verhältnis zum Unterschied zwischen 'Schicksal' und 'Kunstfehler' ( ... hier zur Abwechslung mal des Bühnenbauers ) :D:D :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

  • Zitat

    Du hast unfreundlicherweise meinen Beitrag sehr bruchstückhaft gelesen, ...

    Muss ich zugeben - liegt aber daran, dass Deiner mit meinem so ziemlich zeitgleich entstanden ist.
    Zu meinen Pultplätzen gehört Open Air immer! zwingend! eine Abdeckplane. Und wenn die Wetterverhältnisse unsicher und/ oder die Plätze nicht besetzt sind, liegt die auch darüber und nicht nur daneben. Und schief gehen kann dann trotzdem immer noch was.
    Vermutlich bin ich einfach zu pessimistisch veranlagt... :?: aber dafür brauch ich auch seltener neue Faderbänke.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zu meinen Pultplätzen gehört ebenfalls die obligate Plane sammt Gurt. Trotzdem gibt es Bühnen die, wie oben beschrieben, weder Du noch ich haben möchten und die ein wirklich unnötiges ständiges 'Plane rauf - runter' verursachen .... Du weichst aus ... :D :roll:

  • Besser ich weiche im Zweifel dem Regen aus als dass der Regen meine Pulte aufweicht. 8)
    Wasser ist dünn und schnell (alte Schlaumeier - Dachdeckerweisheit aus einer Hausbau - Fernsehfilmreihe der 70er Jahre).


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Wenn man sich im Vorfeld immer darum kümmert das man eine Plane drüber hat, dann hat man im Nachhinein nicht das Problem mit einem kaputten Pult einen Showstopper zu haben oder dieses reparieren zu müßen.


    Und eine Diskussion mit dem Veranstalter ist für zukünftige Jobs mit diesem sicher auch nicht förderlich.

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  • Zitat von "klauston"


    Und eine Diskussion mit dem Veranstalter ist für zukünftige Jobs mit diesem sicher auch nicht förderlich.


    Da hast Du völlig Recht. Der Fred-Starter wird das Ganze unter Lebenserfahrung verbuchen müssen. Da muß er mental und auch finanziell einfach durch.
    Aber er hat noch eine Wahl, Pult ist eh verloren und wenn er mit dem Veranstalter weiter dumm tut dann hat er auch den verloren. Oder glaubt er der Veranstalter beteiligt sich an der Reparatur :shock:


    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Mal ganz davon abgesehen, dass Obrigkeitshörigkeit ein Relikt aus vergangenen Zeiten ist, würde man dieser Argumentation folgen, könnte man jegliche Haftung gleich ganz abschaffen, weil "man es sich ja mit dem Veranstalter nicht verderben will":


    Ich frag mich eigentlich die ganze Zeit, gab es niemanden der das bandeigene! Monitor Pult bedient während der Show?
    Warum steht es dann auf der Seite?


    Aber der Wasserschaden ist ja nicht durch akuten Regen entstanden -da könnte man schon damit argumentieren dass bei aufziehendem Regen Equipment am Bühnenrand besser abgedeckt wird -oder eben zumindest mal eine der bereit :wink: liegenden Planen benutzt wird.


    Hier aber war es doch eine Wasserblase vom Dach, wie bitteschön soll man sich davor denn schützen?
    Unter einer Plane spielen?


    Macht man doch, die Plane nennt sich Bühnendach.
    Aber man kann doch nicht verlangen, dass man das eigene Equipment vor solchen Güssen von oben schützt, in dem man -wohlgemerkt ohne relevante Wetterereignisse- alles in Planen verpackt.


    Wie soll das denn in der Praxis aussehen und funktionieren?
    Sich und das Equipment in Plastiktüten verpacken wie bei der Blueman Group?

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Irgendein Wetterereignis wird durchaus für den Wassersack relevant gewesen sein. Oder war's eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr?

    Zitat

    Aber man kann doch nicht verlangen, ... Wie soll das denn in der Praxis aussehen und funktionieren?

    In der Praxis funktionieren sehr viele Open Air Veranstaltungen völlig reibungslos. Auch mit Regen und ohne anschließende Querelen über’s Wetter.


    Eine Bühne ist schon per Definition kein vollständig wettergeschützt umbauter Raum. Mindestens eine Seite ist komplett offen; mit Spritzwasser ist deshalb bei entsprechenden Wetterverhältnissen zwingend zu rechnen. Nach meinem Rechtsverständnis sind daher auch Vertragspassagen wie "Veranstalter sorgt für ausreichenden Wetterschutz" (was ist das, bitte?) gut gemeinter Unsinn und im Zweifel ohne rechtliche Relevanz.
    Wenn ich dort trotzdem mit nicht oder unzureichend spritzwassergeschützten elektrischen Betriebsmitteln arbeiten will, dann tue ich das auf meine Verantwortung, und nicht auf die eines Veranstalters oder Bühnenbauers. Dann muss (oder sollte ich zumindest)
    - einkalkulieren dass es eines gewissen Aufwands bedarf, die Gerätschaften bei Bedarf dennoch zu schützen,
    - einkalkulieren dass ich, sofern ich im Zweifel (Musiker) selbst dazu nicht in der Lage bin, dafür erfahrenes/ aufmerksames/ geschultes Personal brauche,
    - einkalkulieren dass ein sachgerechter (in diesem Fall wettergeschützter) Aufbau Zeit kostet,
    - einkalkulieren dass mein Material trotz aller Vorsicht unter diesen Bedingungen erhöhtem Verschleiß unterliegt, gelegentlich unplanmäßig instandgesetzt werden muss, und auch nicht ewig leben wird.


    Wenn absehbar ist, dass diese Kalkulation nicht funktioniert – dann lasse ich die Sache besser bleiben. Oder ich muss mir im Klaren sein, dass ich diesbezüglich Russisch Roulette spiele. Kann gut gehen, muss aber nicht.
    Weniger dramatisch spricht man vom unternehmerischen Risiko. Immerhin ist so was nicht verboten. :wink:


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Fairerweise muß man sagen, das eine Open Air Bühne schon möglichst ordentlich gebaut sein soll.


    Ob das vor Ort so war oder nicht können wir ja nicht sagen, dazu gibt es keine vernünftigen Belege.
    Und über die Menge des Wassers ebenso nicht, kann ein kleiner Wassersack gewesen sein, denn ein sehr großer Wassersack würde ob seines Eigengewichtes kaum mehr vom Wind ausgeweht werden

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  • Natürlich gibt’s bei Bühnendächern mehr oder weniger regensichere Konstruktionen, mehr oder weniger intelligente Wetterschutzkonzepte, und mehr oder weniger sorgfältig ausgeführte Details; das steht sicher vollkommen außer Frage.


    Aber hier möchte jemand einen Schaden ersetzt bekommen. Und bei Schadenersatzforderungen geht’s immer um die selben 2 Fragen: 1.) Gibt es überhaupt einen Schädiger; also jemanden, der mich - fahrlässig, wissentlich, oder vielleicht sogar absichtlich – geschädigt hat? 2.) Kann ich ihm das nachweisen?


    Der VA wird mir sagen: Ich hab, wie vereinbart, von einer Fachfirma ein Dach bauen lassen – wie 100 mal vorher auch.
    Der Bühnenbauer wird mir sagen: Ich hab das Ding korrekt nach Baubuch hingestellt. Bei der Abnahme gab's, wie 100 mal vorher auch, keine Einwände; kannst Du im Protokoll nachlesen.
    Beide werden mir sagen: Und Du hattest offensichtlich auch keine Einwände – sonst hättest Du ja wohl kaum ohne Zusatzabsicherungen aufgebaut. Was willst Du also?


    Und schwupps – schon muss ich mir den Vorwurf der Fahrlässigkeit selbst gefallen lassen.


    Und mein RA/ Rechtsberater, sofern seriös, wird mir sagen: Junge, is' besser, Du vergisst den Quatsch.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

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  • Zitat

    Irgendein Wetterereignis wird durchaus für den Wassersack relevant gewesen sein. Oder war's eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr?


    Vielleicht ja auch nur eine willkommene Steilvorlage für so manchen Lab... äähh Kampf... manno Vielschreiber . :?


    Ich weiß ja nicht, wie sich Wasser bei Menschen verhält, die sich seit 30? Jahren immer noch in Nightlinern rumdrücken müssen.


    Im realen Leben verdunstet der Inhalt meiner Regentonne jedenfalls nicht binnen einer halben Stunde, selbst nach ein paar Tagen bei blauem Himmel ist die Regentonne nicht merklich leerer geworden.


    Insofern wird auch der Wassersack auf dem Dach kaum binnen Minuten verdunsten und so erklär mir doch mal, weshalb irgendjemand bei strahlend blauem Himmel darauf achten sollte, dass sein Equipment nicht von einem wie aus dem Nichts herabplätscherndem Wasserguss beschädigt wird und deshalb alles unter Planen verpacken muss.


    Das fällt ja doch bitteschön unter die Sorgfaltspflicht des Veranstalters und dessen beauftragtem Bühnenbauer nach einem Regen übers Dach zu schauen und die Wassersäcke zu entsorgen, muss ja nicht direkt nach dem Guss sein, aber morgens vor Beginn kann man sowas durchaus erwarten.


    Mal davon abgesehen, dass niemand weiß, wie es denn wettertechnisch am Schadensstag aussah.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Zitat

    ... immer noch in Nightlinern rumdrücken müssen ...

    :roll: Dürfen, werter Herr Kollege. Dürfen. Hast Du schon mal einen schicken, neuen von innen gesehen? So mit versenkbarem Großbild - Plasma vor der Panoramafrontscheibe in der vorderen Dachlounge? :D


    Dream on...

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  • Unsereins bevorzugt den Feierabend um spätestens 23 Uhr, das heimische Bett und das eigene Multimedia Gedöns, nebst den Vorteilen einer vernünftigen Wohnung plus deren Ausstattung :wink: und Ausblick.
    Nicht zu vergessen den heimischen Cappu auf dem ebenso heimischen Balkon incl. Vater Rhein vor demselbigen.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Tja, beim unwürdigen reisenden Volk reicht's manchmal nur für Mittelmeer oder Atlantik :? . Gegen Tages - oder Day Off Gage, versteht sich. Und den Cappu gibt's, sofern der Busautomat mal wieder streikt, in der Trattoria um die Ecke.


    Jeder hat halt sein Päckchen zu tragen. :D

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  • kannst mit Deiner Ätzerei mal aufhören?


    Völlig sinnloses herumgehacke auf die Deiner Meinung nach "niederen" Techniker.


    hab schon verstanden, DU bist was Besseres.
    Aber hier geht es um einen Schadensfall und nicht um Deine Befindlichkeiten.


    Und ich denke, billbo hat das sehr gut beschrieben, wie das mit Fahrlässigkeit aussieht.
    Denn so in etwa würden da gleich mal 2 Anwälte nachfragen.
    Und schon hat man ein Problem mehr.


    Wenn Du lieber in Deiner Wohnung bist während andere Spaß am Reisen haben dann tu das, aber lass das blöde herumgeseiere bitte aus.


    Danke

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  • Hallo Klaus



    Na? Angenehmen Tag gehabt?
    Du klingt so entspannt :wink:


    Ganz ehrlich?
    Ich glaub der gute Bill Bo weiß sich gut selber zu "helfen"


    Es würde mich sehr wundern, wenn dem nicht so wäre.

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  • Zitat von "billbo"

    .... Beide werden mir sagen: Und Du hattest offensichtlich auch keine Einwände – sonst hättest Du ja wohl kaum ohne Zusatzabsicherungen aufgebaut. Was willst Du also?


    Jep, da ist der springende Punkt !


    Meine aufgezählten Beispiele von pösen, schlampigen Bühnenbauern stammen aus einer " Ich habe es satt, als TL diese Superoberpfeifen nach "Beendigung" des Bühenbaus über ihre Baubuchpflichten hinaus auf die "kleinen" Dinge des Lebens hinzuweisen Situation" vor Einbau der sonstigen Veranstaltungstechnik. Ich bin jedoch vom Fach und sehe einer Bühne größtenteils ihre Problemzonen an.


    Die Frage ist eben, ob der Laie ( Musiker ) davon ausgehen darf, dass ein Bühnendach Regen ( nicht Starkregen, Unwetter, Windböen u.s.w. ) suffizient abhalten können sollte. Der Hinweis

    Zitat

    sonst hättest Du ja wohl kaum ohne Zusatzabsicherungen aufgebaut

    ist ja je nach Blickwinkel schon eine sehr absurde Form von "Beweislastumkehr"... Er beschwert sich ja nicht und baut auch keine Zusatzsicherungen ein, weil er davon ausgeht, dass es unter "Nichtunwetterverhältnissen" nicht durchs Dach pisst !


    Um hier das Beispiel mit der Dachdeckerlogik von oben aufzugreifen:


    Ganz praktisch würdest Du Deinem Dachdecker was husten, wenns durchs frisch gedeckte Dach reinregnet und erst recht würdest Du ihm was husten, wenn er Dir erzählt, Du dürftest die Dichtigkeit nicht voraussetzen.


    Ich denke, wenn der Streitwert hoch genug wäre, könnten Juristen da zu ganz anderen Ergebnissen kommen als billbo. :roll: Die würden ganz genau auseinander dividieren, ob das 120.000 € Steinwechklafier auf der Klassik-Bühne überhaupt hätte stehen dürfen bei der Witterung, aufs Konto des Veranstalters geht, weil der die "Planehochreißschwelle" nicht richtig erkannt hat, ob das Dach schlicht undicht war und der Bühnenbauer blecht oder ob die Versicherung aufkommt.


    Ich sags noch mal: Wir kennen Die Vorortverhältnisse nicht genug, um beurteilen zu können, von was man dort hätte ausgehen können/sollen/dürfen ... und... Musiker kennen keine 'worst case Szenarien', sind häufig keine "Planungsmenschen" ... das werden wir auch nicht mit einer "Forumsplanenverordnung" ändern. :wink: :wink:

  • Zitat

    Ich denke, wenn der Streitwert hoch genug wäre, könnten Juristen da zu ganz anderen Ergebnissen kommen als billbo. :roll: Die würden ganz genau auseinander dividieren, ob das 120.000 € Steinwechklafier auf der Klassik-Bühne überhaupt hätte stehen dürfen bei der Witterung, aufs Konto des Veranstalters geht, weil der die "Planehochreißschwelle" nicht richtig erkannt hat, ob das Dach schlicht undicht war und der Bühnenbauer blecht oder ob die Versicherung aufkommt.


    Ich sags noch mal: Wir kennen Die Vorortverhältnisse nicht genug, um beurteilen zu können, von was man dort hätte ausgehen können/sollen/dürfen ... und... Musiker kennen keine 'worst case Szenarien', sind häufig keine "Planungsmenschen" ... das werden wir auch nicht mit einer "Forumsplanenverordnung" ändern. :wink: :wink:


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    Genau so sehe ich das auch, man kennt die Vor Ort Verhältnisse nicht, aber "keine Plane selber Schuld" würde mit ziemlicher Sicherheit nicht von irgendwelchen Anwälten abgeschmettert werden, mal ganz davon ab, dass Anwälte ohnehin nichts abzuschmettern haben, das ist Aufgabe der Gerichte.


    Imho muss niemand bei einem vorhandenem Dach ohne Starkregen mit Wassergüssen von oben rechnen, geschweige denn sich vorab davor zu schützen.

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  • Und wenn man trotzdem vorher eine Plane drübergeworfen hätte müßte man hier das nicht mal diskutieren



    Es könnte so einfach sein.
    Ich bin es gewohnt, bei einem Open Air über nacht auch alles Regensicher zu machen, auch wenn kein Regen angesagt ist.
    Einfach um nachher ein gutes Gefühl zu haben das bestmöglichste zur Vermeidung von Stress gemacht zu haben

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