Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

  • Ich sag da mal das sehe ich genau so wie billbo, also keine Steine von mir.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • bisher hat mich noch nie ein veranstalter gefragt, ob ich meine gerätschaften geprüft habe.
    ich prüfe meine geräte und stromleitungen deshalb vor allem aus eigenem interesse und möchte das in zukunft auch auf rechtlich sicherere beine stellen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Zitat

    ... ich prüfe meine geräte und stromleitungen deshalb vor allem aus eigenem interesse und möchte das in zukunft auch auf rechtlich sicherere beine stellen.

    Das mag offensichtlich niemand abschließend verbindlich beantworten.
    Das Geschäft mit der Angst ist so alt wie die Angst selbst. Völlige Absolution gibt's in diesem Fall nur als kostenpflichtiges Jahresabo beim Elektroablassfachhandel.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat von "billbo"


    Das mag offensichtlich niemand abschließend verbindlich beantworten.


    Egal, ob das Gerät 100-fach von TÜV, EFK, BGV, GEZ oder sonst wem geprüft und zertifiziert wurde:
    Die Haftung bleibt beim Nutzer.

  • Zitat von "wora"

    bisher hat mich noch nie ein veranstalter gefragt, ob ich meine gerätschaften geprüft habe.


    Warum auch? Wenn es jemand interessiert dann den Betreiber des Hauses oder der Halle.

    Zitat

    ich prüfe meine geräte und stromleitungen deshalb vor allem aus eigenem interesse und möchte das in zukunft auch auf rechtlich sicherere beine stellen.


    Dann lass dir am besten von einem entsprechend fitten Kollegen ein Prüfverfahren nach den Vorgaben der TRBS1203 erstellen.
    Blöderweise (man könnte bisweilen auch Absicht unterstellen...) sind hier die in der BGV A3 etablierten Sonderverfahren (Prüfung durch EFKfVT bzw. unterwiesene Personen) nicht mehr explizit erwähnt. Die ganze Branche flucht inzwischen über den unnötigen Papierkrieg (Erstellung von Gefährungsbeurteilungen, erneuter Qualifikationsnachweis...) der getrieben werden muss um den Status Quo halbwegs wieder her zu stellen.
    Natürlich kann man argumentieren dass die bisherige Regelung in Einzelfällen missbraucht wurde indem Quereinsteiger-Firmenchefs ihre Azubis nach einer Woche "EFK-Schulung" in der Berufsschule zu Prüfern machten. Aber es ist doch genauso unrealistisch dass jede 5-Mann-Bude mit ein paar Trailern voll Material sich extra dafür einen Elektromeister anstellt.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "1uwe"

    ...meine Nachtlektüre: Sicherheit in der Veranstaltungstechnik/Michael Ebner/Beuth...1uwe


    Konnte mir das ganze (die doch sehr schwere "Kost") noch mal als Tageslektüre ganz intensiv durcharbeiten.


    Hier die wesentlichsten Kernpunkte zum Thema (wodurch es mir ein "Durchmogeln" und ein "Zurechtbiegen" zwar erlaubt, aber im Falle eines Falles ich garantiert schlechte [ganz schlechte] Karten habe.).


    Vorab noch etwas "Genaues" von der BGI 810-1 und der BGR A1, die ich mir auch mal zur Hand nahm.

    Aus BGI 810-1:
    Es werden nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt, deren Prüffrist nicht abgelaufen ist.


    Verwendung von Prüfprotokollen für elektrische Anlagen.


    Aus BGR A1:
    Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte
    Gefährdungsbeurteilung liefert dem Unternehmer auch Hinweise.


    Die Verpflichtung zur Eigen- und Fremdvorsorge des Versicherten bildet einen Schwerpunkt der Vorschrift. Der Versicherte hat für seine eigene und für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von seinem Handeln und Unterlassen bei der Arbeit betroffen sein können.
    Unterlassen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherte es versäumt, die für die Sicherheit oder Gesundheit notwendigen Handlungen vorzunehmen oder einzuleiten.


    Aus „Sicherheit in der Veranstaltungstechnik“ von Michael Ebner:


    Zitat Seite 53: „Weiterhin ist bei der Sichtprüfung zu kontrollieren, ob das jeweilige Kabel, Gerät o.ä. über eine BGV A3 Prüfung verfügt, was über eine entsprechende Prüfplakette angezeigt wird, auf dem das Datum der nächsten Prüfung vermerkt sein muss. Existiert keine Plakette oder ist das notierte Datum überschritten, so darf dieses Betriebsmittel nicht eingesetzt werden.“


    Zitat Seite 63: „ Wenn eine elektrische Anlage nach dem Stand der Technik (also den VDE-Normen sowie der BGV A3) errichtet und betrieben wird, dann kann eine Gefahr durch elektrischen Schlag ausgeschlossen werden, der Arbeitgeber braucht diesbezüglich keine darüber hinaus gehenden Maßnahmen zu ergreifen.“


    Daraus folgt weiter, dass der Versicherte natürlich bei der Verlegung und Verwendung von elektr. Betriebsmittel immer die Sichtprüfung vornehmen muss, siehe oben: um sich und andere schützen zu müssen.


    Zitat Seite 177: „Ihn (hier gemeint: FVT und Meister für VT) interessiert nicht, welches Ministerium auf welcher Rechtsgrundlage welche Verordnung erlassen kann, sondern was er tun muss und was er nicht tun darf.“


    Zitat Seite 243: "In der Veranstaltungstechnik zählt hier zumindest das Rigg und die elektrische Anlage dazu. Diese Prüfung (gemeint ist hier die Betrriebssicherheitsverordnung) ist nach §11 zu dokumentieren."


    "Die wiederkehrenden Prüfungen, die durch verschiedene Rechtswerke vorgeschrieben werden, sind Mindestanforderungen."


    Zitat S. 243: "Im Hinblick auf §26 (gemeint ist hier die Betrriebssicherheitsverordnung) ist insbesondere die Abgrenzung der Begriffe "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" bedeutend: Fahrlässig handelt derjenige, der die gebotene Vorsicht außer Acht lässt-hier also derjenige der sich nicht über die nötigen Prüfungen kundig macht. Vorsätzlich handelt dann derjenige, der sich wider besseren Wissens um eine Prüfung der Arbeitsmittel nicht kümmert und dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet."


    Es grüßt 1uwe

  • Ohne Berücksichtigung der TRBS ist alles was man sich aus den BG und GUV-Regelwerken zusammenbauen kann zumindest auf dem Papier Makulatur - die TRBS sind eine staatliche Vorschrift und damit den BGV und GUV-V übergeordnet.
    Leider hat sich das auch in der einschlägigen Literatur noch nicht überall durchgezogen...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • niggles: nicht richtig. In Deutschland besteht einmalig in der Welt der Arbeitsschutz aus zwei gleichberechtigten Säulen: dem staatlichen Arbeitsschutz und dem autonomen Satzungsrecht, also dem Recht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Vorschriften zu erlassen. Geregelt im SGB, § 15. Aus SGB VII, §14 leitet sich die Zusammenarbeit der BGen/UKen in der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ab.


    Im ArbSchG § 2 (Begriffsbestimmungen), Abs. 4 heisst es: "Sonstige Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in anderen Gesetzen, in Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften."


    Eine Technische Regel (TR) ist auch keine Vorschrift, sondern eine Konkretisierung. ArbSchG -> BetrSichV -> TRxx

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zumindest hier in Bayern warnen die Vertreter von BG und GUV inzwischen ausdrücklich davor bei der Erstellung von Betriebsvorschriften und Gefährdungsbeurteilungen die TRBS links liegen zu lassen weil die entsprechenden Bereiche ja ohnehin in BGVen geregelt sind. ArbSchG, BetrSichV und damit auch die entsprechenden Regeln haben unmittelbaren Gesetzescharakter; das autonome Recht der Versicherer ist denen nur mittelbar gleichgestellt und findet vor allem im Strafrecht dort Anwendung wo es keine konkrete gesetzliche Regelung gibt.
    Das Problem ist jetzt dass der Gesetzgeber seit ein paar Jahren die TRBS verstärkt nutzt um EU-Verordnungen in nationales Recht umzusetzen. Dabei kommt es zwangsläufig zu Überschneidungen und Widersprüchen die vom Verantwortlichen bzw. der FASi im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erkannt und auf die konkrete Situation hin aufgelöst werden müssen. Manche Kollegen an grossen Theatern haben inzwischen ordnerweise Gefährdungsbeurteilungen erstellt - für Sachen die jahrelang mit dem Aushang und der Unterweisung nach einer BGV erledigt waren... :roll:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • So ist es ja auch richtig. Ein Arbeitsschutzfachmann muss eben alle relevanten Regelungen beachten und kann nicht bei den BG/UK-Vorschriften stehenbleiben. Die Harmonisierung der REchtsgrundlagen führt dazu, dass vieles in allen Ländern gleich behandelt wird. Die BetrSichV bspw. ist eine direkte Umsetzung einer EU-Vorgabe und die Konkretisierung geschieht mittels TR. Das auch bei der GefStoffV, der BaustellV, der OStrV undsoweiter. Vorteil ist, dass zur Erstellung der zugehörigen TR nicht der komplette Gesetzgebeungsapparat ranmuss, sondern der Ausschuss für Betriebssicherheit, der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedzin (BAuA, http://www.baua.de) angesiedelt ist.


    Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die Arbeitsstättenverordnung mit den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), die ebenfalls von einem Ausschuss bei der Baua ausgeklügelt werden. Hier ist übrigens grade sehr viel Bewegung drin.


    Auf der anderen Seite bin ich immer noch der Meinung, dass es mit vielen dicken Ordnern nicht getan ist, sondern kontraproduktiv wird. Ich kann mich auch selber verwalten und hinter jeder Schraube eine Gefährdung sehen. Das ist nicht mein Anliegen und Kollegen, die soviel Papier produzieren betrachte ich immer mit Vorsicht.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "falcocgn"


    Das ist nicht mein Anliegen und Kollegen, die soviel Papier produzieren betrachte ich immer mit Vorsicht.


    Das Kernproblem entsteht aus der Tatsache, das der beschriebene Zusammenhang inzwischen durchgängig politisch gewollt ist.
    Die Dienstleistungsgesellschaft muss nach landläufiger Meinung ja irgendeiner Kontrolle unterliegen, weil ja die klassischen Kontrollinstanzen (Vorarbeiter, Meister, Bürovorsteher) nicht mehr existieren.
    Was bleibt, ist den Umstand zu Zweck zu erheben und für alles und jeden irgendwelche pseudo-verbindlichen Verordnungen zu fabrizieren.


    Parallel dazu wird das Bildungssystem systematisch vor die Wand gefahren, um die Notwendigkeit der o.g. Verordnungen zu unterstreichen.


    Das hat so ein bisschen was von den äußerst detaillierten, bebilderten Arbeitsanweisungen in den Küchen amerikanischer Fast-Food-Ketten.
    Ursprünglich hatten die auch nur den Zweck, einem Durchschnittsamerikaner, der dumm ist wie 100 m Feldweg, ohne ständige Kontrolle/Überwachung durch (notwendigerweise) teures Führungspersonal zu einer konstanten Produktqualität zu verhelfen.

  • Zitat von "1uwe"


    Ich begriff sofort (vor über 20 Jahren), dass selbst meine sehr geringe Anzahl von Geräten (Rack)/Verlängerungen/Verteiler, für die Installation einer Show eines Künstlers, etwas positives ist.

    Bin ich etwa ein „Einzelgänger/Einzelkämpfer oder gar Außenseiter?


    zumindest nicht völlig alleine - ich prüfe meine paar kabel und geräte auch


    aber leider mußte ich auch schon mitkriegen, wie in einer nicht ganz kleinen
    firma die A3 prüfung wieder ABGESCHAFFT wurde - weil´s ja so teuer ist ...


    Zitat


    Wie viel ist dir Sicherheit wert? Ja Sicherheit kostet. Ist es Menschenleben nicht wert?
    Vielleicht hört es ja bei dem Nichteinhalten der VDE nicht auf, und setzt sich mit dem Nichteinhalten bei den VBG/BGI/BGR und, und fort? Würd' mich nicht wundern, hier rein aus Zeitersparnis oder Bequemlichkeit es hier gleichzutun.


    traurigerweise ist auch das so - selbst wenn es direkt um die eigene sicherheit
    und gesundheit geht (z.b. schnell mal ohne gurt klettern weil der ja im auto liegt)
    oder "PE - wozu das denn, die lampen sind doch alle sk I)
    usw. usf.


    Zitat


    Das berechnende Kalkül, ein gewisses Risiko in Kauf zu nehmen, an der Vorschriften vorbei, um weniger Kosten und Aufwand zu haben, kann man dann hoffentlich dem Staatsanwalt gut beibringen. Angst habe ich überhaupt nicht vor dem Staatsanwalt, aber ein reines Gewissen brauch ich schon.


    dem staatsanwalt braucht man gar nix beizubringen, höchstens dem richter.
    mit dieser argumentation wird das allerdings eher schwierig ; )

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Zitat von "tobias kammerer"


    ... Sonst ist all das nur Marktverzerrend (Die ehrlichen sind die doofen) und schade um die Bürokratie.



    das ist LEIDER das große problem an der nummer : (

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
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    dj

  • Nachdem ich schon eine Weile diese Diskussion verfolgt habe, würde ich nun gerne mich mit einbringen. Ich habe bei uns im Unternehmen vor einiger Zeit die A3 Prüfung ins Rollen gebracht und bin der Meinung, dass es das Sinnvollste war, was wir machen konnten. Da wir ausschließlich im Vermietgeschäft arbeiten und unser Kerngebiet Non Food Catering ist, muss ich leider immer mit der fehlenden Intelligenz einiger Nutzer rechnen. Daher haben wir einen halbjährlichen Prüfintervall für alle Geräte, Kabel und Verteiler eingeführt. Nach knapp 2 Jahren kann ich nicht sagen, dass uns das groß geschadet hat. So konnte ich durch die Prüfung teilweise sich androhende Schäden frühzeitig erkennen und damit für eine sehr niedrige Ausfallquote sorgen. Ausserdem haben wir bereits Kunden im Bestand, die vor der Veranstaltung für jedes Gerät, Kabel, ect. ein Prüfprotokoll anfordern. Den Forderungen werden wir somit gerecht und können die Kunden halten. Ebenso sorgt die halbjährliche Prüfung auch beim Kunden für Sicherheit. Natürlich kann immer auch außer der Reihe was passieren aber dennoch sind unsere Kunden seit Beginn unsrer Prüfungen gefühlt wohlwollender, wenn doch mal ein Gerät aussteigt. Das da manche Anforderung etwas überzogen ist, finde ich allerdings auch. So ist es für einen Betrieb schon ein extremer Kostenfaktor, wenn zu der Prüfung noch die VDE bezogen werden muss. Daher fänd ich es besser, wenn erst mal darauf geachtet werden würde, ob überhaupt geprüft wird. Das gewisse Standards eingehalten werden müssen, ist mir klar. Nur regelt man sich mit einigen Regelungen eher kaputt. Da ist manchmal weniger mehr. So kann man auch zum Teil die Firmen verstehen, die aus Frust sagen: Egal wie wir es machen, ganz Regelkonform bekommen wir es nicht hin. Dann lassen wir es eben sein. Das ist aber meiner Meinung nach der falsche Weg. Und letzten Endes sieht ein Richter auch lieber eine Prüfung ohne VDE Norm im Haus als gar keine Prüfung.

  • Zitat von "1uwe"

    Aber, da wo keine Kontrolle, da nix Problemo


    Trotz Kontrolle:
    Ich konnte noch einmal am VBG Seminar für Sicherheit auf Veranstaltungen teilnehmen. Dort sind generell techn.- und Veranstaltungsleiter von privaten und öffentlichen Fehrnseh- und Rundfunksendern, Theatern, Selbständige usw. anwesend. Diesmal waren eine Vielzahl von FaSi's dabei.
    Es wurde berichtet, dass der Bauftragte für Arbeitssicherheit die nicht gemachte Prüfung laut BGV A3 bemängelte, sich
    aber der Unternehmer weigerte den Mangel zu beheben und den Vorschlag der Arbeitssicherheit, die A3 umzusetzen, bewußt ablehnte und sich der Prüfung laut Norm/Gesetz verweigerte.
    Also fragte ich nach, was denn nun passiert. Nach dem Motto: "Wer nicht hören will, muss fühlen." Aber, es hat keine Konsequenzen für den Verantwortlichen. Es bleibt wie es ist. Die Arbeitssicherheit ist ihrer Aufgabe nachgekommen, sieht sich aber außerstande, etwas weiteres veranlassen zu können.
    Für mich mal mehr ein "Aha-Erlebnis".

    Zitat von "1uwe"

    Solange nichts passiert, wird es auch keiner merken, und Kontrollen seitens des Bauordnungsamtes, Berufsgenossenschaft oder Arbeitssicherheit bezüglich der VDE in der Firma zu besitzen..., wird es auch kaum/nicht geben


    Also muss ich annehmen, dass die Arbeitssicherheit kein Druckmittel hat, um überhaupt Rechtskonformität weiterführend durchzusetzen. Frei nach dem Motto für den Unternehmer: "Wenn ich nicht will, höre ich nicht. Basta."
    Nun saßen immerhin noch Herren von der VBG mit dabei, die meiner nochmals nachhackenden Frage auf Umsetzungspflicht für Mangelbeseitigung lauschten. Und auch von deren Seite war kein Hinweis zu vernehmen, dass das Bauordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt oder BG, oder wer auch immer, erfolgreich eingreifen können, oder/und um "für Ordnung sorgen" zu können.
    ???
    Heißt: Erkannte Unterlassung ist irrrelevant, und Haftbarkeit erst im Schadensfall für den Unternehmer von Bedeutung. Für den, der sich nicht an Gesetze (oder "nur" die Regeln und Vorschriften der BG, techn,. Regeln, Stand der Technik, fortschritlichen Stand der Entwicklung usw.) halten "möchte".
    Es grüßt 1uwe

  • Korrekt erkannt, zum Problem wird das ganze immer erst im Schadensfall und auch dort wird natürlich zuerst nach dem offensichtlichen geguckt, also sind solche Prüfungen durchgeführt worden, das ist dann zuerst einmal ein Minus hat aber noch keine weiteren Folgen. Dann aber ist es Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts zu überprüfen was war tatsächlich die Ursache und hier muss nun haarklein erörtert werden, lag wirklich eine Beschädigung vor bzw. waren Geräte oder Kabel in Verwendung die nicht betriebssicher waren, oder wurden die Geräte bzw. Kabel vor Ort z.B. durch falsche Anwendung beschädigt. Ist vielleicht ein menschliches Versagen der Hintergrund? Erst wenn diese Fragen alle geklärt sind ist es mehr oder weniger Eindeutig ob und wer Haftbar ist. Ist es offensichtlich das hier Mängel vor der Verwendung vorlagen, wohl möglich noch mit wissen des Verantwortlichen, dann ist es klar das die fehlende Prüfung hier nicht gerade strafmildernd gewertet wird. Kommt dabei einfach heraus das die Gründe wo anders lagen, der Verantwortliche somit keinen Fehler begangen hat und nicht haftbar gemacht werden kann, ist das Minus der offensichtlich fehlenden Prüfung ohne Gewicht.
    Oder auf gut deutsch, solange ich mir ganz sicher bin, mein Material ist in Ordnung, solange habe ich nichts zu befürchten. Daher sehe ich für die kleine Bude immer noch kein Problem darin wenn diese Überprüfung selbst gemacht wird, nach besten wissen und Gewissen den der Rest ist nur Geldschneiderei. Der Elektromeister kann hier nichts besser oder schlechter prüfen und wenn man genau schaut ist der bei der eigentlichen Prüfung gar nicht vor Ort, wer will das den im nach hinein beweisen können ob er den Lehrling hingesetzt und nachher unterschrieben hat oder ob es wirklich der durchgeführt hat der eigentlich laut Regelwerken dafür vorgesehen ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "falcocgn"

    Zur Erhellung bei Verantwortung und Haftung empfehle ich die DIN 15750 und das "little white book",...


    Die aktuelle Auflage gab es beim oben erwähnten Seminar als "Gratis-Beilage".
    Habe mal gleich ein Zweites meinem TL übergeben (fand er überraschend interessant), nachdem ich es mir doch anders überlegt hatte, das "little white book" bei der Betriebsratsversammlung einem der verantwortlichen Vorstands-Chefs bei
    Q & A der Mitarbeiter zu überreichen.
    Der TL hat, nachdem er sich eine Kopie gezogen hat, das Werk seiner neuen (ahnungslosen) Abteilungsleiterin gegeben. Hm, warum das wohl?
    (Ist aber nicht meine Chefin. Bin dem Headcount zum "Opfer" gefallen.)
    Danke Kracky für Deine schnelle "Reaktion".
    Es grüßt 1uwe

  • Zitat von "1uwe"

    Die IHK ... (...meine Projektarbeit {5000Pax-Event} [28 Seiten+100 Seiten Gefahrenanalyse+100 Fußnoten...]


    Der Prüfungsausschuss (Südhessen) befand (vor 6 Jahren), dass 28 Seiten (12 Seiten waren "angesagt") auch "Kill-Over" bedeudet hätten können, daher gnädigerweise noch eine Note 4.
    Beschwerde zwecklos, obwohl es für Formfehler, wie Seitenzahl, nur 2 Punkte Abzug hätte geben sollen. (Naja: Auslegungssache: wahrscheinlich für jede Seite zuviel 2 Punkte abgezogen.) Ok., mündlich 'ne 2, und gut war's (-ich als externer Prüfling).
    Diese Woche eine Veranstaltung mit Frau Azubi, 30 (!-sprich einiges lebenserfahrener) Jahre jung, nicht Externer, aus Rheinland-Pfalz "im Boot". Projektarbeit von 20 Seiten gefordert.
    Da schau her...
    Der Leistungs- und Bewertungsstandard scheint ohnehin auf Länderebene erheblich abzuweichen. Auch das ist bemerkenswert. Aber das wurde mir schon vorher von einem Prüfungsausschussjuror aus Hamburg gesagt. Was jede Kommision/IHK selbst natürlich auch weiss.
    Ein unterschiedlicher LeveL/Niveau von Bundesland zu Bundesland? Macht das Sinn?

    Zitat von "1uwe"

    Antwort des TL auf die Frage warum bisher so gut wie nichts unternommen wurde (Anmerkung: In Bezug auf Veranstaltungssicherheit:) „Der Berufszweig ist ja noch so jung, das muss sich erst alles entwickeln. Ab jetzt wird alles besser werden, wir (ja er hat wir gesagt) arbeiten daran.


    Das mit dem Entschuldigen "der Beruf wäre noch soo jung", wurde mir vor 6 Jahren zum ersten mal "zu Gehör" gebracht. Und genau die oben genannte Azubi-Frau sagte das, was ihr nach fast bevorstehendem Abschluss als Erklärung für einige Missstände in der Veranstaltungsbranche gegeben wird und für einiges herhalten muss. "Das kommt alles daher, da es den Beruf noch nicht so lange gibt".
    Nebenbei berichtete sie, dass sie den Lehrer wieder von seiner Hobbyberichterstattung im Unterricht abbringen musste, da sie etwas anderes vom Inhalt erwarten würde...
    Ob das alles der Sicherheit von und auf Veranstaltungen zuträglich ist/sein kann?

    Zitat von "1uwe"

    Ist das auch die Zukunft von morgen?


    Und in 6 Jahren wieder, oben herhaltener Kommentar: "zu jung"?
    [Die (profesionelle) Hoffnung muss aber ganz schön viel Geduld aufbringen.]
    Was wurde mir zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik geprädigt (prophezeit): 1. Sicherheit, 2. Sicherheit, 3.Sicherheit, (erst) dann "Show must go on". Aber so?
    Es grüßt 1uwe

    Einmal editiert, zuletzt von 1uwe ()

  • Es wird auch in diesem Bereich nicht anders sein wie überall sonst, es gibt Fachkräfte die arbeiten hoch professionell und sicher, es gibt aber ebenso die anderen. Ein Stück Papier das dir bescheinigt das du die Fähigkeit haben müsstest ist noch keine Garantie das du sie auch wirklich hast und anwendest.
    Oder um hier Ausbildende Betriebe zu zitieren, 3 Jahre Ausbildung ist für den Beruf nicht ausreichend weil der Umfang an Wissen den man vermitteln sollte in dieser Brache einfach viel zu enorm ist wenn wir, Video, Rigging, Licht und Ton alles in einen Beruf packen wollen. Aber man kann ja keine 12 Jahre machen, irgendwann wollen die ja auch mal Geld verdienen. So ist es einfach so, in 3 Jahren vermittelt man Grundkenntnisse und Sicherheitsrelevantes und danach beginnt die Ausbildung in der Praxis.
    Den Job selbst gibt es wie du ja schon so schön zitierst noch nicht so lange und all diejenigen die das schon weit länger, auch ohne passendes Stück Papier, machen, die lächeln nur weil sie genau wissen, was da ausgebildet von der Schulbank kommt kann einem seltenst auch nur annähernd das Wasser reichen.
    Aber auch hier sei erwähnt, es gibt diejenigen ohne Titel die das schon ewig machen und hoch professionell und sicher arbeiten und es gibt auch die anderen.
    Um wieder zur A3 zu kommen, für mich ist diese Vorschrift schon sinnvoll, aber die Art der Bestimmung wie und durch wenn diese durch zu führen ist legt eindeutig nah das man hier einen neuen Wirtschaftszweig erzeugen möchte weil ja rein Theoretisch nicht mal der Elektromeister von neben an mehr genügt, das Personal dazu muss ja nun permanent dieser Arbeit folgen und entsprechend permanent geschult werden. Man möchte Betreibe erzeugen die sich eben nur auf diese Prüfung spezialisieren, die zuerst einmal viel Geld für den Nachweis zur Befähigung investieren und sich dieses dann vom geneigten Kunden wieder holen.
    Ähnlich wie der von Rockline so oft erwähnte Eintrag in die Handwerksrolle der nur diese Firmen dazu befähigt Reparaturen durch zu führen. Ob diese jetzt besser oder schlechter sind wie diejenigen die das schon immer und auch ohne Eintrag machen, wer weiß.
    Der alte Spruch bewahrheitet sich doch immer wieder, ein Stück Papier ist geduldig.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


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    Rosenstr.6
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