Zitat von "hunterstudios"Wenn ich auf einem Parkplatz an die Karre fahre, brauche ich ihm auch nicht zu erklären, dass er doof geparkt hat und den Schaden selbst über seine Vollkasko-Versicherung abwickeln soll.
Der Vergleich hinkt schon in sich. Wenn du es überhaupt vergleichen möchtest, dann so:
Passant stützt sich aus irgendeinem Grund (Schwindel, Stolpern, Radfahrer ausweichen) an einem fremden Auto ab - bei diesem war die Handbremse nicht angezogen (defekt, vergessen) und kein Gang eingelegt - Fahrzeug kommt ins Rollen, es wird abschüssig, Fahrzeug knallt gegen Laternenmast. Wer darf deiner Meinung nach nun die neue Laterne bezahlen?
Zitat von "STVO §14 Abs. 2"Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Wenn dieser Gast sein Bier bei dir ins Pult geschüttet oder sein iPhone ins Display geworfen hätte, dann wäre es vergleichbar (und trotzdem evtl. noch von einem guten Anwalt zerpflückbar) gewesen.