1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungssicherheit

Schwimmbad Festival | Sicherheitsvorkehrungen | Checklist

  • Jammix
  • 13. Juli 2021 um 20:27
  • Geschlossen
  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 20:27
    • #1

    Guten Abend Leute,

    ich plane für nächstes Jahr Tanzveranstaltungen im Outdoorbereich. Das heikelste Event ist mit Sicherheit der Fall: Schwimmbad.

    Ich erwarte grob 1000 Leute bei meinen Events.

    Ich bitte euch mal über die Sicherheitsvorkehrungen Gedanken zu machen und sie hier zu äußern. Am besten in Form von Checklist-Punkten.

    Ich habe bei meinen Überlegungen bei der Anreise (Verkehrsgeschehen) begonnen und endete bei dem Fall Evakuierung.

    Ich freue mich auf euere Vorschläge.

  • Shurik
    Gast
    • 13. Juli 2021 um 20:38
    • #2

    Hol dir nen Fachmann und lass dich beraten!

    Die meisten haben viel zeit und Geld investiert für so was.

    Und sollen jetzt für dich Gedanken machen???🤣

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 20:43
    • #3
    Zitat von Shurik

    Hol dir nen Fachmann und lass dich beraten!

    Die meisten haben viel zeit und Geld investiert für so was.

    Und sollen jetzt für dich Gedanken machen???🤣

    Wozu gibt es Forums?

  • Online
    zegi
    Verifiziert
    Reaktionen
    2.039
    Beiträge
    7.237
    Marktplatz Einträge
    2
    • 13. Juli 2021 um 20:47
    • #4
    Zitat von Jammix

    Wozu gibt es Forums?

    Forumse

    Der Ton macht die Musik.

  • Photonator
    Reaktionen
    40
    Beiträge
    72
    • 13. Juli 2021 um 20:53
    • #5
    Zitat von Jammix

    Wozu gibt es Forums?

    Zum Austausch von Meinungen, Gedanken und Erfahrungen und nicht um andere seine Arbeit machen zu lassen, und das am Besten noch kostenlos. ;)

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 20:56
    • #6

    Das ist mein Stand derzeit.

    Bilder

    • E6354050-F9B0-4652-8CA5-B81CB16B10F7.webp
      • 63,47 kB
      • 899 × 1.200
  • Online
    niggles
    Profi
    Reaktionen
    843
    Beiträge
    4.313
    • 13. Juli 2021 um 21:15
    • #7

    Bist du Veranstalter bzw. Betreiber des Schwimmbades? Dann musst du einen dafür befähigten VfV beauftragen dir ein Sicherheitskonzept zu schreiben, ansonsten wird die Veranstaltung bzw. Nutzungsänderung vom zuständigen Ordnungsamt gar nicht erst genehmigt.

    Bist du "nur" der Technikausstatter? Dann bau deine Sachen nach den geltenden Gesetzen, Regeln der Technik und natürlich dem genehmigten Sicherheitskonzept auf, betreibe sie (oder bei einem z.B. wetterbedingten Abbruch dann eben nicht mehr...), bau wieder ab und schreib die Rechnung.

    Will ein ahnungs- und/oder skrupelloser Veranstalter dass du für ihn auf dem Papier vor der Behörde nebenbei auch den VfV machst ohne dafür qualifiziert und erfahren genug zu sein? Dann lass das bleiben.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • =RS=
    Profi
    Reaktionen
    325
    Beiträge
    762
    • 13. Juli 2021 um 21:20
    • #8

    Wenn ich Deinen anderen Post zum Thema "selbstgebastelter Stromverteiler" lese, erübrigen sich alle Antworten hier. Ausser: Lass bitte die Finger davon!

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 21:25
    • #9

    Ich war bisher nur Dienstleiter als DJ. Jetzt möchte ich den Schritt zum Veranstalter wagen.

    Was bedeutet VfV?

    Ich möchte diese Events erst nächstes Jahr starten und beginne mich jetzt darüber zu informieren.

    Die Technische Seite ist bereits komplett geklärt. Jetzt fehlen noch Sicherheit | Wirtschaftlichkeit | Networking | Lärmbelästigung | Rechtliche Aspekte | Versicherungen

    Ich möchte selbst verstehen, worauf es bei den gerade genannten Punkten ankommt. Deswegen frage ich hier auch mal so ins blaue.

    Ich bin über jeden Hinweis dankbar. Sobald ich ein gewisses Fundament habe, kann ich mich auch besser in diese Thematik einlesen.

  • Online
    niggles
    Profi
    Reaktionen
    843
    Beiträge
    4.313
    • 13. Juli 2021 um 21:39
    • #10
    Zitat von Jammix

    Ich war bisher nur Dienstleiter als DJ. Jetzt möchte ich den Schritt zum Veranstalter wagen.

    Was bedeutet VfV?

    https://dejure.org/gesetze/VStaettVO/39.html

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 21:45
    • #11

    Gut aber das VfV gilt doch nur für Traversenaufbau oder? Sagen wir ich mache mit den Boxen ein Groundstackingsetup und die LEDs sind ausschließlich im Uplightingmodus, bzw. auf normalen Stativen. Also bisher habe ich und alle anderen DJ Kollegen das auch so gehandhabt und nie einen VfV befähigten dazu benötigt.

  • phlownd
    Reaktionen
    304
    Beiträge
    409
    Marktplatz Einträge
    1
    • 13. Juli 2021 um 22:06
    • #12
    Zitat von Jammix

    Sobald ich ein gewisses Fundament habe, kann ich mich auch besser in diese Thematik einlesen.

    In der Diskussion um eine passende PA fehlte dir noch die Zeit zum Einlesen.

    Ich schließe mich dem Rest an und ergänze: eine „falsche“ PA führt zu Unmut und ruiniert deinen Ruf. Eine größere VA blauäugig organisiert und/oder ohne entsprechende Befähigung ruiniert dich komplett in mehrfacher Hinsicht.

    Jetzt warte ich noch auf Fragen zur Lasertechnik.

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 22:09
    • #13

    Ich habe gerade eine Beschreibung in mein Profil gestellt:


    Zu meinem Vorhaben:

    1000 Leute | (Schwimmbad) | Tanzveranstaltung

    Meine Bereiche:

    - Eventplanung: Attraktive Lokation | Motto | Externe Firmen

    - Tontechnik: Groundstacking | IP55

    - Lichttechnik: Uplighting | Laser Bar | IP65

    - Dienstleistung: DJ

    Derzeit mir unbekannte Bereiche:

    - Sicherheit

    - Auflagen

    - Lärmbelästigung

    - Rechtliche Konsequenzen

    - Versicherungen

    Die mir unbekannten Bereiche würde ich nach derzeitigen Stand gerne auf externe Leute verlagern.


    Nur das man den Kontext versteht.

  • maccaldres
    Profi
    Reaktionen
    188
    Beiträge
    1.279
    Termine
    2
    • 13. Juli 2021 um 22:20
    • #14

    Hier ein sinngemäß passendes Zitat aus einem anderen Thread:

    Zitat von Tobias Zw.

    ...und kommen vom Hölzchen auf's Stöckchen und machen aus einer einfachen Praxisfrage eine mehrbändige, ausufernde Grundsatzdiskussion. Wobei sich dieser Spezialfall wirklich für eine entsprechende Betrachtung anbietet!

    Wie der oder die arme Isar im Ausgangspost geschrieben hat, gibt es eine Bühnenbildnerin und eine "Bühne", heißt, um den korrekten Terminus zu verwenden, eine Szenenfläche.

    Nun wäre es wertvoll zu wissen, ob es bei dem Vorgang versicherte Arbeitnehmer (Angestellte, freiwillig versicherte Unternehmer, Schüler, Studierende, ggfs. Vereinsmitglieder...?) gibt. Falls die Frage mit Ja beantwortet würde, wäre die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V17 unmittelbar anzuwenden, da es sich dann um eine Veranstaltungsstätte handeln würde1.

    In diesem Falle wäre durch den Unternehmer die Leitung und Aufsicht durch eine Bühnen- und Studiofachkraft2 zu gewährleisten. Wer ist Bühnen- und Studiofachkraft? Zuallererst mal: Eine Person, die den entsprechenden Beruf gelernt und einen entsprechenden Abschluss3 erreicht hat. Welche Qualifikation genau erforderlich ist, hängt von der Art der Gefährdungen ab: Die Bühnen- und Studiofachkraft muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um alle auftretenden Gefährdungen erkennen und bewerten zu können und geeignete Maßnahmen zu deren Abwehr festzulegen. Wenn wir in die entsprechenden, einschlägigen Regelungen der DGUV4 schauen, werden wir feststellen, dass - zumindest nach meinem Dafürhalten - bei dem beschriebenen Aufbau ein Meister für Veranstaltungstechnik anwesend sein müsste, aber mal zumindest eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik.

    Diese Bühnen- und Studiofachkraft wäre auch die richtige Ansprechperson für die im Ausgangspost gestellte Frage gewesen, und hätte von ihr beantwortet werden müssen - bei aller Liebe zu den meisten meiner Mitforisten ;) ist ein Internetforum halt leider im Regelfall keine gültige Quelle für verbindliche, sicherheitsrelevante Informationen...

    Im anderen Falle, dass es sich in Ermangelung versicherter Personen bei der Aufführung nicht um eine Veranstaltungsstätte im Sinne der DGUV-V17 §§ 1 und 2 handelt, wäre diese Unfallverhütungsvorschrift natürlich auch nicht unmittelbar bindend.

    ABER: Dann hätten wir bei der Aufführung bzw. bei dem Aufbau immer noch einen Veranstalter oder einen Betreiber, die als Verursachergaranten5 verkehrssicherungspflichtig sind. Heißt: Die Person, die die Bauzäune aufhängt bzw. in ihrem Verantwortungsbereich aufhängen lässt, muss das Notwendige und Zumutbare unternehmen, um zu verhindern, dass Grundrechte Dritter dadurch verletzt werden können. Handelt die verkehrssicherungspflichtige Person nicht demgemäß, dann verletzt sie ihre Sorgfaltspflichten und handelt fahrlässig6.

    Allerspätestens im Zivilrecht wird als Sorgfaltsbegriff dann die "objektiv erforderliche Sorgfalt" als Maßstab herangezogen werden: Ein Gericht wird also nicht fragen, ob es der oder die Beschuldigte in der individuellen Situation besser hätte wissen können, sondern ob die beschuldigte Person es besser hätte wissen müssen. In erster Ableitung folgt daraus einer der wichtigsten Grundsätze zur Vermeidung von Fahrlässigkeitstaten: "Was man nicht kann, muss man lassen!"

    Tut man also etwas, was man nicht ausreichend kann, und Grundrechte Dritter werden daraus resultierend verletzt, hat man fahrlässig gehandelt, mit allem, was dann so an BGB § 8237 und StGB §§ 222 und 2298 im Angebot ist...

    Was bedeutet das für den Ausgangsposter? Wenn ich eine gefährliche Handlung ausführen soll, bei der ich selber keine Ahnung habe, wie ich sie sicher gestalten kann, bin ich so oder so in der Pflicht, mir entweder die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen oder geeignete und zuverlässige Personen9 damit zu beauftragen, um Dritte zu schützen. Heißt ganz konkret für Isar : Die hier im Thread bisher gegebenen Hinweise sind alle gut und richtig, aber hol' Dir bitte mal einen vertrauenswürdigen und kompetenten Meister oder Ingenieur zur Hilfe, der die Situation vor Ort beurteilt und eine geeignete, normkonforme, praktikable und sichere Lösung mit Euch findet. Alles andere ist - insbesondere von uns Foristen hier - Stochern im Nebel, Mutmaßungen und vor allem für Dich, liebe/r Isar , falls es schief gehen sollte, haftungsmäßig ganz, ganz doof...

    In diesem Sinne: Weitermachen! :)

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.


    1 DGUV-V17 § 2: "Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Geräte."

    2 DGUV-V17 § 15 (1): "Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und

    Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen."

    3 DGUV-R 115-002 zu § 15: "Bühnen- und Studiofachkräfte sind besonders qualifizierte Personen, die

    aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. Dies sind insbesondere Ingenieure bzw. Master und Bachelor für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik."

    4 DGUV-I 215-310 "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen", Anhang 1 und 2

    5 Wikipedia: "Garantenstellung aus Eröffnung und Beherrschung von Gefahrenquellen" - daraus resultiert die Verkehrssicherungspflicht : "Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu schützen."

    6 Auch Wikipedia: "[Fahrlässigkeit] bedeutet, dass der Täter bei Eintritt und Verursachung des tatbestandlichen Erfolges die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat."

    7 BGB § 823: Schadenersatzpflicht - deliktische Haftung

    8 StGB § 222 ist die fahrlässige Tötung, StGB § 229 die fahrlässige Körperverletzung

    9 Wenn die beauftragten Personen nicht geeignet und zuverlässig sind, habe ich nämlich wieder als Auftraggeber fahrlässig gehandelt und muss mir ggfs. ein Auswahlverschulden zuschreiben lassen...

    Alles anzeigen

    Meister für Veranstaltungstechnik

    AUDIODEMON - Audioengineering & Tourservice

  • kob1
    Profi
    Reaktionen
    161
    Beiträge
    1.084
    • 13. Juli 2021 um 22:27
    • #15

    Ich denke Tobias Zw wäre für dein Vorhanen genau die richtige Adresse. Und zwar nicht (nur) hier im Forum sondern mit einer ganz normalen Anfrage an seine Dienstleistung.

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 22:29
    • #16

    maccaldres Ich möchte hier im Falle der Fälle auf keine Aussage stützen, aber ich möchte einen gesamten Überblick haben!

    Wenn ich eines im Maschinenbau gelernt habe, dann ist es sei kein Fachidiot, sondern Blicke über den Tellerrand.


    Genau dieses Motto verfolge ich hier:

    Mein primärer Fokus liegt auf der Beschallung, sekundär auf die visuelle Darbietung, tertiär auf die gegebenen Rahmenbedingungen.

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 22:30
    • #17
    Zitat von kob1

    Ich denke Tobias Zw wäre für dein Vorhanen genau die richtige Adresse. Und zwar nicht (nur) hier im Forum sondern mit einer ganz normalen Anfrage an seine Dienstleistung.

    Habe gerade auf sein Profil gespitzt, ja klingt sehr vielversprechend.

  • Jammix
    Beiträge
    82
    • 13. Juli 2021 um 22:34
    • #18

    Was mir in Deutschland stark auffällt ist, dass sich jeder nur auf seinen eigenen Fachbereich konzentriert, aber nicht versucht, die anderen Bereiche zu verstehen. Ich sage Deutschland, weil es in Deutschland schwer ist mehrere Bereiche gut zu überblicken, da jeder einzelne Bereich verkompliziert ist. Siehe Bürokratie im Vergleich zu den südlichen Ländern, die das Wort nichtmal kennen.

  • Finelight
    Verifiziert
    Reaktionen
    145
    Beiträge
    928
    Marktplatz Einträge
    1
    • 13. Juli 2021 um 22:40
    • #19
    Zitat von Jammix

    Ich habe gerade eine Beschreibung in mein Profil gestellt:


    Zu meinem Vorhaben:

    1000 Leute | (Schwimmbad) | Tanzveranstaltung

    Meine Bereiche:

    - Eventplanung: Attraktive Lokation | Motto | Externe Firmen

    - Tontechnik: Groundstacking | IP55

    - Lichttechnik: Uplighting | Laser Bar | IP65

    - Dienstleistung: DJ

    Derzeit mir unbekannte Bereiche:

    - Sicherheit

    - Auflagen

    - Lärmbelästigung

    - Rechtliche Konsequenzen

    - Versicherungen

    Die mir unbekannten Bereiche würde ich nach derzeitigen Stand gerne auf externe Leute verlagern.


    Nur das man den Kontext versteht.

    Alles anzeigen

    Könntest du uns mal etwas über dich erzählen? Mir würde es helfen den Kontext zu verstehen...
    Hast du eine Ausbildung in einem für eine solche Veranstaltung relevanten Bereich?

    Welche Erfahrungen hast du mit der Planung und Durchführung von Tanzveranstaltungen?

  • maccaldres
    Profi
    Reaktionen
    188
    Beiträge
    1.279
    Termine
    2
    • 13. Juli 2021 um 22:42
    • #20

    Aber ohne Teller kannst du nicht über den Tellerrand schauen.

    Tschuldigung, dir fehlen sämtliche Grundlagen. Sei es Akkustik, Strom oder Veranstalttungsmanagement/-sicherheit. Somit ist es nahezu unmöglich dir sinnvoll tipps zu geben.

    Wenn du Party machen willst, engagiere für die Planung eine bei dir etablierte fachlich qualifizierte Eventagentur.

    Meister für Veranstaltungstechnik

    AUDIODEMON - Audioengineering & Tourservice

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™