Hallo,
ich möchte gerne auf der sicheren Seite sein. Ich betreibe die Veranstaltungstechnik nur Nebenberuflich, aber als gelernte Elektrofachkraft.
Soweit ich informiert bin, besteht in der Veranstaltungstechnik kein "Meisterzwang". Wie sieht es aber aus, wenn ich neben Ton und Licht, auch das restliche Festzelt (Theken / Würstchenbude) ab dem Baustromverteiler mit Strom & Wasser versorge?
Im Elektrohandwerk besteht ja eine Meisterpflicht, oder kann man mit der Ausnahmeregelung arbeiten:
Zitat von "http://www.buhev.de/2002/10/stehendesgewerbe.html"Handwerksausübung im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb ist ohne Meisterbrief möglich.
Vielen Dank für eure Meinung.