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Erste Tour: Hilfe bei Preiskalkulation

  • Schwarzgebirgler
  • 27. August 2019 um 00:15
  • Schwarzgebirgler
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    3
    • 27. August 2019 um 00:15
    • #1

    Abend zusammen!

    Seit nunmehr einigen Jahren bin ich als nebenberuflich Tontechniker unterwegs, alles ganz sauber mit einem Kleingewerbe abgedeckt und abgerechnet. Seit längerer Zeit bin ich quasi wöchentlich für einen gröseren Verleiher unserer Region (Sachsen, Thüringen) als FoH-Operator unterwegs. Nun gab es die erste Anfrage für eine Tour.

    Die Rahmenbedingungen sind folgende: 18 Termine über den Dezember verteilt, immer in dreier/ vierter Blocks. Volksmusik/ Schläger, organisiert von einem größeren deutschen Künstlermanagement. Stadthallen, Theater bis zu 1500 Pax. Equipment kommt komplett vom Verleiher, für mich also ein reiner Kofferjob. Übernachtung im Hotel.

    Aufgabengebiet meinerseits: FoH-Operator, Monitorsound vom FoH und bisschen Auf- und Abbau Tontechnik. Nichts wildes, paar Kara's geststacked auf SB18 und paar Funkstrecken.

    Jetzt zu meiner Frage, wie kalkuliert ihr so etwas im Allgemeinen? Fest steht für mich der Tagessatz von 250,- EUR. Wie handhabt ihr das, wenn es länger geht als 8h (davon ist in meinem Fall auszugehen), rechnet ihr dann stundenweise oder pauschal ab?

    Des Weiteren würde es mich mal interessieren was außer Aufgabengebiete und Bezahlung noch in einen Vertrag gehört? Abgesehen von Kostenübernahme vom Hotelzimmer, Verpflegung, ...

    Danke schon einmal für eure Antworten.

  • tommes
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    • 27. August 2019 um 08:46
    • #2

    Guten Morgen,

    das klingt doch nach einigermaßen geregelten Arbeitszeiten, also gegen Mittag in die Halle und gegen Mitternacht wieder raus. Das wäre bei mir ein normaler Tagessatz (der allerdings etwas höher liegt). Können zwar über 10 Stunden sein, allerdings hat man ja üblicherweise zwischen Aufbau und Show Pause und damit Zeit für sich.

    Reisetage und Offdays werden halb berechnet. Dass Hotel, Parken und Catering mit drin ist, versteht sich wohl von selbst. :)

    Viel Spaß auf der Reise!

  • monithor
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    • 27. August 2019 um 09:20
    • #3

    mach dich schlau, geh zum isdv. da gibts rahmenverträge etc, infos über scheinselbständigkeit und versicherungen usw. eine lohnenwerte sache.

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • maccaldres
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    • 27. August 2019 um 10:08
    • #4
    Zitat von Schwarzgebirgler

    Seit längerer Zeit bin ich quasi wöchentlich für einen gröseren Verleiher unserer Region (Sachsen, Thüringen) als FoH-Operator unterwegs. Nun gab es die erste Anfrage für eine Tour.

    das ist nicht Sauber miit Kleingewerbe abgedeckt.

    Ich gebe Monithor recht, du solltest dich mal bezüglich Scheinselbstständigkeit informieren.

    Meister für Veranstaltungstechnik

    AUDIODEMON - Audioengineering & Tourservice

  • Schwarzgebirgler
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    3
    • 27. August 2019 um 21:57
    • #5

    Das mit der Scheinselbstständigkeit habe ich mir im Vorfeld bereits durchgelesen, trifft meiner Ansicht nach aber in diesem Fall nicht zu.

    Außerdem zahlt mein Hauptarbeitgeber (Metallindustrie), für den ich auch während der Tour weiterhin arbeiten gehe, ja bereits Sv-Beiträge für mich. Die Tour ist sozusagen ein reiner Wochenendsjob.

  • MuellerSound
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    • 28. August 2019 um 09:36
    • #6

    Bin diesbezüglich auch net der Profi, aber ich schließe mich den Vorrednern an und rate zur Vorsicht:

    Scheinselbständigkeit als solches ist im Zweifel erst mal ein ziemlich schnell in den Raum gestellter und nur schwer zu entkräftender Vorwurf, mit dem man sich gewaltige Probleme einhandeln kann.

    Schnell passiert ist das v.a., wenn man in seiner kleingewerblichen Tätigkeit einen recht hohen Anteil an "Zeit für" und "Einnahmen von" auf einen Auftraggeber konzentriert.

    Ich habe, um in etwa erkennen zu können, ob mich dieses Problem ereilen könnte, ebenfalls viel dazu gelesen - allerdings sind die Infos dazu blöd verteilt und eher schwierig belastbar zusammenzustellen.

    Bei der Bewertung ist ebenfalls zu beachten, welche Tätigkeiten ausgeübt werden. Ist es beispielsweise üblich, dass jemand (z.B. als Hand/Techniker/Requisiteur/Fahrer) in einem Angestelltenverhältnis weisungsgebunden diese und jene Tätigkeit für die Tourproduktion übernimmt, so ist man als Subunternehmer der Produktion im Zweifel etwas in Erklärungsnot, warum man denn quasi gleiche Aufgaben als Nicht-Angestellter übernimmt und ausführt. Die "Nicht-Weisungsgebundenheit" ist ein relativ schwer darlegbares Kriterium...

    Als eine grobe Faustregel scheint es argumentierbar, dass die Tätigkeiten, für die jemanden konzentriert ausgeführt werden, unter 60 % des gesamten Arbeits- und Einkünftevolumens liegen müssen.

    Sorry für die versehentlich bereits während der Bearbeitung abgeschossene Version, die hiermit lesbar editiert wurde.

    Grüße.

    2 Mal editiert, zuletzt von MuellerSound (28. August 2019 um 09:43) aus folgendem Grund: Versehentlich schon abgefeuert.

  • TomyN
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    • 28. August 2019 um 16:31
    • #7

    Was sagt dein Hauptarbeitgeber dazu?
    Hast Du eine Gewerbeanmeldung? Wie sieht's mit MwSt aus?

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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  • Schwarzgebirgler
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    • 28. August 2019 um 18:00
    • #8

    Mein Hauptarbeitgeber weiß über alles Bescheid und ist damit vollends einverstanden.

    Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und da ich unter den 17.500€ liege, nutze ich aktuell noch die Kleinunternehmerregelung. Und die Umsätze des o. g. Auftraggebers machen aktuell ca. 35% meines jährlichen Umsatzes aus.

  • Jeremy
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    • 29. August 2019 um 07:15
    • #9

    Ich rate dringend zum Gespräch mit dem Steuerberater. Zwar glaube ich, dass die grundsätzliche Kompetenz, dazu halbwegs plausible Erklärungen und Tipps geben zu können, hier im Forum durchaus vorhanden sein kann, aber man weiß nicht, wer hier noch aller mitliest.

    Vor allem müssten, um den Schritt vom allgemeinen Rahmen zum konkreten Einzelfall zu machen, viele Informationen mitgeteilt werden, die eigentlich nicht in die Öffentlichkeit des Internets gehören.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • TobiasNolle
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    • 31. August 2019 um 13:32
    • #10

    umbedingt einen Steuerberater fragen,

    auch in Punkto "wie" nachher alles in Rechnung gestellt wird,

    damit es garnicht erst wie Scheinselbstständigkeit wirkt,

    oder es dir und deinem Auftraggeber so dargelegt werden kann,

    auch wenn es tatal haltlos ist.

    vorallem Tagessätze, Stundenlohn .... erregen gerne Aufmerksamkeit.

    Gruß an alle und an Big Määääc

  • MRspeaker
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    • 1. September 2019 um 17:50
    • #11

    mmh- Er ist ja nebenberuflich Tontechniker, hat also noch einen Hauptberuf.

    Ist das dann nicht schwierig von Scheinselbstständig zu reden?

    Er ist ja bereits in einem Angestellten Verhältnis voll Sozialversicherungspflichtig.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • TomyN
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    • 1. September 2019 um 18:32
    • #12

    Man kann aber auch zwei sozialversicherungspflichtige Jobs haben. Allerdings könnte da irgendwer mal auf die Idee kommen, die Arbeitszeiten zu addieren und mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vergleichen...

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  • MRspeaker
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    • 2. September 2019 um 21:29
    • #13

    Das interessiert wenn überhaupt den Arbeitgeber....

    Aber die Frage war ja eine andere. Ist es überhaupt möglich Scheinselbstständig zu sein wenn das ganze im Nebenerwerb geführt wird? Ich halte die Frage für interessant.

    http://www.audio2.eu
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  • UweLam
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    • 2. September 2019 um 23:57
    • #14
    Zitat von MRspeaker

    Aber die Frage war ja eine andere. Ist es überhaupt möglich Scheinselbstständig zu sein wenn das ganze im Nebenerwerb geführt wird? Ich halte die Frage für interessant.

    Für die RV ist es bei einer Prüfung inzwischen irrelevant, welche anderen Tätigkeiten der Prüfling ausübt, und wie er dort versichert ist. Es wird der Einzelfall für sich alleine geprüft.

    Wenn in diesem Fall die RV feststellt, dass du wie ein Angestellter auf der Tour gearbeitet hast, dann wird dich dein Auftraggeber auch so versichern müssen. Wenn du für einen anderen Kunden einen Werkvertrag erfüllst (Equipment+Personal Fullservice) dann bleibt dies, ebenso wie eine andere Sozialversicherungspflichte Anstellung, unberührt, und fließt nicht mit in die Bewertung ein.

    Ich bin letztes Jahr geprüft worden (und habe auch zahlen müssen). Nachdem zuerst beim Steuerberater das Fremdleistungskonto geprüft wurde, sind bei mir die Rechnungen von einigen (nicht allen) selbstständigen (rechnungsschreibenden) Technikern/Helfern angefordert worden. Dazu gehörten auch Rechnungen von Nebenberuflern (zum Teil nur wenige hundert Euro im Jahr). Da ich Ersttäter war, sind die kleinen Rechnungen der Nebenberufler mit der Bemerkung "beim nächsten mal so nicht mehr" ignoriert worden, und ich musste nur für die großen Fische bezahlen. Die genauen Gründe, warum ich für den einen zahlen musste, jemand anderes gar nicht geprüft würde, und manch ganz kleine Rechnungen geprüft, aber ignoriert wurden, ist mir jedoch nicht ganz klar.

    Einen Techniker für eine Tour würde ich nicht mehr als Selbstständigen buchen. Er müsste bereit seien, sich in Teilzeit anstellen zu lassen.

    mfG

    Uwe

  • skyper
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    • 3. September 2019 um 09:15
    • #15

    Meine Meinung ist die gleiche wie Uwes schmerzhafte Erfahrung: Die (in den meisten Fällen vermutlich gerechtfertigte) Behauptung seitens der DRV wird erstmal sein, dass das einzelne Arbeitsverhältnis "arbeitnehmerähnlich", und damit Sozialversicherungspflichtig ist, unabhängig vom Zeitaufwand.

    Dann kannst Du erstmal richtig rudern und versuchen darzustellen warum Du nicht weisungsgebunden bist, die Art, Ort und Zeitpunkt Deiner Leistungserfüllung von Dir frei gewählt wird, Du nicht in die Betriebsabläufe des Auftraggebers eingebunden bist, Du Deine Reise und Unterkunft selbst organisierst und dass Du vorher ein individuelles Angebot für eine konkret umschriebene Leistung abgegeben hast, aus der ein unternehmerisches Risiko hervorgeht.

    Also z.B. keine Klauseln für Überstunden - die kann es ja bei einem Pauschalpreis nicht geben.

    Der Kontext mit soundsoviel Prozent für einen Auftraggeber etc. kommt wenn überhaupt erst viele Schriftwechsel später zur Sprache wenn es um die "Gesamtwürdigung" der Umstände geht.

    Ob eine Mitgliedschaft bei der KSK argumemtativen Vorteil bringt kann ich nicht sagen, hat aber auch mit Nebenjob nix mehr zu tun.

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    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

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