Bestuhlungspläne - wie genau muss ich mich dran halten?

  • Geschätzte Kollegen,


    im Rahmen einer Medienplanung wurde ich gebeten ein paar Bestuhlungsvorschläge
    für einen Saal mit ca. 250 m² und einer zugelassenen Personenzahl von 192 Personen
    zu entwerfen. Es geht dabei in der momentanen Situation nur um das ausloten
    wofür der Saal alles genutzt werden könnte,
    bzw. in welcher Bestuhlungsvariante wie viele Personen reinpassen.
    Dass ich die Pläne nicht selbst zur Genehmigung einreichen kann ist mir bewusst,
    sei an dieser Stelle aber unerheblich.


    Nun kam kundenseitig die Frage auf, in wie weit von genehmigten Bestuhlungsplänen abgewichen werden darf,
    bzw. welche Szenarien sich der Betreiber alle einzeln genehmigen lassen müsste.



    Konkrete Nutzungsbeispiele:


    Bühne 6x4m Spielfläche, Publikum ebenerdig sowie auf einer Tribüne mit ca. 8x8m.
    -> a) darf ich die Bühnenteile weglassen, und die Band/Theatergruppe auf dem Saalboden spielen lassen
    bei sonst gleicher Anordnung der Publikumsbestuhlung?
    -> b) darf ich die Bühne beibehalten, aber die Tribüne weglassen und das Publikum komplett ebenerdig bestuhlen.
    (gleiche Sitzplatzanzahlen, gleiche Reihenabstände etc.)


    -> parlamentarische Sitzordnung mit 6 Reihen a`8 Plätzen auf dem genehmigten Plan,
    es kommen aber viel weniger Teilnehmer.
    Darf der Kunde auch nur mit 4 Reihen bestuhlen ohne rechtliche Grauzone zu betreten?


    -> Saal bleibt unbestuhlt, und wird mit 10 Tischen für eine Hausmesse/Kunstausstellung genutzt,
    keiner sitzt, und mehr als die zulässige Personenzahl kommen auch nicht rein.


    -> Saal bleibt komplett leer, da Kindertheater gespielt wird,
    Künstler und Publikum sitzen am Boden.


    Meiner bescheidenen Auffassung nach legt ein Bestuhlungsplan ja nur die maximal zu stellende Anzahl Stühle/Tische/Bühnenteile etc.
    in einer bestimmten Aufstellungsvariante fest (z.B. parlamentarisch, Bankett, Bühne stirnseitig, Mittelbühne etc.),
    um die Einhaltung der Fluchtwege zu gewährleisten.
    Weglassen einzelner Elemente sollte da kein Problem darstellen, da sich die Fluchtwegsituation ja nur verbessern kann.
    Auch was die Bühnenhöhe betrifft ist der Kunde skeptisch, ob er sich bereits vor dem Genehmigungsverfahren auf eine
    konkrete Höhe festlegen muss. (20/40/60cm, gestuft oder flächig gleiche Höhe)


    Kann mir vieleicht jemand aus eigener Erfahrung sagen bzw. entsprechende Quellen nennen,
    die meine Vermutung bestätigen oder wiederlegen?


    Vorab schon mal besten Dank!

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Moin,


    wie ich das sehe:


    Die maximale Personenzahl in einem Versammlungsraum wird nach "Unserer Verordnung" bestimmt durch die Breite der Türen und folgenden Wege bis zum Sammelpunkt. Wenn die "192" die damalige Ansage des Architekten sind, dann ist eine Überprüfung unumgänglich. Auch die Wege innerhalb des Raumes müssen der Verordnung entsprechen, z.B. maximale geschlossene Stuhlreihe. Dadurch kann sich die maximale Personenzahl z.B. durch Tische oder Bühnenvariante verringern. Bestuhlungspläne braucht es nicht, solange ein der Verordnung genügender Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bei der Möblierung anwesend ist, und Diese während der Veranstaltung verantwortet. Wenn allerdings nur Hilfspersonal aufmöbliert, und während der Veranstaltung kein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik die verordnungsgemäße Handhabung der Bestuhlung sicherstellt (Änderungen), dann sind Bestuhlungspläne sehr hilfreich - insbesondere um dem Veranstalter gegenüber simpel und geradlinig in einem Satz argumentieren zu können: "Das ist der Plan, Änderungen Feuerpolizeilich verboten". Feuerpolizeilich war gestern... hilft aber.


    So wie ich Dein Posting verstehe bist Du nicht zum Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik qualifiziert? Aber Du bist Fachkraft? Dann mußt Du einen Bestuhlungsplan erarbeiten und zeichnen können, sollte dann aber einen VA Meister oder VA Ing stempeln. Wenn bei Euch auch die Feuerwehr den Stempel anbietet sollte drauf stehen: am XX.XX.XX genehmigt nach Versammlungsstättenverordnung *Bundesland* vom XX.XX.XX. Ich gehe Wetten ein, daß Du dann die Adresse eines Ingenieurbüros bekommst.
    Es ist jedenfalls gaaanz schlecht mit den Worten aufzutreten: "Diesen Plan habe ich für Deine Veranstaltung gemalt".


    Und wenn Du keine Fachkraft oder gleichgestellt bist, dann würde ich mit niemandem über Bestuhlungsvarianten reden und stattdessen die Erstellung und Einhaltung eines jeweils passenden Plans fordern. Das schont Deine Nerven, und schützt Dich vor einer Verantwortung, die Du niemals tragen willst, weil Du das schon im Ansatz nicht kannst!


    Grüße


    PS
    Bei Laiendarstellern wie z.B. kleinen Kindern muß eine Bühne die selben Anforderungen erfüllen wie der Zuschauerraum. Also maximal 20cm - deutlich sichtbare Stufe, ringsum notbeleuchtet, keine Stative, keine Podeste etc. - über 20cm => Geländer ringsum, auch vorne. Eine Szenenfläche darf nur von eingewiesenen Personen betreten werden, also kann man das zwar Bühne nennen aber... . Das Mindestalter für die Einweisbarkeit für eine Szenenfläche wäre allein schon eine juristische Facharbeit, zusammen mit dem Inhalt der Einweisung. Erwachsene kann man natürlich einweisen, ist wohl im aktuellen Fall unterlassen worden (wahrscheinlich) oder (sicher) erfolglos geblieben ;) :
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=56&t=88426
    Dieser Penner hätte definitiv nur auf einer absolut leeren 20cm-Bühne singen dürfen. Schlicht nicht für eine Szenenfläche qualifiziert! Wenn es einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gab möchte ich nicht in seiner Haut stecken, und wenn es Keinen gab, dann möchte ich nicht der Betreiber der Versammlungsstätte gewesen sein.


    Ich halte es aber durchaus für möglich eine vor Ort gut geprobte Aufführung auch mit kleinen Kindern auf eine 40cm-Bühne zu bringen. Und sobald alle teilnehmenden Kinder "diese" 60cm-Bühne ohne Treppe erklettern können... Aber bei nur in Kindergärten oder Klassenzimmern geprobten Uraufführungen kann keine Szenenfläche "entstehen"...und die zuschauenden Kinder müssen auf dem Boden sitzen - sonst sehen sie nix... ...was auf der definitiv höchstens 20cm-Bühne passiert.


    Weißt Du, ich bin am meisten über Deine Frage gestolpert, ob man aus einem Bestuhlungsplan einen Stuhl entfernen darf... Sowas kannst Du einfach nicht fragen, wenn Du Dich in der Branche rumtreibst und den Mund aufmachst.

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    ich bezahle nicht fürs hinhören, ich baue Beschallungsanlagen


    Das SD12 Fliegetop ist bei gleicher Endstufe um durchgehend 3 dB lauter
    als "vorbekannte" 12"/1" Bauweisen.


    Der Bass CB18S ist der Beste

  • Danke schonmal für die Ausführungen :)


    Richtig erkannt: ich bin auf dem Papier erfreulicherweise für nix qualifiziert,
    und bevorzugt bleibt das auch so.


    Habe aber dennoch die Möglichkeit, bei der Gestaltung eines Kulturzentrums mit zweistelligem Millionenbudget
    ein bisschen die Weichenstellung bezüglich Medientechnik zu beeinflussen.
    Ich stelle bei diesem Projekt lediglich meine Stunden in Rechnung,
    das reicht mir schon fürs persönliche Wohlbefinden :)


    Als Nebenbaustelle taucht da eben u.A. die zunächst lapidar klingende Frage nach der
    "Wunschvorstellung" für die (Bühnen)technische Ausgestaltung des Veranstaltungssaales auf,
    daher auch mein Posting. Man will ja auch ein bisschen die Gelegenheit nutzen, eine Location
    endlich auch mal "in schön" gestalten zu können, sei es z.B. Hängepunkte, Audionetzwerk, Stromanschlüsse,
    Beleuchtungstechnik, Ladesituation oder Leergutlager betreffend, oder eben Bühnen, Tribünen, Stühle und Tische
    an den richtige Stellen und in den richtigen Proportionen positionieren zu können...


    192 ist die vom Betreiber vorgegebene maximale Nutzerzahl, weil man sich wohl die permanente Anwesenheit einer Flachkraft
    aus budgetären Gründen ersparen möchte.
    (und aus meiner bescheidenen Sichtweise als ungelerntem Schiffschaukelhilfsbremser
    in vielen Fällen auch ersparen kann)
    Fluchtwegbreiten und Längen sind kein Thema, das ist in den Vorentwürfen schon alles berücksichtigt.
    Realistisch bestuhlt schafft man diese Zahl sowiso nicht, da ist bei ca. 150 Leuten Schicht.


    Letztlich geht es also wirklich darum, vorweg möglichst vielseitig verwendbare Pläne genehmigen zu lassen,
    aus denen man dann einzelne "Positionen" streichen kann,
    eben wie erwähnt z.B. sämtliche Bühnenpodeste,
    oder die Publikumstribüne oder die äußeren Stuhlreihen.


    Aus reinem Pragmatismus würde ich ja sagen
    "Ein Bestuhlungsplan stellt nur die maximale Ausbaustufe der Saalnutzung dar,
    alles was man sinnvoll* weglässt vergrößert nur die Fluchtwege und ist damit problemlos umsetzbar."


    Wäre schön wenn es genau dazu eine zitierfähige Vorschrift/Link/Hinweis etc. gäbe,
    ob das in der Realität auch so einfach angewendet werden kann..





    *keine durchverbundene Reihen auflösen, keine Podeststufungen 20/60cm generieren etc., ist ja klar...

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  • Schöne Aufgabe, wenn man gestalten darf.


    In diesem Fall zitiere ich die BA einer großen rheinischen Stadt sinngemäß: Was aufgebaut wird muss auch genehmigt sein, weglassen geht immer. Mehr nicht.


    Die Rechtsgrundlage ist hier der § 32 SBauVO, bzw. der VStättVO, weil Skyper in Bayern sitzt. Du solltest die üblicherweise vorkommenden Bestuhlungsvarianten (Schützenfest, Theater, Tagung, usw. ) zeichnen (lassen) und genehmigen (lassen). Lieber einer zuviel, als zuwenig. Bestuhlugnspläne zählen zu den Bauvorlagen. Schade, dass der Architekt das bei Bau des Hauses nicht direkt gemacht hat.


    Weglassen geht immer und bei einer Bühne ist es egal, ob die 20cm oder 1m hoch ist. Du solltest natürlich die Bühnenposition einzeichnen lassen. Bei der Tribüne sehe ich das genauso, frag aber vorher bei der BA nach.


    Also als Antwort a) ja, b) kommt auf Sichtweise BA an, c) ja, d) lass einen Rasterplan erstellen. Also einen Plan, auf dem die Flächen, die für Tische/Stände genutzt werden dürfen als Raster eingezeichnet sind. Die Fluchtwege/Gänge liegen dann außerhalb des Rasters und Du hast Freiheit, zu stellen; e) ja.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "skyper"

    Habe aber dennoch die Möglichkeit, bei der Gestaltung eines Kulturzentrums mit zweistelligem Millionenbudget ...
    192 ist die vom Betreiber vorgegebene maximale Nutzerzahl, weil man sich wohl die permanente Anwesenheit einer Flachkraft aus budgetären Gründen ersparen möchte.


    Prioritätensetzung... :roll:


    Für keine 10% der Budgetsumme könnte man sich eine Fachkraft für die nächsten Jahrzehnte fest anstellen.



    Zur eigentlichen Frage: Es steht zwar nirgends im Gesetzestext, aber ich habe noch niemand mit Qualifikation getroffen, welcher der Auslegung "weglassen geht immer" widersprochen hätte.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • @Falco & Admin:


    Danke für die Bestätigung - so hatte ich mir das auch gedacht.
    (zumindest solange man keinen mutwilligen Schabernack treibt,
    z.B. jeden zweiten Stuhl rausnehmen, dann würde man ja die durchverbundenen Reihen aushebeln ;) )


    Das Projekt wird ab nächstem Jahr in ein bestehendes Industriegebäude implementiert,
    insofern wird sich da bestimmt noch einiges ändern - daher auch erst jetzt die Angelegenheit
    mit den Bauvorlagen bzw. Bestuhlungsvorschlägen für den Veranstaltungssaal.
    Wie bereits gesagt, man versucht gerade noch zu sondieren, was überhaupt machbar ist.
    Ich versuche schon immer ein bisschen in die Richtung "reale Welt des Veranstaltungsalltags" zu drängen,
    aber die Beteiligten sind da eben nicht alle so ganz im Thema.


    Die Idee mit dem Rasterplan finde ich im Übrigen ganz hervorragend, damit kann man ja schonmal nahezu alles was
    nicht Standard-Bühnensituation oder Bankett heißt erschlagen...

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: http://catcore.eu


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Ich hatte in diesem Sommer tatsächlich den fall, das ich in einer eislaufhalle eine VA durchführen wollte.
    Von uns geplant war eine Bühne, und zwei drei kleine Informationsstände an der Bande.


    Obwohl unser Aufbau deutlich weniger fläche eingenommen hat als alle vorhandenen bestuhlungspläne, und auch die von uns maximal (jedoch praktisch niemals zu erreichende zuschauerzahl) per Kartenverkauf begrenzte Zuschauerzahl weit unterhalb der Pläne blieb, wollte es der Hallenmeister zuerst tatsächlich auf eine diskussion ankommen lassen.
    Er bestand zuerst auf die Erstellung eines neuen Planes, was wir gott sei dank abwenden konnten.


    Es ist aber tatsächlich nicht klar geregelt, wenn also einer Queer schießt kann er auf die genaue Einhaltung der Pläne bestehen, ob sinnvoll oder nicht.


    Daher meine empfehlung lieber einen plan mehr, als einen zu wenig erstellen lassen!

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio