Leider machen viele diese Erfahrung und ich leider zum 4.ten Mal:
gebrauchtes Gerät gekauft => ECHTER Zustand => DEFEKT, nicht funktionstüchtig, verbastelt, etc...
In einem Angebot für ein gebrauchtes Gerät muss der TATSÄCHLICHE ZUSTAND des Gerätes enthalten sein.
Fehlt diese Beschreibung im Angebot, ist grundsätzlich von einem
funktionstüchtigen Gerät im original Auslieferzustand des Herstellers auszugehen!
( verrostete Schrauben, Kratzer, etc... sind dann ALTERSBEDINGT zu akzeptieren! )
ABER
was auf keinem Fall geht:
fehlende Schrauben, lose Halterungen, Reste von Flüssigkeiten, nachträgliche sichtbare Lötversuche, Kratzer auf der Platine
fehlende Funktionen, ausgelaufene Kondesatoren, getauschte Bauteile, geöffnete Gehäuse, falsche Schrauben, etc...,
Garantie und/oder Rücknahme Ausschluss => Zitat:" Das Gerät wurde von mir getestet und funktioniert einwandfrei! " oder "es läuft ohne Probleme"
Das ist einfach NUR Schrott! Und dieser Schrott kann für den/die Verkäufer/in / Angebotsersteller/in richtig teuer werden.
Also, wenn die Funktion nicht 100% gegeben ist und oder der/die Angebotsersteller/in nicht 100% den Zustand des Gerätes einschätzen kann,
muss das Wort "defekt" in der Zustandsbeschreibung auftauchen.
Grundsätzlich ist das als Versuch "defekte Ware als funktionstüchtige Ware" zu verkaufen zu werten!
Rechtlich ist dies natürlich dann schon sonnenklar: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Also schreibt ins Angebot rein, was Sache ist!