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Schäden durch Bandtechniker?

  • djobi
  • 10. November 2017 um 12:55
  • djobi
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    • 10. November 2017 um 12:55
    • #1

    mir gehts gerade mal um Erfahrungswerte bei Schadensfällen.

    Situation: Veranstalter (relativ guter Kunde) beauftragt Technik und Personal für eine Veranstaltung.

    Auf der Veranstaltung bringt der vom Veranstalter beauftragten Künstler einen eigenen Techniker mit.

    Nach Veranstaltungsende sind z.B. Monitore oder Frontlautsprecher defekt.

    Schaden fällt erst bei Überprüfung im Lager auf.

    Veranstalter weigert sich zu zahlen, da der Defekt nicht am Veranstaltungstag gemeldet bzw. geklärt worden wäre.

    Denke, sowas ist nicht ungewöhnlich.

    Wer hatte schonmal so eine Situation bzw. wie habt ihr sowas gelöst? bzw. verhindert?

    Mein Vertragsverhältnis besteht ja eigentlich nur mit dem Veranstalter, nicht mit der Band.
    In sofern sehe ich hier auch den Veranstalter in der Pflicht.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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    Einmal editiert, zuletzt von djobi (10. November 2017 um 13:42)

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    • 10. November 2017 um 13:29
    • #2

    Wie willst du denn nachweisen, dass der Bandtechniker schuld ist?

    Wenn der VA dich mit der Beschallung des Events beauftragt, du somit Technik UND Personal stellst, dann ist DEIN Personal für eine technisch einwandfreie Durchführung vor Ort verantwortlich.

    Der Bandtechniker kann ja gar nicht wissen, wann der Lautsprecher kaputt geht, es sei denn es gibt einen eindeutigen und ihm vermittelten Warnhinweis (wie z.B. der Drehzahlmesser in einem Auto mit markiertem Warnbereich).

    Stand der Technik ist doch heutzutage dass man durch passende Konfiguration (mit Limitern) sich selbst schützende Systeme aufstellt. Ist dies nicht möglich hat eher der Inbetriebnehmer dafür zu sorgen, dass die Geräte nicht ausserhalb ihrer spezifischen Arbeitsparameter betrieben werden.

    Du müsstest ihm schon groben Vorsatz nachweisen können... und das geht sowieso nur vor Ort oder mit Hilfe von Zeugen, Dokumentationen etc. was in solchen Fällen recht schwierig sein dürfte.

    Stell dir das Ganze mal umgekehrt vor - dein System versagt und für die danach auftretende Band muss schnellstens Ersatz besorgt werden, da diese sonst nicht auftreten kann - was glaubst du an wem das hängen bleibt?

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    • 10. November 2017 um 13:33
    • #3
    Zitat von djobi

    In sofern sehe ich hier auch den Veranstalter in der Pflicht.

    Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Zudem: Wie kann es ein Bandtechniker schaffen, Boxen kaputt zu machen? Ok, der könnte mit der Axt drauf losgehen. Aber das wäre ja wohl bemerkt worden. Und dann würde auch §823 BGB greifen.

    Wenn ich als Bandtechniker irgendwo mischen würde, dann kann ich es ja wohl erwarten, dass die Limiter korrekt eingestellt sind. Die meisten Vermieter würden mir ja auch was husten, wenn ich an ihre Controller-Setups rangehe.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • djobi
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    • 10. November 2017 um 13:34
    • #4

    naja, was heisst hier Nachweis, der Bandtechniker hatte zuletzt und als einziger die Finger am System.

    Zählt der rote Bereich am VU schon als Vorsatz?
    Oder wenn er ein Feedback verursacht, daß den Monitorhochtöner zerschiesst? (trotz Controller)
    Oder ein Verstoß gg. die TA Lärm?
    Wenn mich das Material nicht kümmert, krieg ich wohl fast jedes System kaputt ...

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    • 10. November 2017 um 13:35
    • #5
    Zitat

    Die meisten Vermieter würden mir ja auch was husten, wenn ich an ihre Controller-Setups rangehe.

    gerade den uneingeschränkten Zugang dazu fordert aber fast jeder zweite Rider!

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  • billbo
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    • 10. November 2017 um 13:37
    • #6

    Defekt heißt

    a) die Schutzschaltungen/ das Setup des Herstellers bzw. des Betreibers haben nicht funktioniert, und die Kiste ist abgeraucht, oder

    b) irgendjemand ist mit Springerstiefeln drauf rum gesprungen?

    Mit freundlichem Gruß

    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • djobi
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    • 10. November 2017 um 13:42
    • #7

    bleiben wir doch bei obigen Beispiel:

    1) Bandtechniker produziert auf der Bühne ein ordentliches Feedback und zerschiesst einen oder mehre Monitorhochtöner.

    Oder

    2) fährt die Anlage das gesamte Konzert über ins Limit (was der der Anlage und bei dem Ort auch eindeutig über allen Grenzwerte der TA liegt) und zerschiesst damit mehrere Pappen.

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  • billbo
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    • 10. November 2017 um 13:43
    • #8

    Oh, zu spät...

    In meinem Stammvenue 'fordert' das auch jeder Rider. Bei den letzten 5000 Shows war die Antwort ca. 5000 Mal "is' nich". Und gut.

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • audiobo
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    • 10. November 2017 um 13:54
    • #9
    Zitat von djobi

    gerade den uneingeschränkten Zugang dazu fordert aber fast jeder zweite Rider!

    Auch ich habe noch NIE erlebt dass eine Verweigerung dessen zu einem Nichtstattfinden des Konzertes geführt hätte. - der letzte den ich erlebt habe, der herum genöhlt hat, ist vom Vermieter selber vor Ort mal eben ganz harsch zusammengefaltet worden "... jetzt geh und mach deinen Scheiss-Job" - den Leuten vorne haben dabei schon die Ohren geblutet und das nach 2 Minuten Soundcheck.

  • audiobo
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    • 10. November 2017 um 13:58
    • #10
    Zitat von djobi

    1) Bandtechniker produziert auf der Bühne ein ordentliches Feedback und zerschiesst einen oder mehre Monitorhochtöner.

    was das angeht müsste man tatsächlich eher noch überlegen ob vor Ort eingegriffen wird um die Gesundheit der Anwesenden nicht zu gefährden - in einer solch schlimmen Lage ist das Überleben der technischen Komponenten von zweitrangiger Bedeutung.

  • yamaha4711
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    • 10. November 2017 um 15:10
    • #11

    Es gibt ja der viele Gründe wieso oder warum einem die Pappen oder Treiber um die Ohren fliegen:

    * Anlage zu klein dimensioniert, warum auch immer

    * Anlage falsch getunt/eingestellt

    * Limiter falsch eingestellt

    * Pappen/Treiber an Lebensgrenze angelangt

    Das wären alles Dinge, für die der Betreiber der Anlage verantwortlich ist und es ist meiner Meinung auch egal, ob da nun ein Aufpasser dabei war oder ob das Dry Hire war.

    * Feedbackorgie, ohne Gegenmaßnahmen

    * Mechanisches Traktieren des Equipments und oder Flüssigkeitseintrag in selbiges

    Hier muss dann der Aufpasser eingreifen. Ein bisschen Feedback sollte aber jede Anlage abkönnen oder arbeiten wir mit Prinzessinnenspulen? Auch Flüssigkeitseintrag muß eine amtliche PA wegstecken, allerdings darf die Sauerei dann der Verursacher, sofern greifbar, wieder entfernen. Axteinschläge würde man dann doch unter mutwilliger Sachbeschädigung einordnen und wäre entsprechend zu ahnden.

    Auch, und vor allem wenn man ahnt, dass das etwas die Flügel gestreckt hat, sollte der Aufpasser am Ende zusammen mit dem Veranstalter oder dem Bandtech das Equipment kurz checken. Allerdings wäre ich als Bandtech schon verwundert, wenn es einen Defekt geben würde, denn ich habe das so bedient wie bisher auch immer und da ging nie was kaputt.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • karel noon
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    • 10. November 2017 um 16:21
    • #12

    Es ist zwar leichter gesagt als getan, aber wenn ein Band Mischer bei einer Anlage deren Aufsicht ich gerade habe, egal ob meine oder die eines Clubs, eine derartige Feedback Orgie produziert das ich Angst um die Treiber kriege greife ich vor Ort ein.

    Ich drehe Amps runter, rede vielleicht noch mal mit dem Kollegen, im schlimmsten Fall muß er eben weg vom Pult.

    Der Veranstalter hat mich mit der technischen Durchführung betraut, dann bin ich auch dafür verantwortlich, inkl. entstehender Schäden.

    Eine Ausnahme mache ich da nur wenn man mir eine Anlage hinstellt die nicht ausreichend ist, da versuche ich zwar auch als Techniker zu retten was geht, aber wenn dann etwas defekt ist muß der Veranstalter das mit dem techniklieferanten klären, da bin ich als externer außen vor.

    Aber mal ganz konkret, war das mit deinem Zeug? Was hat der Typ da gemacht um das zu zerstören? Geht doch eigentlich kaum.....

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

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  • der_frank_m
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    • 10. November 2017 um 17:07
    • #13

    Der Kläger muss den VORSATZ nachweisen.

    :thumbup:

    Keine Signatur

  • zegi
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    • 10. November 2017 um 17:35
    • #14
    Zitat von der_frank_m

    Der Kläger muss den VORSATZ nachweisen.

    Nur, wenn der Vorsatz ein zwingendes Tatbestandsmerkmal darstellt. Aber ja, wer einen Rechtsanspruch ableiten will, steht in der Beweispflicht.

    Der Ton macht die Musik.

  • treibsand
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    • 10. November 2017 um 23:27
    • #15

    Ich sag das mal so (und das findet sich in den diversen AGBs aller möglichen Vermieter von Dingen wieder): das Equipment muss BEI RÜCKGABE in Einwandfreiem Zustand sein.

    Als Veranstalter wäre für mich 'Rückgabe' der Zeitpunkt, an dem der Vermieter seinen Krempel bei mir in der Halle abholt - ggf. Unter meiner Aufsicht.

    Nicht erst 3 Wochen später im Lager. Auch nicht 5 Minuten. Weil zu dem Zeitpunkt meine Kontrolle über das Material beendet ist!

    Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ab dann hab ich keinen Einfluss mehr darauf, ob es eine andere Box war, ob sie durch andere Umstände defekt ist.

    Bei einer größeren, ausreichend bezahlten Produktion lässt sich über Kulanz reden. Ansonsten ist das ein Problem des Vermieters!

    Das sage ich auch (leider) als Schwarzholzkistenverleih...


    Was die Limiter angeht, irgendwie is der Kollege mit dem Passwort grade nicht da und auch schwer telefonisch erreichbar... O.o

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • karel noon
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    • 11. November 2017 um 01:00
    • #16

    Zum Thema limiter: also mich hat bisher genau einer danach gefragt, dem hab ich gesagt es sei theoretisch möglich, das hat gereicht.

    Ich hab zwar sicher nicht so viele Club support Shows wie BilBo auf dem Buckel, aber vierstellig doch sicher auch ;)

    Ich glaube der Satz ist Nostalgie, genau wie die „kein Mitec“ Nummer :P

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    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

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  • sebastian
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    • 11. November 2017 um 09:33
    • #17

    Was würde wohl ein Gericht bei so einer Argumentation sagen, wenn es um den Zeitpunkt der Zerstörung geht?

    Zitat von djobi

    der Bandtechniker hatte zuletzt und als einziger die Finger am System.

    Zitat von djobi

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  • FF
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    • 11. November 2017 um 10:50
    • #18

    Immerhin hat sich die Anlage alleine abgebaut und zum Vermieter zurückgebeamt. Ist doch auch was wert...

  • djobi
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    • 11. November 2017 um 22:29
    • #19

    interessant .. ich frage nach Erfahrungswerten und direkt kommen Sachen wie "Prinzessinnenspulen", Klageweg und Gericht ... *kopfschüttel*

    Ihr seid also alle als Bandtechniker unterwegs und bei euren Konzerten ist noch nie etwas kaputt gegangen?

    @Karel: meine beiden Beispiele (s.o.) sind unabhängig voneinander eingetreten. Und den in solchen Fällen äußerst unkooperativen Veranstalter kennst du. Sowas möchte ich einfach für die Zukunft vermeiden.

    Achja, bei den Monitoren handelt es sich um PS15 MK2 mit den originalen Systemcontrollern, bei den Tops TW Audio T24 mit Powersoft K3 und orginalen Herstellerpresets. Würde ich für einen kleinen 300er Club weder als zu klein dimensioniert, noch als falsch eingestellt o. ä. bezeichnen.

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  • audiobo
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    • 11. November 2017 um 23:39
    • #20

    Bei PS15 habe ich bis jetzt einmal aufgrund von zu hohem Pegel einen Defekt gehabt.

    Das war in einer Festinstallation in welcher die Senseleitung vom Controller nicht angeschlossen war.

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