kabel auf radwegen bzw. inlinskaterwegen

  • Zitat von "rick"

    test: Das ist echt mal krass dass man sich es bei euch genehmigen lassen muss, wenn man Yellow Jackets legen will!


    ich würde das genau anderstrum sehen: Ich finde es gut, daß man sich so etwas genehmigen lassen KANN.
    Das bedeutet, daß eine Ordnungsbehörde diese Art von Verkehrssicherung für ausreichend hält und man somit einen weiteren Verantwortungsträger mit ins Boot holt.


    Wenn das ein viel befahrener Radweg ist, dann würde ich auf alle Fälle darüber hinaus auch noch weitere "Schutzmaßnahmen" ergreifen:
    Kabelbrückenbereich ausleuchten, Blinklichter, Warnhinweise (Verkehrsschilder mit "!" und Zusatzschild "Kabelbrücke - Radfahrer bitte absteigen" etc.)


    Das o.g. Gerichtsurteil verurteilt ja nicht das Verlegen von Kabelbrücken, sondern die ungenügende Kennzeichnung, vor allem in der Nacht.


    Ansonsten würde ich auf alle Fälle noch ein paar Fotos machen, falls mal etwas passiert. Vor allem, wenn Unbekannte bei längeren Baustellen mal die ein oder andere Sicherheitseinrichtung entfernen oder zerstören / Schild umdrehen etc.

  • :lol: Du glaubst ja wohl nicht wirklich dass eine Behörde, wenn sie dir für sowas überhaupt eine schriftliche Genehmigung erteilt, dafür Verantwortung übernimmt was du selber verzapft hast?!

  • Wenn die Ordnungsbehörde / das Bauamt o.ä. die Sache "genehmigt", was ich beantragt habe, dann wird sich da wohl schon ein Beamter Gedanken um die Sicherheit gemacht haben. Falls dann etwas passiert, dann ist so ein Schreiben eine feine Sache. Im Rechtsstreit mit dem Geschädigten bzw. dessen Versicherung kann man dann damit schön argumentieren "behördlich so genehmigt". Welcher Richter will da schon sagen, die haben einen Murks genehmigt? Das Argument "dann hätte der Radlfahrer auch mal aufpassen sollen", wird somit gewichtiger.


    Natürlich ist so etwas kein Freibrief und aus der Verantwortung wird man sich nicht entziehen können, außerdem gibts sicherlich wieder jemand, der bei der Durchführung wieder einen Haken sieht, aber ich finde so eine amtliche Genehmigung schon ein überzeugendes Argument, auf der richtigen Seite zu handeln.

  • apropos Bauantrag und Genehmigungen - ich habe da aktuell ein tolles Beispiel für Regulierungswahn:


    Ich habe ein Haus gekauft und möchte das mit einem Gerüst versehen. Vor dem Haus ist ein Bürgersteig und eine Laterne.
    Dank der Laterne ist mit Gerüst eine Durchgangsmöglichkeit für Fussgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen etc nicht mehr gegeben, die Mindestbreite eines Bürgersteiges wird dank des Gerüstes unterschrittten.
    Also muss ich einen beleuchtete Fussgängertunnel bauen lassen. Diese erfordert eine Genehmigung.
    Beides macht das Gerüst direkt nen 1000er teurer.


    Der Witz an der Sache:
    2 Häuser weiter ist ne Baustelle - dort hört der Bürgersteig auch auf.
    Streng genommen war 2 Häuser weiter auch noch nie ein Bürgersteig.
    Dank der Baustelle ist am Nachbarhaus aber temporär ein Zebrastreifen eingerichtet worden - damit man an der Baustelle die Straßenseite wechseln kann. An der Stelle, wo man auch seit 50 Jahren (ohne Zebrastreifen) die Straßenseite wechseln mußte, weil der Bürgersteig halt aus Platzgründen schon immer aufhörte.
    Folglich gehen bei mir vorm Haus auch keine Fußgänger lang, höchstens die Bewohner der 2 Nachbarhäuser.
    Jetzt hatte ich die Idee, den Zebrastreifen einfach 2 Häuser weiter vor, also vor mein Haus vorziehen zu lassen, damit die fiktiven Fußgänger vor meinem Haus die Straßenseite wechseln können und ich ein normales Gerüst stellen kann.
    Pustekuchen, die Stadt will trotzdem einen Fußgängertunnel vor meinem Haus ... Vorschrift :twisted:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte