Meisterzwang: Strom für ges. Festzelt

  • Hallo,
    ich möchte gerne auf der sicheren Seite sein. Ich betreibe die Veranstaltungstechnik nur Nebenberuflich, aber als gelernte Elektrofachkraft.


    Soweit ich informiert bin, besteht in der Veranstaltungstechnik kein "Meisterzwang". Wie sieht es aber aus, wenn ich neben Ton und Licht, auch das restliche Festzelt (Theken / Würstchenbude) ab dem Baustromverteiler mit Strom & Wasser versorge?


    Im Elektrohandwerk besteht ja eine Meisterpflicht, oder kann man mit der Ausnahmeregelung arbeiten:

    Zitat von "http://www.buhev.de/2002/10/stehendesgewerbe.html"

    Handwerksausübung im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb ist ohne Meisterbrief möglich.


    Vielen Dank für eure Meinung.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • an den moderator : bitte verschieben nach --> strom


    @ kurzschluss :
    - ist das dein baustromverteiler ?
    - was hast du eigentlich mit dem veranstalter ausgemacht ?

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

  • Zitat von "dechnikusch"


    a) ist das dein baustromverteiler ?
    b) was hast du eigentlich mit dem veranstalter ausgemacht ?


    a)

    Zitat

    ab dem Baustromverteiler

    --> Also steht er bereit.


    b) In wie weit sollte dies die Fragestellung beeinflussen.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
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    Henry Ford

  • Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
    Der Meisterzwang besteht in handwerklichen Berufen (zuständig: Handwerkskammer), dort gibt es auch deine angesprochene Ausnahmeregelung für unerhebliche nebenberufliche Ausübung etc. Im Handwerk betrifft der Meisterzwang die Gründung bzw. das Führen eines Gewerbebetriebes und entsprechende Arbeiten.
    Die Veranstaltungstechnik gehört zur IHK, daher gibt es (imho leider...) keinen Meisterzwang, sprich jeder Depp kann erstmal ein Gewerbe anmelden und Veranstaltungstechnik vermieten. (Muss sich natürlich trotzdem an diverse Regelungen halten, also VDE-Prüfungen, die üblichen Gesetze für unsere Branche etc.)


    Allerdings gibt es (imho zum Glück...) von Seiten des Baurechts (VstättVO), von Seiten der BGen und den Verbänden diverse Anforderungen an Personal und Qualifikation um eine Veranstaltung bzw. deren Auf/Abbau durchführen zu dürfen. Dort steht auch einiges zum Thema E-Technik auf Veranstaltungen drin.


    Kurz gesagt würde ich persönlich sagen, eine Elektrofachkraft kann ab einem angeschlossenen Verteiler eigentverantwortlich die Verkabelung eines Festzeltes übernehmen, sofern sie in ihrer Ausbildung gelernt hat mit "Starkstrom" umzugehen. Sprich das musst du für dich entscheiden ob du das darfst.
    Btw, bist du dir sicher dass du dir Wasserversorgung antun willst? Das ist gar nicht so leicht wie man sich das vorstellt, aber da wird Armin (hell&dunkel) bestimmt mehr dazu sagen können :)

  • Tacho!


    Da der Übergabepunkt vorhanden ist und dieser entsprechende Steckdosen vorhält, ist es eigentlich kein Problem. Du steckst deine Technik dort ein und gut ist. Deine Technik sollte nur eben den Anforderungen nach VDE entsprechen.


    Wenn du nun aber eine offene Leitung hast, an die du irgendetwas anklemmen sollst, z.B. irgendwelche Leuchtstoffröhrenarrays, dann sieht es schon anders aus, denn dazu solltest du mindestens Elektrofachkraft sein, also Fach- und auch Sachwissen haben. Hast du ja aber anscheinend. Also dürftest du das auch. Wenn's knallt bist aber auch du der Verantwortliche.


    Als "Verdrahter" musst du natürlich auch die Leistung der angeschlossenen Geräte im Blick haben, auch in Bezug auf die möglichst symetrische Verteilung der angeschlossenen Lasten.


    Ein (Elektro)Meister ist da sicher nicht notwendig. Wer hätte denn sonst den "Verdrahter" gemimt?


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von "yamaha4711"

    Tacho!


    Da der Übergabepunkt vorhanden ist und dieser entsprechende Steckdosen vorhält, ist es eigentlich kein Problem. Du steckst deine Technik dort ein und gut ist.



    Vorm Einstecken messen wär noch angebracht... Sonst gehts wieder los wie in dem Thread vor kurzem.


    grüße,mike

  • vielleicht solltest du mal Deinen Baustromverteiler näher beschreiben. Ist das so eine typische Festzeltzuleitung, 63A für alles, ein Schwung CEE Abgangsdosen in der 16A und 32A Liga und ein paar Schukodosen (natürlich alles an einer 63A Zuleitung) oder ne Stromvereilung für Männer, also ggfs. mit diversen 63A anschlüssen, evtlk. sogar Powerlocks?


    Im ersten Fall lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass jeder ein Schukokabel oder ne 16A Verteilung einstecken darf um ne Theke, einen Heizlüfter oder die Preisliste zu beleuchten. Da wird nix angeklemmt oder sonstwie geschraubt, sondern es werden nur Stecker in entsprechende Dosen gesteckt. Die üblichen Problem wie 1€-Dreierstecker unterm Spülbecken inklusive.


    Im zweiten Fall behaupte ich einfach mal, dass sich ein Laie weder an Powerlock noch an 63 oder 125A rantraut, geschweige denn die Kabel dafür hat und sich das Problem überhaupt stellt.


    Kurzfassung:
    Die Kiste installiert ne Elektrofirma, in der Hoffnung dass diese ne 5-polige Zuleitung legt und vollständig anschließt oder zumindest nen Erdungsspiess setzt. Macht den Strom der Zeltverleiher kommt es auch vor dass der Spieß noch in irgendeinem LKW liegt und die Zuleitung nur 4-adrig ist. Der Strom bekommt bekanntlich aus der Steckdose und so ein Teil in den Boden zu hauen ist lästig...


    Aber einen Elektromeister antanzen zu lassen um eine Zapfanlage mit einem Schukokabelk uin eine Steckdose zu stecken ? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vortstellen.


    Viele Grüße und bis morgen Mittag zur Gulaschsuppe(oder was auch immer) in Ffm,
    Volker

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    In den vergangenen Jahren übernahm die arbeiten ein örtlicher Elektrobereich, und ich wollte doch gerne sicher gehen, dass ich nicht Probleme mit der Handwerkskammer bekomme, weil die Tätigkeit nur eingetragenen Handwerksbetrieben zusteht.


    Den baustromverteiler habe ich leider noch nicht von innen unter beschau nehmen können. Er steht dort wohl ganzjährig und wartet auf seinen Einsatz.


    Auf der PLS bin ich in diesem Jahr nicht zu sichten, es war die Hannnovermesse dran.


    Vg

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