moin
Da gibts in den Warnungen immer wieder Hinweise über geklaute Geräte.
Wird es nicht Zeit, eine Datenbank mit geklauten Geräten mit Datum Ser.Nr. und so zu installieren ?
oder gibt es sowas schon?
Gruß Opa
moin
Da gibts in den Warnungen immer wieder Hinweise über geklaute Geräte.
Wird es nicht Zeit, eine Datenbank mit geklauten Geräten mit Datum Ser.Nr. und so zu installieren ?
oder gibt es sowas schon?
Gruß Opa
Es gibt eine im Lichtler-Forum:
Yahoo Groups Account und Mitgliedschaft in der Gruppe sind für einen Zugriff erforderlich.
Derzeit sind 18 Einträge drin, bezeichnenderweise hauptsächlich Mikros (Handsender) und Empfänger.
Eine etwas öffentlichere Form (z.B. im Umfeld dieses Forums :wink: )wäre nicht schlecht.
Ich bin gerne bereit, so etwas hier reinzustellen, wenn man mich mit entsprechenden Daten "füttert".
Aber wie wurde in einer der letzten Warnungen ohne weitere Angaben geschrieben: "Die Seriennummern sind teilweise bekannt"....
Vieleicht ist das eine gute Idee.
Man könnte auch seine Geräte sozusagen "registrieren".
Oder sprengt das den Rahmen?
Adam
Zitat von "Adam Selene"Man könnte auch seine Geräte sozusagen "registrieren".
Oder sprengt das den Rahmen?Adam
Und das ganze nennt sich dann outsourcing der Buchhaltung
.
Nee Spass beiseite, ich finde diese Idee absolut top. Wenn man so schaut was einem in diversen Boards so angeboten wird, wäre es schon toll, wenn man schnell die Geburtsurkunde checken kann.
MfG Uwe
ich denke das wäre ne aufgabe di eDER VPLT sehr gut warh nehmen könnte
bei Gestohlenen geräten ne Daten bank , auf die mann als registrierte s mitglied voll zu greifen kann die sich dann fast von selbst ordnet.
eine schwarze liste wäre ja auch nicht schlecht.
Ich halte es für wichtig, dass eine solche Liste absolut öffentlich ist.
Eben nicht eine von den Insider-registrierte-Mitglieder- wer bist Du denn eigentlich?-Adressen. (So würde der VPLT das wahrscheinlich handhaben)
Also, zum Beispiel hier.
Der beklaute, der die Geräte wiederhaben will, hat ja wohl kein Problem mit der Veröffentlichung
der Ser. Nummern.
Und jedem, der ein Schnäppchen kaufen will, kann dann da mal kurz nachgucken, obs da nicht ältere Interessen gibt.
In der BRD kann man an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Das heisst, wenn der alte Eigentümer sein Gerät erkennt, kann er sofort sein Eigentum zurückverlangen. Wer also für ein geklautes Gerät bezahlt hat, ist in so einem Fall seine Kohle und das Gerät los.
Es ist keineswegs so, dass die geklauten Teile alle gleich "nach Osten" verschwinden. Mir sind lustige "Wiederauftauchgeschichten" bekannt. Der Dieb nicht erwischt, der Käufer hat bezahlt, der Eigentümer wills zurück.
Das lässt sich doch vermeiden.wenn man vor dem Kauf mal kurz nachguckt, und den Eigentümer informiert.
Die Gewinne, die mit dem Zeugs gemacht werden, sind eh gering, für den Dieb, wie für den Käufer, aber der Ärger für den Beklauten ist kaum zu ertragen ![]()
Auch Opi hat sich schon mal für €6000,- beklauen lassen (von dem Auto rundrum ganz zu schweigen)
Besorg mal die alten Kisten wieder.nerv.
Auch Einträge ohne Ser.nr. können sinnvoll sein. Manchmal taucht das Zeug komplett (nach 4Wochen) wieder auf.Die sind manchmal auch faul.
Opi
zum thema anlage kaufen und kein eigentum erwerben:
schaut euch mal paragraph 635 im bgb an.
ein kunde leiht sich was im dauerverleih aus (lieferschein !!)
verkauft seinen laden mit der anlage. der käufer hat gutgläubig erworben. ich muß jetzt mit dem entleiher prozessieren, weil durch gutgläubigen erwerb ist das zeug futsch !!!!!!!!
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Auch mal anderen Anwalt fragen.
Mir hat die Kripo mehrfach erzählt:
Gutgläubigkeit hat keinen Einfluß
auf Eigentum von Diebesgut.
Geh hin, sag du musst die Anlage warten, und nimm sie mit.
kann ja wohl nicht angehen
Opi
Der Erfolg von deinem Prozess hängt nur von deinem Anwalt ab, NICHT von der Rechtslage oder deinem Gerechtigkeitssinn.
Wenn jemand Waren die Ihm nicht gehören weiterverkauft dann ist das Hehlerei und wenn diese Kunde 100 mal im Guten willen kauft, es ist und bleibt sozusagen geklautes bzw. verhehltes Material und somit erwirbst du keinen Anspruch auf die Ware, auch wenn du sie bezahlt hast.
Zitat§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
war natürlich ein blöder Vorschlag: einfach hingehen und rausholen.haste ja wahrscheinlich schon versucht.
DAS ist nun mal wirklich ein Fall für den VPLT.
Ruf doch da mal an, erzähl die Geschichte und frag ob die einen Tip für dich haben oder dir sogar helfen können.
und hier bitte einen Bericht abliefern
wollen doch mal sehen....
grummel
Opi
An geklauter Ware gibt es keinen Eigentums-Erwerb!!!
Ein Erwerb kann nur durch den Eigentümer durch Willenserklärung geschehen. Ein Dieb ist zwar der Besitzer, aber nicht der Eigentümer (!Wichtiger Unterschied). Folglich kann der jetztige Besitzer nicht sagen er hätte nun das Eigentum dran. Sein Geld ist dann futsch, wenn er es nicht Zivil vom Dieb zurückklagt.
Was Dich udn Dein Eigentum betrifft.
Was gibts denn da zu fragen? Nix klagen! Wenn Du beweisen kannst, dass es Deines ist, dann Zeig den momentanen Besitzer an und Teile dabei mit, dass er Dein Eigentum ohne Zustimmung ) hat.(Wie der Weg zu Ihm war, kann Dir schnuppe sein
Folge: Rausgabe.
Er muss dann beweisen, dass er es nicht selbst geklaut hat!
So einfach geht das!
Da braucht man keinen Anwalt das macht die Polizei für Dich.
Ach ja noch was:
Zitatein kunde leiht sich was im dauerverleih aus (lieferschein !!)
verkauft seinen laden mit der anlage. der käufer hat gutgläubig erworben. ich muß jetzt mit dem entleiher prozessieren, weil durch gutgläubigen erwerb ist das zeug futsch !!!!!!!!
Also es HEISST VERMIETUNG und nicht VERLEIH!!!
Du bekommst ja schliesslich GEld dafür! Daran binden sich dann aber auch gleich mehr Rechte (und Pflichten)
Gutglübig? Ich behaupte er hat seine Verkehrspflichten verletzt, denn er muss sich absichern, dass keine Verträge bestehen, die er ohne die andere Partei zu Informieren übernimmt. Das geht nämlich nicht so einfach, weil dann wieder 2 übereinstimmende Willenserklärungen zwingend sind.
Schwieriger ist es sich das Material aus dem Laden zu holen-->wegen Hausfriedensbruch.
-->Anwalt->Einstweilige Verfügung.
P.S. Ich empfehle Hier mal ein anderes Forum! Zu finden unter http://www.recht.de
Zitat von "DJ-JAJA"Ach ja noch was:
Also es HEISST VERMIETUNG und nicht VERLEIH!!!
es heist ja auch "hast du mal ein taschentuch" statt haste ma n tempo
....
Datenbank fände ich gut.
ich habe mal bei Ebay einen U2 Handsender geschossen. Als keine Seriennummer drinn war habe ich mal Audio Export kontaktiert ob bei ihnen was gestohlen gemeldet wurde (der Verkäufer hat 2 Hand- und 2 Taschensender ohne Empfänger versteigert).
Bei Audio Export lag nichts vor, ich hätte gerne mal in eine entsprechende Datenbank geschaut falls es die gegeben hätte.
@ Admin
Ich denke, es ist Unsinn zu warten, bis dich jemand "füttert".
Willste dann jede Meldung selber da reinhacken?
Einfach machen, wärs doch. Dann wird man ja sehen.
Oder ist das zuviel Mühe? für vielleicht nix?
Meinste nicht, dass es da viele Klicks für geben würde?
Ich hab mir das so erträumt:
Es gibt eine Eingabemaske für nen Text, was, wo, wie wann.
Natürlich muss jedes Gerät einzeln aufgeführt werden (nach Hersteller und Typ), damit die Suchmaschine auch Einzelgeräte aus einem ganzen Rack findet. Das geht dann extra.
Wenn zu befürchten ist, dass es unernste Beiträge gibt, kann man die Eingabe des Aktenzeichens (der Diebstahlsanzeige bei den Grünen) zur Pflicht machen. Diese sollte jedoch nur dem Admin zugänglich sein.
Die Möglichkeit für Photolinks wär auch nicht schlecht, dann Photographieren die Leute ihre Teile vielleicht mal, bevor sie sich das klauen lassen. Dann ist der Schritt, die SerNr zu notieren auch nicht mehr groß, gell?
Als Abrufer gebe ich dann einen GeräteTyp ein und erhalte die Liste der Einträge (zunächst ohne Photo oder Details damits schnell geht) evtl mit Ser.Nr und dem Vermerk Besondere Kennzeichen ja/nein. Bei Bedarf kann ich mir dann die ganze Story angucken)
Ich glaube, es muss dieses Angebot geben, damit das funktioniert.
Die Leute müssen das sehen, weil sie dann auch erst darauf kommen, ihre SerNrn aufzuschreiben usw.
"Im Dunkeln" darauf warten, dass diesbezüglich Meldungen eingehen, bringts glaub ich nicht. Die Leute müssen sehen, dass der Eintrag schnell und einfach möglich ist, ebenso wie sie sehen müssen, dass sie schnell ein Ergebnis abgerufen bekommen. Dann geht die Sache von ganz allein ab, hoffe ich.
Zuviel Aufwand?
mal schauen
jedenfalls vielen Dank für das Interesse.
Euer Opi
*schleichwerb* ![]()
Also wenn's um "mal-eben-schnell-ne-Datenbank-im-Web-machen" geht, fällt mir http://www.baseportal.de ein. Da habe ich ne Weile mit gearbeitet, mit den Basisfunktionen kann man schon einiges anstellen, aber mit Perl ist dann fast alles machbar... ![]()
Stefan
Zitat von "Hubert Barth"Datenbank fände ich gut.
ich habe mal bei Ebay einen U2 Handsender geschossen. Als keine Seriennummer drinn war habe ich mal Audio Export kontaktiert ob bei ihnen was gestohlen gemeldet wurde (der Verkäufer hat 2 Hand- und 2 Taschensender ohne Empfänger versteigert).
Bei Audio Export lag nichts vor, ich hätte gerne mal in eine entsprechende Datenbank geschaut falls es die gegeben hätte.
hallo,
blöde frage:
wo finde ich den bei U1 / U2 und U4D die Seriennummern - habe bis jetzt noch keine gefunden???
Bei meinen U1 gibt es einen einfachen Aufkleber mit einer 10-stelligen Zahl im Deckel vom Batteriefach.
Beim U4D auf der Unterseite vom Gehäuse.
Also wenn Ihr meinen Schwager mal richtig beschleunigen könntet...
http://www.gestohlen-unterschlagen.de
...er kommt seid ewig und drei Tagen mit der Datenbank nicht aus den Puschen, weil es ja nicht "drückt"!
Geplant ist eine Datenbankabfrage, wie Opi sie beschrieben hat, d.h.
um bösartigen Unfug zu unterbinden, muss zu jedem Eintrag eine
Tagebuchnummer der jeweiligen Polizeidienststelle, oder Staatsanwaltschaft eingreicht werden.
Ist zwar dann nicht mehr ganz so komfortabel, aber es kan nicht angehen,
daß z.B. irgend ein Entleiher seinen Verleiher ärgert, indem er Sonntag Abend noch mal fix die geliehenen Geräte einträgt.
Die Einträge in der Liste bleiben verborgen, d.h. über Eingabe von Hersteller,Typ und Seriennummer kann geprüft werden, ob zu einem Gerät ein Eintrag vorliegt.