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Wahlkampf mit der Trillerpfeife

  • PMZWO
  • 10. September 2017 um 17:36
  • PMZWO
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    • 10. September 2017 um 17:36
    • #1

    Was ich mich so frage: Wenn Sympathisanten einer eher rechtsgelagerten Partei ohne parlamentarische Mehrheiten aber mit der Überzeugung das Volk zu repräsentieren versuchen, Wahlkampfauftritte mehrfach demokratisch gewählter BundeskanzlerInnen zu stören - was sagt da ein PA-System dazu? Hat man da praktisch eine Chance, die Pfeifen zu übertönen, generiert man lieber selbst potentiell gesundheitsgefährdende Pegel, wartet man ab bis denen die Luft wegbleibt? Hat das jemand schon erleben müssen?

    GA! Ralf

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für Ironie im Internet!

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  • madmax
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    • 10. September 2017 um 17:52
    • #2

    Ich halte mich aus solchen Sachen (politische Veranstaltungen) generell heraus.

    Never stop a running System

  • zegi
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    • 10. September 2017 um 20:02
    • #3

    Für jede Anwendung gibt es das passende Werkzeug. In der beschriebenen Situation ist das imho nicht die PA sondern der Ordnungsdienst der ausführenden Gewalt.

    Der Ton macht die Musik.

  • mellotron
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    • 10. September 2017 um 20:11
    • #4

    Man kann mit moderner Lautsprechertechnik immerhin so laut sein, dass bei der Sprachübertragung der "Gegenlärmpegel" schlagartig absinkt, weil die Vertreter der jeweiligen Gegenmeinung ihr eigenes Wort nicht mehr verstehen bzw. auch Trillerpfeifen sehr an Wirkung einbüßen.
    Frau Merkel z.B. spricht dazu auch noch richtig gut ins Mikrofon, so dass man da einen hohen GBF kriegt.

  • PMZWO
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    • 10. September 2017 um 20:51
    • #5
    Zitat von madmax

    Ich halte mich aus solchen Sachen (politische Veranstaltungen) generell heraus.

    Danke für's Gespräch. Sehr erhellend.

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  • wora
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    • 10. September 2017 um 22:53
    • #6
    Zitat von zegi

    Für jede Anwendung gibt es das passende Werkzeug. In der beschriebenen Situation ist das imho nicht die PA sondern der Ordnungsdienst der ausführenden Gewalt.

    das sehe ich ähnlich.

    ordnungsgemäß angemeldete demonstrationen rechtsgerichteter parteien oder vereinigungen werden auch von der polizei geschützt.

    warum also nicht auch die kanzlerin?

    aber das wird sie ja wohl selbst entscheiden können, mit unserem job hat das IMHO nicht sehr viel zu tun.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • PMZWO
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    • 10. September 2017 um 23:32
    • #7

    Mir geht's nicht direkt um politische Stellungnahmen.

    Ich überlege halt, ob und wie sich ein Kompromiss hinsichtlich gehörschädigender "Gegenlautstärke" und dem Anspruch, anwesende interessierte Bürger an der Veranstaltung unter zumutbaren Verhältnissen teilnehmen lassen zu können finden lässt. Wenn es möglich ist die Pfeifen auf Distanz zu halten hilft das sicherlich.

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  • ADMIN
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    • 11. September 2017 um 15:01
    • #8
    Zitat von PMZWO

    Hat man da praktisch eine Chance, die Pfeifen zu übertönen, generiert man lieber selbst potentiell gesundheitsgefährdende Pegel, wartet man ab bis denen die Luft wegbleibt?

    Hat man die Chance? Das hängt davon ab, was hängt.

    Zum Thema "gesundheitsgefährdend": Die Wahrscheinlichkeit, dass solche pöbelnden Veranstaltungsteilnehmer den Veranstalter (in dem Fall wohl die CDU) verklagen, dürfte erheblich höher sein als die Wahrscheinlichkeit, dass Konzertteilnehmer einen Veranstalter verklagen. Als Techniker würde ich daher immer die Messung nach DIN 15905-5 empfehlen - wenn dem Auftraggeber das zu teuer ist, ist es dann nicht mehr mein Problem.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • simonstpauli
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    • 11. September 2017 um 15:29
    • #9
    Zitat von ADMIN

    Hat man die Chance? Das hängt davon ab, was hängt.

    Zum Thema "gesundheitsgefährdend": Die Wahrscheinlichkeit, dass solche pöbelnden Veranstaltungsteilnehmer den Veranstalter (in dem Fall wohl die CDU) verklagen, dürfte erheblich höher sein als die Wahrscheinlichkeit, dass Konzertteilnehmer einen Veranstalter verklagen. Als Techniker würde ich daher immer die Messung nach DIN 15905-5 empfehlen - wenn dem Auftraggeber das zu teuer ist, ist es dann nicht mehr mein Problem.

    Das sehe ich genau so.

    Ich würde am Pult jedenfalls nicht eigenmächtig entscheiden, die PA als Waffe einzusetzen. Auch auf Anweisung würde ich mich da schwer tun.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • jake66
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    • 11. September 2017 um 21:33
    • #10

    Eine Trillerpfeife hat rd. 120dB bei einem Meter Entfernung. Da die Störer ja meistens hinten stehen, wäre jeder Versuch mit der PA dagegenzuhalten, vorsätzliche Körperverletzung. Da braucht dann auch keine DIN 15905 mehr.

  • david kammerer
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    • 12. September 2017 um 16:56
    • #11

    Naja, man könnte das Ganze ja als "Evakuierungsübung" deklarieren. Nach DIN VDE 0833-4 muss dann nämlich die Durchsage mindestens 10dB(A) über dem Störschallpegel sein, um eine Sprachverständlichkeit zu gewährleisten ^^

    Generell frage ich mich schon lange, wie sich diese Aussage mit der DIN 15905 verträgt?

    Grüße

    David Kammerer

  • wora
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    • 12. September 2017 um 17:13
    • #12
    Zitat von david kammerer

    Generell frage ich mich schon lange, wie sich diese Aussage mit der DIN 15905 verträgt?

    gar nicht, denn eine notfallsituation ist eben eine notfallsituation 8)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 12. September 2017 um 18:48
    • #13
    Zitat von david kammerer

    Nach DIN VDE 0833-4 muss dann nämlich die Durchsage mindestens 10dB(A) über dem Störschallpegel sein, um eine Sprachverständlichkeit zu gewährleisten ^^

    Das Aufmerksamkeitssignal muss 10 dB(A) über dem Störschallpegel liegen...

  • david kammerer
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    • 12. September 2017 um 19:36
    • #14
    Zitat von F.A.Bi.A.N.

    Das Aufmerksamkeitssignal muss 10 dB(A) über dem Störschallpegel liegen...

    Laut einer Broschüre von Siemens regelt die DIN VDE 0833-4 Sprachalarmierungsanlagen. Im weiteren Verlauf des Textes wird ganz eindeutig davon gesprochen, dass "Anweisungen" (Durchsagen) 10dB über dem Störschallpegel liegen müssen

    Grüße

    David Kammerer

  • david kammerer
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    • 12. September 2017 um 19:41
    • #15
    Zitat von wora

    gar nicht, denn eine notfallsituation ist eben eine notfallsituation 8)

    Das ist mir schon klar. 8)

    Mich verwundert nur etwas die Diskrepanz der beiden Vorgaben. Zum einen sagt die eine Norm und einige Behörden, dass ca. 6-8dB über Publikumslärm locker reichen um verstanden zu werden (bei uns im Landkreis ist man sogar der Ansicht, dass 3-4 dB ausreichend seien), bzw. dass sonst eine Gesundheitsschädigung eintritt zum anderen gibt es eine Norm die der Ansicht ist, dass man mindestens 10dB lauter sein muss, um verstanden zu werden. Da finde ich sollte man zumindest mal drüber nachdenken und evtl. nacharbeiten. Zumal der Wert von 99dB LEQ auch von Experten kritisch betrachtet wird.

    Grüße

    David Kammerer

  • wora
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    • 12. September 2017 um 19:50
    • #16

    nochmal: bei sprachalarmierungen geht es um notfallsituationen, das hat mit der DIN15905 herzlich wenig zu tun. natürlich spielt im notfall der schutz des gehörs eine untergeordnete rolle, denn da geht es schliesslich generell ums überleben. da wäre es mir auch wirklich schnurzegal, ob mir nach der warnung die ohren pfeifen, hauptsache ich verstehe was zu tun ist!

    und mit der hier erwähnten situation, nämlich der beschallung einer veranstaltung, hat die sprachalarmierung wiederum auch nichts zu tun. das sind zwei verschiedene dinge. hier greift eindeutig die DIN15905.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • david kammerer
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    • 12. September 2017 um 19:54
    • #17

    Auch nochmal: Mir ist das durchaus bewusst 8)

    Mir geht es darum, dass offensichtlich zwei unterschiedliche Normen (die unterschiedliche Anwendungsbereiche haben) über ein und die selbe Sache unterschiedlicher Ansicht sind :)

    Grüße

    David

  • david kammerer
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    • 12. September 2017 um 19:58
    • #18
    Zitat von wora

    ...da wäre es mir auch wirklich schnurzegal, ob mir nach der warnung die ohren pfeifen, hauptsache ich verstehe was zu tun ist!

    Naja, wenn du als professioneller Tontechniker, der damit seinen Lebensunterhalt bestreitet, nach einem Fehlalarm einen irreversiblen Hörschaden hast, wäre dir das vielleicht nicht mehr "schnurzegal" ;)

    Grüße

    David

  • floger
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    • 12. September 2017 um 20:02
    • #19

    Bei der Beschallung geht es doch um das Langzeitmittel, und über Stunden auftretende Pegelspitzen.

    Bei der Alarmierung ist der Spuk hoffentlich nach 15 min vorbei, sonst ist es wahrscheinlich sowieso zu spät.

    Das Limit des Langzeitmittel der DIN15905 wir dadurch wahrscheinlich garnicht so extrem Überschritten. Und die Auswirkungen auf das Gehör dürften dann auch nicht so extrem sein.

  • zegi
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    • 12. September 2017 um 20:56
    • #20

    Für mein Empfinden wird hier an der Sache vorbei diskutiert. Welche Norm für welche Beschallung zum Tragen kommt, spielt doch nur eine Rolle, wenn es denn meine Aufgabe ist, die Störung zu übertreffen (was den akustischen Output angeht).

    Schauen wir die Sache einmal abstrakter an; ich habe eine Aufgabe (Beschallung) und jemand will diese Beschallung sabotieren (wieso auch immer). Muss ich als Beschaller Sabotageakte abwehren können? Wenn genervte Nachbarn die Polizei rufen oder die Stromzuleitung unterbrechen, etc.. Ist das mein Problem als Beschaller? Es ist Sache des Veranstalters seinen Event so zu organisieren, dass er auch wunschgemäss verläuft. Solange die Beschallungsanlage so funktioniert wie sie gedacht ist, habe ich den Job erfüllt.

    Und was die Notfalldurchsagen angeht mit den 10dB (oder egal wie viel): wer sagt mir denn, welchen Pegel ich um 10dB überbieten muss? Auch hier bin ich nicht Hellseher. In der Regel kann man davon ausgehen, dass im Notfall das lautstark feiernde Publikum überboten werden muss. Aber wenn da jemand mit viel Vorsatz eine lautere Störung verursacht - was soll ich dann? Was, wenn da jemand Pyros explodieren lässt? Wer kommt bei Explosionslärm noch 10dB drüber?

    Sollte also "meine" Veranstaltung in so einer Weise gestört werden, muss man dem Veranstalter kommunizieren, dass das ausserhalb des Einflussbereichs liegt und er eben die Polizei aufbieten muss.

    Der Ton macht die Musik.

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