Fragen zur Abwicklung von Gast verursachtem Haftpflichtschad

  • Zitat von "hunterstudios"

    Wenn ich auf einem Parkplatz an die Karre fahre, brauche ich ihm auch nicht zu erklären, dass er doof geparkt hat und den Schaden selbst über seine Vollkasko-Versicherung abwickeln soll.


    Der Vergleich hinkt schon in sich. Wenn du es überhaupt vergleichen möchtest, dann so:
    Passant stützt sich aus irgendeinem Grund (Schwindel, Stolpern, Radfahrer ausweichen) an einem fremden Auto ab - bei diesem war die Handbremse nicht angezogen (defekt, vergessen) und kein Gang eingelegt - Fahrzeug kommt ins Rollen, es wird abschüssig, Fahrzeug knallt gegen Laternenmast. Wer darf deiner Meinung nach nun die neue Laterne bezahlen?


    Zitat von "STVO §14 Abs. 2"

    Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


    Wenn dieser Gast sein Bier bei dir ins Pult geschüttet oder sein iPhone ins Display geworfen hätte, dann wäre es vergleichbar (und trotzdem evtl. noch von einem guten Anwalt zerpflückbar) gewesen.

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  • Zitat von "audiobo"


    Der Vergleich hinkt schon in sich. Wenn du es überhaupt vergleichen möchtest, dann so:
    Passant stützt sich aus irgendeinem Grund (Schwindel, Stolpern, Radfahrer ausweichen) an einem fremden Auto ab - bei diesem war die Handbremse nicht angezogen (defekt, vergessen) und kein Gang eingelegt - Fahrzeug kommt ins Rollen, es wird abschüssig, Fahrzeug knallt gegen Laternenmast. Wer darf deiner Meinung nach nun die neue Laterne bezahlen?


    Das zahlt immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Ist hier aber nicht relevant da Motorfahrzeuge wie schon erwähnt gesonderter Gesetzgebung (Halterhaftung) unterliegen.
    Im vorliegenden Fall würde ich dringend davon abraten den Rechtsweg zu beschreiten. Für den gegnerischen Anwalt ist es ein leichtes dem TE mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung seiner Tätigkeit nachzuweisen und das wars dann.

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  • Zitat von "niggles"

    Das zahlt immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.

    Eben. Und wenn dabei die eigene Gartenlaterne des Fahrzeughalters drauf geht, bleibt dieser bzw. seine Versicherung halt auf dem Schaden sitzen. Weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
    Und im gewerblichen Bereich wird das ganz ähnlich sein.


    Nur mal so zur Anregung:

    Zitat von "BGV A1 §9"

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht.

    Zitat von "BGV C1 §7 Abs.1"

    Gegen das Herabfallen von Gegenständen auf Arbeitsplätze, Verkehrs- und
    Szenenflächen müssen Schutzmaßnahmen getroffen sein.

    Zitat von "BGV C1 §23"

    Durch das Bereitstellen, Stapeln, Bewegen und Transportieren von Gegenständen und
    Materialien dürfen Versicherte nicht gefährdet werden.

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  • Ich frag jetzt mal ganz Naiv...


    Was ist wenn ich im Porzellangeschäft das Rosenthal abräume weil man mich angerempelt hat oder eben mein Kind ein wenig umtriebig war?


    Hat der Inhaber, welcher ja auch Gewerbetreibender ist, dann seine Ausstellung, welche man durchaus auch als Szenenfläche ansehen kann, nicht richtig gesichert?


    Letztendlich entstand ja nur Sachschaden.


    Was wäre, wenn ich im Baumarkt bei einer Produktpräsentation einer Kreissäge mir den Finger absäbel oder mit fällt etwas hinein und dieser Gegenstand wird auf eine daneben befindliche Person geschleudert, welche ehrhebliche Verletzungen davon trägt?
    Wer haftet dann da, denn die Kreissäge war nicht entsprechend gesichert und zugänglich.


    Für mich stellt sich da wirklich keine Frage.
    Der Typ ist dagegen gerumpelt. Empfänger beschädigt das Display. Die Haftpflicht sollte den Schaden begleichen. Von mir aus sollen sich Haftpflicht und Geräteversicherung den Betrag teilen. Dafür hat man so ne dusselige Versicherung, welche sich immer noch eine goldene Nase verdienen. Aber so ein mögliches Rumzicken finde ich echt Banane.


    Wie schon gesagt: Absperrungen sind nicht immer möglich oder gerne gesehen. In dem Fall müsste gar der Veranstalter mit haften, oder?

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat

    Was ist wenn ich im Porzellangeschäft das Rosenthal abräume weil man mich angerempelt hat oder eben mein Kind ein wenig umtriebig war?


    Hat der Inhaber, welcher ja auch Gewerbetreibender ist, dann seine Ausstellung, welche man durchaus auch als Szenenfläche ansehen kann, nicht richtig gesichert?

    Auf diesen Vergleich hin würde dir ein gegnerischer Anwalt genüsslich darlegen, dass bei einer Konzert-/ Tanz-/ Vergnügungsveranstaltung im Halbdunkel des Publikumsbereiches zwingend von Vorfällen dieser Art (Stolpern, Rempeleien, Körperkontakten; wer weiß, vielleicht tanzt ja sogar jemand? :shock: ) auszugehen und im Weg herumstehender Krempel selbstverständlich dementsprechend abzusichern ist.
    Genau aus diesem Grund baut dein Porzellandealer seine Kostbarkeiten ja auch nicht dort neben der Tanzfläche auf, sondern im gediegenen Ambiente seines hell erleuchteten Ausstellungsraumes. Und die Mingvase selbst hier allenfalls hinter Panzerglas. Auch wenn letzteres nicht immer "gerne gesehen" ist.


    Hat er vielleicht einfach nur gelernt, umsichtiger zu handeln und besser aufzupassen als seine Kollegen von laut und bunt?


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Naja... bei dem Mingvasendealer waren ein paar Lampen defekt oder ich war durch die Sonne geblendet,welche durch die große und sauber geputzte Frontscheibe des Ladens schien, dazu noch die irritierenden Reflektionen der Kristallgläser.
    Achso... dann war da noch der Flauscheteppech, welcher Wellen wurf und es war sowieso gerade Ausverkauf und der Laden überfüllt.


    Man kann sich alles zurechtbiegen und vor allem Anwälte können dies, denn das ist ja ihr Job.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Greift hier nicht eine gewisse "Kette"?


    Aus deinem Eingangspost lese ich heraus:


    Du wurdest mit SD9 gebucht -> von einer VA Firma -> diese vom Veranstalter (Evtl. auch du direkt vom Veranstalter) -> der Veranstalter ist für die Gäste zuständig


    Meiner Meinung nach, wäre der erste Schritt, zum nächsten Beauftragenden zu gehen, damit der das mit seiner Haftpflicht klärt. Diese wird ggf. sich beim Verursacher melden und da etwas geltend mache. Für die VA muss der Veranstalter ja auch eine Veranstaltungshaftpflicht haben, falls nicht über die Gewerbehaftpflicht abgedeckt.


    Nur meine Sicht, wie immer keine Rechtsberatung.

  • Melde den Schaden deiner Geräteversicherung. Anhand der Schadensmeldung werden sie schon beurteilen können, ob sie es sich von dem Verursacher zurückholen wollen...


    So machte es unsere Gebäudeversicherung auch: Wasserschaden durch Bauarbeiten. Versicherung zahlt und holt sich das Geld beim Bauunternehmer (dessen Versicherung) wieder.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Zitat von "falcocgn"

    Hallo Sebastian, hier kann die "Weisheit" den Internet echt in die Hose gehen.


    Ersetze mal "kann" durch "wird"...


    Wer's genauer wissen will, der googelt mal den Unterschied zwischen "Gefährdungshaftung" und "Verschuldenshaftung".


    Bleibt noch die Haftung durch geschlossenen Vertrag, da müsste man genauer sehen, was zwischen dem Mischpultbesitzer und dessen Auftraggeber vereinbart wurde.




    Ansonsten mache ich mal hier zu - der Erkenntnisgewinn ist näherungsweise da, wo er auch wäre, würden Juristen über Tontechnik diskutieren.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess