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Haltet den Dieb!

  • Ton_Opa
  • 31. Juli 2003 um 10:17
  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 31. Juli 2003 um 10:17
    • #1

    moin

    Da gibts in den Warnungen immer wieder Hinweise über geklaute Geräte.
    Wird es nicht Zeit, eine Datenbank mit geklauten Geräten mit Datum Ser.Nr. und so zu installieren ?

    oder gibt es sowas schon?

    Gruß Opa

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • get976
    Beiträge
    20
    • 31. Juli 2003 um 10:38
    • #2

    Es gibt eine im Lichtler-Forum:

    http://www.lichtler-forum.de/

    Yahoo Groups Account und Mitgliedschaft in der Gruppe sind für einen Zugriff erforderlich.

    Derzeit sind 18 Einträge drin, bezeichnenderweise hauptsächlich Mikros (Handsender) und Empfänger.

    Eine etwas öffentlichere Form (z.B. im Umfeld dieses Forums :wink: )wäre nicht schlecht.

    ------------------------------------------------------------------
    Korrekte Rechtschreibung spart Lesezeit und Nerven.

  • ADMIN
    Administrator
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 31. Juli 2003 um 11:43
    • #3

    Ich bin gerne bereit, so etwas hier reinzustellen, wenn man mich mit entsprechenden Daten "füttert".

    Aber wie wurde in einer der letzten Warnungen ohne weitere Angaben geschrieben: "Die Seriennummern sind teilweise bekannt"....

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Adam Selene
    Profi
    Beiträge
    2.271
    • 31. Juli 2003 um 11:52
    • #4

    Vieleicht ist das eine gute Idee.
    Man könnte auch seine Geräte sozusagen "registrieren".
    Oder sprengt das den Rahmen?

    Adam

    "Dave...my mind is going...I can feel it...I can feel it."

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 31. Juli 2003 um 12:44
    • #5
    Zitat von "Adam Selene"

    Man könnte auch seine Geräte sozusagen "registrieren".
    Oder sprengt das den Rahmen?Adam

    Und das ganze nennt sich dann outsourcing der Buchhaltung :D .
    Nee Spass beiseite, ich finde diese Idee absolut top. Wenn man so schaut was einem in diversen Boards so angeboten wird, wäre es schon toll, wenn man schnell die Geburtsurkunde checken kann.

    MfG Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 31. Juli 2003 um 12:51
    • #6

    ich denke das wäre ne aufgabe di eDER VPLT sehr gut warh nehmen könnte


    bei Gestohlenen geräten ne Daten bank , auf die mann als registrierte s mitglied voll zu greifen kann die sich dann fast von selbst ordnet.

    eine schwarze liste wäre ja auch nicht schlecht.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 31. Juli 2003 um 14:32
    • #7

    Ich halte es für wichtig, dass eine solche Liste absolut öffentlich ist.

    Eben nicht eine von den Insider-registrierte-Mitglieder- wer bist Du denn eigentlich?-Adressen. (So würde der VPLT das wahrscheinlich handhaben)

    Also, zum Beispiel hier.


    Der beklaute, der die Geräte wiederhaben will, hat ja wohl kein Problem mit der Veröffentlichung
    der Ser. Nummern.

    Und jedem, der ein Schnäppchen kaufen will, kann dann da mal kurz nachgucken, obs da nicht ältere Interessen gibt.

    In der BRD kann man an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Das heisst, wenn der alte Eigentümer sein Gerät erkennt, kann er sofort sein Eigentum zurückverlangen. Wer also für ein geklautes Gerät bezahlt hat, ist in so einem Fall seine Kohle und das Gerät los.

    Es ist keineswegs so, dass die geklauten Teile alle gleich "nach Osten" verschwinden. Mir sind lustige "Wiederauftauchgeschichten" bekannt. Der Dieb nicht erwischt, der Käufer hat bezahlt, der Eigentümer wills zurück.
    Das lässt sich doch vermeiden.wenn man vor dem Kauf mal kurz nachguckt, und den Eigentümer informiert.

    Die Gewinne, die mit dem Zeugs gemacht werden, sind eh gering, für den Dieb, wie für den Käufer, aber der Ärger für den Beklauten ist kaum zu ertragen :evil:

    Auch Opi hat sich schon mal für €6000,- beklauen lassen (von dem Auto rundrum ganz zu schweigen)

    Besorg mal die alten Kisten wieder.nerv.

    Auch Einträge ohne Ser.nr. können sinnvoll sein. Manchmal taucht das Zeug komplett (nach 4Wochen) wieder auf.Die sind manchmal auch faul.

    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • test
    Profi
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    Marktplatz Einträge
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    • 31. Juli 2003 um 14:39
    • #8

    zum thema anlage kaufen und kein eigentum erwerben:
    schaut euch mal paragraph 635 im bgb an.
    ein kunde leiht sich was im dauerverleih aus (lieferschein !!)
    verkauft seinen laden mit der anlage. der käufer hat gutgläubig erworben. ich muß jetzt mit dem entleiher prozessieren, weil durch gutgläubigen erwerb ist das zeug futsch !!!!!!!!
    :evil::evil::evil::evil::evil:

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Ton_Opa
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    • 31. Juli 2003 um 14:58
    • #9

    Auch mal anderen Anwalt fragen.
    Mir hat die Kripo mehrfach erzählt:
    Gutgläubigkeit hat keinen Einfluß
    auf Eigentum von Diebesgut.

    Geh hin, sag du musst die Anlage warten, und nimm sie mit.

    kann ja wohl nicht angehen
    Opi

    Der Erfolg von deinem Prozess hängt nur von deinem Anwalt ab, NICHT von der Rechtslage oder deinem Gerechtigkeitssinn.

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • Kracky
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    12.055
    • 31. Juli 2003 um 15:19
    • #10

    Wenn jemand Waren die Ihm nicht gehören weiterverkauft dann ist das Hehlerei und wenn diese Kunde 100 mal im Guten willen kauft, es ist und bleibt sozusagen geklautes bzw. verhehltes Material und somit erwirbst du keinen Anspruch auf die Ware, auch wenn du sie bezahlt hast.

    Zitat

    § 259
    Hehlerei
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Ton_Opa
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    • 31. Juli 2003 um 20:01
    • #11

    test

    war natürlich ein blöder Vorschlag: einfach hingehen und rausholen.haste ja wahrscheinlich schon versucht.

    DAS ist nun mal wirklich ein Fall für den VPLT.

    Ruf doch da mal an, erzähl die Geschichte und frag ob die einen Tip für dich haben oder dir sogar helfen können.

    und hier bitte einen Bericht abliefern

    wollen doch mal sehen....
    grummel
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • DJ-JAJA
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    • 2. August 2003 um 23:50
    • #12

    An geklauter Ware gibt es keinen Eigentums-Erwerb!!!
    Ein Erwerb kann nur durch den Eigentümer durch Willenserklärung geschehen. Ein Dieb ist zwar der Besitzer, aber nicht der Eigentümer (!Wichtiger Unterschied). Folglich kann der jetztige Besitzer nicht sagen er hätte nun das Eigentum dran. Sein Geld ist dann futsch, wenn er es nicht Zivil vom Dieb zurückklagt.
    Was Dich udn Dein Eigentum betrifft.
    Was gibts denn da zu fragen? Nix klagen! Wenn Du beweisen kannst, dass es Deines ist, dann Zeig den momentanen Besitzer an und Teile dabei mit, dass er Dein Eigentum ohne Zustimmung ) hat.(Wie der Weg zu Ihm war, kann Dir schnuppe sein
    Folge: Rausgabe.
    Er muss dann beweisen, dass er es nicht selbst geklaut hat!
    So einfach geht das!
    Da braucht man keinen Anwalt das macht die Polizei für Dich.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
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    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • DJ-JAJA
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    • 3. August 2003 um 00:00
    • #13

    Ach ja noch was:

    Zitat

    ein kunde leiht sich was im dauerverleih aus (lieferschein !!)
    verkauft seinen laden mit der anlage. der käufer hat gutgläubig erworben. ich muß jetzt mit dem entleiher prozessieren, weil durch gutgläubigen erwerb ist das zeug futsch !!!!!!!!


    Also es HEISST VERMIETUNG und nicht VERLEIH!!!
    Du bekommst ja schliesslich GEld dafür! Daran binden sich dann aber auch gleich mehr Rechte (und Pflichten)
    Gutglübig? Ich behaupte er hat seine Verkehrspflichten verletzt, denn er muss sich absichern, dass keine Verträge bestehen, die er ohne die andere Partei zu Informieren übernimmt. Das geht nämlich nicht so einfach, weil dann wieder 2 übereinstimmende Willenserklärungen zwingend sind.
    Schwieriger ist es sich das Material aus dem Laden zu holen-->wegen Hausfriedensbruch.
    -->Anwalt->Einstweilige Verfügung.

    P.S. Ich empfehle Hier mal ein anderes Forum! Zu finden unter http://www.recht.de

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  • Benny
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    754
    • 3. August 2003 um 14:54
    • #14
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Ach ja noch was:

    Also es HEISST VERMIETUNG und nicht VERLEIH!!!


    es heist ja auch "hast du mal ein taschentuch" statt haste ma n tempo
    ....

    "...Wer den Durchfall hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen...!"

  • Hubert Barth
    Profi
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    1.416
    • 5. August 2003 um 16:17
    • #15

    Datenbank fände ich gut.

    ich habe mal bei Ebay einen U2 Handsender geschossen. Als keine Seriennummer drinn war habe ich mal Audio Export kontaktiert ob bei ihnen was gestohlen gemeldet wurde (der Verkäufer hat 2 Hand- und 2 Taschensender ohne Empfänger versteigert).
    Bei Audio Export lag nichts vor, ich hätte gerne mal in eine entsprechende Datenbank geschaut falls es die gegeben hätte.

  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 10. August 2003 um 21:49
    • #16

    @ Admin

    Ich denke, es ist Unsinn zu warten, bis dich jemand "füttert".
    Willste dann jede Meldung selber da reinhacken?

    Einfach machen, wärs doch. Dann wird man ja sehen.
    Oder ist das zuviel Mühe? für vielleicht nix?
    Meinste nicht, dass es da viele Klicks für geben würde?

    Ich hab mir das so erträumt:

    Es gibt eine Eingabemaske für nen Text, was, wo, wie wann.
    Natürlich muss jedes Gerät einzeln aufgeführt werden (nach Hersteller und Typ), damit die Suchmaschine auch Einzelgeräte aus einem ganzen Rack findet. Das geht dann extra.
    Wenn zu befürchten ist, dass es unernste Beiträge gibt, kann man die Eingabe des Aktenzeichens (der Diebstahlsanzeige bei den Grünen) zur Pflicht machen. Diese sollte jedoch nur dem Admin zugänglich sein.
    Die Möglichkeit für Photolinks wär auch nicht schlecht, dann Photographieren die Leute ihre Teile vielleicht mal, bevor sie sich das klauen lassen. Dann ist der Schritt, die SerNr zu notieren auch nicht mehr groß, gell?

    Als Abrufer gebe ich dann einen GeräteTyp ein und erhalte die Liste der Einträge (zunächst ohne Photo oder Details damits schnell geht) evtl mit Ser.Nr und dem Vermerk Besondere Kennzeichen ja/nein. Bei Bedarf kann ich mir dann die ganze Story angucken)


    Ich glaube, es muss dieses Angebot geben, damit das funktioniert.
    Die Leute müssen das sehen, weil sie dann auch erst darauf kommen, ihre SerNrn aufzuschreiben usw.

    "Im Dunkeln" darauf warten, dass diesbezüglich Meldungen eingehen, bringts glaub ich nicht. Die Leute müssen sehen, dass der Eintrag schnell und einfach möglich ist, ebenso wie sie sehen müssen, dass sie schnell ein Ergebnis abgerufen bekommen. Dann geht die Sache von ganz allein ab, hoffe ich.

    Zuviel Aufwand?

    mal schauen

    jedenfalls vielen Dank für das Interesse.

    Euer Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • StefanKrupop
    Profi
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    587
    • 10. August 2003 um 23:56
    • #17

    *schleichwerb* :D
    Also wenn's um "mal-eben-schnell-ne-Datenbank-im-Web-machen" geht, fällt mir http://www.baseportal.de ein. Da habe ich ne Weile mit gearbeitet, mit den Basisfunktionen kann man schon einiges anstellen, aber mit Perl ist dann fast alles machbar... 8)

    Stefan

    DMXControl - Meine Freeware-DMX-Software

  • willi2
    Beiträge
    1.089
    • 11. August 2003 um 18:20
    • #18
    Zitat von "Hubert Barth"

    Datenbank fände ich gut.

    ich habe mal bei Ebay einen U2 Handsender geschossen. Als keine Seriennummer drinn war habe ich mal Audio Export kontaktiert ob bei ihnen was gestohlen gemeldet wurde (der Verkäufer hat 2 Hand- und 2 Taschensender ohne Empfänger versteigert).
    Bei Audio Export lag nichts vor, ich hätte gerne mal in eine entsprechende Datenbank geschaut falls es die gegeben hätte.

    hallo,
    blöde frage:
    wo finde ich den bei U1 / U2 und U4D die Seriennummern - habe bis jetzt noch keine gefunden???

    Gruß
    willi2
    ... lass mal das mit der richtigen LS Auswahl, Physik brauch mer nimmer, regelt alles unsere Wunderelektronik

  • Hubert Barth
    Profi
    Beiträge
    1.416
    • 11. August 2003 um 22:24
    • #19

    Bei meinen U1 gibt es einen einfachen Aufkleber mit einer 10-stelligen Zahl im Deckel vom Batteriefach.
    Beim U4D auf der Unterseite vom Gehäuse.

  • Multicore
    Profi
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    8
    Beiträge
    219
    • 11. August 2003 um 22:56
    • #20

    Also wenn Ihr meinen Schwager mal richtig beschleunigen könntet...
    http://www.gestohlen-unterschlagen.de
    ...er kommt seid ewig und drei Tagen mit der Datenbank nicht aus den Puschen, weil es ja nicht "drückt"! :D
    Geplant ist eine Datenbankabfrage, wie Opi sie beschrieben hat, d.h.
    um bösartigen Unfug zu unterbinden, muss zu jedem Eintrag eine
    Tagebuchnummer der jeweiligen Polizeidienststelle, oder Staatsanwaltschaft eingreicht werden.
    Ist zwar dann nicht mehr ganz so komfortabel, aber es kan nicht angehen,
    daß z.B. irgend ein Entleiher seinen Verleiher ärgert, indem er Sonntag Abend noch mal fix die geliehenen Geräte einträgt.
    Die Einträge in der Liste bleiben verborgen, d.h. über Eingabe von Hersteller,Typ und Seriennummer kann geprüft werden, ob zu einem Gerät ein Eintrag vorliegt.

    Lämpchen glimmt - Schaltung stimmt!
    Techniker rot - Schaltung tot!

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